Betreff
Public Viewing zur EM 2012
Vorlage
WP 09-14 SV 01/079
Aktenzeichen
II/01-Nou
Art
Mitteilungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von den Untersuchungen der Verwaltung zur Durchführung eines Public Viewing  anlässlich der Europameisterschaft 2012.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden hat auf Antrag der Fraktion duH einstimmig beschlossen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Fußball-Europameisterschaft 2012 ein Public Viewing zu ermöglichen. Hierfür sind geeignete Standorte ebenso zu untersuchen, wie die Beteiligung der heimischen Gastronomie und Wirtschaft. Haushaltsmittel sollen hierfür nicht bereitgestellt werden.

 

 

 

Die Spiele der deutschen Nationalmannschaft finden an folgenden Terminen statt:

 

Samstag, 09. Juni 2012, 20.45 Uhr

Mittwoch, 13. Juni 2012, 20.45 Uhr

Sonntag, 17. Juni 2012,  20.45 Uhr

 

Weitere Termine sind je nach Abschneiden der deutschen Mannschaft in der Gruppenphase folgende Tage:

 

21. Juni 2012 (Viertelfinalspiele)

22. Juni 2012 (Viertelfinalspiele)

 

22. Juni 2012 (Halbfinalspiele)

23. Juni 2012 (Halbfinalspiele)

 

30. Juni 2012 (Spiel um Platz 3)

01. Juli 2012   (Finale)

 

 

Auf Grund des Antrags der Fraktion duH wurden zunächst verschiedene Örtlichkeiten im Hildener Stadtgebiet für die Durchführung eines public viewing überprüft.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Veranstaltung dieser Größe vom Veranstalter erfüllt werden:

 

-Der Veranstaltungsbereich muss eingefriedet sein.

 

-Die maximale Besucherzahl ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu beschränken.

 

-An den Einlässen sind Beschallungseinrichtungen vorzuhalten, um ggf. die Besucher informieren zu können.

 

-Durch Zugangskontrollen des Sicherheitsdienstes ist sicherzustellen, dass Besucher keine Feuerwerkskörper, Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen etc. mit sich führen. Außerdem dürfen Besucher mit sperrigen Gegenständen oder mit Gegenständen, die als Wurfgeschosse Verwendung finden können, mit Getränkeflaschen, Dosen oder ähnlichen Behältern nicht eingelassen werden.

 

-Der Veranstalter hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Zu diesem Zweck muss für die Veranstaltung je nach Besucherzahl eine entsprechende Anzahl von geeigneten und gekennzeichneten Ordnern eingesetzt werden. Hier gilt der Schlüssel „Je 50 Besucher eine Sicherheitskraft“.

 

-Getränke dürfen nicht in Flaschen oder Glasgefäßen veräußert werden.

 

-Für das Public-Viewing sollte der Alkoholausschank nur zugelassen werden, wenn dies die aktuelle Gefahrenprognose zulässt.

 

 

-Eine Video-Überwachung des Public-Viewing-Bereiches sollte sichergestellt und der Polizei im Bedarfsfall eine Mitnutzung ermöglicht werden.

 

 

Nove-Mesto-Platz

 

Der Nove-Mesto-Platz ist dadurch geprägt, dass die Wohnbebauung unmittelbar an den Platz anschließt und diesen umgibt. Dies führt dazu, dass Emission- und Immissionsort beinahe identisch sind, d.h. der Lärm wirkt unmittelbar auf die angrenzende Wohnbebauung ein. Hinzu kommt, dass der Schalldruck nicht entweichen kann, sondern von der angrenzenden Bebauung reflektiert und somit nochmals verstärkt wird.

Eine Großveranstaltung würde Samstag und Mittwoch zu einer Verlegung bzw. zu einem Ausfall des Wochenmarktes führen. Die Marktbeschicker haben nach den gewerberechtlichen Bestimmungen grundsätzlich einen Durchführungsanspruch für diesen bereits festgesetzten Wochenmarkt, so dass eine alternative Örtlichkeit für die 36 Beschicker des Wochenmarktes angeboten werden müsste. Eine geeignete Örtlichkeit ist aber nicht vorhanden.

 

Mittelstraße

 

Hier kann ein Public Viewing aus den o. a. Gründen nicht durchgeführt werden.

Eine Verlegung des Wochenmarktes in die Mittelstraße kann ebenfalls nicht empfohlen werden. Zum einen würde dies dazu führen, dass die genehmigten Sondernutzungen des Einzelhandels zumindest in Teilen eingeschränkt bis verhindert werden. Zudem müssten die Verkaufswagen in Abhängigkeit zu den vorhanden Flächenmöglichkeiten und unter Berücksichtigung rettungsspezifischer Aspekte großflächig verteilt in die Mittelstraße platziert werden, so dass ein „kompakter“ Markt nicht möglich wäre.

 

Auch müssten in diesem Fall mehrere Stromverteiler angemietet werden. Die Kosten hierfür müsste der Veranstalter eines Public-Viewing-Events zusätzlich tragen.

 

Alter Markt

 

Auch hier ist ein Public Viewing aus verschiedensten Gründen nicht durchführbar.

Alternativ würde sich eine kombinierte Nutzung der Mittelstraße und des Alten Marktes für die Verlegung des Wochenmarktes vom Nove-Mesto-Platz anbieten. Allerdings würde die Pflasterung der Fläche „Alter Markt“ unter dem notwendigen Rangieren der Verkaufswagen mit hoher Wahrscheinlichkeit in Mitleidenschaft gezogen werden. Die damit verbundenen Folgeaufwendungen müssten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

 

Da eine geeignete und vor allem zentral gelegene Örtlichkeit nicht vorhanden ist, um eine Verlegung des Wochenmarktes mit seinen 36 Beschicker  in geeigneter Form zu realisieren, bliebe nur der ersatzlose Ausfall des Wochenmarktes.

 

 

Bezirkssportanlage „Am Bandsbusch“

 

Die Bezirkssportanlage ist aus sicherheitsrelevanter Sicht sehr gut geeignet, da das Areal eingefriedet ist. Allerdings erachtet die Verwaltung das Gelände für zu groß, für zu weit weg „vom Schuss“. Hinzu kommt, dass dort mit Sicherheit mit Problemen/Beschwerden der Anwohner gerechnet werden muss.

 

Ellen-Wiederhold-Platz

 

Nach Prüfung aller in Frage kommenden Örtlichkeiten wäre der Ellen-Wiederhold-Platz das geeignetste  Areal für eine Großveranstaltung mit den zu erwarteten Besucherzahlen. Die Fläche lässt sich sehr gut einfrieden, Fluchtwegmöglichkeiten bestehen, keine unmittelbare Anwohnerschaft.

Aus Sicherheitsgründen müsste die Besucherzahl auf 500 limitiert werden.

 

 

Am 08.12.2012 wurden der „Hildener Wirte Verein e. V.“ sowie ein ortsansässiger Unternehmer, der über eine LED Wand verfügt, angeschrieben, ob von dortiger Seite Interesse an der Durchführung eines Public Viewing während der Fußball-Europameisterschaft besteht.

 

Vom Hildener Wirte Verein e. V. steht bis heute eine Antwort aus. Der Unternehmer sieht sich außerstande auf Grund geschäftlicher Termine eine Veranstaltung dieser Größe durch zuführen.

 

Vor diesem Hintergrund wäre ein Public Viewing nur unter „städt. Regie“ realisierbar. Das bedeutet aber, dass Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten für das Anmieten der techn. Ausstattung, das Sicherheitspersonal usw.

Eine Einnahmemöglichkeit ist praktisch nicht gegeben. Nach den Bestimmungen der UEFA liegt ein kommerzielles „Public Screening“ vor, wenn es kommerzielle Aktivitäten gibt, wie beispielsweise der Verkauf von Getränken und Speisen, Sponsoring durch Dritte oder Einlass gegen Gebühr.

Sowohl für ein nicht kommerzielles, wie für ein kommerzielles „Public Screening“ ist eine Lizenz der UEFA erforderlich. Die Lizenz für ein kommerzielles „Public Screening“ der UEFA ist gebührenpflichtig.

 

 

Gez.:

 

Horst Thiele