Betreff
Haushaltssatzung 2012 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015
Vorlage
WP 09-14 SV 20/075
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.         beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2012,

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015 zur Kenntnis und

 

3.         beauftragt die Verwaltung, nach den Sommerferien den Umsetzungsstand des Gutachtens  dem Rat zur Kenntnis zu geben und weiter zu berichten.  


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wurde in der Ratssitzung am 14.12.2011 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 14.03.2012 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 liegt seit dem 09.01.2012 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 14.03.2012 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen, insbesondere durch die Minderaufwendungen bei der Kreisumlage und den Mehrerträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich insgesamt Verbesserungen, mit der Folge, dass in 2012 keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage notwendig ist.

 

 

 

 

Anfangsbestand

zum 01.01.

in TEUR

Inanspruchnahme/ Zuführung

in TEUR

Endbestand

zum 31.12.

in TEUR

2007*)

26.962

0

26.962

2008*)

26.962

0

26.962

2009

26.962

0

26.962

2010

26.962

-1.487

25.475

2011**)

25.475

-5.515

19.960

2012

19.960

298

20.258

2013

20.258

-5.969

14.289

2014

14.289

192

14.481

2015

14.481

1.360

15.841

 *) Eine Inanspruchnahme in 2007 und 2008 war nicht erforderlich.

**) Lt. Haushaltssatzung 2011. Aus heutiger Sicht wird der Abschluss 2011 aber deutlicher besser ausfallen, so dass die Inanspruchnahme wohl nicht benötigt wird.

 

Kredite für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2012 und im Finanzplanungszeitraum nicht veranschlagt.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

Zum BSL-Gutachten stand im Rat am 30. Nov. 2011 folgender gemeinsame Antrag Fraktionen SPD, CDU und FDP zu Abstimmung:

„Die Einsparvorschläge des Gutachters werden zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in die Änderungslisten zur Abstimmung aufgenommen.“

Mehrheitlich mit 30 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, FDP und Grüne) und 14 Nein-Stimmen wurde dieser Antrag angenommen und im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dann auch über die einzelnen Empfehlungen zum BSL-Gutachten abgestimmt. Neben den Ausführungen zum Gutachten, erhielten die Ausschussmitglieder auch alle sonstigen Anregungen Dritter sowie den gesamten Schriftverkehr aus dem kommunalen Bürgerhaushalt heraus. Damit standen umfangreiche Informationen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung.

 

Mit dieser SV erhalten Sie in Kurzform eine Zusammenstellung der Ergebnisse nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die Verwaltung wird nach den Sommerferien in einem weiteren Schritt dann den Umsetzungsstand dem Rat zur Kenntnis geben und weiter berichten.  

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister