Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.        beschließt die als Anlage beigefügt
Haushaltssatzung für das Jahr 2012,
2.        nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2015 zur Kenntnis und
3.        beauftragt die
Verwaltung, nach den Sommerferien den Umsetzungsstand des Gutachtens dem Rat zur Kenntnis zu geben und weiter zu
berichten. Â
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wurde in der Ratssitzung am 14.12.2011
eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen
Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in
den Fachausschüssen und am 14.03.2012 im Haupt- und Finanzausschuss. Die
Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den
Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 liegt seit
dem 09.01.2012 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu
legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene
Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe
erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in
den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 14.03.2012
die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 sah den
Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
vor.
Durch die beschlossenen Änderungen, insbesondere
durch die Minderaufwendungen bei der Kreisumlage und den Mehrerträgen beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich insgesamt Verbesserungen,
mit der Folge, dass in 2012 keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage notwendig
ist.
|
Anfangsbestand zum 01.01. in TEUR |
Inanspruchnahme/ Zuführung in TEUR |
Endbestand zum 31.12. in TEUR |
2007*) |
26.962 |
0 |
26.962 |
2008*) |
26.962 |
0 |
26.962 |
2009 |
26.962 |
0 |
26.962 |
2010 |
26.962 |
-1.487 |
25.475 |
2011**) |
25.475 |
-5.515 |
19.960 |
2012 |
19.960 |
298 |
20.258 |
2013 |
20.258 |
-5.969 |
14.289 |
2014 |
14.289 |
192 |
14.481 |
2015 |
14.481 |
1.360 |
15.841 |
 *)
Eine Inanspruchnahme in 2007 und 2008 war nicht erforderlich.
**) Lt. Haushaltssatzung 2011. Aus heutiger
Sicht wird der Abschluss 2011 aber deutlicher besser ausfallen, so dass die Inanspruchnahme
wohl nicht benötigt wird.
Kredite für Investitionen sind
im Haushaltsjahr 2012 und im Finanzplanungszeitraum nicht veranschlagt.
Auf der Basis der
Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung
erstellt.
Zum BSL-Gutachten stand im Rat am
30. Nov. 2011 folgender gemeinsame Antrag Fraktionen SPD, CDU und FDP
zu Abstimmung:
„Die Einsparvorschläge des Gutachters werden zur
Beratung in die Fachausschüsse verwiesen und im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen in die Änderungslisten zur Abstimmung aufgenommen.“
Mehrheitlich mit 30 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU, FDP und Grüne) und 14 Nein-Stimmen wurde dieser Antrag angenommen und im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dann auch über die einzelnen Empfehlungen zum BSL-Gutachten abgestimmt. Neben den Ausführungen zum Gutachten, erhielten die Ausschussmitglieder auch alle sonstigen Anregungen Dritter sowie den gesamten Schriftverkehr aus dem kommunalen Bürgerhaushalt heraus. Damit standen umfangreiche Informationen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung.
Mit dieser SV erhalten Sie in Kurzform eine Zusammenstellung der Ergebnisse nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss.
Die Verwaltung wird nach den Sommerferien in einem weiteren Schritt dann den Umsetzungsstand dem Rat zur Kenntnis geben und weiter berichten. Â
Horst Thiele
Bürgermeister