Betreff
Grundsatzbeschluss zur Ergänzung des Haushaltsverfahrens - Antrag der Fraktion BA/CDf
Vorlage
WP 09-14 SV 20/073
Aktenzeichen
II/20
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

Der Rat möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:                                     

1. Ab dem Haushalt 2013 fasst der Rat vor Beginn der Haushaltsanmel­dungen der Stadtverwaltung einen „Eckwertebeschluss“.

2. In dem Eckwertebeschluss legt der Rat für die 17 Produktbereiche und die Produktgruppen Budget-Obergrenzen fest, die der Stadtverwal­tung für Anmeldungen für den Haushaltsentwurf zur Verfügung ste­hen.

3. Ãœber die im Eckwertebeschluss festgesetzten Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sind ausführlich und haushaltsstellen­scharf von der Stadtverwaltung zu begründen. 

4. Der Eckwertebeschluss orientiert sich:

a)    an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt Hilden und den damit verbundenen Zielen und Wirkun­gen („Wirkungs­orien­tierter Haus­halt“)

b)    an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der Finanz­pla­nung des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und Be­teili­gun­gen)

c)    an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und frei­­wil­ligen Ausgaben

5. Die Stadtverwaltung bereitet den Eckwertebeschluss vor und leitet dem Rat einen Beschlussentwurf zu.


Erläuterungen zum Antrag:

 

Um bereits rechtzeitig vor den Haushaltsanmeldungen der Stadtverwaltung politische Schwerpunkte im Haushalt setzen zu können, ist eine Veränderung bzw. Ergänzung des traditionellen Haushaltsverfahrens durch Einführung von Eckwertebeschlüssen notwendig.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zunächst soll der Ablauf der Aufstellung eines Haushaltsplan-Entwurfes kurz dargestellt werden:

 

Gem. § 80 Abs. 1 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kämmerer aufgestellt.

 

Die entsprechenden Mittelanmeldungen der Fachämter werden beginnend ab Sommer erstellt, geprüft und im System eingegeben. Leider ist die Situation immer so, dass ein größerer Bedarf vorhanden ist, so dass durch den Kämmerer eine „Kürzungsliste“ erstellt wird. Hierüber wird  dann mit den Dezernenten und dem Bürgermeister gesprochen und letztendlich  wird hieraus ein vorläufiger Haushaltsplan-Entwurf erstellt.

 

Davon ausgehend werden Gebührenbedarfsberechnungen erstellt, Interne Leistungsverrechnungen und Steuerungsumlagen berechnet, so dass anschließend ein endgültiger Haushaltsplan-Entwurf erstellt werden kann. Dieser wird dann gem. § 80 Abs. 2 GO vom Bürgermeister dem Rat zugeleitet, und zwar in Hilden in der Regel im Dezember.

 

Anschließend ist der Entwurf bekannt zu machen und mindestens 14 Tage öffentlich auszulegen. Danach ist der Entwurf vom Rat zu beraten und zu beschließen (§ 80 Abs. 4 GO) und die beschlossene Haushaltssatzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 80 Abs. 5 GO). Die Anzeige soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

 

Da die kreisangehörigen Städte u. a. sowohl vom Haushalt des Landes als auch des Kreises „abhängig“ und auf die Berechnungen aus der November-Steuerschätzung und aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) angewiesen sind, ergibt sich zwangsläufig, dass der vom Gesetzgeber angedachte zeitliche Ablauf für die Aufstellung einer Haushaltssatzung nicht einzuhalten ist.

 

Selbst der Haushalt 2011 für das Land NRW und das GFG 2011 wurden erst Mitte Mai 2011 verabschiedet. Das GFG 2012 ist bis Anfang März 2012 noch nicht verabschiedet.

 

Ein Eckwertebeschluss für den Haushalt 2013 müsste – um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, zu planen und einen entsprechenden Entwurf aufzustellen  – in der Ratssitzung am 04. Juli 2012 gefasst werden. Dann ist aus heutiger Sicht der Haushalt 2012 aber gerade erst einmal einen Monat „alt“.

 

Mit der Vorbereitung des Eckwertebeschlusses müsste die Verwaltung dementsprechend bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltes 2012 beginnen. Üblicherweise wird die Zeit vor den Sommerferien aber immer dazu genutzt einen Finanzstatus aufzustellen, weil je nach finanzieller Entwicklung die Frage des „Nachtrages“ beantwortet werden muss.

 

Wie der Haushaltsplan-Entwurf für 2012 und die hierzu heute zu beschließenden Änderungen zeigen, sind die grundlegenden Rahmenbedingungen, wie die Ansätze aus dem GFG, Kreisumlage, Anteil an der Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc., entweder erst zwischen Dezember 2011 und Februar 2012 bekannt geworden oder stehen z. T. selbst heute noch nicht fest.

 

Das Hauptproblem wird dabei das GFG und die Auswirkungen auf die Kreisumlage sein. Die Grundlagen für das GFG sind der jeweilige Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Juni. Für den Haushalt 2013 bedeutet dieses, dass Anfang Juli 2012 die Daten bezogen auf die Isteinzahlungen z. B. der Gewerbe- und Grundsteuer gemeldet werden müssen.

 

Es ist nachvollziehbar, dass die Grundlagendaten von Jahr zu Jahr anders sind und es immer wieder große Verwerfungen im Kreis Mettmann gegeben hat.

 

Ein Eckwertbeschluss hätte im Sommer des vergangenen Jahres bei der Kreisumlage dazu geführt, dass ein Hebesatz für die Kreisumlage von 45,2 %-Punkte hätte genommen werden müssen, weil andere Ergebnisse zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlagen. Gegenüber den aktuellen Daten wäre die Kreisumlage um 2,85 Mio. € schlechter für 2012 ausgefallen. Natürlich wären die Finanzplanungsjahre auch schlechter ausgefallen.

  

Ein im Sommer 2012 gefasster Eckwertebeschluss, aus dem der Kämmerer den Haushaltsplan-Entwurf 2013 erstellen soll, würde auf Annahmen beruhen, die zu diesem Zeitpunkt absolut unrealistisch sind.

 

Nach dem Prinzip des „vorsichtigen Kaufmanns“ wären die Erträge vorsichtig zu schätzen und die Aufwendungen nach dem „Vorsichtigkeitsprinzip“ eher nach oben anzusetzen. Das hilft keinem, weder der Verwaltung noch dem Rat, denn es dürfte klar sein, dass der Fehlbetrag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Eckwertebeschluss dadurch deutlicher höher ausfallen würde.

 

Über die im Eckwertebeschluss festgesetzten Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sollen lt. Antragstellerin ausführlich und haushaltsstellenscharf von der Verwaltung begründet werden.

 

Da es im NKF keine Haushaltsstellen mehr gibt, könnte dies nur bedeuten, dass hier die Zeilen eines Teilergebnisplanes in Frage kämen.

 

Wie durch die Antragstellerin dargestellt, soll der Eckwertebeschluss sich

a)    an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt Hilden und den damit verbundenen Zielen und Wirkun­gen („Wirkungs­orien­tierter Haus­halt“)

b)    an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der Finanz­pla­nung des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und Be­teili­gun­gen)

c)    an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und frei­­wil­ligen Ausgaben

orientieren.

 

In Kenntnis dieser Ausführungen müsste erst einmal ein Leitbild entwickelt werden.

 

Auf keinen Fall liegen zu diesem Zeitpunkt zu b) die Konzernergebnisse vor, denn zeitgleich werden in den Gremien die Abschlüsse vorgestellt und über die Mittelverwendung des Vorjahres entschieden. Verwertbare Ergebnisse für die Zukunft ergeben sich aber erst mit den Wirtschaftsplänen, die meisten in den letzten Aufsichtsratssitzungen des Jahres in den Gremien beschlossen werden.

 

Eine Orientierung des Eckwertbeschlusses an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und frei­­wil­ligen Ausgaben würde weiterhin eine neue Dimension bei den Haushaltplanberatungen eröffnen, denn dieses ist im gegenwärtigen Haushaltsplan nicht verankert und so ohne weiteres auch nicht darstellbar.

 

Natürlich wäre dann auch die Frage zu beantworten, wie diese neue zusätzliche Aufgabe, deren zeitlicher Umfang nicht absehbar ist, bewältigt werden kann. Da ein Eckwertebeschluss voraussetzt, dass alle Daten im Frühjahr ermittelt und dann zu einem Plan  zusammengefasst werden, käme dieses einer internen doppelten Haushaltsplanberatung gleich. Es dürfte allen Beteiligten an dieser Stelle doch klar sein, dass die Werte, die im Frühjahr ermittelt wurden im Herbst nochmals alle geprüft werden müssen.

 

Der Presse war in letzter Zeit zu entnehmen, dass die Stadt Ratingen erhebliche Gewerbesteuerbeträge erstatten und für die Zukunft mit reduzierten Erträgen rechnen muss. Demgegenüber scheint es der Stadt Monheim zu gelingen, sehr kräftige Zuwächse  bei der Gewerbesteuer realisieren zu können.  In beiden Fällen wird wichtig sein, wann in Monheim die Gewerbesteuer sprudelt und wann in Ratingen Rückzahlungen anstehen (vor oder nach dem 30. Juni). Vor dem 30. Juni bedeutet, dass es Auswirkungen auf die Umlagegrundlagen für das GFG 2013 und somit die Kreisumlage hat. Erstattungen oder Nachzahlungen nach dem 30. Juni 2012 wirken sich auf das GFG 2014 aus.

 

 

Fazit:

Ein im Sommer 2012 gefasster Eckwertebeschluss, aus dem der Haushaltsplan-Entwurf 2013 erstellt würde, würde auf Annahmen beruhen, die zu diesem Zeitpunkt absolut unrealistisch sind. Der Umfang, der sich notwendigerweise zum Entwurf ergebenden Änderungen und der hierzu geforderten Begründungen, wäre enorm hoch.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.