Antragstext:
Der Rat möge nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:                                    Â
1. Ab dem Haushalt 2013 fasst der Rat vor Beginn
der HaushaltsanmelÂdungen der Stadtverwaltung einen „Eckwertebeschluss“.
2. In dem Eckwertebeschluss legt der Rat für die 17
Produktbereiche und die Produktgruppen Budget-Obergrenzen fest, die der
StadtverwalÂtung für Anmeldungen für den Haushaltsentwurf zur Verfügung steÂhen.
3. Ãœber die im Eckwertebeschluss festgesetzten
Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sind ausführlich und
haushaltsstellenÂscharf von der Stadtverwaltung zu begründen.
4. Der Eckwertebeschluss orientiert sich:
a)
an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt
Hilden und den damit verbundenen Zielen und WirkunÂgen („WirkungsÂorienÂtierter
HausÂhalt“)
b)
an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der FinanzÂplaÂnung
des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und BeÂteiliÂgunÂgen)
c)
an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und
freiÂÂwilÂligen Ausgaben
5. Die Stadtverwaltung bereitet den Eckwertebeschluss
vor und leitet dem Rat einen Beschlussentwurf zu.
Erläuterungen zum
Antrag:
Um bereits rechtzeitig vor den Haushaltsanmeldungen der Stadtverwaltung politische Schwerpunkte im Haushalt setzen zu können, ist eine Veränderung bzw. Ergänzung des traditionellen Haushaltsverfahrens durch Einführung von Eckwertebeschlüssen notwendig.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zunächst soll der Ablauf der Aufstellung eines Haushaltsplan-Entwurfes
kurz dargestellt werden:
Gem. § 80 Abs. 1 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen vom Kämmerer aufgestellt.
Die entsprechenden Mittelanmeldungen der Fachämter werden beginnend ab
Sommer erstellt, geprüft und im System eingegeben. Leider ist die Situation
immer so, dass ein größerer Bedarf vorhanden ist, so dass durch den Kämmerer
eine „Kürzungsliste“ erstellt wird. Hierüber wird dann mit den Dezernenten und dem
Bürgermeister gesprochen und letztendlich  wird hieraus ein vorläufiger
Haushaltsplan-Entwurf erstellt.
Davon ausgehend werden Gebührenbedarfsberechnungen erstellt, Interne
Leistungsverrechnungen und Steuerungsumlagen berechnet, so dass anschließend
ein endgültiger Haushaltsplan-Entwurf erstellt werden kann. Dieser wird dann
gem. § 80 Abs. 2 GO vom Bürgermeister dem Rat zugeleitet, und zwar in Hilden in
der Regel im Dezember.
Anschließend ist der Entwurf bekannt zu machen und mindestens 14 Tage
öffentlich auszulegen. Danach ist der Entwurf vom Rat zu beraten und zu
beschließen (§ 80 Abs. 4 GO) und die beschlossene Haushaltssatzung ist der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 80 Abs. 5 GO). Die Anzeige soll spätestens einen
Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.
Da die kreisangehörigen Städte u. a. sowohl vom Haushalt des Landes als
auch des Kreises „abhängig“ und auf die Berechnungen aus der
November-Steuerschätzung und aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
angewiesen sind, ergibt sich zwangsläufig, dass der vom Gesetzgeber angedachte
zeitliche Ablauf für die Aufstellung einer Haushaltssatzung nicht einzuhalten
ist.
Selbst der Haushalt 2011 für das Land NRW und das GFG 2011 wurden erst
Mitte Mai 2011 verabschiedet. Das GFG 2012 ist bis Anfang März 2012 noch nicht
verabschiedet.
Ein Eckwertebeschluss für den Haushalt 2013 müsste – um der Verwaltung
die Möglichkeit zu geben, zu planen und einen entsprechenden Entwurf
aufzustellen – in der Ratssitzung am 04.
Juli 2012 gefasst werden. Dann ist aus heutiger Sicht der Haushalt 2012 aber
gerade erst einmal einen Monat „alt“.
Mit der Vorbereitung des Eckwertebeschlusses müsste die Verwaltung
dementsprechend bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltes 2012
beginnen. Ãœblicherweise wird die Zeit vor den Sommerferien aber immer dazu
genutzt einen Finanzstatus aufzustellen, weil je nach finanzieller Entwicklung
die Frage des „Nachtrages“ beantwortet werden muss.
Wie der Haushaltsplan-Entwurf für 2012 und die hierzu heute zu
beschließenden Änderungen zeigen, sind die grundlegenden Rahmenbedingungen, wie
die Ansätze aus dem GFG, Kreisumlage, Anteil an der Einkommensteuer,
Gewerbesteuer etc., entweder erst zwischen Dezember 2011 und Februar 2012
bekannt geworden oder stehen z. T. selbst heute noch nicht fest.
Das Hauptproblem wird dabei das GFG und die Auswirkungen auf die
Kreisumlage sein. Die Grundlagen für das GFG sind der jeweilige Zeitraum vom 1.
Juli bis 30. Juni. Für den Haushalt 2013 bedeutet dieses, dass Anfang Juli 2012
die Daten bezogen auf die Isteinzahlungen z. B. der Gewerbe- und Grundsteuer
gemeldet werden müssen.
Es ist nachvollziehbar, dass die Grundlagendaten von Jahr zu Jahr anders
sind und es immer wieder große Verwerfungen im Kreis Mettmann gegeben hat.
Ein Eckwertbeschluss hätte im Sommer des vergangenen Jahres bei der
Kreisumlage dazu geführt, dass ein Hebesatz für die Kreisumlage von 45,2
%-Punkte hätte genommen werden müssen, weil andere Ergebnisse zum damaligen
Zeitpunkt nicht vorlagen. Gegenüber den aktuellen Daten wäre die Kreisumlage um
2,85 Mio. € schlechter für 2012 ausgefallen. Natürlich wären die
Finanzplanungsjahre auch schlechter ausgefallen.
 Â
Ein im Sommer 2012 gefasster Eckwertebeschluss, aus dem der Kämmerer den
Haushaltsplan-Entwurf 2013 erstellen soll, würde auf Annahmen beruhen, die zu
diesem Zeitpunkt absolut unrealistisch sind.
Nach dem Prinzip des „vorsichtigen Kaufmanns“ wären die Erträge
vorsichtig zu schätzen und die Aufwendungen nach dem „Vorsichtigkeitsprinzip“
eher nach oben anzusetzen. Das hilft keinem, weder der Verwaltung noch dem Rat,
denn es dürfte klar sein, dass der Fehlbetrag zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Eckwertebeschluss dadurch deutlicher höher ausfallen
würde.
Â
Ãœber die im Eckwertebeschluss festgesetzten Budget-Obergrenzen
hinausgehende Anmeldungen sollen lt. Antragstellerin ausführlich und
haushaltsstellenscharf von der Verwaltung begründet werden.
Da es im NKF keine Haushaltsstellen mehr gibt, könnte dies nur bedeuten,
dass hier die Zeilen eines Teilergebnisplanes in Frage kämen.
Wie durch die
Antragstellerin dargestellt, soll der Eckwertebeschluss sich
a)
an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt Hilden
und den damit verbundenen Zielen und WirkunÂgen („WirkungsÂorienÂtierter HausÂhalt“)
b)
an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der FinanzÂplaÂnung
des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und BeÂteiliÂgunÂgen)
c)
an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und
freiÂÂwilÂligen Ausgaben
orientieren.
In Kenntnis dieser Ausführungen müsste erst einmal ein Leitbild
entwickelt werden.
Auf keinen Fall liegen zu diesem Zeitpunkt zu b) die Konzernergebnisse
vor, denn zeitgleich werden in den Gremien die Abschlüsse vorgestellt und über
die Mittelverwendung des Vorjahres entschieden. Verwertbare Ergebnisse für die
Zukunft ergeben sich aber erst mit den Wirtschaftsplänen, die meisten in den
letzten Aufsichtsratssitzungen des Jahres in den Gremien beschlossen werden.
Eine Orientierung des Eckwertbeschlusses an der Struktur von
pflichtigen, teilpflichtigen und freiÂÂwilÂligen Ausgaben würde weiterhin eine
neue Dimension bei den Haushaltplanberatungen eröffnen, denn dieses ist im
gegenwärtigen Haushaltsplan nicht verankert und so ohne weiteres auch nicht
darstellbar.
Natürlich wäre dann
auch die Frage zu beantworten, wie diese neue zusätzliche Aufgabe, deren
zeitlicher Umfang nicht absehbar ist, bewältigt werden kann. Da ein
Eckwertebeschluss voraussetzt, dass alle Daten im Frühjahr ermittelt und dann
zu einem Plan zusammengefasst werden,
käme dieses einer internen doppelten Haushaltsplanberatung gleich. Es dürfte
allen Beteiligten an dieser Stelle doch klar sein, dass die Werte, die im
Frühjahr ermittelt wurden im Herbst nochmals alle geprüft werden müssen.
Der Presse war in
letzter Zeit zu entnehmen, dass die Stadt Ratingen erhebliche Gewerbesteuerbeträge
erstatten und für die Zukunft mit reduzierten Erträgen rechnen muss.
Demgegenüber scheint es der Stadt Monheim zu gelingen, sehr kräftige
Zuwächse bei der Gewerbesteuer
realisieren zu können. In beiden Fällen
wird wichtig sein, wann in Monheim die Gewerbesteuer sprudelt und wann in
Ratingen Rückzahlungen anstehen (vor oder nach dem 30. Juni). Vor dem 30. Juni
bedeutet, dass es Auswirkungen auf die Umlagegrundlagen für das GFG 2013 und
somit die Kreisumlage hat. Erstattungen oder Nachzahlungen nach dem 30. Juni
2012 wirken sich auf das GFG 2014 aus.
Fazit:
Ein im Sommer 2012 gefasster Eckwertebeschluss, aus dem der
Haushaltsplan-Entwurf 2013 erstellt würde, würde auf Annahmen beruhen, die zu
diesem Zeitpunkt absolut unrealistisch sind. Der Umfang, der sich
notwendigerweise zum Entwurf ergebenden Änderungen und der hierzu geforderten
Begründungen, wäre enorm hoch.
Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.