Betreff
Betr. Bebauungsplan Nr. 32A für den Bereich Hochdahler Straße
hier: Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NW der Bürgerinitiative MUT e. V.
Vorlage
WP 04-09 SV 61/011
Aktenzeichen
IV/61.1.Or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussfassung wird anheimgestellt.

 

 

 

 

 

(G.Scheib)

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Nein

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Antragsteller regt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 A mit dem Ziel an, eine auf dem Grundstück des ehemaligen Kleefer Hofes stehende Rosskastanie durch die Festsetzung im Bebauungsplan langfristig zu erhalten und zu schützen.

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Hilden.

 

Da für die Stadt Hilden zurzeit keine Baumschutzsatzung existiert, wäre die Änderung des Bebauungsplanes eine Möglichkeit, seitens der Stadt Hilden der Anregung zu folgen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung für den Fall, dass das Grundstück veräußert wird, im Vertrag mit dem Grundstückserwerber den Erhalt des Baumes privatrechtlich zu sichern.

 

Zusätzlich bestünde noch die Möglichkeit, den Baum durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann als Naturdenkmal festzusetzen und somit den Erhalt dauerhaft zu sichern. Im Fall der Kastanie hat der Kreis Mettmann jedoch bereits eine solche Festsetzung abgelehnt.

Das Schreiben des Kreises Mettmann ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach dem derzeitigen Sachstand ist mittelfristig ein Verkauf des Grundstückes auf Basis der heutigen Bebauungsplaninhalte vorgesehen.

In diesem Fall beabsichtigt die Stadt Hilden die oben bereits benannte Möglichkeit, den Erhalt des Baumes über eine vertragliche Regelung zu sichern in Anspruch zu nehmen.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Bürgerantrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 A nicht stattzugeben.

 

Eine Bestandsgefährdung des Baumes ist auch langfristig nicht gegeben.

 

 

 

 

Günter Scheib