hier: Bürgerantrag nach § 24 der Gemeindeordnung NW der Bürgerinitiative MUT e. V.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Antragsteller
regt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 A mit dem Ziel an, eine auf dem
Grundstück des ehemaligen Kleefer Hofes stehende Rosskastanie durch die
Festsetzung im Bebauungsplan langfristig zu erhalten und zu schützen.
Das Grundstück
befindet sich im Eigentum der Stadt Hilden.
Da für die Stadt
Hilden zurzeit keine Baumschutzsatzung existiert, wäre die Änderung des Bebauungsplanes
eine Möglichkeit, seitens der Stadt Hilden der Anregung zu folgen.
Weiterhin wird die Verwaltung für den Fall, dass
das Grundstück veräußert wird, im Vertrag mit dem Grundstückserwerber den
Erhalt des Baumes privatrechtlich zu sichern.
Zusätzlich bestünde
noch die Möglichkeit, den Baum durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
Mettmann als Naturdenkmal festzusetzen und somit den Erhalt dauerhaft zu
sichern. Im Fall der Kastanie hat der Kreis Mettmann jedoch bereits eine solche
Festsetzung abgelehnt.
Das Schreiben des
Kreises Mettmann ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Nach dem derzeitigen
Sachstand ist mittelfristig ein Verkauf des Grundstückes auf Basis der heutigen
Bebauungsplaninhalte vorgesehen.
In diesem Fall
beabsichtigt die Stadt Hilden die oben bereits benannte Möglichkeit, den Erhalt
des Baumes über eine vertragliche Regelung zu sichern in Anspruch zu nehmen.
Daher empfiehlt die
Verwaltung, dem Bürgerantrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 A nicht
stattzugeben.
Eine
Bestandsgefährdung des Baumes ist auch langfristig nicht gegeben.
Günter Scheib