Betreff
Antrag der dUH vom 15.02.12: Aufgabenkatalog Wirtschaftsförderung, Verbindliche Arbeitsziele Stadtmarketing durch die Gesellschafterversammlung
Vorlage
WP 09-14 SV 80/017
Aktenzeichen
wp 04-14 SV 80/017
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

1.            Die Verwaltung wird beauftragt, einen klaren Aufgabenkatalog ihrer Wirtschaftsförderung in Abgrenzung zu den satzungsmäßigen Aufgaben der Stadtmarketing GmbH vorzulegen.

2.            Die Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Hilden GmbH wird gebeten, mit ihrem Geschäftsführer verbindliche Festlegungen über dessen Arbeitsziele und -ergebnisse in Verfolgung sämtlicher satzungsmäßiger Gegenstände der Gesellschaft zu vereinbaren. Hierbei sind insbesondere die Strategiepapiere Kultur und VHS und das City- und Lichtkonzept zu berücksichtigen.

 


Erläuterungen zum Antrag:

 

s. beigefügten Antrag


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die Wirtschaftsförderung wurde in der letzten Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbauförderungsausschusses ein Strategiekonzept vorgelegt und vom Ausschuss beschlossen. Zur Abgrenzung als auch zur Zusammenarbeit von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung wurde am 08.02.2010 vom Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbauförderungsausschuss gleichermaßen ein ganzheitliches Handlungskonzept eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen. Ein klarer Aufgabenkatalog liegt demnach nach Auffassung der Verwaltung vor.

 

Wesentliches Abgrenzungsmerkmal zwischen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ist die Branche mit der zusammengearbeitet wird. Dabei kapriziert sich das Stadtmarketing auf Einzelhandel, die Wirtschaftsförderung hingegen auf gewerbliche Wirtschaft, Handwerk sowie den übrigen Handel (Handelsvermittlung sowie Groß- und Außenhandel). Es liegt darüber hinaus in der Natur der Sache, dass sich das Aktionsfeld des Stadtmarketings insbesondere in der Innenstadt konzentriert, da sich der Einzelhandel überwiegend dort befindet, während die Wirtschaftsförderung überwiegend die Gewerbegebiete aufsucht. 

 

Nichtsdestotrotz gibt es auch zahlreiche gemeinschaftlich bearbeitete Projekte. Dazu gehören beispielsweise die 1. Hildener Ausbildungsbörse und Ansiedlungsgesuche für die Innenstadt. Die Vorgehensweise ist dabei teamorientiert und ergänzend, wie sie im ganzheitlichen Handlungskonzept ausgearbeitet wurde. Dieses zielt darauf ab, dass die beiden Bereiche enger zusammen arbeiten und sich abstimmen.

 

Das innerstädtische Leerstandsmanagement (überwiegend für Ladenlokale) obliegt nach derzeitiger Beschlusslage dem Stadtmarketing. Das im Oktober 2005 von Dr. Rainer Kummer ausgearbeitete Konzept Leerstandsmanagement für Hilden wurde in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbauförderungsausschuss vom 12.12.2005 gewürdigt und einstimmig zur Kenntnis genommen. Ausdrücklich benannt wird Herr Hillebrand als zukünftige Anlauf- und Kontaktstelle für Fragen des Leerstandsmanagement in der Innenstadt. Gemäß der Studie soll Herr Hillebrand als Leerstandslotse fungieren.

 

Die Wirtschaftsförderung ihrerseits betreibt für die übrigen gewerblichen Flächen (Bürogebäude, Lager- und Produktionshallen) ein Mietflächenmanagement. Diese Arbeitsteilung macht durchaus Sinn, da die Immobilienprofile Einzelhandel und Gewerbe deutlich voneinander abweichen.

 

Auf die Aufgabenwahrnehmung der Tourismusförderung durch das Stadtmarketing wurde im ganzheitlichen Handlungskonzept aus Kapazitätsgründen verzichtet. Zudem wurde die Tourismusförderung für Hilden als vernachlässigbare Größe eingeordnet.

 

Die Gesellschafterversammlung vermag dem Stadtmarketing ein verbindliches Konzept auftragen. Im operativen Alltagsgeschäft sind konkrete Vorgaben oftmals nicht hilfreich, da sich die Schwerpunkte der Arbeit unvorhersehbar verlagern.

 

Gez. Thiele