Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2012 und beschließt die Einführung
einer gesplitteten Winterdienstgebühren 2012 rückwirkend zum 01.01.2012 sowie
die in vollem Wortlaut vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008. Dies wird unter der
Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen
und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
Winterdienstklasse |
Gebühr
2011 |
Gebühr
2012 |
|
1 |
Prioritätenstufe
0 |
0,00 Euro |
2,18 Euro |
2 |
Prioritätenstufe
1 |
0,00 Euro |
1,64 Euro |
3 |
Prioritätenstufe
2 |
0,00 Euro |
1,09 Euro |
4 |
Prioritätenstufe
3 |
0,00 Euro |
0,55 Euro |
4 |
Prioritätenstufe
4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gebührenbedarfsberechnung
für den Winterdienst für das Jahr 2012:
In der Ratssitzung am 30.11.2011 (SV-Nr.: WP 09-14 SV 68/035) wurde
beschlossen die Gebühren in eine Straßenreinigungsgebühr und eine separate
Winterdienstgebühr zu splitten.
Einleitend wird klarstellend darauf hingewiesen, dass auch in den
zurückliegenden Jahren immer die Kosten des Winterdienstes über die
Straßenreinigungsgebühren von den Gebührenzahlern getragen wurden. Bisher
orientierte sich der Gebührenmaßstab zur Verteilung des Gesamtgebührenbedarfes
ausschließlich an den Verhältnissen der allgemeinen Straßenreinigung.
Winterdienstbezogene Kriterien blieben grundsätzlich außen vor. In dem nunmehr
von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahren wird der durch den Winterdienst
verursachte Gebührenbedarf auschließlich nach Kriterien des Winterdienstes verteilt.
Insofern wird die bisherige Straßenreinigungsgebühr in eine Gebühr für die Straßenreinigung und in eine
Gebühr für den Winterdienst aufgesplittet.Â
Auch der Städte- und Gemeindebund hat mitgeteilt, dass die Einführung
einer separaten Winterdienstgebühr im Hinblick auf die Rechtssicherheit
unumgänglich ist.
Somit soll ab 01.01.2012 lediglich eine Straßenreinigung und
Winterdienst gesplittete Gebühr erhoben werden.
Durch schneereiche Winter schwankten in der Vergangenheit die
Straßenreinigungsgebühren entsprechend. Speziell die Winterperioden 2010 und
2011 haben gezeigt, dass die Gebühr finanziell stark durch den Winterdienst
belastet wird, so dass eine Splittung der Gebühr erforderlich und gerechter
ist.
Nachfolgend ist der Gebührenbedarf für den Winterdienst der vergangenen
Jahre dargestellt.
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
84.790 Euro |
77.808 Euro |
50.912 Euro |
51.942 Euro |
234.888 Euro |
Nachdem im vergangenen Jahr der Winterdienst hohe Kosten aufwies, ist
der Gebührenbedarf für das Jahr 2012 entsprechend angestiegen.
Die Frontmeterlängen der einzelnen Winterdienstkategorien wurden durch
das Steueramt für die Gebührenkalkulation bemessen.
Für die einzelnen Winterdienstklassen ergeben sich für das Jahr 2012
folgende Längen:
-
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0           =          1.942 Meter
-
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1           =         94.100
Meter
-
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2           =         38.308
Meter
-
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3           =         63.450
Meter
Die Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0 bezieht sich nur auf die Fußgängerzonen. Hierfür wurde in der Straßenreinigungssatzung das Straßenverzeichnis nochmals angepasst.
Gesplitteter Gebührenbedarf für Winterdienst:
Aufgrund der erhöhten Einsatzzeiten für den Winterdienst, steigen die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr um +5.276 Euro auf 19.820 Euro (+36,28 %)
Die Stadt Hilden beteiligt sich seit dem Winter 2011/2012 an der Einkaufsgemeinschaft für Streusalz. Insgesamt wurden 300 to. Salz für das Jahr 2012 angemeldet. Die Mindestabnahmemenge beträgt 60 % und maximal 160 %.
Um auszuschließen, dass zukünftig nochmals das Streusalz ausgeht, hat sich die Stadt Hilden für die landesweite Salzreserve angemeldet. Die Abnahme muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Die gebührenrelevanten Aufwendungen für Streusalz steigen im Vergleich zum Vorjahr um +21.490 Euro auf 35.427 Euro (+154,19 %).
Hinzu kommen für die Anmietung einer Lagerhalle für das Streusalz jährlich 20.000 Euro. Nur so kann sichergestellt werden, dass vor Ort genügend Salz gelagert werden kann.
Die Winterdienstfahrzeuge wurden mit einem GPS-System ausgestattet. Für die Unterhaltung, Miete und die Lizenzgebühren fallen 8.800 Euro an.
Die Aufwendungen für die Interne Leistungsverrechnung steigen um +7.457 Euro auf 17.962 Euro (+70,99 %). Dies liegt hauptsächlich daran, dass ein Soleaufbereiter beschafft wird und hier die jährlichen Abschreibungen berücksichtigt werden.
Die Aufwendungen für die Winterdienstgeräte steigen im Vergleich zum Vorjahr um +35.620 Euro auf 54.301 Euro (+190,68 %). Grund dafür sind die erhöhten Aufwendungen für die ILV Kfz, in der auch die Unterhaltungs- und Abschreibungsaufwendungen für die neuen Schneepflüge und Streugeräte sind.
Insgesamt sind die Aufwendungen für den Winterdienst im Vergleich zum
Vorjahr um +117.323 € auf 173.873 Euro gestiegen.
Die Vorjahresergebnisse müssen verursachungsgerecht zugeordnet werden.
Somit liegt das für 2012 zu berücksichtigende Defizit für die
Winterdienstgebühr bei -95.790 Euro.
Um eine entsprechende Rechtssicherheit zu
gewährleisten, wurde das öffentliche Interesse auf 20 % und somit 10 % höher
als die Sommerreinigung eingestuft, da der Durchgangsverkehr, sowie Anwohner
aus Straßen der Winterdienstpriorität 4, ein hohes Interesse an der Winterwartung
haben, jedoch nicht als Gebührenzahler an den Kosten beteiligt werden.
Insgesamt steigt der Gebührenbedarf für den Winterdienst um +182.946
Euro. Unter Berücksichtigung der Winterdienst-Gesamtfrontmeter wird die
erstmalige Gebühr auf 1,09 Euro je Frontmeter festgelegt.
|
2012 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,09 € |
2. 5.
Nachtragsatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008:
Dieser
Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs-
und GebührensatÂzung beigefügt.
In § 1 der 5.
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser
Sitzungsvorlage beschließt und festsetzt.
Die vorgesehene
Änderung der Straßenliste beruht auf der Zuordnung zu den Winterdienstklassen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen:
- 5. Nachtragssatzung vom          zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008 und das dazugehörige
Straßenverzeichnis
- Gebührenbedarfsberechnung für den
Winterdienst für das Jahr 2012
Horst Thiele
Bürgermeister
Anlage 1:
5. Nachtragssatzung
vom                zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) der Stadt Hilden vom 25.04.2008
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen,
der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StReinG NW)
und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NW), jeweils in den zur Zeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt
Hilden in seiner Sitzung am 21.03.2012 folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs-
und GebührenÂsatzung) vom 25.04.2008 beschlossen:
§ 1
Der § 6 Abs. 6 wird hinzugefügt und erhält folgende Fassung
(6) Für die Winterwartung wird zusätzlich eine
Benutzungsgebühr erhoben.
Die Benutzungsgebühren für den Winterdienst
bemessen sich nach den Längen der das Grundstück erschließenden Straße
(Erschließungsstraße) zugewandten Grundstücksseiten i.S. des § 6 Abs. 1 - 3 und
den Winterdienstklassen 0 - 4.
     Die Zugehörigkeit einer Straße zu den
Winterdienstklassen 0 - 4 ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (§ 2 Abs. 1).
     Die Benutzungsgebühr für den Winterdienst
je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 - 3) beträgt jährlich
a)
in der Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0             2,18 €
b)
in der Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1             1,64 €
c)
in der Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2             1,09 €
d)
in der Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3             0,55 €
§ 2
Teil 1 des
Straßenverzeichnisses mit Stand vom 01.01.2012 in der zuletzt gültigen Fassung,
das gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert:
- Neuaufnahme und Änderung bestehender Eintragungen
1132 |
Axlerhof |
ganz |
1143a |
Bismarckstraße |
von
Kurt-Kappel-Str. bis Mittelstraße |
1436 |
Dr.
Ellen-Wiederhold-Platz |
ganz |
1189b |
Fritz-Gressard-Platz |
begrenzt
durch Stadthalle, Weg an der Itter, Teichanlage, rückwärtige Bebauung
F.-Gressard-Platz 1-9 |
1216d |
Heiligenstraße |
von
Haus Nr. 6 bis Mittelstraße |
1377b |
Kurt-Kappel-Straße |
vom
Markt zur Itterbrücke mit Flächen vor dem Haus Kurt-Kappel-Straße 6 |
1282 |
Markt |
ganz |
1289a |
Mittelstraße |
von
Kirchhofstraße bis Benrather Straße |
1293b |
Mühlenstraße |
von
Mittelstraße bis Straße Am Rathaus |
1429a |
Nove-Mesto-Platz |
(Flur
50, Flurstück 1010 von der Tiefgarageneinfahrt in östl. Richtung bis zur
Flurstücksgrenze) |
1342b |
Schulstraße |
von
R.-Gies-Straße bis Mittelstraße |
1344e |
Schwanenstraße |
von
Einmündung Schwanenplatz bis Mittelstraße |
1395b |
Warringtonplatz |
von
Schulstraße bis Heiligenstraße |
Festlegung der Straßenart, Häufigkeit der Reinigung und Festlegung der Reinigungspflichtigen
mit Reinigungsabschnitt gemäß nachstehender Liste.
Straßen- schlüssel |
Straßenname Liste zu § 2 |
Reinigung und Winterdienst durch |
Häufigkeit der Reinigung (14-täglich) |
Stra-ßen- art |
Winter-dienst-klasse |
||||
Stadt |
Grundstücks- eigentümer |
||||||||
Fahr-bahn |
Fuß- gänger- zone |
Gehweg und Radweg |
Fahrbahn, Gehweg und Radweg |
||||||
I. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1132 |
Axlerhof |
ganz |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1143a |
Bismarck-straße |
von
Kurt-Kappel-Str. bis Mittelstraße |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1436 |
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz |
ganz |
|
x |
x |
|
4 |
0 |
0 |
1189b |
Fritz-Gressard-Platz |
begrenzt
durch Stadthalle, Weg an der Itter, Teichanlage, rückwärtige Bebauung
F.-Gressard-Platz 1-9 |
|
x |
x |
|
8 |
0 |
0 |
1216d |
Heiligen-straße |
von
Haus Nr. 6 bis Mittelstraße |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1377b |
Kurt-Kappel-Straße |
vom
Markt zur Itterbrücke mit Flächen vor dem Haus Kurt-Kappel-Str. 6 |
|
x |
x |
|
8 |
0 |
0 |
1282 |
Markt |
ganz |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1289a |
Mittelstraße |
von
Kirchhofstraße bis Benrather Str. |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1293b |
Mühlen-straße |
von
Mittelstraße bis Straße Am Rathaus |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1429a |
Nove-Mesto-Platz |
(Flur
50, Flurstück 1010 von der Tiefgarageneinfahrt in östl. Richtung bis zur Flurstücksgrenze) |
|
x |
x |
|
8 |
0 |
0 |
1342b |
Schulstraße |
von
R.-Gies-Straße bis Mittelstraße |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1344e |
Schwanen-straße |
von
Einmündung Schwanenplatz bis Mittelstraße |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
1395b |
Warrington-platz |
von
Schulstraße bis Heiligenstraße |
|
x |
x |
|
22 |
0 |
0 |
§ 3
Inkrafttreten
Die
Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120105 |
Straßenreinigung und Winterdienst |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2012 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Erträge sind in folgender Höhe im
Haushaltsplan-Entwurf 2012 veranschlagt: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1201050100 |
Winterdienst |
432250 |
Benutzungsgebühren
Winterdienst |
252.275,- € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Der sich aus
der GBB ergebende Differenzbetrag von rd. -18.000,- € wird in die Änderungsliste
zum Haushaltsplan-Entwurf 2012 aufgenommen. |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
|||||||