Teilnahme der Stadt Hilden
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt einer Teilnahme der Stadt Hilden an der
Mobilitätsbefragung 2013 der Stadt Düsseldorf zu.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 11.000,- € werden im Jahr 2013
bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 12. Januar 2012
fand auf Einladung der Stadt Düsseldorf ein Informationsaustausch und Abstimmungsgespräch
zum Thema einer Mobilitätsbefragung 2013 statt.
Die Stadt
Düsseldorf beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der TU Dresden, im Jahr 2013 eine
umfangreiche repräsentative Verkehrsbefragung durchführen zu lassen, mit dem
Ziel, Daten über das Mobilitätsverhalten der Einpendler nach Düsseldorf zu
erhalten.
Hierdurch soll eine
Befragung aus dem Jahr 2008 ergänzt und aktualisiert werden, die bereits
wichtige Ergebnisse für die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Düsseldorf
erbrachte.
Um Informationen
über das Mobilitätsverhalten der Einpendler zu erhalten, müssen Befragungen auf
dem Stadtgebiet und bei den Bürgern der umgrenzenden Städte durchgeführt
werden, also auch im Kreis Mettmann und damit auch in der Stadt Hilden.
Neben einem
Vertreter der Stadt Hilden nahmen u.a. auch Vertreter/-innen des Kreises Mettmann,
des Kreises Viersen, der Städte Monheim, Haan, Wülfrath, Erkrath, Ratingen,
Grevenbroich, Neuss, Mönchengladbach und Meerbusch teil.
Inhalte:
•       Seitens
der Stadt Düsseldorf wurden zunächst Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr
2008 vorgestellt, um zu zeigen, welche Resultate man erhält und welche
Bedeutung diese Resultate bei der Verkehrsentwicklungsplanung und deren
politischer Vermittlung haben. (siehe hierzu Anlage 1)
•       Es
wurde dann dargelegt, dass die Stadt Düsseldorf für ihre geplante Einpendlerbefragung
die „administrative“ Hilfe der Nachbarstädte benötigt, etwa wenn es um
Einwohnermeldedaten geht oder um sonstige statistische Daten der jeweiligen
Stadt.
•       Ebenso
wurde verdeutlicht, dass es sinnvoll wäre, wenn sich die umliegenden Städte und
Kreise an der Befragung beteiligen würden: diese sich beteiligenden Städte und
Kreise würden relevante Daten für ihre eigene Verkehrsentwicklungsplanung
erhalten, im Bedarfsfall auf die Daten der Stadt Düsseldorf zurückgreifen
können und zudem würde ein gemeinsames Vorgehen die Befragung günstiger machen.
Die Stadt Düsseldorf kalkuliere für die Befragung mit Kosten zwischen 19 und 21
€ je befragter Person, was auf der von Düsseldorf angestrebten Stichprobe von
ca. 6000 Befragten beruhe.
•       Mit
dieser Zahl sei man bei einer Stadtgröße wie Düsseldorf recht gut in der Lage,
neben den Aussagen über Verkehrsmittelwahl, Fahrtzwecke, PKW-Verfügbarkeit u.ä.
auch stadträumlich differenzierte Aussagen (stadtteilbezogen) oder Aussagen zu
einzelnen Verkehrsmitteln oder Jahreszeiten zu erhalten. Je größer die
Stichprobe würde, desto genauer und differenzierter würden auch die Ergebnisse.
•       Von
der Zeitplanung her ist vorgesehen, Aufträge an die TU Dresden im August 2012
zu vergeben. Die einzelnen Befragungen würden dann ganzjährig im Jahr 2013
erfolgen, die Schlussrechnung wäre im Jahr 2014 zu erwarten, wie auch die
Ergebnisse für September 2014 erwartet würden.
•       Es
wurde dann dargelegt, wie sich aus Sicht der Stadt Düsseldorf ein möglicher
Verteilungsschlüssel der zu Befragenden in den umliegenden Städten/ Gemeinden
darstellen könnte.
Hierbei wurde davon ausgegangen, dass in jeder Stadt mindestens 1000 Befragungen
durchgeführt werden (als absolut unteres Limit für eine aussagekräftige
Auswertung).
•       Die Anzahl der Befragten
in den einzelnen Städten, die für die Stadt Düsseldorf von Bedeutung sind,
richtet sich nach den Ergebnissen der Befragung von 2008 und nach den bisherigen Kenntnissen über die Verkehrsbeziehungen zwischen
Düsseldorf und der jeweiligen Stadt. Mit Hilden etwa sind die
Verkehrsbeziehungen relativ klar und stabil, weshalb man nur wenige Befragte zu
benötigen glaubt.
•       Organisatorisch würde die Stadt Düsseldorf gegenüber der TU Dresden eine
Art „Bündelungsfunktion“ übernehmen; bei besonderen Detailwünschen einzelner
Städte hinsichtlich einer Befragung und deren Auswertung wäre aber ein direkter
Kontakt Stadt-TU sinnvoller. Der „Mengenrabatt“ hinsichtlich der Befragungskosten
würde aber auch dann gelten.
Weitere organisatorische Fragen könnten jedoch erst geklärt werden, wenn der
Teilnehmerkreis feststehen würde.
Einschätzung:
Schon während der Veranstaltung wurde klar,
dass weder der Kreis Viersen noch der Kreis Neuss sich an der Befragung
beteiligen wollen (Kostengründe).
Beim Kreis Mettmann ist inhaltliches
Interesse gegeben. Der Kreis Mettmann könnte relevante Daten etwa für seine Fortschreibung
des Nahverkehrsplanes erhalten. Dementsprechend hat der Kreis Mettmann den
kreisangehörigen Städten mit Schreiben vom 25.01.2012 mitgeteilt, dass er
gewillt ist, die Kosten für die Aufstockung der Anzahl der Zu- Befragenden bis
zu einer Stichprobenstärke von 1000 Befragungen je Stadt zu übernehmen. Die
Finanzierung erfolgt über die ÖPNV-Aufgabenträger-Pauschale. (siehe Anlage 2)
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beteiligung der Stadt Hilden an der
Befragung überaus sinnvoll, nicht mit 1000, sondern 1500 Befragungen. Auch der
Zeitpunkt 2013 ist gut.
Die letzten systematischen Befragungen auf
Hildener Stadtgebiet hat es im Jahr 2001 gegeben (zur damaligen Neuaufstellung
des Verkehrsentwicklungsplanes).
Damals hat es zwar eine größere Stichprobe
gegeben, jedoch nur auf einen Stichtag bezogen.
Die Zählung für 2013 ist ganzjährig angelegt;
mit einer Gesamtstichprobe für Hilden in der Größenordnung von 1500 Befragten
ließen sich aller Wahrscheinlichkeit nach viele wichtige Aussagen für die
weitere Hildener Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung gewinnen (z.B.
Verkehrsverhalten der Hildener Pendler => Stärkung der S-Bahn-Haltepunkte in
Hilden?; z.B. Verkehrsmittelwahl im Binnenverkehr => Auswirkungen durch die
älter werdende Bevölkerung?; z.B. stadtteilbezogenes Mobilitätsverhalten?).
Die für 2014 zu erwartenden Ergebnisse wären
anschließend eine gute Grundlage für die Fortschreibung des Hildener
Verkehrsentwicklungsplanes, der sich auch mit dem Thema der Lärmverminderung
wird beschäftigen müssen.
Die Ergebnisse der Befragung können außerdem
darüber Auskunft geben, welche sonstigen inhaltlichen Schwerpunkte eine
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes haben müsste.
(zum Nutzen der Mobilitätsbefragung siehe
auch Anlage 3)
Für das Produkt „Verkehrsentwicklungsplanung“
(120104) sind für das Haushaltsjahr 2013 für die Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes 50.000,- € vorgesehen, auf dieser Basis ließe sich
eine Teilnahme an der Mobilitätsbefragung finanzieren (Kosten ca. 11.000,- € für
die Stadt Hilden bei einer Stichprobe von ca. 1500 Befragten und einer
Finanzierung von 163 Befragten durch die Stadt Düsseldorf sowie 837 durch den
Kreis Mettmann).
Allerdings wären dann die Arbeiten für den
Hildener Verkehrsentwicklungsplan auf 2015 zu verschieben, auch die
Haushaltsmittel (Verpflichtungsermächtigung und Bereitstellung in Höhe von 11.000,-
€ für 2013; 40.000,- € für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans von
2013 auf 2015) müssten entsprechend verschoben werden.
Insofern bittet die Verwaltung um
Entscheidung, ob die Stadt Hilden sich an der Mobilitätsbefragung beteiligen kann.
H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120104 |
Verkehrsentwicklungsplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 / 2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201040010 |
Verkehrsentw.-planung |
529100 |
Dienstleistung |
11.000,-
in 2013 |
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1201040010 |
Verkehrsentw.-planung |
529100 |
Dienstleistung |
40.000,-
in 2015 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Veranschlagt
sind im Produkt 120104  im Entwurf 2012: 2012: 10.000 Euro für Nahverkehrsplan 2013: 50.000 Euro für Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan + 15.000 Euro Lärmaktionsplan 2014: 10.000 Euro Lärmaktionsplan 2015: 0 Euro Bei positiver Beschlussfassung sähe die neue Veranschlagung
wie folgt aus: 2012: 10.000 Euro für
Nahverkehrsplan *) 2013: 11.000 Euro
Mobilitätsbefragung + 15.000 Euro Lärmaktionsplan 2014: 0 €             2015: 40.000 Euro für
Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan + 10.000 Euro Lärmaktionsplan *) Zusätzlich sind noch
insgesamt 21.000,- € für die Lärmkartierung (15.000,- €) und für die Verkehrslärmprognose
– A 46, A 3 und Osttangente (6.000,- €)Â
gemäß Änderungsliste in 2012 aufzunehmen. |
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Vermerk Kämmerer   Gesehen Klausgrete |
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