Betreff
Mobilitätsbefragung 2013 der Stadt Düsseldorf:
Teilnahme der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 61/136
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll VEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt einer Teilnahme der Stadt Hilden an der Mobilitätsbefragung 2013 der Stadt Düsseldorf zu.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 11.000,- € werden im Jahr 2013 bereitgestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 12. Januar 2012 fand auf Einladung der Stadt Düsseldorf ein Informationsaustausch und Abstimmungsgespräch zum Thema einer Mobilitätsbefragung 2013 statt.

 

Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der TU Dresden, im Jahr 2013 eine umfangreiche repräsentative Verkehrsbefragung durchführen zu lassen, mit dem Ziel, Daten über das Mobilitätsverhalten der Einpendler nach Düsseldorf zu erhalten.

Hierdurch soll eine Befragung aus dem Jahr 2008 ergänzt und aktualisiert werden, die bereits wichtige Ergebnisse für die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Düsseldorf erbrachte.

 

Um Informationen über das Mobilitätsverhalten der Einpendler zu erhalten, müssen Befragungen auf dem Stadtgebiet und bei den Bürgern der umgrenzenden Städte durchgeführt werden, also auch im Kreis Mettmann und damit auch in der Stadt Hilden.

 

Neben einem Vertreter der Stadt Hilden nahmen u.a. auch Vertreter/-innen des Kreises Mettmann, des Kreises Viersen, der Städte Monheim, Haan, Wülfrath, Erkrath, Ratingen, Grevenbroich, Neuss, Mönchengladbach und Meerbusch teil.

 

Inhalte:

 

•        Seitens der Stadt Düsseldorf wurden zunächst Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr 2008 vorgestellt, um zu zeigen, welche Resultate man erhält und welche Bedeutung diese Resultate bei der Verkehrsentwicklungsplanung und deren politischer Vermittlung haben. (siehe hierzu Anlage 1)

•        Es wurde dann dargelegt, dass die Stadt Düsseldorf für ihre geplante Einpendlerbefragung die „administrative“ Hilfe der Nachbarstädte benötigt, etwa wenn es um Einwohnermeldedaten geht oder um sonstige statistische Daten der jeweiligen Stadt.

•        Ebenso wurde verdeutlicht, dass es sinnvoll wäre, wenn sich die umliegenden Städte und Kreise an der Befragung beteiligen würden: diese sich beteiligenden Städte und Kreise würden relevante Daten für ihre eigene Verkehrsentwicklungsplanung erhalten, im Bedarfsfall auf die Daten der Stadt Düsseldorf zurückgreifen können und zudem würde ein gemeinsames Vorgehen die Befragung günstiger machen.
Die Stadt Düsseldorf kalkuliere für die Befragung mit Kosten zwischen 19 und 21 € je befragter Person, was auf der von Düsseldorf angestrebten Stichprobe von ca. 6000 Befragten beruhe.

•        Mit dieser Zahl sei man bei einer Stadtgröße wie Düsseldorf recht gut in der Lage, neben den Aussagen über Verkehrsmittelwahl, Fahrtzwecke, PKW-Verfügbarkeit u.ä. auch stadträumlich differenzierte Aussagen (stadtteilbezogen) oder Aussagen zu einzelnen Verkehrsmitteln oder Jahreszeiten zu erhalten. Je größer die Stichprobe würde, desto genauer und differenzierter würden auch die Ergebnisse.

•        Von der Zeitplanung her ist vorgesehen, Aufträge an die TU Dresden im August 2012 zu vergeben. Die einzelnen Befragungen würden dann ganzjährig im Jahr 2013 erfolgen, die Schlussrechnung wäre im Jahr 2014 zu erwarten, wie auch die Ergebnisse für September 2014 erwartet würden.

•        Es wurde dann dargelegt, wie sich aus Sicht der Stadt Düsseldorf ein möglicher Verteilungsschlüssel der zu Befragenden in den umliegenden Städten/ Gemeinden darstellen könnte.
Hierbei wurde davon ausgegangen, dass in jeder Stadt mindestens 1000 Befragungen durchgeführt werden (als absolut unteres Limit für eine aussagekräftige Auswertung).

•        Die Anzahl der Befragten in den einzelnen Städten, die für die Stadt Düsseldorf von Bedeutung sind, richtet sich nach den Ergebnissen der Befragung von 2008 und nach den bisherigen Kenntnissen über die Verkehrsbeziehungen zwischen Düsseldorf und der jeweiligen Stadt. Mit Hilden etwa sind die Verkehrsbeziehungen relativ klar und stabil, weshalb man nur wenige Befragte zu benötigen glaubt.

•        Organisatorisch würde die Stadt Düsseldorf gegenüber der TU Dresden eine Art „Bündelungsfunktion“ übernehmen; bei besonderen Detailwünschen einzelner Städte hinsichtlich einer Befragung und deren Auswertung wäre aber ein direkter Kontakt Stadt-TU sinnvoller. Der „Mengenrabatt“ hinsichtlich der Befragungskosten würde aber auch dann gelten.
Weitere organisatorische Fragen könnten jedoch erst geklärt werden, wenn der Teilnehmerkreis feststehen würde.

 

Einschätzung:

 

Schon während der Veranstaltung wurde klar, dass weder der Kreis Viersen noch der Kreis Neuss sich an der Befragung beteiligen wollen (Kostengründe).

 

Beim Kreis Mettmann ist inhaltliches Interesse gegeben. Der Kreis Mettmann könnte relevante Daten etwa für seine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erhalten. Dementsprechend hat der Kreis Mettmann den kreisangehörigen Städten mit Schreiben vom 25.01.2012 mitgeteilt, dass er gewillt ist, die Kosten für die Aufstockung der Anzahl der Zu- Befragenden bis zu einer Stichprobenstärke von 1000 Befragungen je Stadt zu übernehmen. Die Finanzierung erfolgt über die ÖPNV-Aufgabenträger-Pauschale. (siehe Anlage 2)

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beteiligung der Stadt Hilden an der Befragung überaus sinnvoll, nicht mit 1000, sondern 1500 Befragungen. Auch der Zeitpunkt 2013 ist gut.

Die letzten systematischen Befragungen auf Hildener Stadtgebiet hat es im Jahr 2001 gegeben (zur damaligen Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes).

 

Damals hat es zwar eine größere Stichprobe gegeben, jedoch nur auf einen Stichtag bezogen.

Die Zählung für 2013 ist ganzjährig angelegt; mit einer Gesamtstichprobe für Hilden in der Größenordnung von 1500 Befragten ließen sich aller Wahrscheinlichkeit nach viele wichtige Aussagen für die weitere Hildener Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung gewinnen (z.B. Verkehrsverhalten der Hildener Pendler => Stärkung der S-Bahn-Haltepunkte in Hilden?; z.B. Verkehrsmittelwahl im Binnenverkehr => Auswirkungen durch die älter werdende Bevölkerung?; z.B. stadtteilbezogenes Mobilitätsverhalten?).

Die für 2014 zu erwartenden Ergebnisse wären anschließend eine gute Grundlage für die Fortschreibung des Hildener Verkehrsentwicklungsplanes, der sich auch mit dem Thema der Lärmverminderung wird beschäftigen müssen.

Die Ergebnisse der Befragung können außerdem darüber Auskunft geben, welche sonstigen inhaltlichen Schwerpunkte eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes haben müsste.

(zum Nutzen der Mobilitätsbefragung siehe auch Anlage 3)

 

Für das Produkt „Verkehrsentwicklungsplanung“ (120104) sind für das Haushaltsjahr 2013 für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 50.000,- € vorgesehen, auf dieser Basis ließe sich eine Teilnahme an der Mobilitätsbefragung finanzieren (Kosten ca. 11.000,- € für die Stadt Hilden bei einer Stichprobe von ca. 1500 Befragten und einer Finanzierung von 163 Befragten durch die Stadt Düsseldorf sowie 837 durch den Kreis Mettmann).

Allerdings wären dann die Arbeiten für den Hildener Verkehrsentwicklungsplan auf 2015 zu verschieben, auch die Haushaltsmittel (Verpflichtungsermächtigung und Bereitstellung in Höhe von 11.000,- € für 2013; 40.000,- € für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans von 2013 auf 2015) müssten entsprechend verschoben werden.

 

Insofern bittet die Verwaltung um Entscheidung, ob die Stadt Hilden sich an der Mobilitätsbefragung beteiligen kann.

 

H. Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120104

Verkehrsentwicklungsplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013 / 2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201040010

Verkehrsentw.-planung

529100

Dienstleistung

11.000,- in 2013

 

 

 

 

 

1201040010

Verkehrsentw.-planung

529100

Dienstleistung

40.000,- in 2015

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Veranschlagt sind im Produkt 120104  im Entwurf 2012:

2012: 10.000 Euro für Nahverkehrsplan

2013: 50.000 Euro für Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan + 15.000 Euro Lärmaktionsplan

2014: 10.000 Euro Lärmaktionsplan

2015: 0 Euro

Bei positiver Beschlussfassung sähe die neue Veranschlagung wie folgt aus:

2012: 10.000 Euro für Nahverkehrsplan  *)

2013: 11.000 Euro Mobilitätsbefragung + 15.000 Euro Lärmaktionsplan

2014: 0 €             

2015: 40.000 Euro für Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan + 10.000 Euro Lärmaktionsplan

 

*) Zusätzlich sind noch insgesamt 21.000,- € für die Lärmkartierung (15.000,- €) und für die Verkehrslärmprognose – A 46, A 3 und Osttangente (6.000,- €)  gemäß Änderungsliste in 2012 aufzunehmen.

Vermerk Kämmerer    Gesehen Klausgrete