Betreff
Auf dem Sand - östlicher Abschnitt hier: Antrag der SPD vom 18.01.2012 zu SV 66/071
Vorlage
WP 09-14 SV 66/096
Aktenzeichen
IV/66
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 


Erläuterungen zum Antrag:

 

 



Stellungnahme der Verwaltung:

Zu Punkt 1.:   

Wie in den zusätzlichen Erläuterungen zur SV 66/071  bereits mitgeteilt wird die Verwaltung sich bemühen, dass durch Straßen NRW der Sammelbegriff   „Gewerbegebiet Hilden-West“  in der Wegweisung auf der L 404 - Gerresheimer Straße  durch die Zielangaben aller drei Gewerbegebiete „Hilden-Nordwest“ , „Hilden-West“ und „Hilden-Südwest“  ersetzt wird. Danach wird die Verwaltung den Pfeilwegweiser „Gewerbegebiet Nordwest“ am Kreisverkehr Gerresheimer Straße/ Auf dem Sand entfernen.

 

Zu Punkt 2 :

 

Gemäß § 45 Absatz 1 können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie u.a.  3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Das Bundesministerium für Verkehr gibt im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden  „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ im Verkehrsblatt bekannt.

 

Die Lärmschutz-Richtlinien-StV von 2007 sind als Anlage 3A beigefügt.  Demnach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in Betracht, wenn die unter 2.1 genannten Richtwerte des Beurteilungspegels überschritten werden.

 

Die Straße Auf dem Sand liegt inmitten eines Gewerbegebiets; lediglich auf dem kurzen östlichen Abschnitt ist sie auf der Südseite auf einer Länge von  ca. 200 m mit Wohnhäusern bebaut.

 

Eine Zuordnung in die  günstigste Kategorie Wohngebiet bedeutet, dass der Beurteilungspegel am Tage  die 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) nicht überschreitet.

 

Für den Bebauungsplan Nr 106B für den Bereich Gerresheimer Straße /Stockshausstraße / Herderstraße / Auf dem Sand wurde eine „Schalltechnische Untersuchung über die Geräuschimmissionen aus Gewerbe und öffentlichen Straßenverkehr“ durch einen Sachverständigen erstellt.

Das Gutachten ist auszugsweise über die Geräuschimmissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr als Anlage 3B  (7 Seiten) beigefügt.

Demnach  liegen die berechneten Beurteilungspegelklassen bei den Immissionshöhen 2,8 m bzw.  8,4 m  an den Wohngebäuden zwischen 65 und 70 dB(A) am Tage und zwischen 55 und 60 dB(A) zur Nachtzeit.

 

Im Nahbereich der Straße Auf dem Sand zur Gerresheimer Straße hin liegt der Beurteilungspegel aufgrund der Emissionen, die vom Verkehr der Gerresheimer Straße mit über 15.000 Kfz/24 Stunden verursacht werden, entsprechend höher.

it den hier vorliegenden Ergebnissen, die deutlich belegen, dass die Richtwerte des Beurteilungspegels nicht erreicht werden, fehlt der Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde die Ermächtigungsgrundlage, straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen wie beispielsweise die Geschwindigkeitsbeschränkung  30 km/h anzuordnen.

 

Zu Punkt 3 :

 

Mit Schreiben vom 22.01.2012, das als Anlage 2 beigefügt ist, spricht sich ein Anwohner der Straße Auf dem Sand (Hausnummer 3) entschieden gegen den Vorschlag aus, die 8 Parkstände (2 x 4 Parkstände) auf der nördlichen Fahrbahnseite zu entfernen. Die Verwaltung kann seine Gründe gegen eine Parkplatzbeseitigung nachvollziehen, da letztendlich  auch diese Gründe in der Vergangenheit der Anlass waren, die Parkstände bei hohem Parkdruck vorzuhalten und damit das Geschwindigkeitsniveau zu reduzieren.

Die Fahrgeschwindigkeiten in Fahrtrichtung Westen werden bei Wegfall der Parkstände  zweifelsohne höher sein, selbst bei einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch Verkehrszeichen.

 

 

 

 

 

Horst Thiele