Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden
beschließt,
1.
ab 01.10.05
werden auf den städtischen Friedhöfen als zusätzliche Bestattungsformen „Aschestreufelder“ und „pflegefreie Gräber“
eingeführt.
2.
Haushaltsmittel
in Höhe von 5.370
€ für die Herrichtung des Aschestreufeldes und 5.500 € für die erste Verlegung
des Steinplattenbandes der pflegefreien Reihengräber werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der allgemeinen Deckungsreserve.
3.
die Ergänzung der Gebührensatzung zum 01.10.2005 entsprechend den in der
Sitzungsvorlage dargestellten Gebührenbedarfsberechnungen.“
G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
Durch das neue
Bestattungsgesetz NW wurden neue, bisher nicht vorgesehene Bestattungsformen ermöglicht.
Nachdem durch die Verwaltung erste Überlegungen und Gespräche zur Umsetzung des
neuen Bestattungsgesetzes angestellt wurden, fand am 15.07.04 einer erste
Beratung mit Vertretern der Fraktionen statt (s.a. SV IV-3-047). In diesem Arbeitskreis
wurden die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen vorbesprochen.
Am
04.11.04 fand ein weiterer Gesprächskreis statt. Hierzu wurden die in Hilden im
Bestattungswesen tätigen Firmen und Einrichtungen eingeladen (Bestatter,
Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetriebe, Kirchen, Trägerdienst,
Hospizbewegung). Unter Einbeziehung der in diesen Gesprächen gegebenen
Hinweisen und Anregungen schlägt die Verwaltung die unten näher ausgeführten Veränderungen
vor. Die zeitliche Verzögerung zwischen den damaligen Gesprächen und der
jetzigen Vorlagen wurden durch eine mehrmonatige Stellenvakanz im Zentralen
Bauhof verursacht.
Unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse aus diesen Gesprächen schlägt die Verwaltung
in einem ersten Schritt vor, als neue Bestattungsformen ein „Aschestreufeld“
und „pflegefreie Reihengräber“ einzuführen.
Die
Stadt Hilden als öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger ist nicht verpflichtet,
jede neue Bestattungs- und Beisetzungsweise (z.B. Aschestreufelder) zuzulassen,
bzw. anzubieten. In der Ermessensentscheidung ist abzuwägen zwischen dem
„Empfinden der Bevölkerung“, dem Empfinden der Glaubensgemeinschaften“ und dem
Begriff der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Anlässlich des
Inkrafttretens des neuen Bestattungsgesetztes wurde durch den nordrheinwestfälischen
Städte- und Gemeindebund jedoch ausgeführt, dass im Gegensatz zu einem
religiösen Träger eines Friedhofes ein öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger
für diese neue Art der Bestattung eine Fläche vorsehen sollte.
In
dem Gespräch mit den im Bestattungswesen tätigen Firmen und Einrichtungen wurde
intensiv über die Gründe diskutiert, die den Trend zur anonymen Bestattung
verursachen. Oft ist es die Absicht, den Hinterbliebenen die 20-jährige
Aufgabe, sich um ein Grab kümmern zu müssen, zu ersparen. Insbesondere von den
Vertretern der Kirchen wurde berichtet, dass aber oft die Hinterbliebenen
später ein Ort/ Anlaufpunkt fehlt, der für eine Trauerbewältigung notwendig
oder hilfreich ist. Diesen Anregungen möchte die Verwaltung gerne folgen und
schlägt deshalb vor, sogenannte pflegefreie Gräber einzurichten.
Aschestreufeld
Auf
einem Aschestreufeld wird nach erfolgter Einäscherung und Rücküberstellung der
Urne die Asche des Verstorbenen mittels einer Streuvorrichtung ausgebracht.
Auf dem Hauptfriedhof wurde
ein Feld gefunden, das als Aschestreufeld geeignet ist. Es befindet sich im
Feld 31 und verfügt über eine Flächengröße von 1.250 m2. Auf der
dort vorhandenen Rasenfläche stehen mehrere größere Bäume, die bei
Sargbestattungen in ihrem Bestand gefährdet wären. Für den Nord- und
Südfriedhof ist derzeit das Anlegen eines Aschestreufeldes nicht vorgesehen.
|
Die Wiese wird mit einer Hainbuchenhecke eingefasst. Entsprechend
der Gestaltung der anonymen Grabfelder wird an dieser Fläche ein Sitzplatz und
ein Platz zum Ablegen der Kränze, etc. hergerichtet werden. In der Mitte dieser Fläche wird ein
Baum gepflanzt zu dessen Fuß eine Gedenktafel aufgestellt wird. Eine schlicht gehaltene
Gestaltung dürfte der Bestattungsform entsprechen. Die Herrichtung kann mit
eigenen Mitteln durchgeführt werden.
|
Fotos des Feldes 31 Hauptfriedhof
Planskizze Aschestreufeld
Skizze Verweilplatz Skizze Gedenktafel
Für
die Herrichtung des Aschestreufeldes sind folgende Kosten kalkuliert:
Personal-
und Fahrzeugkosten als Eigenleistung |
7.800 € |
Materialkosten
(Wegebaumaterial, Bänke, Gedenktafel, etc) |
5.520 € |
|
13.320 € |
Die
Errechnung der zu fordernden Gebühr erfolgt analog zu den Grundsätzen der jährlichen
Gebührenbedarfsberechnungen der Hildener Friedhöfe. Anzusetzen ist eine Nutzungsrechtsgebühr
und eine Gebühr für die Unterhaltung des Grabfeldes. Eine Grabbereitungsgebühr
fällt nicht an. Da der Verstorbene schon zu Lebzeiten verfügt haben muss, dass
er auf einem Aschestreufeld bestattet werden soll, muss von einer geringen
Fallzahl ausgegangen werden. Für die Kalkulation wird eine Fallzahl von 2
Bestattungen angenommen. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen von Städten,
in denen diese Bestattungsform schon angeboten wird.
Berechnung
der Gebühr für das Nutzungsrecht
Die
Gebühr für das Nutzungsrecht setzt sich aus 4 Teilbeträgen zusammen:
- Verwaltungskosten je
Erwerb
- Verzinsung für
Nutzungsdauer
- Unterhaltungskosten
für Nutzungsdauer
- Abschreibung und
Verzinsung der Herrichtungskosten
Die
Verwaltungskosten je Erwerb wurden für die Gebührenbedarfsberechnung 2005 mit
71,52 € ermittelt. Dieser Betrag wird übernommen.
Daneben
wird ein Verzinsungsbetrag für das verbrauchte Grundstück je Grabart und Nutzungsdauer
ermittelt. Bei einem Grundstückswert von 7,67 € pro m2 und einer Verzinsung von 6 % beträgt die
Verzinsung je m2 0,46 €. Die Nutzungsdauer
wurde generell für die Hildener Friedhöfe mit 20 Jahren festgesetzt. Da eine konkrete
Flächenzuordnung zur Einzelbestattung nicht möglich
ist, wird abweichend die Verzinsung der
Gesamtfläche angesetzt, die jedoch über die Gesamtzahl der kalkulierten
Fallzahl während der Gesamtnutzungsdauer verteilt wird.
Grabart |
Nutzungsdauer |
Fläche
in m2 |
Verzinsung
je m2 und Jahr |
Verzinsung
für die Gesamtnutzung |
Kalkulierte
Fallzahl in Nutzungszeit |
Gebühr |
Aschestreufeld |
20
Jahre |
1.250 |
0,46
€ |
11.500
€ |
20 |
287,50
€ |
Für
die Unterhaltungskosten wird der Betrag übernommen, der für eine Bestattung in
einem anonymen Reihengrab in der Gebührenbedarfsberechnung mit 425,23 €
angesetzt wird.
Die
Herrichtungskosten belaufen sich wie oben dargestellt auf 13.320 €. Der Abschreibungszeitraum
beträgt 15 Jahre. Der jährliche Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 888 €.
Die
Verzinsung wird mit 6 % angesetzt. Im ersten Jahr beträgt die Verzinsung 799,20
€. Für Abschreibung und Verzinsung ist für jeden Fall somit ein Betrag von
1.687,20 € anzusetzen.
Aus
den vier Teilbeträgen ergibt sich die Erwerbsgebühr:
Grabart |
Verwaltungskosten
je Erwerb |
Verzinsung
f. Nutzungsdauer |
Unterhaltungskosten
für Nutzungsdauer |
Abschreibung
und Verzinsung |
Erwerbsgebühr |
Aschestreufeld |
71,52
€ |
287,50
€ |
425,23
€ |
888,00
€ |
1.672,25
€ |
Die
Höhe der Erwerbsgebühr erklärt sich insbesondere durch den hohen Flächenverbrauch
und die zu erwartende geringe Anzahl an Bestattungen.
Berechnung
der Gebühr für die Unterhaltung des Aschestreufeldes
Wie
schon bei den anonymen Gräbern übernimmt auch hier die Stadt Hilden automatisch
die Pflege (Rasenschnitt) des Aschestreufeldes. Für die Hinterbliebenen
entstehen keine weiteren Kosten. Um für den von der Stadt geleisteten Aufwand
eine Entschädigung zu erhalten, soll ähnlich der Regelung bei den anonymen
Gräbern der Unterhaltungsaufwand für das Aschestreufeld für die Nutzungsdauer
zusätzlich zum Erwerb des Nutzungsrechtes berechnet werden.
In
der Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist in den
Erläuterungen zur Tarifstelle 8 – Unterhaltung von Grabstellen – im Detail
dargestellt, wie sich die Gebühr errechnet. Ausgangspunkt ist die Schnittdauer
je Grabstätte. Diese Flächenzuordnung ist bei einem Aschestreufeld kaum
möglich. Da andererseits auch nicht der Rasenschnitt der gesamten Fläche
jeweils zugeordnet werden kann, wird vorgeschlagen, die für die Unterhaltung
anonymer Reihengräber angesetzte Gebühr für die Aschestreufelder zu übernehmen.
pflegefreie Gräber
Das
Konzept für die Gestaltung von pflegefreien Gräbern sieht vor, dass auf einer
Wiese Steinplattenbänder verlegt werden, die nur an der Kopf- oder Fußseite der
Gräber verlaufen. Die Steinplattenbänder sind so gestaltet, dass jeweils in der
Mitte eines einzelnen Grabes eine mit dem Namen des Verstorbenen versehene
Platte eingesetzt werden kann. Die Steinplatten sollen aus dem gleichen
Material bestehen, das auch für die neu verlegten Grabeinfassungen genutzt
wird. Die Stärke der Platten soll aufgrund der vorgesehenen Gravur jedoch 6 cm
betragen. Zudem sollen die Kanten bossiert werden. Das Verlegen der
Steinplattenbänder, die Gravur der Namensplatten (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum,
Sterbedatum), das Einsetzen Namensplatten sowie die Pflege des Rasens werden
durch die Stadt vorgenommen.
Planskizze pflegefreie Reihengräber
Berechnung
der Gebühr für das Nutzungsrecht
Für
die Berechnung der Gebühr wird ebenfalls auf die Werte der Gebührenbedarfsberechnung
2005 zurückgegriffen werden. Die Gebühr setzt sich aus vier Teilbeträgen zusammen:
- Verwaltungskosten je
Erwerb
- Verzinsung für
Nutzungsdauer
- Unterhaltungskosten
für Nutzungsdauer
- Kosten für
Steinplatten und Namensplatten
Für
die Verwaltungskosten (71,52 €), die Verzinsung (27,61 €) und die
Unterhaltungskosten (425,23 €) werden die Beträge eines Reihengrabes Erwachsene
übernommen. Zur Ermittlung der Kosten für die Lieferung, Verlegung und Gravur
der Steinplattenbänder wurden Preisabfragen durchgeführt. Unter
Berücksichtigung der Verwaltungskostenumlage entstehen je Grab Kosten in Höhe
von 608,60 €.
Aus
den vier Teilbeträgen ergibt sich die Erwerbsgebühr:
Grabart |
Verwaltungskosten
je Erwerb |
Verzinsung
f. Nutzungsdauer |
Unterhaltungskosten
f. Nutzungsdauer |
Steinband
incl. Namensgravur |
Erwerbsgebühr |
Pflegefreies
Reihengrab über 5 Jahre |
71,52
€ |
27,61
€ |
425,23
€ |
608,60
€ |
1.132,96
€ |
Berechnung
der Gebühr für die Unterhaltung der pflegefreien Reihengräber
Wie
schon bei den anonymen Gräbern übernimmt auch hier die Stadt Hilden die Pflege
(Rasenschnitt) dieser Reihengräber. Für die Hinterbliebenen entstehen keine
weiteren Kosten. Um für den von der Stadt geleisteten Aufwand eine
Entschädigung zu erhalten, wird grundsätzlich von dem Betrag ausgegangen, der
bei den anonymen Gräbern angesetzt wird. Der veranschlagte Zeitaufwand wird
jedoch je Grab um 1 Minute je Mähvorgang erhöht, da davon auszugehen ist, dass
vor jedem Mähdurchgang Blumen, Gestecke o.ä. abgesammelt werden müssen. Für die
zwanzigjährige Pflege des Grabes ist eine Gebühr in Höhe von 387,60 € zu
entrichten.
In
künftigen Gebührenbedarfsberechnungen werden die hier kalkulierten Gebühren und
deren Grundlagen (z.B. Fallzahlen) überprüft und ggfls. angepasst.
Mittelbereitstellung
Das
Aschestreufeld wird in Eigenleistung erstellt. An Materialkosten fallen
voraussichtlich 5.370 € an, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden
müssten.
Vor
der ersten Bestattung in einem pflegefreien Reihengrab sind die
Steinplattenfelder vorzubereiten. Auch müssen in zeitlicher Nähe zum
Bestattungstermin die Namensplatten angebracht werden. Für die Verlegung des ersten Bandes werden
ausgehend von den durchgeführten Preisabfragen rund 5.500 € benötigt.
Eine
Neuberechnung der Gebühren wird nicht vorgenommen. Da die Änderung erst zum
01.10.05 in Kraft tritt, werden keine größeren Einnahmen zu erwarten sein. Auch
die Ausgabenseite kann durch Berücksichtigung der Zahlen im Jahresabschluss
aufgefangen werden.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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