Betreff
Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den Hildener Friedhöfen
Vorlage
WP 04-09 SV 68/007
Aktenzeichen
IV/68 Ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt,

 

1.      ab 01.10.05 werden auf den städtischen Friedhöfen als zusätzliche Bestattungsformen   „Aschestreufelder“ und „pflegefreie Gräber“ eingeführt.

 

2.      Haushaltsmittel in Höhe von 5.370 € für die Herrichtung des Aschestreufeldes und 5.500 € für die erste Verlegung des Steinplattenbandes der pflegefreien Reihengräber werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der allgemeinen Deckungsreserve.

 

      3.   die Ergänzung der Gebührensatzung zum 01.10.2005 entsprechend den in der

            Sitzungsvorlage dargestellten Gebührenbedarfsberechnungen.“

 

           

 

 

G. Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch das neue Bestattungsgesetz NW wurden neue, bisher nicht vorgesehene Bestattungsformen ermöglicht. Nachdem durch die Verwaltung erste Überlegungen und Gespräche zur Umsetzung des neuen Bestattungsgesetzes angestellt wurden, fand am 15.07.04 einer erste Beratung mit Vertretern der Fraktionen statt (s.a. SV IV-3-047). In diesem Arbeitskreis wurden die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen vorbesprochen.

Am 04.11.04 fand ein weiterer Gesprächskreis statt. Hierzu wurden die in Hilden im Bestattungswesen tätigen Firmen und Einrichtungen eingeladen (Bestatter, Friedhofsgärtnereien, Steinmetzbetriebe, Kirchen, Trägerdienst, Hospizbewegung). Unter Einbeziehung der in diesen Gesprächen gegebenen Hinweisen und Anregungen schlägt die Verwaltung die unten näher ausgeführten Veränderungen vor. Die zeitliche Verzögerung zwischen den damaligen Gesprächen und der jetzigen Vorlagen wurden durch eine mehrmonatige Stellenvakanz im Zentralen Bauhof verursacht.

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus diesen Gesprächen schlägt die Verwaltung in einem ersten Schritt vor, als neue Bestattungsformen ein „Aschestreufeld“ und „pflegefreie Reihengräber“ einzuführen.

 

Die Stadt Hilden als öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger ist nicht verpflichtet, jede neue Bestattungs- und Beisetzungsweise (z.B. Aschestreufelder) zuzulassen, bzw. anzubieten. In der Ermessensentscheidung ist abzuwägen zwischen dem „Empfinden der Bevölkerung“, dem Empfinden der Glaubensgemeinschaften“ und dem Begriff der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Anlässlich des Inkrafttretens des neuen Bestattungsgesetztes wurde durch den nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebund jedoch ausgeführt, dass im Gegensatz zu einem religiösen Träger eines Friedhofes ein öffentlich-rechtlicher Friedhofsträger für diese neue Art der Bestattung eine Fläche vorsehen sollte.

In dem Gespräch mit den im Bestattungswesen tätigen Firmen und Einrichtungen wurde intensiv über die Gründe diskutiert, die den Trend zur anonymen Bestattung verursachen. Oft ist es die Absicht, den Hinterbliebenen die 20-jährige Aufgabe, sich um ein Grab kümmern zu müssen, zu ersparen. Insbesondere von den Vertretern der Kirchen wurde berichtet, dass aber oft die Hinterbliebenen später ein Ort/ Anlaufpunkt fehlt, der für eine Trauerbewältigung notwendig oder hilfreich ist. Diesen Anregungen möchte die Verwaltung gerne folgen und schlägt deshalb vor, sogenannte pflegefreie Gräber einzurichten.

 

Aschestreufeld

 

Auf einem Aschestreufeld wird nach erfolgter Einäscherung und Rücküberstellung der Urne die Asche des Verstorbenen mittels einer Streuvorrichtung ausgebracht.

Auf dem Hauptfriedhof wurde ein Feld gefunden, das als Aschestreufeld geeignet ist. Es befindet sich im Feld 31 und verfügt über eine Flächengröße von 1.250 m2. Auf der dort vorhandenen Rasenfläche stehen mehrere größere Bäume, die bei Sargbestattungen in ihrem Bestand gefährdet wären. Für den Nord- und Südfriedhof ist derzeit das Anlegen eines Aschestreufeldes nicht vorgesehen.

Die Wiese wird mit einer Hainbuchenhecke eingefasst. Entsprechend der Gestaltung der anonymen Grabfelder wird an dieser Fläche ein Sitzplatz und ein Platz zum Ablegen der Kränze, etc. hergerichtet  werden. In der Mitte dieser Fläche wird ein Baum gepflanzt zu dessen Fuß eine Gedenktafel aufgestellt wird. Eine schlicht gehaltene Gestaltung dürfte der Bestattungsform entsprechen. Die Herrichtung kann mit eigenen Mitteln durchgeführt werden.

 


                                                           Fotos des Feldes 31 Hauptfriedhof

 

 

 

Planskizze Aschestreufeld

 

 

                        Skizze Verweilplatz                                                    Skizze Gedenktafel

 

 

 

Für die Herrichtung des Aschestreufeldes sind folgende Kosten kalkuliert:

 

Personal- und Fahrzeugkosten als Eigenleistung

7.800 €

Materialkosten (Wegebaumaterial, Bänke, Gedenktafel, etc)

5.520 €

 

13.320 €

 

Die Errechnung der zu fordernden Gebühr erfolgt analog zu den Grundsätzen der jährlichen Gebührenbedarfsberechnungen der Hildener Friedhöfe. Anzusetzen ist eine Nutzungsrechtsgebühr und eine Gebühr für die Unterhaltung des Grabfeldes. Eine Grabbereitungsgebühr fällt nicht an. Da der Verstorbene schon zu Lebzeiten verfügt haben muss, dass er auf einem Aschestreufeld bestattet werden soll, muss von einer geringen Fallzahl ausgegangen werden. Für die Kalkulation wird eine Fallzahl von 2 Bestattungen angenommen. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen von Städten, in denen diese Bestattungsform schon angeboten wird.

 

Berechnung der Gebühr für das Nutzungsrecht

 

Die Gebühr für das Nutzungsrecht setzt sich aus 4 Teilbeträgen zusammen:

  • Verwaltungskosten je Erwerb
  • Verzinsung für Nutzungsdauer
  • Unterhaltungskosten für Nutzungsdauer
  • Abschreibung und Verzinsung der Herrichtungskosten

 

Die Verwaltungskosten je Erwerb wurden für die Gebührenbedarfsberechnung 2005 mit 71,52 € ermittelt. Dieser Betrag wird übernommen.

 

Daneben wird ein Verzinsungsbetrag für das verbrauchte Grundstück je Grabart und Nutzungsdauer ermittelt. Bei einem Grundstückswert von 7,67 € pro m2 und einer Verzinsung von 6 % beträgt die Verzinsung je m2 0,46 €. Die Nutzungsdauer wurde generell für die Hildener Friedhöfe mit 20 Jahren festgesetzt. Da eine konkrete Flächenzuordnung zur Einzelbestattung nicht möglich


 ist, wird abweichend die Verzinsung der Gesamtfläche angesetzt, die jedoch über die Gesamtzahl der kalkulierten Fallzahl während der Gesamtnutzungsdauer verteilt wird.

 

Grabart

Nutzungsdauer

Fläche in m2

Verzinsung je m2 und Jahr

Verzinsung für die Gesamtnutzung

Kalkulierte Fallzahl in Nutzungszeit

Gebühr

Aschestreufeld

20 Jahre

1.250

0,46 €

11.500 €

20

287,50 €

 

Für die Unterhaltungskosten wird der Betrag übernommen, der für eine Bestattung in einem anonymen Reihengrab in der Gebührenbedarfsberechnung mit 425,23 € angesetzt wird.

 

Die Herrichtungskosten belaufen sich wie oben dargestellt auf 13.320 €. Der Abschreibungszeitraum beträgt 15 Jahre. Der jährliche Abschreibungsbetrag beläuft sich auf 888 €.

Die Verzinsung wird mit 6 % angesetzt. Im ersten Jahr beträgt die Verzinsung 799,20 €. Für Abschreibung und Verzinsung ist für jeden Fall somit ein Betrag von 1.687,20 € anzusetzen.

 

Aus den vier Teilbeträgen ergibt sich die Erwerbsgebühr:

Grabart

Verwaltungskosten je Erwerb

Verzinsung f. Nutzungsdauer

Unterhaltungskosten für Nutzungsdauer

Abschreibung und Verzinsung

Erwerbsgebühr

Aschestreufeld

71,52 €

287,50 €

425,23 €

888,00 €

1.672,25 €

 

Die Höhe der Erwerbsgebühr erklärt sich insbesondere durch den hohen Flächenverbrauch und die zu erwartende geringe Anzahl an Bestattungen.

 

Berechnung der Gebühr für die Unterhaltung des Aschestreufeldes

 

Wie schon bei den anonymen Gräbern übernimmt auch hier die Stadt Hilden automatisch die Pflege (Rasenschnitt) des Aschestreufeldes. Für die Hinterbliebenen entstehen keine weiteren Kosten. Um für den von der Stadt geleisteten Aufwand eine Entschädigung zu erhalten, soll ähnlich der Regelung bei den anonymen Gräbern der Unterhaltungsaufwand für das Aschestreufeld für die Nutzungsdauer zusätzlich zum Erwerb des Nutzungsrechtes berechnet werden.

 

In der Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist in den Erläuterungen zur Tarifstelle 8 – Unterhaltung von Grabstellen – im Detail dargestellt, wie sich die Gebühr errechnet. Ausgangspunkt ist die Schnittdauer je Grabstätte. Diese Flächenzuordnung ist bei einem Aschestreufeld kaum möglich. Da andererseits auch nicht der Rasenschnitt der gesamten Fläche jeweils zugeordnet werden kann, wird vorgeschlagen, die für die Unterhaltung anonymer Reihengräber angesetzte Gebühr für die Aschestreufelder zu übernehmen.

 

 

pflegefreie Gräber

 

Das Konzept für die Gestaltung von pflegefreien Gräbern sieht vor, dass auf einer Wiese Steinplattenbänder verlegt werden, die nur an der Kopf- oder Fußseite der Gräber verlaufen. Die Steinplattenbänder sind so gestaltet, dass jeweils in der Mitte eines einzelnen Grabes eine mit dem Namen des Verstorbenen versehene Platte eingesetzt werden kann. Die Steinplatten sollen aus dem gleichen Material bestehen, das auch für die neu verlegten Grabeinfassungen genutzt wird. Die Stärke der Platten soll aufgrund der vorgesehenen Gravur jedoch 6 cm betragen. Zudem sollen die Kanten bossiert werden. Das Verlegen der Steinplattenbänder, die Gravur der Namensplatten (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Sterbedatum), das Einsetzen Namensplatten sowie die Pflege des Rasens werden durch die Stadt vorgenommen.

 

 

Planskizze pflegefreie Reihengräber

 

Berechnung der Gebühr für das Nutzungsrecht

 

Für die Berechnung der Gebühr wird ebenfalls auf die Werte der Gebührenbedarfsberechnung 2005 zurückgegriffen werden. Die Gebühr setzt sich aus vier Teilbeträgen zusammen:

  • Verwaltungskosten je Erwerb
  • Verzinsung für Nutzungsdauer
  • Unterhaltungskosten für Nutzungsdauer
  • Kosten für Steinplatten und Namensplatten

 

Für die Verwaltungskosten (71,52 €), die Verzinsung (27,61 €) und die Unterhaltungskosten (425,23 €) werden die Beträge eines Reihengrabes Erwachsene übernommen. Zur Ermittlung der Kosten für die Lieferung, Verlegung und Gravur der Steinplattenbänder wurden Preisabfragen durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Verwaltungskostenumlage entstehen je Grab Kosten in Höhe von 608,60 €.

 


Aus den vier Teilbeträgen ergibt sich die Erwerbsgebühr:

 

Grabart

Verwaltungskosten je Erwerb

Verzinsung f. Nutzungsdauer

Unterhaltungskosten f. Nutzungsdauer

Steinband incl. Namensgravur

Erwerbsgebühr

Pflegefreies Reihengrab über 5 Jahre

71,52 €

27,61 €

425,23 €

608,60 €

1.132,96 €

 

Berechnung der Gebühr für die Unterhaltung der pflegefreien Reihengräber

 

Wie schon bei den anonymen Gräbern übernimmt auch hier die Stadt Hilden die Pflege (Rasenschnitt) dieser Reihengräber. Für die Hinterbliebenen entstehen keine weiteren Kosten. Um für den von der Stadt geleisteten Aufwand eine Entschädigung zu erhalten, wird grundsätzlich von dem Betrag ausgegangen, der bei den anonymen Gräbern angesetzt wird. Der veranschlagte Zeitaufwand wird jedoch je Grab um 1 Minute je Mähvorgang erhöht, da davon auszugehen ist, dass vor jedem Mähdurchgang Blumen, Gestecke o.ä. abgesammelt werden müssen. Für die zwanzigjährige Pflege des Grabes ist eine Gebühr in Höhe von 387,60 € zu entrichten.

 

In künftigen Gebührenbedarfsberechnungen werden die hier kalkulierten Gebühren und deren Grundlagen (z.B. Fallzahlen) überprüft und ggfls. angepasst.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Das Aschestreufeld wird in Eigenleistung erstellt. An Materialkosten fallen voraussichtlich 5.370 € an, die außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssten.

Vor der ersten Bestattung in einem pflegefreien Reihengrab sind die Steinplattenfelder vorzubereiten. Auch müssen in zeitlicher Nähe zum Bestattungstermin die Namensplatten angebracht werden.  Für die Verlegung des ersten Bandes werden ausgehend von den durchgeführten Preisabfragen rund 5.500 € benötigt.

Eine Neuberechnung der Gebühren wird nicht vorgenommen. Da die Änderung erst zum 01.10.05 in Kraft tritt, werden keine größeren Einnahmen zu erwarten sein. Auch die Ausgabenseite kann durch Berücksichtigung der Zahlen im Jahresabschluss aufgefangen werden.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

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