Betreff
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 228 im Nahbereich Kesselsweier hier: Antrag der BA / CDf vom 17.01.2012
Vorlage
WP 09-14 SV 66/095
Aktenzeichen
IV/66
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

 

                                                                                                                           

 

 

 

 


Erläuterungen zum Antrag:

 

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Unfall in der Neujahrsnacht ereignete sich in Höhe der Stadtgrenze Hilden / Haan und damit  ca. 370 m bzw. 640 m von den einmündenden Wegen Kesselsweier bzw. Parkplatz Jaberg entfernt.

 

Der seitens der Kreispolizeibehörde aufbereiteten Zusammenstellung der meldepflichtigen Unfälle, die sich ab 2007 im Zuge der B 228 – Elberfelder Straße – ereignet haben, ist folgendes zu entnehmen:

 

-       Auf dem östlichen Abschnitt der Bundestraße  zwischen der Stadtgrenze Haan (Station km 3,3) und der Zufahrt zum Parkplatz Jaberg (Station km 2,4) wurden bis Jahresende 2011 in den 5 Jahren insgesamt 7 Verkehrsunfälle registriert.

 

-       Davon sind 4 Verkehrsunfälle der Einmündung Kesselsweier und und 3 der Parkplatzzufahrt Jaberg zuzuordnen.

 

-        Bei 3 dieser Verkehrsunfälle ist der nachfolgende Kraftfahrer dem Abbieger aufgefahren.

 

-       Es wurden keine Verkehrsunfälle  mit Beteiligung vom Fußgänger erfasst.

 

 

Die Häufigkeit der Unfälle sowie deren Schwere ist glückerweise noch so gering, dass hier bei der B 228 nicht von Unfallhäufungspunkt  bzw. –linie gesprochen werden muss.

 

Geschwindigkeitserhebungen aus dem Jahr 2000 haben aufgezeigt, dass seinerzeit das  Geschwindigkeitsniveau der hier täglich verkehrenden  annähernd  14.000 Kfz nur knapp über den zulässigen 70 km/h lagen.

 

Die Sichtweiten für den querenden Fußgänger sind so groß, dass er bei halbwegs verkehrsgerechten Verhalten die Fahrbahn der Elberfelder Straße sicher queren kann.

 

Die 3 Verkehrsunfälle an der Einmündung Kesselsweier und der Parkplatzzufahrt Jaberg  wären vermutlich nicht geschehen, wenn an beiden einmündenden Wegen Linksabbiegespuren vorhanden wären.  Um diese zu realisieren, müssten mit der Konsequenz, ggf. auch Bäume zu beseitigen, die Fahrbahnen aufgeweitet werden.

 

Die Verwaltung sieht als zuständige Straßenverkehrsbehörde bei dem erfassten Verkehrsunfallgeschehen  kaum eine Möglichkeit, den zuständigen Straßenbaulastträger Straßen NRW zu baulichen Maßnahmen wie Bau von Linksabbiegespuren und / oder Fahrbahnverschwenkung zu veranlassen.

 

 

 

 

 

Horst Thiele