Betreff
Sachstandsbericht zur Aufhebung der Sperrung Weststraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/067
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Weststraße von der Düsseldorfer Straße aus für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren..“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 30.11.2005 hat der Stadtentwicklungsausschuss aufgrund von Beschwerden und Vorschlag der Anwohner des Verkehrsberuhigten Bereichs Weststraße beschlossen, die Weststraße eingangs von der Düsseldorfer Straße aus für den Kfz-Verkehr voll zu sperren.

Die Abbindung der Weststraße von der Bundesstraße erfolgte in der 2. KW 2006.

 

Nach verschiedenen massiven Beschwerden von Gewerbetreibenden, Bürgern und Verkehrsteilnehmern über die „Teilabbindung“ des Gewerbegebiets Südwest hat der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 22.03.2006 beschlossen:

           

 

1.         Die Weststraße bleibt im Einmündungsbereich der Düsseldorfer Straße für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt.

2.         Die Weststraße wird auf dem als Mischfläche ausgebauten Abschnitt (ca. 80 m) aus Richtung Düsseldorfer Straße zur Einbahnstraße erklärt. Die Abfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt somit für alle Fahrzeuge – ausgenommen Radfahrer – ausschließlich über die Liebigstraße.

3.         Die Weststraße erhält im ersten und zweiten Drittel der Mischfläche starke Aufpflasterungen mit dem Ziel, eine wirksame Verkehrsberuhigung und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.

4.         Nach einer 6-monatigen Probezeit berichtet die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über die Erfahrungen mit den vorgenannten Verkehrslenkungsmaßnahmen.

5.         Auf der Düsseldorfer Straße wird zur Optimierung der Einfahrt in die Liebigstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet. Die Liebigstraße bleibt die Hauptzufahrtsstraße für das Gewerbegebiet.“

 

 

In der ersten Aprilhälfte wurden zunächst die beiden Aufpflasterungen hergestellt und dann die Beschilderungsmaßnahmen wie Kennzeichnung als Einbahnstraße (aus Richtung Düsseldorfer Straße) und Sperrung für LKW über 3,5 t  (Verkehrszeichen 253 StVO) umgesetzt.

 

Seit Umsetzung der Maßnahme wurden seitens der Verwaltung zu folgenden Zeiten Verkehrserhebungen mit einem Radarmesssystem durchgeführt. Siehe hierzu die Anlage „Verkehrserhebungen Verkehrsberuhigter Bereich Weststraße“.

 

 

In der Zeit vom 04. bis 11. Oktober wurde erneut der Verkehr gegen die Einbahnrichtung in Höhe der rückwärtigen Zufahrt Düsseldorfer Straße 17 erhoben. Insgesamt wurden über das Radarmesssystem 185 Kfz registriert. Wie und wodurch diese Ergebnisse zustande gekommen sind, darüber kann nur spekuliert werden.

Eine Überprüfung vorgenannter Erhebung durch eine von der Verwaltung bestellte Privatperson am 26.10.2006 hat ergeben, dass an diesem Donnerstag in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr insgesamt 6 Pkw bei der „illegalen“ Ausfahrt aus der Weststraße notiert werden mussten.

Auch wurden keine Einfahrten von Lkw, die augenscheinlich eindeutig ein höheres zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5t haben, in diesen 16 Stunden festgestellt.

 

Am Dienstag/Mittwoch, den 27./28. 09.2006 wurden eingangs der Liebigstraße in das Gewebegebiet einfahrend  1469 Kfz/24h (DTV) erhoben. Davon wurden aufgrund Ihrer Länge etwa 300 Kfz als Lkw/Lz/Bus klassifiziert. Ausfahrend wurden 2115 Kfz/24h  - davon 257 Kfz als Lkw/Lz/Bus  - registriert.

            Die Differenz zwischen einfahrenden und ausfahrenden Verkehrsmengen in der Liebigstraße in einer Größenordnung von etwa 700 Kfz fahren somit entsprechend wochentäglichen und jahreszeitlichen Schwankungen über den Verkehrsberuhigten Bereich Westraße das Gewerbegebiet Südwest an.

 

 

 

Als das positivste Ergebnis aus den vorgenannten Erhebungen ist die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus V85 im Nahbereich der beiden neu eingebauten Aufpflasterungen von 29 auf 20 km/h zu nennen. Im Vergleich hierzu soll an die aktuellen Geschwindigkeitsniveaus im verkehrberuhigten Bereich Breddert 1-27 mit 31/34 km/h und dem verkehrsberuhigten Bereich Schwanenstraße mit 28 km/h erinnert werden.

Negativ dagegen ist, dass Kraftfahrer, auch wenn dies nur wenige sind, scheinbar ohne Schuldgefühle auf einer Länge von etwa 80 m gegen die Einbahnrichtung fahren.

 

Aufgrund nur weniger Fahrten gegen die Einbahnrichtung, nur seltener Lkw-Fahrten (über 3,5 t) und einer erhöhten Verkehrssicherheit durch die Aufpflasterungen wird seitens der Verwaltung empfohlen, die bestehende Verkehrsregelung zu belassen und von einer Vollsperrung mit den hinreichend bekannten Nachteilen abzusehen.

 

 

 

G. Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Protokoll der Verkehrserhebung

 

 

Verkehrserhebung  Weststraße verkehrsberuhigter Bereich

 

 

 

Zählstelle Weststraße

Fahrtrichtung

Datum

Wochentag

DTV

Spitzenstunde   Kfz / h

 

V85

 

 

 

 

 

 

 

Kfz / Tag

m=morgens   n=nachmittags   v=vormittags

 

km/h

 

 

 

in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter Bereich

in Einbahnrichtung

09.05.2006

Dienstag

641

95

m

20

 

 

 

in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter Bereich

in Einbahnrichtung

10.05.2006

Mittwoch

618

81

m

20

 

 

 

in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter Bereich

in Einbahnrichtung

11.05.2006

Donnerstag

663

84

m

20

 

 

 

in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter Bereich

in Einbahnrichtung

12.05.2006

Freitag

593

85

m

21

 

 

 

in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter Bereich

in Einbahnrichtung

13.05.2006

Samstag

260

35

v

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

16.05.2006

Dienstag

11

3

 

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

17.05.2006

Mittwoch

6

2

 

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

18.05.2006

Donnerstag

7

2

 

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

19.05.2006

Freitag

6

1

 

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

20.05.2006

Samstag

5

2

 

19

 

 

 

in Höhe VZ 267  -                                        Verbot der Einfahrt

gegen die  Einbahnrichtung

21.05.2006

Sonntag

3

1

 

19

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

29.05.2006

Montag

433

59

n

20

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

30.05.2006

Dienstag

804

111

n

21

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

31.05.2006

Mittwoch

821

96

n

20

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

01.06.2006

Donnerstag

88

96

n

21

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

02.06.2006

Freitag

817

97

n

21

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

31.08.2006

Donnerstag

664

89

n

19

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

01.09.2006

Freitag

608

74

n

19

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

02.09.2006

Samstag

276

30

v

19

 

 

 

zwischen                                                      den zwei Aufpflasterungen

in Einbahnrichtung

03.09.2006

Sonntag

138

15

m

19