Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, die Weststraße von der Düsseldorfer Straße aus für den
Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren..“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom
30.11.2005 hat der Stadtentwicklungsausschuss aufgrund von Beschwerden und
Vorschlag der Anwohner des Verkehrsberuhigten Bereichs Weststraße beschlossen,
die Weststraße eingangs von der Düsseldorfer Straße aus für den Kfz-Verkehr
voll zu sperren.
Die Abbindung der
Weststraße von der Bundesstraße erfolgte in der 2. KW 2006.
Nach verschiedenen
massiven Beschwerden von Gewerbetreibenden, Bürgern und Verkehrsteilnehmern
über die „Teilabbindung“ des Gewerbegebiets Südwest hat der Haupt- und Finanzausschuss
in der Sitzung am 22.03.2006 beschlossen:
          Â
1.
Die Weststraße bleibt im Einmündungsbereich
der Düsseldorfer Straße für Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt.
2.
Die Weststraße wird auf dem als Mischfläche
ausgebauten Abschnitt (ca. 80 m) aus Richtung Düsseldorfer Straße zur
Einbahnstraße erklärt. Die Abfahrt aus dem Gewerbegebiet erfolgt somit für alle
Fahrzeuge – ausgenommen Radfahrer – ausschließlich über die Liebigstraße.
3.
Die Weststraße erhält im ersten und zweiten
Drittel der Mischfläche starke Aufpflasterungen mit dem Ziel, eine wirksame
Verkehrsberuhigung und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten.
4.
Nach einer 6-monatigen Probezeit berichtet
die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über die Erfahrungen mit den
vorgenannten Verkehrslenkungsmaßnahmen.
5.
Auf der Düsseldorfer Straße wird zur
Optimierung der Einfahrt in die Liebigstraße eine Linksabbiegespur
eingerichtet. Die Liebigstraße bleibt die Hauptzufahrtsstraße für das Gewerbegebiet.“
In der ersten
Aprilhälfte wurden zunächst die beiden Aufpflasterungen hergestellt und dann
die Beschilderungsmaßnahmen wie Kennzeichnung als Einbahnstraße (aus Richtung
Düsseldorfer Straße) und Sperrung für LKW über 3,5 t (Verkehrszeichen 253 StVO) umgesetzt.
Seit Umsetzung der
Maßnahme wurden seitens der Verwaltung zu folgenden Zeiten Verkehrserhebungen
mit einem Radarmesssystem durchgeführt. Siehe hierzu die Anlage „Verkehrserhebungen
Verkehrsberuhigter Bereich Weststraße“.
In der Zeit vom 04.
bis 11. Oktober wurde erneut der Verkehr gegen die Einbahnrichtung in Höhe der
rückwärtigen Zufahrt Düsseldorfer Straße 17 erhoben. Insgesamt wurden über das
Radarmesssystem 185 Kfz registriert. Wie und wodurch diese Ergebnisse zustande
gekommen sind, darüber kann nur spekuliert werden.
Eine Überprüfung
vorgenannter Erhebung durch eine von der Verwaltung bestellte Privatperson am
26.10.2006 hat ergeben, dass an diesem Donnerstag in der Zeit von 6.00 bis
22.00 Uhr insgesamt 6 Pkw bei der „illegalen“ Ausfahrt aus der Weststraße
notiert werden mussten.
Auch wurden keine
Einfahrten von Lkw, die augenscheinlich eindeutig ein höheres zulässiges Gesamtgewicht
von über 3,5t haben, in diesen 16 Stunden festgestellt.
Am
Dienstag/Mittwoch, den 27./28. 09.2006 wurden eingangs der Liebigstraße in das
Gewebegebiet einfahrend 1469 Kfz/24h
(DTV) erhoben. Davon wurden aufgrund Ihrer Länge etwa 300 Kfz als Lkw/Lz/Bus
klassifiziert. Ausfahrend wurden 2115 Kfz/24hÂ
- davon 257 Kfz als Lkw/Lz/Bus -
registriert.
           Die Differenz zwischen einfahrenden
und ausfahrenden Verkehrsmengen in der Liebigstraße in einer Größenordnung von
etwa 700 Kfz fahren somit entsprechend wochentäglichen und jahreszeitlichen
Schwankungen über den Verkehrsberuhigten Bereich Westraße das Gewerbegebiet
Südwest an.
Als das positivste
Ergebnis aus den vorgenannten Erhebungen ist die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus
V85 im Nahbereich der beiden neu eingebauten Aufpflasterungen von 29 auf
20 km/h zu nennen. Im Vergleich hierzu soll an die aktuellen
Geschwindigkeitsniveaus im verkehrberuhigten Bereich Breddert 1-27 mit 31/34
km/h und dem verkehrsberuhigten Bereich Schwanenstraße mit 28 km/h erinnert
werden.
Negativ dagegen ist,
dass Kraftfahrer, auch wenn dies nur wenige sind, scheinbar ohne Schuldgefühle
auf einer Länge von etwa 80 m gegen die Einbahnrichtung fahren.
Aufgrund nur weniger
Fahrten gegen die Einbahnrichtung, nur seltener Lkw-Fahrten (über 3,5 t) und
einer erhöhten Verkehrssicherheit durch die Aufpflasterungen wird seitens der
Verwaltung empfohlen, die bestehende Verkehrsregelung zu belassen und von einer
Vollsperrung mit den hinreichend bekannten Nachteilen abzusehen.
G. Scheib
Anlage:
Protokoll der
Verkehrserhebung
Verkehrserhebung Weststraße verkehrsberuhigter Bereich |
|
|
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|||||||
Zählstelle Weststraße |
Fahrtrichtung |
Datum |
Wochentag |
DTV |
Spitzenstunde  Kfz / h |
|
V85 |
|
|
|
|
|
|
|
Kfz / Tag |
m=morgens Â
n=nachmittags  v=vormittags |
|
km/h |
|
|
|
in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter
Bereich |
in Einbahnrichtung |
09.05.2006 |
Dienstag |
641 |
95 |
m |
20 |
|
|
|
in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter
Bereich |
in Einbahnrichtung |
10.05.2006 |
Mittwoch |
618 |
81 |
m |
20 |
|
|
|
in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter
Bereich |
in Einbahnrichtung |
11.05.2006 |
Donnerstag |
663 |
84 |
m |
20 |
|
|
|
in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter
Bereich |
in Einbahnrichtung |
12.05.2006 |
Freitag |
593 |
85 |
m |
21 |
|
|
|
in Höhe VZ 325 Beginn verkehrsberuhigter
Bereich |
in Einbahnrichtung |
13.05.2006 |
Samstag |
260 |
35 |
v |
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
16.05.2006 |
Dienstag |
11 |
3 |
|
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
17.05.2006 |
Mittwoch |
6 |
2 |
|
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
18.05.2006 |
Donnerstag |
7 |
2 |
|
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
19.05.2006 |
Freitag |
6 |
1 |
|
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
20.05.2006 |
Samstag |
5 |
2 |
|
19 |
|
|
|
in Höhe VZ 267 -                                      Â
Verbot der Einfahrt |
gegen dieÂ
Einbahnrichtung |
21.05.2006 |
Sonntag |
3 |
1 |
|
19 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
29.05.2006 |
Montag |
433 |
59 |
n |
20 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
30.05.2006 |
Dienstag |
804 |
111 |
n |
21 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
31.05.2006 |
Mittwoch |
821 |
96 |
n |
20 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
01.06.2006 |
Donnerstag |
88 |
96 |
n |
21 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
02.06.2006 |
Freitag |
817 |
97 |
n |
21 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
31.08.2006 |
Donnerstag |
664 |
89 |
n |
19 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
01.09.2006 |
Freitag |
608 |
74 |
n |
19 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
02.09.2006 |
Samstag |
276 |
30 |
v |
19 |
|
|
|
zwischen                                                    Â
den zwei Aufpflasterungen |
in Einbahnrichtung |
03.09.2006 |
Sonntag |
138 |
15 |
m |
19 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
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