Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
genehmigt die nachfolgend aufgeführte, von Bürgermeister Günter Scheib und
Ratsmitglied Angelika Urban am 17.05.2005/16.06.2005 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Zur
Umsetzung des Modernisierungskonzeptes für Sportplatzanlagen hat der Rat der
Stadt Hilden im Haushaltsplan 2005 insgesamt 145.000 € bereitgestellt (HSt.
5600.000.5001). Für weitere, umfassende
Sanierungsmaßnahmen in der Turnhalle Hoffeldstr. 106 wird hiermit ein
Betrag von insgesamt
256.500 €
überplanmäßig
bereitgestellt.
Die Deckung wird durch
die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage (70.000 €), durch HSt. 7000.6203
(60.000 €) und HSt. 2300.5001 (45.000 €) ermöglicht.
Diese
Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorzulegen.
Begründung:
Im 2. Zwischenbericht des
Modernisierungskonzeptes für Sportplatzanlagen war für das Jahr 2005 u.a.
vorgesehen, den Umkleidetrakt des Sportplatzes Hoffeldstraße einigen
Unterhaltungsmaßnahmen zu unterziehen (z.B. Austausch der Duschköpfe,
Installation hygrostatischer Ventilatoren, Ersatz der Beleuchtung,
Neuverfliesung, Austausch von Türblättern). Diese Unterhaltungsmaßnahmen
sollten zwar auch dem technischen Erhalt des Gebäudes dienen, eine
Grundsanierung der Anlage war jedoch nicht beabsichtigt und nach bisherigen
Erkenntnissen auch nicht erforderlich.
Ende der 18. KW 2005 kam es im
Umkleidebereich des Sportplatzes zu einem Wasserrohrbruch, der sofortige
Aktivitäten des Amtes II/26 erforderte. Bei der Begutachtung des Schadens war
es erstmals möglich, die Konstruktion der Wasser führenden Leitungen in
Augenschein zu nehmen (Bestandspläne, die Konstruktionsart und Leitungsführung
der Wasserversorgung in diesem Gebäude dokumentieren, existieren bei der Stadt
Hilden nicht).
Es stellte sich heraus, dass auch dieses
Gebäude – wie viele Objekte dieses Alters -
nicht über einen Leitungskreislauf verfügt, in dem das Wasser ständig
zirkulieren kann, sondern vielmehr das Wasser in tote Leitungsenden fließt und
dort „steht“. Dieses stehende Wasser ist die entscheidende Ursache, die
letztlich zur Bildung von Legionellen und damit zur Stilllegung des sanitären
Bereiches für Umbaumaßnahmen führt.
Angesichts dieser neuen Erkenntnisse ist
nunmehr die gesamte Umbauplanung zu revidieren. Die jetzt erforderlichen
Unterhaltungsmaßnahmen stehen einer Grundsanierung der sanitären Anlagen des
Gebäudes gleich, die zugleich auch einen höheren Finanzmitteleinsatz erfordert.
Nachdem nunmehr für einen Großteil der auszuführenden Gewerke aussagekräftige
Angebote vorliegen, erfordert diese Grundsanierung Haushaltsmittel in Höhe von
insgesamt rd. 280.000 €. Da bisher für die Turnhalle Hoffeldstraße lediglich
ein Betrag von 23.500 € eingeplant war, ist somit die Bewilligung einer
überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 256.500 € erforderlich.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Beigefügt sind die gefasste
Dringlichkeitsentscheidung und der Vermerk, der die Gründe hierfür detailliert
schildert.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 5600.000.5001 |
Bezeichnung: Gebäudeunterhaltung
– Erhaltungsaufwand Sportplätze, Turn- und Sporthallen |
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Kosten + 256.500 € Folgekosten |
vorgesehen im Vwh |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung Über diese
Dringlichkeitsentscheidung |
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Finanzierung: Allgemeine Rücklage |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen |
Nein |