Betreff
Antrag gemäß § 24 GO NW hier: zusätzliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung auf der Straße Breddert
Vorlage
WP 09-14 SV 66/094
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Stadtentwicklungsausschuss

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, im verkehrsberuhigten Bereich Breddert an drei Stellen die Querbänder aus Natursteinpflaster als   Segmentbogen hoch zu pflastern.“

 

 

 

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 11.10.2011 hat die Familie Messerschmidt, wohnhaft im südlich gelegenen verkehrsberuhigten Bereich Breddert , Haus Nr 53a– nahe der begrünten Dreiecksinsel,  per Email den als Anlage beigefügten Antrag (Anlage 1)  gestellt.

Beklagt werden in dem verkehrsberuhigten Bereich Geschwindigkeiten, die „deutlich mehr als Tempo 30“ betragen sollen. Seitens des Antragstellers wird vorgeschlagen, wie in dem verkehrsberuhigten Bereich nahe der Bezirkssportanlage „Fahrbahnschweller“ insbesondere im Bereich der begrünten Dreiecksinsel zu montieren.

 

Die Straße Breddert zwischen der Straße Am Eichelkamp und dem Ohligser Weg wurde Mitte der 80-ziger Jahre, d. h. in einem frühen Stadium der Verkehrsberuhigung als Mischfläche ausgebaut. Als rein „optische Bremse“ wurden alle minimal 10 m bis maximal 30 m Querbänder mit einer Tiefe von 1,0 m aus hellem Natursteinpflaster in die mit ehemals rotem Betonpflaster befestigte Straße eingebaut.

 

Die begrünte Dreiecksinsel befindet sich im Bereich, wo der südliche Straßenabschnitt vom Ohligser Weg aus, der Straßenabschnitt Breddert vom Eichelkamp aus und die Straße Zur Bredharter Heide auf einander treffen. Das Wohnhaus der Familie Messerschmidt liegt im Nahbereich der Verkehrsinsel.

 

Bei den im November 2011 durchgeführten Verkehrserhebungen in Höhe Breddert 60 in südliche Fahrtrichtung und in Höhe Breddert 63 in nördlicher Richtung wurde ein Geschwindigkeitsniveau

V85 von 29 km/h bei 125 Kfz/d bzw. 31 km/h bei 205 Kfz/d festgestellt.

 

Unter diesen Umständen ist das Spielen der Kinder auf der Straße in einem ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereich mit Gefahren verbunden und kaum noch zu verantworten.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im Bereich der begrünten Dreiecksinsel ringsherum die 3  Pflasterbänder aus Naturstein aufzunehmen und als Segmentbögen bis auf eine Stichhöhe von etwa 7 cm hochzupflastern.

 

Die gesamten Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 1.800 €. Die erforderlichen Mittel stehen bei der Straßenunterhaltung   - Erhöhung der Verkehrssicherheit – in 2012 zur Verfügung.

 

Bedauerlicherweise ist es bis heute nicht gelungen, mit den Anwohnern der Häuser Breddert 55/57 Kontakt aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, wie sie den möglichen Einbau einer Schwelle (östlich der Dreiecksinsel) vor ihren Wohnungen beurteilen.

 

 

Die Schwellen südlich und westlich der Grüninsel sind so weit von der Wohnbebauung entfernt, dass hier kaum mit Beschwerden vom Anwohner zu rechnen ist.

 

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Erhöhung der Sicherheit im Verkehr

1.800 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer