Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den vorgestellten überarbeiteten
städtebaulichen Entwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser
Basis das Bauleitplan-Verfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortzuführen.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 30.11.2005 wurde seitens der Verwaltung ein
erster Entwurf für die mögliche
Entwicklung der Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs-Geländes vom
Bahnhofsgebäude bis hin zum Schrottplatz an der „alten Ellerstraße“
vorgestellt.
Nach dem teilweisen
Verkauf der Flächen im Plangebiet durch die GkA wurde eine Überplanung des
Entwurfes erforderlich, um auch die Interessen des neuen Eigentümers mit
berücksichtigen zu können. Es handelt sich dabei um den Betreiber des heute
schon vorhandenen Schrottplatzes.
Aus der Ãœberplanung
ergeben sich verschiedene Änderungen gegenüber dem bereits bekannten
Planungskonzept, bei denen aber die damals formulierten Ziele für den
Güterbahnhofsbereich nach wie vor umgesetzt werden können.
Die Planungsziele
und ihre jetzt erfolgten Änderungen werden im folgenden beschrieben:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Nutzung
der Flächen für kleinteilig strukturiertes Gewerbe (bei Vermarktung durch die
Stadt mit flexibler Gestaltung der Grundstücksgrößen); dies gilt nun nicht für den nordwestlichen Teilbereich, der nahezu
komplett von dem zukünftigen Schrottplatz-Grundstück eingenommen wird.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Erhaltung
des Schrottplatzbereiches bei allerdings reduzierter Flächengröße; hier hat sich die Fläche sogar leicht
vergrößert, zudem erhält sie genau definierte überbaubare Flächen, so dass eine
auch bauliche Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebes möglich wird (Neubauten
zur Unterbringung von Gerätschaften und Fahrzeugen).Ein großer Teil der Fläche
bleibt aus betrieblichen Gründen zudem als „Fläche für die Eisenbahn“ gewidmet.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verlagerung
der Zufahrt zum Schrottplatzbereich aus dem Bereich Bahnhofsallee/ Fabriciusstraße/
Körnerstraße an die Ellerstraße (Zufahrt im Bereich Ellerstraße 101
Terrania-Gewerbepark), dadurch Reduzierung der Verkehrsbelastungen in sensiblen
Bereichen; hier wird nun aus einer
öffentlichen Straße eine private Zufahrt. Der verkehrsentlastende Effekt bleibt
jedoch erhalten.
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
einer Fuß-/Radwege-Verbindung zwischen Bahnhofsvorplatz und Ellerstraße; diese planerische Idee muss leider entfallen
aufgrund der neuen Besitzverhältnisse (ein Schrottplatz ist nicht geeignet für
eine öffentliche Wegeverbindung).
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
zusätzlicher Parkplatzangebote in unmittelbarer Nähe zum Bahnhofsgebäude zur
Unterstützung dortiger Nutzungen;
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â das
alles bei Erhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten zu der im Plangebiet befindlichen
NATO-Laderampe.
Der neue Entwurf
gewährleistet also sehr weitgehend eine Realisierung der städtebaulichen Konzeption.
Die süd-östlich an
den Schrottplatz angrenzende Gewerbefläche, die weiterhin im Besitz der GkA
ist, wird über ein Geh-Fahr- und Leitungsrecht über die neugeplante öffentliche
Erschließungsstraße (heutige „Ladestraße“) angebunden. Die Erschließungsstraße
selbst endet schon früh in einem Wendehammer.
 Auf diese Erschließung mittels Geh-, Fahr und
Leitungsrecht könnte u.U. verzichtet werden, sollte die hier angesprochene
Gewerbefläche über das Terraniagelände erschlossen werden können.
Die
Nutzungsausweisungen und Nutzungsziffern bleiben wie im vorherigen Entwurf
erhalten, wobei der bahnhofsnahe Bereich als „Mischgebiet (MI)“ ausgewiesen
werden soll und der bahnhofsfernere Bereich als „Gewerbegebiet (GE)“ definiert
werden soll.
Im Anschluss an das
Bahnhofsgebäude selbst sind nur kleinere überbaubare Flächen definiert; nur
eine hiervon ist für einen Neubau zu nutzen. Die zweite Fläche bildet den vorhandenen
Bestand (Bahnhofsallee 9) ab. Auf diese Weise wird auf das Bahnhofsgebäude die
notwendige städtebauliche Rücksicht genommen. Hier hat es gegenüber dem
Vorgänger-Entwurf bei der Überarbeitung keine Veränderungen gegeben.
An der „alten
Ellerstraße“ werden die vorhandenen Kleingarten-Grundstücke genauso erhalten
wie die dortigen Wohngebäude (die als „Besonderes Wohngebiet [WB]“ festgelegt
werden sollen). Der Flächennutzungsplan muss hierfür geändert werden, da er
derzeit noch die Ausweisung „Flächen für Bahnanlagen“ enthält.
Die hier
vorgestellte Planung berücksichtigt sowohl privatwirtschaftliche als auch
öffentliche Interessen und bildet daher eine sinnvolle Grundlage für eine
städtebaulich ausgewogene Entwicklung dieser ehemaligen Eisenbahnareale.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Bauleitplan-Verfahren (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung)
auf der Basis des vorliegenden Entwurfes fortzuführen.
(G. Scheib)