hier: Vorstellung weiterer städtebaulicher Entwürfe
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 B auf der Basis des hier vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes D fortzuführen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte schon in
seiner Sitzung am 15.03.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 B
beschlossen. Das Ziel der Planung ist es, eine nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung zu verwenden und die
Neubebauung an die in der Umgebung vorhandenen Baustrukturen anzupassen.                                                   Â
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Das betroffene Plangebiet liegt im Südosten
der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg; es
handelt sich um Flächen, die zu früherer Zeit einmal als Erweiterungsflächen
für den Südfriedhof gedacht waren, aber nun aufgrund veränderter
Begräbnis-Gewohnheiten und demographischer Veränderungen nicht mehr benötigt
werden.
Bereits in seiner Sitzung am 07.06.2006 nahm
der Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von dem der Sitzungsvorlage erneut als
Anlage beigefügten Planvorschlag A und beauftragte die Verwaltung, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 B auf der Grundlage dieses
Entwurfes fortzuführen.
Auch wurde unter anderem in der Sitzung
angeregt, weitere städtebauliche Alternativen zu untersuchen. Die Verwaltung
hat daraufhin nun mehrere Planvorschläge (B bis D) erarbeitet, die alle auf dem
Planvorschlag A basieren. Sie unterscheiden sich durch die Zahl der
Wohneinheiten (WE), die zwischen 12 und 16 variiert und somit unterschiedliche
Bebauungsdichten aufweisen. Außerdem beinhalten sie verschieden große Abstände
zum Schutzstreifenbereich der Hochspannungsleitung.
Ausgangspunkt der Ãœberlegungen war dabei eine
Untersuchung der Umgebungsbebauung, die geprägt ist durch meist großzügige I -
II-geschossige Einfamilienhäuser, gebaut als Einzel- oder Doppelhäuser. Im
Rahmen des Entwurfsprozesses wurde klar, dass eine Beachtung der Umgebungsbebauung
unmittelbar dazu führt, Mehrfamilienhäuser/ Geschosswohnungsbau oder auch
verdichteten Einfamilienhausbau/ Reihenhäuser in diesem Bereich nicht vorsehen
zu können.
Die Entwürfe B und C unterscheiden sich
städtebaulich durch die Zahl ihrer Wohneinheiten (12 bzw. 14) von den
Vorschlägen A und D. Auch die Freiflächenanteile für die erforderlichen Grün-
und Kompensationsflächen innerhalb des Plangebietes sind bei B und C größer.
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 B auf der Basis des hier vorgestellten
städtebaulichen Entwurfes Nr. D fortzuführen. Wie in Vorschlag A enthält der
vorliegende Entwurf insgesamt 16 neue Baumöglichkeiten, acht Doppelhaushälften
und acht einzeln stehende Gebäude. Die Doppelhäuser sind dabei II-geschossig
vorgesehen, die Einzelhäuser I-geschossig. Die neuen Gebäude orientieren sich
an den vorhandenen Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg. Auf diese Weise
ergänzen sie die dortigen Strukturen. Gleichzeitig wird hierdurch der
zusätzliche neue Erschließungsaufwand minimiert (Zwei Geh-, Fahr- und Leitungsflächen).
Es ist weiterhin beabsichtigt, bestimmte
gestalterische Vorgaben in den Bebauungsplan aufzunehmen: die Vorgabe der
Dachform (Satteldach), die Vorgabe der Firstrichtung sowie max. Trauf- und
Firsthöhen. Auch diese Vorgaben sollen zur Einpassung in die Umgebungsstruktur
beitragen.
Das Plangebiet ist auch geprägt – und
beeinträchtigt - durch die dort verlaufende Hochspannungsleitung. Diese galt es
ebenfalls zu berücksichtigen. Daher sind keine überbaubaren Flächen innerhalb
des Trassen-Schutzstreifens vorgesehen, so dass den gesetzlichen Vorschriften
hier Rechnung getragen wird.
Gleichzeitig eröffnet sich hierdurch die
Möglichkeit, die für die Planung erforderlichen Grün- und Kompensationsflächen
innerhalb des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 38 B funktional sinnvoll
zusammenhängend unterzubringen. Schließlich besteht – eine entsprechende
Beschlussfassung vorausgesetzt - die Möglichkeit, diese Grünflächen öffentlich
zugänglich zu machen und auch einen Zugang zum Südfriedhof zu schaffen.
(G. Scheib)