Betreff
Rahmenplan Nördliche Unterstadt,
hier: 1. Bericht über die Workshops
2. Festlegung der Prioritäten von vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen
Vorlage
WP 04-09 SV 61/121
Aktenzeichen
IV 61.1 sb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über die Workshops und die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung zur Kenntnis.

Für den Geltungsbereich des Städtebaulichen Rahmenplans Nördliche Unterstadt beschließt er folgendes Handlungsprogramm:

 

Priorität 1:

  • Denkmalgerechter Umbau und Umnutzung des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs
  • Aufwertung des Zugangs zu den Bahngleisen
  • Umbau des Bahnhofsvorplatzes

(Rückbau der Verkehrsflächen auf Grundlage des Konzepts von 2/1998)

 

Priorität 2:

  • Umbau des Kreuzungsbereichs Feldstraße / Poststraße / Körnerstraße

(Rückbau der Verkehrsflächen, Umbau zum Quartiersplatz)

  • Aufwertung der Tempo-30-Zone durch Fahrbahnpiktogramme (Schriftzug 30) an 4 Standorten
  • Neugestaltung / übersichtliche Erschließung des Spielplatzes Körnerstraße

 

Priorität 3:

  • Verengung des Einmündungsbereichs der Benrather Straße in die Poststraße
  • Erneuerung der Beleuchtung auf der Poststraße
  • Verkehrssicherung auf den Gehwegen, an der Bahnhofsallee, Fabriciusstraße West, Körnerstraße
  • Aufwertung des städtischen Grundstücks Poststraße 2 / Ecke Benrather Straße durch Anlage eines Parkplatzes für das Wilhelm-Fabry-Museum in Kombination mit

 

Priorität 4:

  • Aufwertung des Museumshofs des Wilhelm-Fabry-Museums durch eine andere Erschließung des nördlich angrenzenden Garagenhofs (unter Berücksichtigung einer eventuell später durchzuführenden Erweiterung des Museums)
  • Nutzbarmachung der Grünfläche Terrania als Erholungsfläche für Anwohner

 

Die einzelnen Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung in den Haushaltsplan 2007 und in den folgenden Jahren berücksichtigt werden, damit der Rat im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen entscheiden kann.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 26.01.2005 die Erstellung eines Städtebaulichen Rahmenplans für die Nördliche Unterstadt beschlossen[1].

Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden zwischen der Innenstadt und den Gewerbegebieten West und Nord-West. Eingegrenzt wird es im Norden durch die Ellerstraße, im Süden durch die Benrather Straße und im Westen durch die Bahnanlagen, den Schrottplatz und dem Gewerbepark der Firma Terrania.

Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung waren bereits gemeinsam mit den Bürgern Stärken und Schwächen des Stadtteils erarbeitet worden. So war u. a. im Zeitraum vom 02.11.05 bis zum 22.1.05 ein Fragebogen an alle Haushalte im Plangebiet versendet und anschließend ausgewertet worden.[2] Während der Bürgerinformationsveranstaltung am 03.05.2006 waren zudem nach einer Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Handlungsschwerpunkte festgelegt worden.[3]

Auf dieser Grundlage wurde der Beteiligungsprozess im Rahmen von drei Workshops zu den Themen Verkehrsberuhigung, Grün- und Freiflächengestaltung und Erhöhung der Sicherheit fortgesetzt. Die Veranstaltungen fanden am 03.07.2006, 11.07.2006 und 19.07.2006 im Bürgerhaus statt.

Ca. 15 Personen pro Themenfeld nutzten die Gelegenheit, in durchschnittlich 2,5-stündigen Workshops im Dialog mit der Verwaltung aufzuzeigen, welche Ziele und Maßnahmen für sie in einem Zeithorizont von ca. 10 Jahren wichtig und dringlich sind. Die Beteiligungsquote lag damit über der 1% Marke, die für eine Beteiligung an Workshops zu raumbezogenen Planungen angesetzt werden kann.[4]

In der Anlage 1 „Dokumentation der Workshops (Auszug) “ sind die Ziele und Maßnahmen, aber auch Überlegungen und strittige Punkte aus den Workshops zusammengestellt.

Die von den Anwohnern erarbeiteten Ergebnisse wurden in einem fachämterübergreifenden verwaltungsinternen Arbeitskreis vorgestellt und auf ihre Umsetzungsmöglichkeit geprüft. Sie wurden auch auf weitere Kriterien, wie die zu erwarteten Effekte, Kosten sowie die erforderliche Zeit bis einer Realisierung untersucht. Die „Ergebnisse der fachämterübergreifenden Prüfung“ sind der Anlage 2 zu entnehmen. In diesem Zusammenhang sind auch konzeptionelle Prinzipskizzen entstanden, wie die vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen realisiert werden könnten.

Nach der verwaltungsinternen Prüfung wurden die Maßnahmen in das vorgeschlagene Handlungsprogramm überführt. Hierfür mussten sie priorisiert werden. Eine Hilfestellung gab die in Anlage 3 beigefügte „Bewertungsmatrix“, die der objektivierenden Einordnung diente. Die Maßnahmen erhielten in Bezug auf die gewählten Kriterien entsprechend der Erkenntnisse der verwaltungsinternen Prüfung Punkte, mit denen sie in die Tabelle eingestellt wurden. Aus der Gesamtsumme ist eine Rangfolge abzulesen. Innerhalb dieser wurden drei Umsetzungsstufen gebildet:

Priorität 1 haben diejenigen Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden könnten und denen von den Anwohnern und Verwaltung starke Effekte im Sinne einer positiven Auswirkung für das gesamte Plangebiet zugeschrieben wurden.

Priorität 2 haben diejenigen Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden könnten und denen mittlere Effekte zugeschrieben wurden.

Priorität 3 haben diejenigen Maßnahmen, die z.B. auf Grund einer fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nur langfristig umgesetzt werden könnten.

Das vorliegende Handlungsprogramm ist die „Essenz“ aller im Verfahrensablauf erarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Aufwertung der Nördlichen Unterstadt.

Es wurde bewusst eng gefasst. Die Möglichkeiten zur Aufwertung der Nördlichen Unterstadt, die in der Städtebaulichen Voruntersuchung[5] erarbeitet und hierin nicht aufgenommen wurden, sind als Ideenpool aus dem Beginn des Verfahrens der Rahmenplanung anzusehen. Für die Zeit nach der Umsetzung der prioritären Maßnahmen, können je nach Bedarf diese weiteren Vorschläge weiter untersucht, konkretisiert und umgesetzt werden.

In 2007 könnten auf dieser Grundlage fachplanerische Detailplanungen zu den Maßnahmen der Prioritätsstufe 1 erstellt werden, die ab 2008 auch umgesetzt werden könnten.

 

(G. Scheib)

 

 



[1] Sitzungsvorlage Nr. 61/006 für den Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 und den Rat am 26.01.2005

[2] Sitzungsvorlage Nr. 61/093 für den Stadtentwicklungsausschuss am 15.02.2006

[3] Sitzungsvorlage Nr. 61/111 für den Stadtentwicklungsausschuss am 07.06.2006

[4] vgl. Bischoff, Selle, Sinning (1996): Informieren, Beteiligen, Kooperieren: Kommunikation in Planungsprozessen

 

[5] Sitzungsvorlage Nr. 61/006 für den Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 und den Rat am 26.01.2005


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung: /

 

Produktnummer:

                                              

Bezeichnung: /

 

Kosten:

 

siehe überschlägige

Kostenschätzung                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im /

 

 

 

 

/

Haushaltsjahr /

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

 

                          Es handelt sich um grobe Kostenangaben. Vor einer konkreten Entwurfsplanung muss erst ein entsprechender Auftrag durch (Rats-) Beschluss an die Verwaltung ergehen. (Vorbehalt Haushaltsplanberatungen)

 

Sichtvermerk Kämmerer