hier: 1. Bericht über die Workshops
2. Festlegung der Prioritäten von vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über die Workshops
und die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung zur Kenntnis.
Für den Geltungsbereich des Städtebaulichen Rahmenplans Nördliche
Unterstadt beschließt er folgendes Handlungsprogramm:
Priorität 1:
- Denkmalgerechter
Umbau und Umnutzung des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs
- Aufwertung
des Zugangs zu den Bahngleisen
- Umbau des
Bahnhofsvorplatzes
(Rückbau der Verkehrsflächen auf Grundlage
des Konzepts von 2/1998)
Priorität 2:
- Umbau des
Kreuzungsbereichs Feldstraße / Poststraße / Körnerstraße
(Rückbau der Verkehrsflächen, Umbau zum
Quartiersplatz)
- Aufwertung
der Tempo-30-Zone durch Fahrbahnpiktogramme (Schriftzug 30) an 4 Standorten
- Neugestaltung
/ übersichtliche Erschließung des Spielplatzes Körnerstraße
Priorität 3:
- Verengung
des Einmündungsbereichs der Benrather Straße in die Poststraße
- Erneuerung
der Beleuchtung auf der Poststraße
- Verkehrssicherung
auf den Gehwegen, an der Bahnhofsallee, Fabriciusstraße West, Körnerstraße
- Aufwertung
des städtischen Grundstücks Poststraße 2 / Ecke Benrather Straße durch Anlage
eines Parkplatzes für das Wilhelm-Fabry-Museum in Kombination mit
Priorität 4:
- Aufwertung
des Museumshofs des Wilhelm-Fabry-Museums durch eine andere Erschließung
des nördlich angrenzenden Garagenhofs (unter Berücksichtigung einer
eventuell später durchzuführenden Erweiterung des Museums)
- Nutzbarmachung
der Grünfläche Terrania als Erholungsfläche für Anwohner
Die einzelnen Maßnahmen sollen seitens der Verwaltung in den
Haushaltsplan 2007 und in den folgenden Jahren berücksichtigt werden, damit der
Rat im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen über die konkrete
Umsetzung der Maßnahmen entscheiden kann.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 26.01.2005 die
Erstellung eines Städtebaulichen Rahmenplans für die Nördliche Unterstadt
beschlossen[1].
Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Hilden zwischen der Innenstadt
und den Gewerbegebieten West und Nord-West. Eingegrenzt wird es im Norden durch
die Ellerstraße, im Süden durch die Benrather Straße und im Westen durch die
Bahnanlagen, den Schrottplatz und dem Gewerbepark der Firma Terrania.
Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung waren bereits gemeinsam mit den
Bürgern Stärken und Schwächen des Stadtteils erarbeitet worden. So war u. a. im
Zeitraum vom 02.11.05 bis zum 22.1.05 ein Fragebogen an alle Haushalte im
Plangebiet versendet und anschließend ausgewertet worden.[2]
Während der Bürgerinformationsveranstaltung am 03.05.2006 waren zudem nach
einer Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Handlungsschwerpunkte
festgelegt worden.[3]
Auf dieser Grundlage wurde der Beteiligungsprozess im Rahmen von drei
Workshops zu den Themen Verkehrsberuhigung, Grün- und Freiflächengestaltung und
Erhöhung der Sicherheit fortgesetzt. Die Veranstaltungen fanden am 03.07.2006,
11.07.2006 und 19.07.2006 im Bürgerhaus statt.
Ca. 15 Personen pro Themenfeld nutzten die Gelegenheit, in
durchschnittlich 2,5-stündigen Workshops im Dialog mit der Verwaltung
aufzuzeigen, welche Ziele und Maßnahmen für sie in einem Zeithorizont von ca.
10 Jahren wichtig und dringlich sind. Die Beteiligungsquote lag damit über der
1% Marke, die für eine Beteiligung an Workshops zu raumbezogenen Planungen
angesetzt werden kann.[4]
In der Anlage 1 „Dokumentation der Workshops (Auszug) “ sind die Ziele
und Maßnahmen, aber auch Überlegungen und strittige Punkte aus den Workshops
zusammengestellt.
Die von den Anwohnern erarbeiteten Ergebnisse wurden in einem
fachämterübergreifenden verwaltungsinternen Arbeitskreis vorgestellt und auf
ihre Umsetzungsmöglichkeit geprüft. Sie wurden auch auf weitere Kriterien, wie
die zu erwarteten Effekte, Kosten sowie die erforderliche Zeit bis einer
Realisierung untersucht. Die „Ergebnisse der fachämterübergreifenden
Prüfung“ sind der Anlage 2 zu entnehmen. In
diesem Zusammenhang sind auch konzeptionelle Prinzipskizzen entstanden, wie die
vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen realisiert werden könnten.
Nach der verwaltungsinternen Prüfung wurden die Maßnahmen in das
vorgeschlagene Handlungsprogramm überführt. Hierfür mussten sie priorisiert
werden. Eine Hilfestellung gab die in Anlage 3 beigefügte „Bewertungsmatrix“,
die der objektivierenden Einordnung diente. Die Maßnahmen erhielten in Bezug
auf die gewählten Kriterien entsprechend der Erkenntnisse der verwaltungsinternen
Prüfung Punkte, mit denen sie in die Tabelle eingestellt wurden. Aus der Gesamtsumme
ist eine Rangfolge abzulesen. Innerhalb dieser wurden drei Umsetzungsstufen
gebildet:
Priorität 1 haben diejenigen Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig
umgesetzt werden könnten und denen von den Anwohnern und Verwaltung starke
Effekte im Sinne einer positiven Auswirkung für das gesamte Plangebiet
zugeschrieben wurden.
Priorität 2 haben diejenigen Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig
umgesetzt werden könnten und denen mittlere Effekte zugeschrieben wurden.
Priorität 3 haben diejenigen Maßnahmen, die z.B. auf Grund einer
fehlenden Grundstücksverfügbarkeit nur langfristig umgesetzt werden könnten.
Das vorliegende Handlungsprogramm ist die „Essenz“ aller im
Verfahrensablauf erarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Aufwertung der Nördlichen
Unterstadt.
Es wurde bewusst eng gefasst. Die Möglichkeiten zur Aufwertung der
Nördlichen Unterstadt, die in der Städtebaulichen Voruntersuchung[5]
erarbeitet und hierin nicht aufgenommen wurden, sind als Ideenpool aus dem
Beginn des Verfahrens der Rahmenplanung anzusehen. Für die Zeit nach der
Umsetzung der prioritären Maßnahmen, können je nach Bedarf diese weiteren
Vorschläge weiter untersucht, konkretisiert und umgesetzt werden.
In 2007 könnten auf dieser Grundlage fachplanerische Detailplanungen zu
den Maßnahmen der Prioritätsstufe 1 erstellt werden, die ab 2008 auch umgesetzt
werden könnten.
(G. Scheib)
[1] Sitzungsvorlage Nr. 61/006 für den Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 und den Rat am 26.01.2005
[2] Sitzungsvorlage Nr. 61/093 für den Stadtentwicklungsausschuss am 15.02.2006
[3] Sitzungsvorlage Nr. 61/111 für den Stadtentwicklungsausschuss am 07.06.2006
[4] vgl.
Bischoff, Selle, Sinning (1996): Informieren, Beteiligen, Kooperieren: Kommunikation in Planungsprozessen
[5] Sitzungsvorlage Nr. 61/006 für den Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2004 und den Rat am 26.01.2005
Finanzielle Auswirkungen Â
Ja |
|
||
Haushaltstelle: Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â |
Bezeichnung: / |
||
Produktnummer: Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â |
Bezeichnung: / |
||
Kosten: siehe überschlägige Kostenschätzung                   Folgekosten                           |
vorgesehen im / / |
Haushaltsjahr / |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|||
Finanzierung: Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Es handelt sich um grobe Kostenangaben. Vor
einer konkreten Entwurfsplanung muss erst ein entsprechender Auftrag durch
(Rats-) Beschluss an die Verwaltung ergehen. (Vorbehalt Haushaltsplanberatungen) |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||