Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung
wird beauftragt, auch die Biologische Station Urdenbacher Kämpe zur Abgabe
eines Angebotes für die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes aufzufordern.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Antrag der
Fraktion Bündnis´90/Die Grünen vom 16.08.2006 wird die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, ob, welche und zu welchen Bedingungen die Station Urdenbacher Kämpe im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden die
erforderlichen Gutachten Gestaltungsspielraum erstellen könnte.
In der Dienstanweisung
für das Vergabewesen ist vorgeschrieben, dass ab einem bestimmten Betrag
Angebote mehrerer Anbieter eingeholt werden müssen:
„Vor der freihändigen Vergabe hat
grundsätzlich eine den jeweiligen Preisverhältnissen entsprechende telefonische
oder schriftliche Preisermittlung anhand von Vergleichsangeboten zu erfolgen.
Dabei sind bei Vergaben gem. VOL und VOB:
1.    bei
Aufträgen
ab          1.000
Euro bis 2.500 Euro     möglichst drei
telefonische oder schriftliche Angebote,
2. bei Aufträgen über  2.500 Euro        möglichst
drei schriftliche Angebote,
3. bei Aufträgen über  5.000 Euro        möglichst
vier schriftliche Angebote,
4. bei Aufträgen über  7.500 Euro        möglichst
fünf schriftliche Angebote
5. bei Aufträgen über 25.000 Euro       möglichst
acht schriftliche Angebote,
6. bei Aufträgen über      100.000 Euro möglichst
zehn schriftliche Angebote
einzuholen.“
Auf Grund dieser
Dienstanweisung ist es nicht möglich, die Biologische Station direkt zu beauftragen.
Der Antrag wird aber dahingehend berücksichtigt, dass die Station Urdenbacher
Kämpe mit in die Liste derer aufgenommen wird, die zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert werden.
Günter Scheib