Betreff
Maßnahmen zur Versorgung der Kinder unter 3 Jahren
Vorlage
WP 04-09 SV 51/047
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht

über die Maßnahmen zur Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss:

 

2.1       Die Einrichtung von 5 Betreuungsnestern bei Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2005 entsprechend der entwickelten Maßnahmenplanung.

 

2.2        Für das Haushaltsjahr 2005 werden folgende Stellenplan-Änderungen notwendig:

Einrichtung von 2 befristeten Vollzeit-Stellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT zum 01.09.2005. 

              

2.3               Die Zahl der Tagespflegestellen wird von derzeit 19 auf 25 ab 01.09.2005 erhöht.

 

2.4               Die Übernahme der im Rahmen der Umwandlung von 2 Kindergartengruppen / Tagesstättengruppen in eine Kleine Altersgemischte Gruppen entstehenden erhöhten Betriebskosten im Rahmen eines freiwilligen städt. Zuschusses.

 

 

Horst Thiele

1. Beigeordneter

 

 


 

 Erläuterungen und Begründungen:

 

Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren vor. Künftig soll jedes fünfte Kind unter 3 Jahren außer Haus betreut werden können.

Die Kommunen sind verpflichtet bis zum Jahr 2010 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, deren Eltern entweder beide berufstätig, allein erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.

 

 

1.         Bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren

Wenn gleich auch seitens des Landes NRW – ebenso wie seitens der Stadt Hilden - die Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren gesehen wurde, war die konkrete Ausgestaltung auf Landesebene Anfang diesen Jahres noch völlig offen. Um dem steigenden Bedarf nach Betreuungsangeboten Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung einen umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die im Rahmen der Bedarfserhebung und Analyse der Firma GEBIT ermittelten Kriterien berücksichtigt.

 

Zu den wesentlichen Feststellungen zählen insbesondere:

 

·            Notwendigkeit zur Schaffung von Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren

·            Kurzfristige Umsetzung

·            Betreuung von Kindern ab 2 Jahren

·            Zeitlicher Umfang der Betreuung ca. 35 Wochenstunden

·            Betreuung unter 3-Jähriger und Kindergartenkinder unter einem Dach

 

Die Ergebnisse der Bedarfserhebung bildeten die Grundlage für die weiteren Planungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport zu einem qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren. Hierbei sind zum einen die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und zum andern die derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu beachten. Der  Jugendhilfeausschuss hat dem Hildener Konzept zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in seiner Sitzung am 13.01.2005 zugestimmt und der Rat der Stadt hat mit Verabschiedung des Haushaltes 2005 die erforderlichen Etatmittel in Höhe von 150.000 Euro bereitgestellt.

 

 

2.         Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG)

 

Mit Rundschreiben 42 / 427 / 2005 vom 10.05.2005 hat der Landschaftsverbandes Rheinland die Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich darüber informiert, dass das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW (MSJK) im Zusammenwirken mit der Steuerungsgruppe des MSJK nunmehr die Eckpunkte für den Ausbau der Betreuungsangebote unter dreijähriger Kinder festgelegt hat. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurden Vereinbarungen zur Kindertagespflege getroffen. Für die Kommunen ergeben sich aus dem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW vom 03.05.2005 einige Ansatzpunkte zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren.

 

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kommunen zu fördern. Neben der Umwandlung von freiwerdenden Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und eines Sonderprogramms für zweijährige Kinder wird beim Ausbau der Betreuungsplätze ab sofort erstmals ein Instrument der Arbeitspolitik im Mittelpunkt stehen. Bei der Umsetzung des Programms ist das örtliche Jugendamt einzubeziehen. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dazu aktuell seine Fördergrundsätze veröffentlicht.

 

Das Landesprogramm zur Förderung  von Plätzen für unter dreijährige Kinder enthält folgende Bausteine:

 

·         Erhalt bestehender Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen

Die bestehenden Plätze in Kleinen Altersgemischten Gruppen bleiben erhalten und werden weiter gefördert. Durch eine Veränderung der Belegungszahlen (Gruppengröße 15 Kinder, davon 7 unter drei und 8 über drei Jahren – künftig 9 unter drei und 6 über drei Jahren) können weitere Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Durch Umwandlung anderer Gruppen, die infolge der Veränderung von Bedarfslagen nicht mehr benötigt werden, können insgesamt 60 neue altersgemischte Gruppen in NRW (davon 30 im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland) geschaffen werden.

 

·         Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen

Die vorhandene Infrastruktur der Kindertageseinrichtungen wird für die jüngeren Kinder genutzt. Grundlage ist die mit den Trägerverbänden abgeschlossene sog. Budgetvereinbarung.

Ab 01.08.2005 treten Änderungen zu § 4 der Budgetvereinbarung in Kraft. Diese Überlegungen ermöglichen es, in den Kindertageseinrichtungen flexible Konzepte zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu entwickeln.

Bis zu 20 % der Plätze der Einrichtung können künftig von Kindern einer anderen Altersgruppe belegt werden; der Träger teilt dem Landesjugendamt die Veränderung des Angebotes mit. Im Einzelfall, insbesondere wenn freie Plätze in anderen Einrichtungen in zumutbarer Entfernung von der Wohnung der Kinder nicht zur Verfügung stehen, können mit Zustimmung des Landesjugendamtes auch mehr als 20 % der Plätze der Einrichtung abweichend von der geltenden Betriebserlaubnis von Kindern anderer Altersgruppen vorübergehend belegt werden. Die Aufnahme von Kindern im Alter von über zwei Jahren bedarf keiner Zustimmung, die Aufnahme von Kindern im Alter von einem Jahr bis unter zwei Jahren bedarf der Zustimmung des Landesjugendamtes. Für Kinder im Alter von unter einem Jahr findet diese Vereinbarung keine Anwendung.

Die Aufnahme eines Kindes im Alter von einem Jahr bis unter zwei Jahren an Stelle eines Kindergartenkindes zählt wie die Aufnahme von drei, die Aufnahme eines Kindes von zwei bis unter drei Jahren wie die Aufnahme von zwei bis 2,5 Kindergartenkindern.

 

·         Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder

Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ist ein Sonderprogramm des MSJK für zweijährige Kinder vorgesehen, mit dem bis 2010 sukzessive neue Plätze geschaffen werden sollen. Das Programm sieht vor, vor allem zweijährige Kinder in Tageseinrichtungen aufzunehmen. Das örtliche Jugendamt erhält für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr auf der Grundlage, dass eine Fachkraft sechs bis acht zweijährige Kinder, die zusätzlich aufgenommen werden, 35 Stunden wöchentlich betreut. Der pauschale Landeszuschuss beträgt 20 % der Gesamtkosten. Eine Antragstellung für dieses Programm kann ab Januar 2006 vorgenommen werden. Die Anträge sind über das örtliche Jugendamt an das zuständige Landesjugendamt zu richten. Hierzu sollen noch Richtlinien seitens des Ministeriums ergehen.

 

·         Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen

Mit Beginn des Jahres 2006 soll ein Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen ermöglichen, zusätzlich zu bestehenden Spielgruppen, Gruppen in Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ihnen zu schaffen. In diesen Gruppen sollen vor allem Kinder betreut werden, deren Eltern geringere Betreuungsumfänge benötigen. Vorrangig sollen sie sich an Kinder mit Migrationshintergrund oder an sozial benachteiligte Kinder wenden. Die Gruppen sollen mit einem jährlichen, pauschalen Förderbetrag in Höhe von jährlich 2.500 Euro gefördert werden. Förderrichtlinien sollen kurzfristig veröffentlicht werden. Anträge können dann über das örtliche Jugendamt beim Landesjugendamt gestellt werden.

 

·         Neue Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II

Über das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW wird ein arbeitspolitisches Programm zur Schaffung von Plätzen für die Jahre 2005 und 2006 aufgelegt und aus dem Europäischen Sozialfonds insgesamt 25 Mio. € bereitgestellt, die bis 2007 zur Finanzierung verwendet werden können.

Durch dieses Programm soll zum Abbau der Arbeitslosigkeit insbesondere von Frauen mit Kindern unter drei Jahren beigetragen werden. Bis zu 7.000 Kinder Arbeit suchender Eltern sollen einen Betreuungsplatz erhalten und ihre Eltern einen Arbeitsplatz. Die notwendigen Fördergrundsätze sollen kurzfristig bekannt geben werden.

Gleichzeitig geht das Ministerium davon aus, dass mindestens 1.000 Betreuungspersonen in Arbeit kommen, weil die Betreuungsplätze zu den bestehenden zusätzlich hinzukommen. Damit wird auch die Arbeitslosigkeit bei Erzieherinnen und Erziehern abgebaut.

Die Schaffung neuer Plätze in diesem Bereich wird über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionsgemeinschaften abgewickelt – die örtlichen Jugendämter sollen von den Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen einbezogen werden aufgrund ihrer Planungs- und Gestaltungskompetenz und um Parallelstrukturen zu vermeiden.

 

·         Kindertagespflege

Für den Bereich der Kindertagespflege wird es eine landesrechtliche Regelung zur Betreuung in anderen Räumlichkeiten geben und die kommunalen Spitzenverbände werden Empfehlungen zur Festlegung einer landeseinheitlichen Höhe der laufenden Geldleistung erarbeiten.

 

 

 

3.         Hildener Betreuungskonzept (aktualisierte Fassung)

Das im Vorfeld dieses Erlasses entwickelte Hildener Konzept zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren (s. Sitzungsvorlage Nr. 51/04) wurde aktuell dahingehend fortgeschrieben, als dass die vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder festgelegten Eckpunkte für den Ausbau der Betreuungsangebote unter dreijähriger Kinder berücksichtigt wurden. Im nachfolgenden ist das fortgeschriebene Konzept einschl. der damit verbundenen Kosten dargestellt:

 

 

3.1       Ausbau von Tagespflegestellen

Vorrangig für Kinder bis 2 Jahre werden die Tagespflegestellen in Hilden ausgebaut. Das Hildener Betreuungskonzept in der mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04 vorgestellten Fassung sah die Einrichtung von 10 zusätzlichen Tagespflegestellen im Jahr 2005 vor. Die hierfür kalkulierten Kosten beliefen sich auf 63.400 Euro je Kalenderjahr.

 

Durch die Veränderung der Belegungszahlen in Kleinen Altersgemischten Gruppen (künftig können 9 Kinder anstatt bisher 7 Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden) können weitere Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Ausgehend von der bestehenden Kleinen altersgemischten Gruppe im Karnaper Regenbogen und zwei zusätzlichen Kleinen Altersgemischten Gruppen (s. hierzu Ziffer 3.2) erhöht sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren aufgrund der geänderten Landesregelung um 6 Plätze. Von diesen 6 Plätzen sollten 4 Plätze mit Kindern unter 2 Jahren belegt werden, da ca. 85 % der an der Bedarfsumfrage beteiligten Eltern sich eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wünschen. Unter Berücksichtigung dieser Plätze spricht sich die Verwaltung dafür aus, im zweiten Halbjahr 2005 sechs zusätzliche Tagespflegestellen  (anstatt der ursprünglich vorgeschlagenen 10 Plätze) einzurichten. Damit würde sich die Zahl der Tagespflegestellen von derzeit 19 auf 25 Plätze erhöhen.

Die angekündigte landesrechtliche Regelung zur Betreuung in anderen Räumlichkeiten sowie der Empfehlungen zur Festlegung einer landeseinheitlichen Höhe der laufenden Geldleistungen werden bei der Ausgestaltung der Tagespflegestellen berücksichtigt.

 

Die Einrichtung von sechs zusätzlichen Tagespflegestellen verursacht einen Kostenaufwand von 37.800 Euro je Kalenderjahr – bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht die Verwaltung von einem Kostenaufwand von 12.600 Euro aus.

 

 

3.2     Kleine altersgemischte Gruppen gemäß GTK NW

Derzeit sind Umwandlungen von Gruppen in Tageseinrichtungen nur möglich, wenn der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt, der Bedarf für die wegfallenden Plätze auf Dauer entfallen und die Umwandlung kostenneutral, d.h. für das Land nicht mit erhöhten Betriebskostenzuschüssen verbunden ist. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und die Kontingentierung noch Umwandlungen zulässt, ist bei sinkenden Belegungszahlen im Kindergartenbereich eine Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe derzeit möglich – hierbei kann es sich aber nur um Einzelfälle handeln. Umwandlungen von Hortgruppen in kleine altersgemischte Gruppen sind nach Aussage des Landesjugendamtes nur sehr eingeschränkt möglich – das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder hat für diesen Bereich die Entscheidungskompetenz an sich gezogen.

 

Aufgrund der aktuellen Belegung der Hortgruppe und der mangelnden Aussicht auf Erfolg hat die Arbeiterwohlfahrt als Träger der Kindertageseinrichtung Kolpingstraße ihren Antrag auf Umwandlung der Hortgruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe in Absprache mit dem örtlichen Jugendhilfeträger zwischenzeitlich zurückgezogen. Die Anträge des Ev. Kindergartens Schulstraße e.V. als Träger der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche und der AWO Kolpingstraße auf Umwandlung von Kindergartengruppen in eine Kleine Altersgemischte Gruppen sowie der SPE-Mühle e.V. auf Umwandlung einer Hortgruppe in eine Kleine Altersgemischten Gruppe liegen dem Landesjugendamt zur Entscheidung vor.

 

Der aktuelle Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes in NRW schreibt die bisherigen Voraussetzungen für die Genehmigung von Umwandlungen weiterhin fest – einschl. der Kontingentierung. Folglich wird auch künftig ein Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe seitens des Landesjugendamtes nur unter der Voraussetzung genehmigt, dass die erhöhten Betriebskostenzuschüsse ausschließlich durch die Stadt Hilden – ohne Landesbeteiligung – finanziert werden. Mit der Umwandlung wäre der Abbau von 14 – 19 Kindergartenplätzen verbunden. Dieser Abbau wäre mit der Kindergartenbedarfsplanung in Einklang zu bringen.

Bei Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe entstehen aufgrund der durch GTK NRW vorgegebenen Personalausstattung von 2 Fachkräften und 1 Kinderpflegerin zusätzliche Personalkosten von ca. 44.000 Euro. Ausgehend von einem gesetzlichen Betriebskostenzuschuss von 91 % (Finanzschwacher Träger) entstehen Mehrkosten von ca. 40.000 Euro, die zu je 50 % durch Landesmittel und städtische Mittel zu finanzieren wären. Da das Land NRW zurzeit Gruppenumwandlungen nur bei Kostenneutralität zugestimmt, bedeutet dies, dass die Stadt Hilden auch den Landesanteil übernehmen müsste. Der Finanzierungsanteil der Stadt Hilden für eine Kleine Altersgemischte Gruppe würde in diesem Fall  ca. 40.000 Euro (einschl. Landesanteil) pro Haushaltsjahr betragen. Aufgrund der geringeren Kinderzahl in der kleinen altersgemischten Gruppe kann es auch zu einem Rückgang der Elternbeiträge kommen, sodass sich der vorgenannte städt. Finanzierungsanteil noch erhöhen könnte.

 

Durch eine Veränderung der Belegungszahlen in Kleinen Altersgemischten Gruppen (Gruppengröße 15 Kinder, davon bislang 7 unter drei und 8 über drei Jahren – künftig 9 unter drei und 6 über drei Jahren) können weitere Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Ausgehend von der bestehenden Gruppe (Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.) und den beantragten Gruppenumwandlungen (AWO Kolpingstraße und Die Arche) bedeutet dies 6 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Angesichts der geplanten Betreuungsnester, die für Kinder ab 2 Jahren gedacht sind, sollten 4 der 6 zusätzlichen Plätze in den Kleinen Altersgemischten Gruppen durch Kinder unter 2 Jahren belegt werden (s. Erläuterungen zu Tagespflegestellen), da auch für diese Altersgruppe verstärkt der Wunsch nach Betreuung in Kindertageseinrichtungen geäußert wurde.

 

Wie bereits erwähnt, besteht nach wie vor eine Kontingentierung für die Umwandlung von Kindergartengruppen. Für den Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland besteht ein Kontingent von 30 Umwandlungen. Entgegen den Erwartungen waren die Anträge auf Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen erfolgreich: die Stadt Hilden erhielt am 02.06.2005 die telefonische Mitteilung, dass die beiden Anträge von AWO Kolpingstraße und Die Arche, Ev. Kindertageseinrichtung Schulstraße, auf Umwandlung genehmigt werden, die schriftliche Genehmigung wird in den nächsten Tagen eingehen. Diese positive Entscheidung wurde in das aktualisierte Betreuungskonzept eingearbeitet und die weiteren Betreuungsformen – insbesondere Betreuungsnester – an die Entwicklung angepasst.

 

Durch die Anpassung des Hildener Betreuungskonzeptes an die Landesregelung und die Berücksichtigung der beiden genehmigten Umwandlungen von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen ergeben sich gemäß aktualisierter Kostenkalkulation Netto-Mehrausgaben von insgesamt 26.800 Euro in 2005 und von 80.000 Euro bezogen auf ein Kalenderjahr, allerdings mit der Konsequenz, dass 20 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden (s. Ziffer 3.1).

 

 

3.3       Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen

Von der Möglichkeit, künftig bis zu 20 % (bislang 10 %) der Plätze der Kindertageseinrichtungen von Kindern einer anderen Altersgruppe zu belegen, wird - sofern die Belegungssituation dies erlaubt - Gebrauch gemacht. Da die Aufnahme eines Kindes im Alter von einem Jahr bis unter zwei Jahren an Stelle eines Kindergartenkindes wie die Aufnahme von drei, die Aufnahme eines Kindes von zwei bis unter drei Jahren wie die Aufnahme von zwei bis 2,5 Kindergartenkindern zählt, kann von dieser Möglichkeit nur bei freien Kindergartenplätzen Gebrauch gemacht werden.

 

Diese weitergehende Möglichkeit (20 %) zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in Regeleinrichtungen war in der ersten Fassung des Hildener Konzeptes noch nicht enthalten. Selbstverständlich wird bei entsprechender Belegungssituation dies künftig umgesetzt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Möglichkeit Freie Kindergartenplätze mit Kindern anderer Altersgruppen zu belegen 10 weitere Betreuungsplätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren geschaffen werden.

 

Zusätzliche Kosten entstehen durch diese Regelung weder für den Träger der Einrichtung noch für den örtlichen Jugendhilfeträger und / oder das Land NRW.

 

 

3.4       Betreuungsnester in Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder

In Erarbeitung eines abgestimmten Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren wurden die im Rahmen von KJHG und GTK NRW möglichen Betreuungsformen auch mit dem Landesjugendamt Rheinland erörtert. Hierbei wurde die bislang noch nicht praktizierte Betreuungsform „Betreuungsnest in einer Kindertageseinrichtung“ entwickelt, die ein qualitäts- und bedarfsorientiertes Angebot für Kinder unter 3 Jahren darstellt.

Bei dieser Betreuungsform handelt es sich um eine nach § 45 KJHG erlaubnispflichtige Einrichtung, die im GTK NRW derzeit noch nicht vorgesehen ist und somit auch nicht unter die Betriebskostenförderung fällt. Die Einrichtung wäre nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich über Elternbeiträge und städtische Mittel zu finanzieren.

 

Das mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04 vorgestellte Betreuungskonzept ging entsprechend  der Beratung durch die Mitarbeiterinnen des Landesjugendamtes davon aus, dass in Betreuungsnestern 5 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren durch eine qualifizierte Betreuungskraft (Erzieherin, Kinderpflegerin oder qualifizierte Tagesmutter – Besuch eines Qualifizierungskurses über mind. 160 Stunden als Voraussetzung -) in einer Kleingruppe, die in einem separaten Raum in der Kindertageseinrichtung untergebracht ist, betreut werden. Die darauf basierende Kostenkalkulation ging von folgenden Betriebskosten je Betreuungsnest aus:

·         100 % Personalkosten einer Vollzeitkraft (ca. 35.000 bis 44.000 Euro)

·         Sachkostenpauschale iHv 1/3 der vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW festgesetzten Grundpauschale für kleine altersgemischte Gruppen (ab 01.01.2005 1/3 von 10.498,14 Euro) und der Tagesstättenpauschale (ab 01.01.2005 1/3 von 3.299,02 Euro) bezogen auf ein Jahr – in 2005 wären dies 4.599,05 Euro.

 

Die seitens der Stadt Hilden zu finanzierenden jährlichen Betriebskosten je Betreuungsnest hätten im Durchschnitt ca. 39.500 Euro betragen. Ausgehend von einem durchschnittlichen Elternbeitrag iHv mtl. 141 Euro könnten Einnahmen durch Elternbeiträge iHv ca. 8.500 Euro zur Finanzierung herangezogen werden, sodass die Netto-Belastung je Betreuungsnest bei ca. 31.000 Euro lag.

Das mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04 vorgestellte Betreuungskonzept ging von 30 Plätze in 6 Betreuungsnestern (je 5 Plätze) aus, sodass bezogen auf ein Haushaltsjahr eine Netto-Belastung von 186.000 Euro auf die Stadt Hilden zugekommen wäre.

 

Des Weiteren sollte ein einmaliger Einrichtungszuschuss an die Träger der Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt werden, um Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches Material etc. zu finanzieren. Die Gesamtausgaben bezogen auf 6 Gruppen würden 18.000 Euro betragen.

Bezogen auf ein Haushaltsjahr hätte die Netto-Gesamtausgabe 204.000 Euro betragen – bezogen auf den 01.08.2005 war von einer Netto-Belastung von 85.000 Euro ausgegangen worden.

 

Das von der Verwaltung konzipierte Betreuungskonzept „Betreuungsnest“ entspricht weitestgehend dem vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder entwickelte Sonderprogramm für zweijährige Kinder, dass ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 umgesetzt werden soll. Das Programm sieht vor, vor allem zweijährige Kinder in Tageseinrichtungen aufzunehmen. Die Anpassung des ursprünglichen Betreuungskonzeptes an den aktuellen Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW hat zur Folge, dass 6 bis 8 Kinder anstatt der ursprünglich zugrunde liegenden Betreuungszahl lt. Landesjugendamt von 5 Kindern in einem Betreuungsnest betreut werden können. Die Verwaltung geht im Rahmen der Einführung dieser Betreuungsform davon aus, dass in den Betreuungsnestern zunächst 6 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren durch eine Erzieherin in einer Kleingruppe, die in einem separaten Raum in der Kindertageseinrichtung untergebracht ist, betreut werden sollten. Da das Landesprogramm als Fördervoraussetzung die Betreuung durch eine Erzieherin festgeschrieben hat, ist dies bei der Fortschreibung des Hildener Betreuungskonzeptes entsprechend berücksichtigt worden, um künftig eine Landesförderung zu erhalten.

 

Das fortgeschriebene Hildener Betreuungskonzept geht bei der Finanzierung der Betreuungsnester von  folgenden Qualitätsstandards  aus:

 

·         Betreuung von 6 Kindern im Alter zwischen 2 und 3 Jahren - wenn die Kinder 3 Jahre alt werden, wechseln sie in eine Kindergartengruppe und der freiwerdende Betreuungsplatz im Betreuungsnest wird neu belegt

·         Der Betreuungsrahmen umfasst mindestens 7 Stunden pro Tag, sodass eine Mindestbetreuungszeit von 35 Wochenstunden gegeben ist

·         Die Kindertageseinrichtung stellt einen separaten Betreuungsraum für das Betreuungsnest zur Verfügung

·         Der Träger beschäftigt als Betreuungsperson eine ausgebildete Erzieherin

·         Ausfallzeiten der Erzieherin sind über die Kindertageseinrichtung abzudecken

·         Das Betreuungsnest ist der Kindertageseinrichtung angegliedert und untersteht der Leiterin der Kindertageseinrichtung

·         Das Betreuungsnest ist in die Konzeption der Einrichtung einzubinden und am Qualitätsprozess zu beteiligen

 

Zu den durch die Stadt Hilden zu finanzierenden jährlichen Betriebskosten je Betreuungsnest zählen:

 

·         100 % der Personalkosten einer Erzieherin nach Verg.-Gr. VIb / Vc BAT in Vollzeit (ca. 42.000 Euro)

·         Sachkostenpauschale iHv 1/3 der vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW festgesetzten Grundpauschale für kleine altersgemischte Gruppen (ab 01.01.2005 1/3 von 10.498,14 Euro) und der Tagesstättenpauschale (ab 01.01.2005 1/3 von 3.299,02 Euro) bezogen auf das Kindergartenjahr – gemäß Stand 2005 beträgt die Sachkostenpauschale 4.599,05 Euro je Kindergartenjahr.

·         Des Weiteren wird ein einmaliger Einrichtungszuschuss an die Träger der Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt, um Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches Material etc. zu finanzieren.

 

Das vom MSJK entwickelte Sonderprogramm für zweijährige Kinder sieht für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr vor auf der Grundlage, dass eine Fachkraft sechs bis acht zweijährige Kinder, die zusätzlich aufgenommen werden, 35 Stunden wöchentlich betreut. Der pauschale Landeszuschuss beträgt 20 % der Gesamtkosten. Eine Antragstellung für dieses Programm kann ab Januar 2006 vorgenommen werden. Die Anträge sind über das örtliche Jugendamt an das zuständige Landesjugendamt zu richten. Hierzu sollen noch Richtlinien seitens des Ministeriums ergehen.

 

Die im Rahmen des fortgeschriebenen Hildener Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren entwickelten Betreuungsnester erfüllen die im Erlass genannten Kriterien für eine Landesförderung, sodass die Landesförderung im kommenden Jahr beantragt wird. Ausgehend von Personal- und Sachkosten i.H.v. ca. 46.600 Euro je Betreuungsnest würde die Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von 20 % der Gesamtkosten eine Einnahme von 9.320 Euro bedeuten.

Des Weiteren wird von einem durchschnittlichen Elternbeitrag iHv mtl. 100 Euro ausgegangen (eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse von Kindergarteneltern machen eine Reduzierung von 141 auf 100 Euro erforderlich), sodass Einnahmen in Form von Elternbeiträgen iHv ca. 7.200 Euro zur Finanzierung herangezogen werden könnten, sodass die Netto-Belastung je Betreuungsnest ab Kindergartenjahr 2006  / 2007 ca. 30.080 Euro beträgt. Ohne Landeszuschuss beträgt die Netto-Belastung je Betreuungsnest 39.400 Euro.

 

Des Weiteren soll ein einmaliger Einrichtungszuschuss an die Träger der Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt werden, um Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches Material etc. zu finanzieren. Die Gesamtausgaben bezogen auf 5 Gruppen betragen  15.000 Euro.

 

Bei Einrichtung von 5 Betreuungsnestern mit je 6 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren ergibt sich bezogen auf ein Haushaltsjahr eine Netto-Belastung von 197.000 Euro ohne Landesmittel bzw. 150.400 Euro mit Finanzierungsanteil des Landes für die Stadt Hilden.

 

Davon ausgehend, dass die Betreuungsnester nach den Sommerferien zum 01.09.2005 ihren Betrieb aufnehmen werden, ist im Haushaltsjahr 2005 von einer Netto-Belastung je Betreuungsnest iHv 16.200 Euro (13.200 Euro Betriebskosten und 3.000 Euro Einrichtungszuschuss) auszugehen. Bezogen auf 5 Betreuungsnester mit 30 Betreuungsplätzen handelt es sich um ein Kostenvolumen von 81.000 Euro.

 

Zwei der insgesamt sechs Betreuungsnester sollen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kunterbunt/Traumquelle, Lortzingstraße 2, und Rappelkiste, Augustastraße 33, eingerichtet werden, sodass 2 zusätzliche Vollzeitstellen nach Verg.-Gr. VI b BAT / V c BAT (Erzieherinnen) im Stellenplan 2005 einzurichten sind. Die Netto-Belastung für die Stadt Hilden ist in dem Fall unverändert, da auch Personalkosten der Freien Träger zu 100 % zu finanzieren sind.

 

Ziel der Verwaltung ist es zum 01.09.2005 30 Betreuungsplätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in Betreuungsnestern anzubieten.

Auch wenn derzeit eine Landesfinanzierung nicht möglich ist, wird die Verwaltung vorsorglich Anträge auf Gewährung von Landesmitteln zur Mitfinanzierung der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz geforderten Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre stellen.

 

 

3.5       Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen

In wie weit ein Bedarf für neue Betreuungsformen, die zusätzlich zu bestehenden Spielgruppen, Gruppen in Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ihnen zu schaffen sind, besteht, muss geprüft werden. Allerdings sollten zunächst die angekündigten Förderrichtlinien abgewartet werden.

 

 

3.6       Neue Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II

Die Schaffung neuer Plätze in diesem Bereich soll gemäß Erlass über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionsgemeinschaften abgewickelt werden. Das Amt für Jugend, Schule und Sport wird sich hier mit einbringen, um Parallelstrukturen zu vermeiden.

 

 

 

4.       Umsetzung des Hildener Betreuungskonzeptes

Der Rat der Stadt und die Verwaltung sind sich darin einig, dass das erarbeitete Betreuungskonzept noch in 2005 umgesetzt werden soll. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, zum 01.09.2005 insgesamt 5 Betreuungsnester unter Berücksichtigung der Stadtteile einzurichten. Hierfür wurden 150.000 Euro in den Haushalt 2005 eingestellt unter Berücksichtigung eines Beginns im 2. Halbjahr 2005.

 

Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 18.04.2005 über die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Betreuungsnestern informiert und aufgefordert, in Abstimmung mit dem Träger und der Fachberatung zu prüfen, ob die Einrichtung eines Betreuungsnestes in Ihrer Einrichtung unter Berücksichtigung der o.g. Vorgaben möglich ist und um schriftliche Rückmeldung bis 18.05.2005 gebeten.

 

Aufgrund dieses Schreibens haben folgende Kindertageseinrichtungen ihre Unterstützung zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren angekündigt:

 

·         Städt. Kindertageseinrichtung Kunterbunt, Lortzingstraße

·         Städt. Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Augustastraße

·         Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße

·         Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe, Tucherweg

·         Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle e.V. (2 Gruppen, davon 1 Gruppe ausgelagert), Mühle

·         Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein, Kalstert

·         Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad, St. Konrad-Allee

·         Kath. Kindertageseinrichtung St. Elisabeth, Heerstraße

 

Einzelne Träger haben bereits sehr detaillierte Antragsunterlagen vorgelegt, sodass in diesem Fällen bereits die Genehmigung seitens des Landesjugendamtes im Rahmen des § 45 KJHG beantragt werden kann. In den übrigen Fällen sind im zweiten Schritt die Unterlagen seitens der Träger in Abstimmung mit den Fachberatungen zu erstellen und über das örtliche Jugendamt dem Landesjugendamt zur Genehmigung vorzulegen.

Die SPE-Mühle e.V. hat die Einrichtung von 2 Betreuungsnestern beantragt mit der Maßgabe, ein Betreuungsnest auszulagern und in geeigneten Räumen der Firma Qiagen anzusiedeln. Die Firma Qiagen würde sich an den Kosten beteiligten mit der Maßgabe, dass die insgesamt 6 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren sowohl für Kinder von Mitarbeiterinnen der Firma Qiagen belegt werden als auch für Kinder aus dem Hildener Osten offen sein wird. Die Kinder sollen bei Vollendung des 3. Lebensjahres die Kindergartengruppen der Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle e.V. besuchen. Erste Vorgespräche ergaben, dass Qiagen die erforderlichen Räume bereitstellen und die notwendigen Umbauarbeiten finanzieren würde – angedacht sind Räumlichkeiten von ca. 140 qm einschl. Küchenzeile und 2 Toiletten zzgl.  eines abgegrenzten Außengeländes. Bei Bedarf würden die Räumlichkeiten auch die Einrichtung eines zweiten Betreuungsnestes – angedacht ist die Kooperation mit weiteren Firmen – erlauben. Hierbei soll es sich um eine Übergangslösung bis 31.12.2006 handeln, da im Rahmen eines Neubaus der Firma Qiagen dann ein separater Pavillion für die Betreuung der 2 bis 3 Jährigen erstellt werden soll. Die Detailverhandlungen mit der Firma Qiagen werden derzeit geführt – im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2005 wird hierüber aktuell berichtet. Festzustellen ist, dass hier eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung entwickelt wird, die eine positive Wirkung auf die weichen Standortfaktoren der Stadt Hilden haben wird.

 

Um auch für den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren die in Hilden praktizierte Trägervielfalt zu gewährleisten und unter Berücksichtigung der guten räumlichen Voraussetzungen ist beabsichtigt in den städt. Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und Rappelkiste jeweils ein Betreuungsnest einzurichten. In Änderung des Stellenplanes  2005 sind 2 Vollzeitstellen nach Verg.-Gr. VI b / V c BAT für Erzieherinnen bzw. Erzieher einzurichten. Für das Haushaltsjahr 2005 fallen zusätzliche Personalkosten von ca. 35.000 Euro an.

 

Die Abfrage bei den Kindertageseinrichtungen in Hilden ergab, dass maximal 9 Betreuungsnester zum 01.09.2005 aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Bereitschaft von Trägervertretern und Kindergartenleitung eingerichtet werden können vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesjugendamt. Positiv ist zu vermerken, dass alle Stadtteile berücksichtigt sind und eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden kann.

 

Wenngleich die GEBIT-Umfrage einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ergeben hat, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Nachfrage auch in dem prognostizierten Umfang sich realisiert. Hinzu kommt, dass auch Kinder, die erst in der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres (Anfang 2006) ihr zweites Lebensjahr vollenden, Betreuungsplätze nachfragen werden. Aus diesem Grund spricht sich die Verwaltung dafür aus zum 01.09.2005

 

·         6    zusätzliche Tagespflegestellen für Kinder unter 2 Jahren

·         2    Kleine Altersgemischte Gruppen

– mit besonderer Berücksichtigung von Kindern unter 2 Jahren -

·         5    Betreuungsnester mit je 6 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren

 

einzurichten. Hinzu kommen ca. 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen von § 9 Abs. 4 GTK NRW (Aufnahme von Kindern anderer Altersgruppen bei freien Kindergartenplätzen) sowie 2 weitere Plätze für Kinder unter 2 Jahren aufgrund der geänderten Altersstruktur in der bestehenden Kleinen Altersgemischten Gruppe. Durch das aktualisierte Hildener Betreuungskonzept werden in 2005 insgesamt 66 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Mit dem dargestellten Betreuungskonzept kann das jetzige Angebot von 7 Plätzen in einer vorhandenen Kleinen Altersgemischten Gruppe und den aktuellen 19 Tagespflegestellen um 66 Plätze auf insgesamt 91 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gesteigert werden.

 

Bei entsprechendem Bedarf können weitere Betreuungsnester eingerichtet werden. Aufgrund der laufenden Verhandlungen mit der Kath. Kirche hinsichtlich deren künftiger Kindergartenplanung und der noch zu klärenden Genehmigungspraxis für Betreuungsnester sowie der überproportionalen Berücksichtigung der Stadtmitte spricht sich die Verwaltung dafür aus, bei den Kindertageseinrichtungen der Kath. Kirche, St. Konrad und St. Elisabeth, sowie bei der Johanniter Unfallhilfe die Betreuungsnester bei einem entsprechenden Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt einzurichten.

 

Allerdings kann derzeit noch nicht abgesehen werden, ob sich alle zusätzlichen Betreuungsangebote realisieren lassen und der Termin 01.09.2005 von allen Einrichtungen eingehalten werden kann.

 

 

Derzeit ist von folgender Kostenkalkulation auszugehen:

 

·         Ausbau der Tagespflegestellen

Gemäß Kostenkalkulation verursachen 6 zusätzliche Tagespflegestellen einen jährlichen Kostenaufwand von 37.800 Euro – bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht die Verwaltung von einem Netto-Kostenaufwand von 12.600 Euro aus.

 

·         Kleine altersgemischte Gruppen gemäß GTK NW

Bei Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe ist lt. Kostenkalkulation von 40.000 Euro bezogen auf ein Kalenderjahr und für 2005 von einer Netto-Mehrbelastung von 13.400 Euro auszugehen.

Infolge der Genehmigung von 2 Gruppenumwandlungen entsteht in 2005 eine Netto-Mehrbelastung von 26.800 Euro – bezogen auf ein Kalenderjahr von 80.000 Euro.

 

·         Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen

Keine zusätzlichen Kosten

 

·         Betreuungsnester in Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder

Die Kostenkalkulation für 5 Betreuungsnester – Betriebsaufnahme voraussichtlich zum 01.09.2005 -  ergibt Netto-Mehraufwendungen von 81.000 Euro (16.200 Euro je Gruppe) in 2005. Bezogen auf ein Haushaltsjahr betragen die Kosten je Gruppe ca. 39.400 Euro – d.h. für 5 Gruppen 197.000 Euro.

 

·         Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen

Keine zusätzlichen Kosten

 

·         Neue Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II

Keine zusätzlichen Kosten

 

Durch die dargestellte Maßnahmenplanung werden insgesamt 66 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Damit erhöht sich die Anzahl der Betreuungsplätze von derzeit 25 Plätzen auf 91 Plätze.

Ohne Einrechnung von Landesmitteln belaufen sich die Netto-Mehraufwendungen für die Umsetzung der o.g. Maßnahmenplanung zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren auf jährlich 314.800 Euro. Ausgehend vom 01.09.2005 betragen die Netto-Mehraufwendungen in 2005 insgesamt 120.400 Euro.


 

Im nachfolgenden sind die verschiedenen Maßnahmen des Hildener Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren und die daraus resultierenden Netto-Aufwendungen der Stadt Hilden (die kalkulierten Elternbeiträge wurden bereits in Abzug gebracht) für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 nochmals tabellarisch dargestellt:

 

Art der Maßnahme

Anzahl der Plätze

für Kinder unter

 3 Jahren

Haushaltsjahr 2005

Euro

Haushaltsjahr 2006

Euro

Ausbau der Tagespflegestellen

 

6

12.600

37.800

2 kleine altersgemischte Gruppen

 

18

26.800

80.000

Veränderung der Belegungszahl in der bestehenden kleinen altersgemischten Gruppe

2

0

0

Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen

10

0

0

Betreuungsnester in Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder

30

81.000

197.000

Summe

66

120.400

314.800

 

 

 

5.         Fazit

Die Umsetzung des TAG kann von den Kommunen nur bei einer angemessenen und dauerhaften Beteiligung des Landes an den Investitions- und Betriebskosten realisiert werden. Dabei darf keine Beschränkung auf die sog. Demographiegewinne vorgenommen werden. 

Hinzu kommt, dass die Kirchen angekündigt haben, sich aus der Kindergartenlandschaft verstärkt zurückzuziehen mit der Folge, dass Trägerschaften übernommen oder eine noch weitergehende Mitfinanzierung kirchlicher Trägeranteile zuleisten ist. Die Finanzmittel, die durch den Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder zur Verfügung stehen, werden vor diesem Hintergrund nicht zur Umsetzung des TAG ausreichen. Daher ist es notwendig, dass sich das Land NRW über die Realisierung demographiebedingter Einsparpotenziale hinaus an der Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) beteiligt.

Um dem örtlichen Jugendhilfeträger möglichst kurzfristig eine Hilfestellung beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zu geben, stellt das vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW beschlossene Landesprogramm zur Förderung von Plätzen für unter dreijährige Kinder einen ersten Schritt dar, indem auch außerhalb des Regelsystems des GTK Förderregelungen aufgestellt werden. Mittelfristig sollte die Förderung unter Dreijähriger in das GTK aufgenommen werden, um dauerhafte tragfähige Finanzierungsgrundlagen und ein einheitliches Rechtssystem zu schaffen.

 

Um vor Ort einen bedarfsgerechten Ausbau zu realisieren, ist es sowohl aus organisatorischen als auch aus finanziellen Erwägungen notwendig zunächst vorrangig Angebote für die Zwei- bis Dreijährigen zu entwickeln.

terungen und Begründungen:


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:   Da der Verwaltungshaushalt nach der Finanzplanung in den Jahren 2006 und 2007 nicht ausgeglichen ist, wird sich das Defizit weiter erhöhen.           

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

                          Einrichtung von 2 neuen Vollzeitstellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT zum 01.09.2005.

                       

Sichtvermerk Personaldezernent