Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss
den vorliegenden Bericht
über
die Maßnahmen zur Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zustimmend zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss:
2.1 Die Einrichtung von 5 Betreuungsnestern
bei Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2005 entsprechend der entwickelten
Maßnahmenplanung.
2.2
Für das Haushaltsjahr 2005 werden folgende
Stellenplan-Änderungen notwendig:
Einrichtung von 2 befristeten
Vollzeit-Stellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT zum 01.09.2005.
2.3
Die Zahl der Tagespflegestellen wird von derzeit 19 auf 25 ab 01.09.2005
erhöht.
2.4
Die Übernahme der im Rahmen der Umwandlung von 2 Kindergartengruppen /
Tagesstättengruppen in eine Kleine Altersgemischte Gruppen entstehenden
erhöhten Betriebskosten im Rahmen eines freiwilligen städt. Zuschusses.
Horst Thiele
1. Beigeordneter
Erläuterungen und Begründungen:
Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen
deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren vor. Künftig
soll jedes fünfte Kind unter 3 Jahren außer Haus betreut werden können.
Die Kommunen sind verpflichtet bis zum
Jahr 2010 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, deren Eltern entweder beide berufstätig, allein
erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht
gewährleistet ist.
1. Bedarfsgerechter Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren
Wenn gleich auch seitens des Landes NRW
– ebenso wie seitens der Stadt Hilden - die Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
gesehen wurde, war die konkrete
Ausgestaltung auf Landesebene Anfang diesen Jahres noch völlig offen. Um
dem steigenden Bedarf nach Betreuungsangeboten Rechnung zu tragen, hat die
Verwaltung einen umfassenden Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die im Rahmen der
Bedarfserhebung und Analyse der Firma
GEBIT ermittelten Kriterien berücksichtigt.
Zu den wesentlichen Feststellungen
zählen insbesondere:
·
Notwendigkeit
zur Schaffung von Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
·
Kurzfristige
Umsetzung
·
Betreuung von
Kindern ab 2 Jahren
·
Zeitlicher
Umfang der Betreuung ca. 35 Wochenstunden
·
Betreuung
unter 3-Jähriger und Kindergartenkinder unter einem Dach
Die Ergebnisse der Bedarfserhebung bildeten
die Grundlage für die weiteren Planungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport
zu einem qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren.
Hierbei sind zum einen die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes und zum
andern die derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen Rahmenbedingungen für die
Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu beachten. Der Jugendhilfeausschuss hat dem Hildener Konzept zum Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in seiner Sitzung am 13.01.2005
zugestimmt und der Rat der Stadt hat
mit Verabschiedung des Haushaltes 2005 die erforderlichen Etatmittel in Höhe
von 150.000 Euro bereitgestellt.
2. Umsetzung
des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung
für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG)
Mit
Rundschreiben 42 / 427 / 2005 vom 10.05.2005 hat der Landschaftsverbandes Rheinland die
Kommunen in seinem Zuständigkeitsbereich darüber informiert, dass das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW
(MSJK) im Zusammenwirken mit der Steuerungsgruppe des MSJK nunmehr die Eckpunkte für den Ausbau der
Betreuungsangebote unter dreijähriger Kinder festgelegt hat. Mit den kommunalen
Spitzenverbänden wurden Vereinbarungen
zur Kindertagespflege getroffen. Für die Kommunen ergeben sich aus dem Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend
und Kinder NRW vom 03.05.2005 einige Ansatzpunkte zur Schaffung von
zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Die
Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren in den Kommunen zu fördern. Neben der Umwandlung von freiwerdenden
Kindergartenplätzen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und
eines Sonderprogramms für zweijährige Kinder
wird beim Ausbau der Betreuungsplätze ab sofort erstmals ein Instrument der Arbeitspolitik im Mittelpunkt
stehen. Bei der Umsetzung des Programms ist das örtliche Jugendamt
einzubeziehen. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat dazu aktuell seine
Fördergrundsätze veröffentlicht.
Das Landesprogramm zur Förderung von Plätzen für unter dreijährige Kinder
enthält folgende Bausteine:
·
Erhalt
bestehender Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen
Die bestehenden Plätze in Kleinen
Altersgemischten Gruppen bleiben erhalten und werden weiter gefördert. Durch
eine Veränderung der Belegungszahlen (Gruppengröße 15 Kinder, davon 7 unter
drei und 8 über drei Jahren – künftig 9 unter drei und 6 über drei Jahren) können
weitere Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Durch Umwandlung anderer
Gruppen, die infolge der Veränderung von Bedarfslagen nicht mehr benötigt
werden, können insgesamt 60 neue altersgemischte Gruppen in NRW (davon 30 im
Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland) geschaffen werden.
·
Nutzung
von freiwerdenden Kindergartenplätzen
Die vorhandene Infrastruktur der
Kindertageseinrichtungen wird für die jüngeren Kinder genutzt. Grundlage ist
die mit den Trägerverbänden abgeschlossene sog. Budgetvereinbarung.
Ab 01.08.2005 treten Änderungen zu § 4 der
Budgetvereinbarung in Kraft. Diese Überlegungen ermöglichen es, in den
Kindertageseinrichtungen flexible Konzepte zur Betreuung von Kindern unter drei
Jahren zu entwickeln.
Bis zu 20 % der
Plätze der Einrichtung können künftig von Kindern einer anderen Altersgruppe belegt
werden; der Träger teilt dem Landesjugendamt die Veränderung des Angebotes mit.
Im Einzelfall, insbesondere wenn freie Plätze in anderen Einrichtungen in
zumutbarer Entfernung von der Wohnung der Kinder nicht zur Verfügung stehen,
können mit Zustimmung des Landesjugendamtes auch mehr als 20 % der
Plätze der Einrichtung abweichend von der geltenden Betriebserlaubnis von
Kindern anderer Altersgruppen vorübergehend belegt werden. Die Aufnahme von
Kindern im Alter von über zwei Jahren bedarf keiner Zustimmung, die Aufnahme
von Kindern im Alter von einem Jahr bis unter zwei Jahren bedarf der Zustimmung
des Landesjugendamtes. Für Kinder im Alter von unter einem Jahr findet diese
Vereinbarung keine Anwendung.
Die Aufnahme eines Kindes im Alter von einem Jahr bis
unter zwei Jahren an Stelle eines Kindergartenkindes zählt wie die Aufnahme von
drei, die Aufnahme eines Kindes von zwei bis unter drei Jahren wie die Aufnahme
von zwei bis 2,5 Kindergartenkindern.
·
Sonderprogramm
insbesondere für zweijährige Kinder
Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 ist ein
Sonderprogramm des MSJK für zweijährige Kinder vorgesehen, mit dem bis 2010
sukzessive neue Plätze geschaffen werden sollen. Das Programm sieht vor, vor
allem zweijährige Kinder in Tageseinrichtungen aufzunehmen. Das örtliche
Jugendamt erhält für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen
Landeszuschuss pro Kindergartenjahr auf der Grundlage, dass eine Fachkraft
sechs bis acht zweijährige Kinder, die zusätzlich aufgenommen werden, 35
Stunden wöchentlich betreut. Der pauschale Landeszuschuss beträgt 20 % der
Gesamtkosten. Eine Antragstellung für dieses Programm kann ab Januar 2006
vorgenommen werden. Die Anträge sind über das örtliche Jugendamt an das
zuständige Landesjugendamt zu richten. Hierzu sollen noch Richtlinien seitens
des Ministeriums ergehen.
·
Zusatzprogramm
für neue Betreuungsformen
Mit Beginn des Jahres 2006 soll ein
Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen ermöglichen, zusätzlich zu bestehenden
Spielgruppen, Gruppen in Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ihnen zu
schaffen. In diesen Gruppen sollen vor allem Kinder betreut werden, deren Eltern
geringere Betreuungsumfänge benötigen. Vorrangig sollen sie sich an Kinder mit
Migrationshintergrund oder an sozial benachteiligte Kinder wenden. Die Gruppen
sollen mit einem jährlichen, pauschalen Förderbetrag in Höhe von jährlich 2.500
Euro gefördert werden. Förderrichtlinien sollen kurzfristig veröffentlicht
werden. Anträge können dann über das örtliche Jugendamt beim Landesjugendamt
gestellt werden.
·
Neue
Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II
Über das Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit NRW wird ein arbeitspolitisches Programm zur Schaffung von Plätzen für
die Jahre 2005 und 2006 aufgelegt und aus dem Europäischen Sozialfonds insgesamt
25 Mio. € bereitgestellt, die bis 2007 zur Finanzierung verwendet werden können.
Durch dieses Programm soll zum Abbau der
Arbeitslosigkeit insbesondere von Frauen mit Kindern unter drei Jahren
beigetragen werden. Bis zu 7.000 Kinder Arbeit suchender Eltern sollen einen
Betreuungsplatz erhalten und ihre Eltern einen Arbeitsplatz. Die notwendigen
Fördergrundsätze sollen kurzfristig bekannt geben werden.
Gleichzeitig geht das Ministerium davon
aus, dass mindestens 1.000 Betreuungspersonen in Arbeit kommen, weil die
Betreuungsplätze zu den bestehenden zusätzlich hinzukommen. Damit wird auch die
Arbeitslosigkeit bei Erzieherinnen und Erziehern abgebaut.
Die Schaffung neuer Plätze in diesem
Bereich wird über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw.
Optionsgemeinschaften abgewickelt – die örtlichen Jugendämter sollen von den
Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen einbezogen werden aufgrund ihrer
Planungs- und Gestaltungskompetenz und um Parallelstrukturen zu vermeiden.
·
Kindertagespflege
Für den Bereich der
Kindertagespflege wird es eine landesrechtliche Regelung zur Betreuung in
anderen Räumlichkeiten geben und die kommunalen Spitzenverbände werden Empfehlungen
zur Festlegung einer landeseinheitlichen Höhe der laufenden Geldleistung erarbeiten.
3. Hildener Betreuungskonzept (aktualisierte Fassung)
Das im Vorfeld dieses Erlasses
entwickelte Hildener Konzept zum Ausbau
der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren (s. Sitzungsvorlage Nr.
51/04) wurde aktuell dahingehend fortgeschrieben, als dass die vom Ministerium
für Schule, Jugend und Kinder festgelegten Eckpunkte für den Ausbau der Betreuungsangebote
unter dreijähriger Kinder berücksichtigt wurden. Im nachfolgenden ist das fortgeschriebene Konzept
einschl. der damit verbundenen Kosten dargestellt:
3.1 Ausbau
von Tagespflegestellen
Vorrangig für Kinder bis 2 Jahre werden die Tagespflegestellen in Hilden
ausgebaut. Das Hildener Betreuungskonzept in der mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04
vorgestellten Fassung sah die Einrichtung von 10 zusätzlichen Tagespflegestellen im Jahr 2005 vor. Die hierfür
kalkulierten Kosten beliefen sich auf 63.400 Euro je Kalenderjahr.
Durch die Veränderung der Belegungszahlen
in Kleinen Altersgemischten Gruppen (künftig können 9 Kinder anstatt bisher 7
Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden) können weitere Plätze für unter
Dreijährige angeboten werden. Ausgehend
von der bestehenden Kleinen altersgemischten Gruppe im Karnaper Regenbogen und
zwei zusätzlichen Kleinen Altersgemischten Gruppen (s. hierzu Ziffer 3.2)
erhöht sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren aufgrund
der geänderten Landesregelung um 6 Plätze. Von diesen 6 Plätzen sollten 4
Plätze mit Kindern unter 2 Jahren belegt werden, da ca. 85 % der an der Bedarfsumfrage beteiligten Eltern sich eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
wünschen. Unter Berücksichtigung dieser Plätze spricht sich die Verwaltung
dafür aus, im zweiten Halbjahr 2005 sechs
zusätzliche Tagespflegestellen
(anstatt der ursprünglich vorgeschlagenen 10 Plätze) einzurichten. Damit
würde sich die Zahl der Tagespflegestellen von derzeit 19 auf 25 Plätze erhöhen.
Die angekündigte landesrechtliche
Regelung zur Betreuung in anderen Räumlichkeiten sowie der Empfehlungen zur
Festlegung einer landeseinheitlichen Höhe der laufenden Geldleistungen werden
bei der Ausgestaltung der Tagespflegestellen berücksichtigt.
Die Einrichtung von sechs zusätzlichen
Tagespflegestellen verursacht einen Kostenaufwand
von 37.800 Euro je Kalenderjahr – bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht die Verwaltung von einem Kostenaufwand von 12.600 Euro aus.
3.2 Kleine
altersgemischte Gruppen gemäß GTK NW
Derzeit sind Umwandlungen von Gruppen in
Tageseinrichtungen nur möglich, wenn der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz erfüllt, der Bedarf für die wegfallenden Plätze auf Dauer entfallen und die Umwandlung kostenneutral, d.h. für das
Land nicht mit erhöhten Betriebskostenzuschüssen verbunden ist. Nur wenn diese
Voraussetzungen erfüllt sind und die Kontingentierung
noch Umwandlungen zulässt, ist bei sinkenden Belegungszahlen im
Kindergartenbereich eine Umwandlung in eine kleine altersgemischte Gruppe
derzeit möglich – hierbei kann es sich aber nur um Einzelfälle handeln.
Umwandlungen von Hortgruppen in kleine altersgemischte Gruppen sind nach
Aussage des Landesjugendamtes nur sehr eingeschränkt möglich – das Ministerium
für Schule, Jugend und Kinder hat für diesen Bereich die Entscheidungskompetenz
an sich gezogen.
Aufgrund der aktuellen Belegung der
Hortgruppe und der mangelnden Aussicht auf Erfolg hat die Arbeiterwohlfahrt als
Träger der Kindertageseinrichtung Kolpingstraße ihren Antrag auf Umwandlung der
Hortgruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe in Absprache mit dem örtlichen
Jugendhilfeträger zwischenzeitlich zurückgezogen. Die Anträge des Ev.
Kindergartens Schulstraße e.V. als Träger der Ev. Kindertageseinrichtung Die
Arche und der AWO Kolpingstraße auf Umwandlung von Kindergartengruppen in eine
Kleine Altersgemischte Gruppen sowie der SPE-Mühle e.V. auf Umwandlung einer
Hortgruppe in eine Kleine Altersgemischten Gruppe liegen dem Landesjugendamt
zur Entscheidung vor.
Der aktuelle Erlass des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes in
NRW schreibt die bisherigen Voraussetzungen für die Genehmigung von Umwandlungen
weiterhin fest – einschl. der Kontingentierung.
Folglich wird auch künftig ein Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kleine Altersgemischte
Gruppe seitens des Landesjugendamtes nur unter der Voraussetzung genehmigt,
dass die erhöhten Betriebskostenzuschüsse ausschließlich durch die Stadt Hilden
– ohne Landesbeteiligung – finanziert werden. Mit der Umwandlung wäre der Abbau von 14 – 19 Kindergartenplätzen verbunden.
Dieser Abbau wäre mit der Kindergartenbedarfsplanung in Einklang zu bringen.
Bei Einrichtung einer kleinen
altersgemischten Gruppe entstehen aufgrund der durch GTK NRW vorgegebenen
Personalausstattung von 2 Fachkräften und 1 Kinderpflegerin zusätzliche Personalkosten
von ca. 44.000 Euro. Ausgehend von einem gesetzlichen Betriebskostenzuschuss
von 91 % (Finanzschwacher Träger) entstehen Mehrkosten von ca. 40.000 Euro, die
zu je 50 % durch Landesmittel und städtische Mittel zu finanzieren wären. Da
das Land NRW zurzeit Gruppenumwandlungen nur bei Kostenneutralität zugestimmt,
bedeutet dies, dass die Stadt Hilden auch den Landesanteil übernehmen müsste.
Der Finanzierungsanteil der Stadt Hilden
für eine Kleine Altersgemischte Gruppe
würde in diesem Fall ca. 40.000 Euro (einschl. Landesanteil) pro
Haushaltsjahr betragen. Aufgrund der geringeren Kinderzahl in der kleinen
altersgemischten Gruppe kann es auch zu einem Rückgang der Elternbeiträge
kommen, sodass sich der vorgenannte städt. Finanzierungsanteil noch erhöhen
könnte.
Durch eine Veränderung der Belegungszahlen
in Kleinen Altersgemischten Gruppen (Gruppengröße 15 Kinder, davon bislang 7
unter drei und 8 über drei Jahren – künftig 9 unter drei und 6 über drei
Jahren) können weitere Plätze für unter Dreijährige angeboten werden. Ausgehend
von der bestehenden Gruppe (Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.) und den beantragten
Gruppenumwandlungen (AWO Kolpingstraße und Die Arche) bedeutet dies 6 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3
Jahren. Angesichts der geplanten Betreuungsnester, die für Kinder ab 2
Jahren gedacht sind, sollten 4 der 6 zusätzlichen Plätze in den Kleinen
Altersgemischten Gruppen durch Kinder unter 2 Jahren belegt werden (s.
Erläuterungen zu Tagespflegestellen), da auch für diese Altersgruppe verstärkt
der Wunsch nach Betreuung in
Kindertageseinrichtungen geäußert wurde.
Wie bereits erwähnt, besteht nach wie vor
eine Kontingentierung für die Umwandlung von Kindergartengruppen. Für den
Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland besteht ein Kontingent von 30 Umwandlungen.
Entgegen den Erwartungen waren die Anträge
auf Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen
erfolgreich: die Stadt Hilden erhielt am 02.06.2005 die telefonische
Mitteilung, dass die beiden Anträge von AWO Kolpingstraße und Die Arche, Ev.
Kindertageseinrichtung Schulstraße, auf Umwandlung genehmigt werden, die schriftliche Genehmigung wird in den nächsten
Tagen eingehen. Diese positive Entscheidung wurde in das aktualisierte
Betreuungskonzept eingearbeitet und die weiteren Betreuungsformen –
insbesondere Betreuungsnester – an die Entwicklung angepasst.
Durch die Anpassung des Hildener
Betreuungskonzeptes an die Landesregelung und die Berücksichtigung der beiden
genehmigten Umwandlungen von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte
Gruppen ergeben sich gemäß aktualisierter Kostenkalkulation Netto-Mehrausgaben von insgesamt 26.800 Euro in 2005 und von 80.000 Euro bezogen auf ein Kalenderjahr, allerdings mit der
Konsequenz, dass 20 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
geschaffen werden (s. Ziffer 3.1).
3.3 Nutzung von
freiwerdenden Kindergartenplätzen
Von der Möglichkeit, künftig bis zu 20
% (bislang 10 %) der Plätze der Kindertageseinrichtungen von Kindern einer anderen Altersgruppe zu
belegen, wird - sofern die Belegungssituation dies erlaubt - Gebrauch gemacht.
Da die Aufnahme eines Kindes im Alter von einem Jahr bis unter zwei Jahren an
Stelle eines Kindergartenkindes wie die Aufnahme von drei, die Aufnahme eines
Kindes von zwei bis unter drei Jahren wie die Aufnahme von zwei bis 2,5 Kindergartenkindern
zählt, kann von dieser Möglichkeit nur bei freien
Kindergartenplätzen Gebrauch gemacht werden.
Diese weitergehende
Möglichkeit (20 %) zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in
Regeleinrichtungen war in der ersten Fassung des Hildener Konzeptes noch nicht
enthalten. Selbstverständlich wird bei entsprechender Belegungssituation dies
künftig umgesetzt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die
Möglichkeit Freie Kindergartenplätze mit Kindern anderer Altersgruppen zu
belegen 10 weitere Betreuungsplätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
geschaffen werden.
Zusätzliche Kosten entstehen durch diese Regelung
weder für den Träger der Einrichtung noch für den örtlichen Jugendhilfeträger
und / oder das Land NRW.
3.4 Betreuungsnester in Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für
zweijährige Kinder
In Erarbeitung eines abgestimmten
Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren wurden die im Rahmen von KJHG und
GTK NRW möglichen Betreuungsformen auch mit dem Landesjugendamt Rheinland erörtert.
Hierbei wurde die bislang noch nicht praktizierte Betreuungsform „Betreuungsnest in einer Kindertageseinrichtung“
entwickelt, die ein qualitäts- und bedarfsorientiertes Angebot für Kinder unter
3 Jahren darstellt.
Bei dieser Betreuungsform handelt es
sich um eine nach § 45 KJHG
erlaubnispflichtige Einrichtung, die im GTK NRW derzeit noch nicht
vorgesehen ist und somit auch nicht unter die Betriebskostenförderung fällt.
Die Einrichtung wäre nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich über Elternbeiträge und städtische Mittel zu
finanzieren.
Das mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04
vorgestellte Betreuungskonzept ging entsprechend der Beratung durch die Mitarbeiterinnen des
Landesjugendamtes davon aus, dass in Betreuungsnestern 5 Kinder im Alter zwischen
2 und 3 Jahren durch eine qualifizierte Betreuungskraft (Erzieherin,
Kinderpflegerin oder qualifizierte Tagesmutter – Besuch eines
Qualifizierungskurses über mind. 160 Stunden als Voraussetzung -) in einer
Kleingruppe, die in einem separaten Raum in der Kindertageseinrichtung
untergebracht ist, betreut werden. Die darauf basierende Kostenkalkulation ging von folgenden Betriebskosten je Betreuungsnest aus:
·
100 % Personalkosten einer Vollzeitkraft (ca.
35.000 bis 44.000 Euro)
·
Sachkostenpauschale iHv 1/3 der vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes
NRW festgesetzten Grundpauschale für kleine altersgemischte Gruppen (ab
01.01.2005 1/3 von 10.498,14 Euro) und der Tagesstättenpauschale (ab 01.01.2005
1/3 von 3.299,02 Euro) bezogen auf ein Jahr – in 2005 wären dies 4.599,05 Euro.
Die seitens der Stadt Hilden zu finanzierenden jährlichen Betriebskosten je
Betreuungsnest hätten im Durchschnitt ca.
39.500 Euro betragen. Ausgehend von einem durchschnittlichen Elternbeitrag
iHv mtl. 141 Euro könnten Einnahmen durch Elternbeiträge
iHv ca. 8.500 Euro zur Finanzierung herangezogen werden, sodass die Netto-Belastung je Betreuungsnest bei ca.
31.000 Euro lag.
Das mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04 vorgestellte
Betreuungskonzept ging von 30 Plätze in
6 Betreuungsnestern (je 5 Plätze) aus, sodass bezogen auf ein Haushaltsjahr
eine Netto-Belastung von 186.000 Euro
auf die Stadt Hilden zugekommen wäre.
Des Weiteren sollte ein einmaliger Einrichtungszuschuss an die Träger der
Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt werden, um
Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches
Material etc. zu finanzieren. Die Gesamtausgaben bezogen auf 6 Gruppen würden
18.000 Euro betragen.
Bezogen auf ein Haushaltsjahr
hätte die Netto-Gesamtausgabe 204.000 Euro betragen – bezogen auf den
01.08.2005 war von einer Netto-Belastung von 85.000 Euro ausgegangen worden.
Das von der
Verwaltung konzipierte Betreuungskonzept
„Betreuungsnest“ entspricht weitestgehend dem vom Ministerium für Schule,
Jugend und Kinder entwickelte Sonderprogramm
für zweijährige Kinder, dass ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 umgesetzt
werden soll. Das Programm sieht vor, vor allem zweijährige Kinder in
Tageseinrichtungen aufzunehmen. Die
Anpassung des ursprünglichen Betreuungskonzeptes an den aktuellen Erlass des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW hat zur Folge, dass 6 bis 8
Kinder anstatt der ursprünglich zugrunde liegenden Betreuungszahl lt.
Landesjugendamt von 5 Kindern in einem Betreuungsnest betreut werden können.
Die Verwaltung geht im Rahmen der Einführung dieser Betreuungsform davon aus,
dass in den Betreuungsnestern zunächst 6 Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren
durch eine Erzieherin in einer
Kleingruppe, die in einem separaten Raum in der Kindertageseinrichtung
untergebracht ist, betreut werden sollten. Da das Landesprogramm als
Fördervoraussetzung die Betreuung durch eine Erzieherin festgeschrieben hat,
ist dies bei der Fortschreibung des Hildener Betreuungskonzeptes entsprechend
berücksichtigt worden, um künftig eine Landesförderung zu erhalten.
Das fortgeschriebene
Hildener Betreuungskonzept geht bei der Finanzierung
der Betreuungsnester von folgenden Qualitätsstandards aus:
·
Betreuung von 6
Kindern im Alter zwischen 2 und 3 Jahren - wenn die Kinder 3 Jahre alt werden,
wechseln sie in eine Kindergartengruppe und der freiwerdende Betreuungsplatz im
Betreuungsnest wird neu belegt
·
Der
Betreuungsrahmen umfasst mindestens 7 Stunden pro Tag, sodass eine Mindestbetreuungszeit
von 35 Wochenstunden gegeben ist
·
Die
Kindertageseinrichtung stellt einen separaten Betreuungsraum für das
Betreuungsnest zur Verfügung
·
Der Träger
beschäftigt als Betreuungsperson eine ausgebildete Erzieherin
·
Ausfallzeiten der
Erzieherin sind über die Kindertageseinrichtung abzudecken
·
Das
Betreuungsnest ist der Kindertageseinrichtung angegliedert und untersteht der
Leiterin der Kindertageseinrichtung
·
Das
Betreuungsnest ist in die Konzeption der Einrichtung einzubinden und am
Qualitätsprozess zu beteiligen
Zu den durch die Stadt Hilden zu finanzierenden
jährlichen Betriebskosten je
Betreuungsnest zählen:
·
100 % der Personalkosten einer Erzieherin nach
Verg.-Gr. VIb / Vc BAT in Vollzeit (ca. 42.000 Euro)
·
Sachkostenpauschale iHv 1/3 der vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes
NRW festgesetzten Grundpauschale für kleine altersgemischte Gruppen (ab
01.01.2005 1/3 von 10.498,14 Euro) und der Tagesstättenpauschale (ab 01.01.2005
1/3 von 3.299,02 Euro) bezogen auf das Kindergartenjahr – gemäß Stand 2005
beträgt die Sachkostenpauschale 4.599,05 Euro je Kindergartenjahr.
·
Des Weiteren wird
ein einmaliger Einrichtungszuschuss
an die Träger der Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt, um
Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches
Material etc. zu finanzieren.
Das vom MSJK entwickelte Sonderprogramm für zweijährige Kinder
sieht für jedes zusätzlich aufgenommene Kind einen pauschalen Landeszuschuss pro Kindergartenjahr vor auf der
Grundlage, dass eine Fachkraft sechs bis acht zweijährige Kinder, die
zusätzlich aufgenommen werden, 35 Stunden wöchentlich betreut. Der pauschale
Landeszuschuss beträgt 20 % der
Gesamtkosten. Eine Antragstellung für dieses Programm kann ab Januar 2006
vorgenommen werden. Die Anträge sind über das örtliche Jugendamt an das
zuständige Landesjugendamt zu richten. Hierzu sollen noch Richtlinien seitens
des Ministeriums ergehen.
Die im Rahmen des fortgeschriebenen
Hildener Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren entwickelten
Betreuungsnester erfüllen die im Erlass genannten Kriterien für eine
Landesförderung, sodass die Landesförderung im kommenden Jahr beantragt wird.
Ausgehend von Personal- und Sachkosten i.H.v. ca. 46.600 Euro je Betreuungsnest
würde die Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von 20 % der Gesamtkosten
eine Einnahme von 9.320 Euro bedeuten.
Des Weiteren wird von einem durchschnittlichen Elternbeitrag iHv mtl.
100 Euro ausgegangen (eine erneute Überprüfung der Einkommensverhältnisse von
Kindergarteneltern machen eine Reduzierung von 141 auf 100 Euro erforderlich),
sodass Einnahmen in Form von Elternbeiträgen
iHv ca. 7.200 Euro zur Finanzierung herangezogen werden könnten, sodass die
Netto-Belastung je Betreuungsnest ab
Kindergartenjahr 2006 / 2007 ca. 30.080
Euro beträgt. Ohne Landeszuschuss beträgt die Netto-Belastung je
Betreuungsnest 39.400 Euro.
Des Weiteren soll ein einmaliger Einrichtungszuschuss an die Träger der
Betreuungseinrichtungen iHv jeweils 3.000 Euro gezahlt werden, um
Neuanschaffungen wie Einrichtungsgegenstände (Wickelkommode), Pädagogisches
Material etc. zu finanzieren. Die Gesamtausgaben bezogen auf 5 Gruppen
betragen 15.000 Euro.
Bei Einrichtung von 5 Betreuungsnestern mit je 6 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter
zwischen 2 und 3 Jahren ergibt sich bezogen auf ein Haushaltsjahr eine Netto-Belastung von 197.000 Euro ohne
Landesmittel bzw. 150.400 Euro mit Finanzierungsanteil des Landes für die
Stadt Hilden.
Davon ausgehend, dass die Betreuungsnester nach den
Sommerferien zum 01.09.2005 ihren
Betrieb aufnehmen werden, ist im Haushaltsjahr
2005 von einer Netto-Belastung je
Betreuungsnest iHv 16.200 Euro (13.200 Euro Betriebskosten und 3.000 Euro
Einrichtungszuschuss) auszugehen. Bezogen auf 5 Betreuungsnester mit 30 Betreuungsplätzen handelt es sich um ein Kostenvolumen von 81.000 Euro.
Zwei der insgesamt sechs
Betreuungsnester sollen in den städtischen
Kindertageseinrichtungen Kunterbunt/Traumquelle, Lortzingstraße 2, und
Rappelkiste, Augustastraße 33, eingerichtet werden, sodass 2 zusätzliche Vollzeitstellen nach Verg.-Gr. VI b BAT / V c BAT
(Erzieherinnen) im Stellenplan 2005
einzurichten sind. Die Netto-Belastung für die Stadt Hilden ist in dem Fall
unverändert, da auch Personalkosten der Freien Träger zu 100 % zu finanzieren
sind.
Ziel der Verwaltung ist es zum 01.09.2005 30
Betreuungsplätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren in Betreuungsnestern anzubieten.
Auch wenn derzeit eine Landesfinanzierung nicht
möglich ist, wird die Verwaltung vorsorglich Anträge auf Gewährung von Landesmitteln zur Mitfinanzierung der durch
das Tagesbetreuungsausbaugesetz geforderten Betreuungsangebote für Kinder unter
3 Jahre stellen.
3.5 Zusatzprogramm für
neue Betreuungsformen
In wie weit ein Bedarf für neue Betreuungsformen, die zusätzlich
zu bestehenden Spielgruppen, Gruppen in Tageseinrichtungen oder im Verbund mit
ihnen zu schaffen sind, besteht, muss geprüft werden. Allerdings sollten
zunächst die angekündigten Förderrichtlinien abgewartet werden.
3.6 Neue Plätze im
Rahmen der Förderung nach SGB II
Die Schaffung neuer Plätze in diesem Bereich soll gemäß Erlass
über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionsgemeinschaften abgewickelt
werden. Das Amt für Jugend, Schule und Sport wird sich hier mit einbringen, um
Parallelstrukturen zu vermeiden.
4. Umsetzung
des Hildener Betreuungskonzeptes
Der Rat der Stadt und
die Verwaltung sind sich darin einig, dass das erarbeitete Betreuungskonzept noch
in 2005 umgesetzt werden soll. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, zum 01.09.2005 insgesamt 5 Betreuungsnester unter Berücksichtigung
der Stadtteile einzurichten. Hierfür wurden 150.000 Euro in den Haushalt 2005
eingestellt unter Berücksichtigung eines Beginns im 2. Halbjahr 2005.
Die Leitungen der
Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 18.04.2005 über die Zielsetzungen
und Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Betreuungsnestern informiert und
aufgefordert, in Abstimmung mit dem Träger und der Fachberatung zu prüfen, ob
die Einrichtung eines Betreuungsnestes in Ihrer Einrichtung unter
Berücksichtigung der o.g. Vorgaben möglich ist und um schriftliche Rückmeldung bis 18.05.2005 gebeten.
Aufgrund dieses Schreibens
haben folgende Kindertageseinrichtungen ihre Unterstützung zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren angekündigt:
·
Städt. Kindertageseinrichtung
Kunterbunt, Lortzingstraße
·
Städt.
Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Augustastraße
·
Ev.
Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße
·
Kindertageseinrichtung
der Johanniter Unfallhilfe, Tucherweg
·
Kindertageseinrichtung
der SPE-Mühle e.V. (2 Gruppen, davon 1 Gruppe ausgelagert), Mühle
·
Ev.
Kindertageseinrichtung Sonnenschein, Kalstert
·
Kath.
Kindertageseinrichtung St. Konrad, St. Konrad-Allee
·
Kath.
Kindertageseinrichtung St. Elisabeth, Heerstraße
Einzelne Träger haben bereits sehr detaillierte Antragsunterlagen vorgelegt, sodass in
diesem Fällen bereits die Genehmigung seitens des Landesjugendamtes im Rahmen
des § 45 KJHG beantragt werden kann. In den übrigen Fällen sind im zweiten
Schritt die Unterlagen seitens der Träger in Abstimmung mit den Fachberatungen
zu erstellen und über das örtliche Jugendamt dem Landesjugendamt zur Genehmigung vorzulegen.
Die SPE-Mühle
e.V. hat die Einrichtung von 2 Betreuungsnestern beantragt mit der Maßgabe,
ein Betreuungsnest auszulagern und in geeigneten Räumen der Firma Qiagen anzusiedeln. Die Firma
Qiagen würde sich an den Kosten beteiligten mit der Maßgabe, dass die insgesamt
6 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren sowohl für Kinder von
Mitarbeiterinnen der Firma Qiagen belegt werden als auch für Kinder aus dem
Hildener Osten offen sein wird. Die Kinder sollen bei Vollendung des 3. Lebensjahres
die Kindergartengruppen der Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle e.V. besuchen.
Erste Vorgespräche ergaben, dass Qiagen die erforderlichen Räume bereitstellen
und die notwendigen Umbauarbeiten finanzieren würde – angedacht sind
Räumlichkeiten von ca. 140 qm einschl. Küchenzeile und 2 Toiletten zzgl. eines abgegrenzten Außengeländes. Bei Bedarf
würden die Räumlichkeiten auch die Einrichtung eines zweiten Betreuungsnestes –
angedacht ist die Kooperation mit weiteren Firmen – erlauben. Hierbei soll es
sich um eine Übergangslösung bis 31.12.2006 handeln, da im Rahmen eines Neubaus
der Firma Qiagen dann ein separater Pavillion für die Betreuung der 2 bis 3
Jährigen erstellt werden soll. Die Detailverhandlungen mit der Firma Qiagen
werden derzeit geführt – im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2005 wird hierüber
aktuell berichtet. Festzustellen ist, dass hier eine neue Qualität der
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung entwickelt wird, die eine
positive Wirkung auf die weichen Standortfaktoren der Stadt Hilden haben wird.
Um auch für den Bereich der Betreuungsangebote für
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren die in Hilden praktizierte Trägervielfalt zu
gewährleisten und unter Berücksichtigung der guten räumlichen Voraussetzungen
ist beabsichtigt in den städt. Kindertageseinrichtungen Kunterbunt und
Rappelkiste jeweils ein Betreuungsnest einzurichten. In Änderung des Stellenplanes 2005 sind 2 Vollzeitstellen nach Verg.-Gr. VI b / V c BAT für Erzieherinnen
bzw. Erzieher einzurichten. Für das Haushaltsjahr 2005 fallen zusätzliche Personalkosten
von ca. 35.000 Euro an.
Die Abfrage bei den Kindertageseinrichtungen in Hilden
ergab, dass maximal 9 Betreuungsnester
zum 01.09.2005 aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Bereitschaft von
Trägervertretern und Kindergartenleitung eingerichtet werden können
vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesjugendamt. Positiv ist zu vermerken,
dass alle Stadtteile berücksichtigt sind und eine wohnortnahe Versorgung gewährleistet werden kann.
Wenngleich die GEBIT-Umfrage einen hohen Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ergeben hat, kann nicht mit
Sicherheit gesagt werden, ob die Nachfrage auch in dem prognostizierten Umfang
sich realisiert. Hinzu kommt, dass auch Kinder, die erst in der zweiten Hälfte
des Kindergartenjahres (Anfang 2006) ihr zweites Lebensjahr vollenden, Betreuungsplätze
nachfragen werden. Aus diesem Grund spricht sich die Verwaltung dafür aus zum
01.09.2005
·
6 zusätzliche Tagespflegestellen für Kinder
unter 2 Jahren
·
2 Kleine Altersgemischte Gruppen
– mit
besonderer Berücksichtigung von Kindern unter 2 Jahren -
·
5 Betreuungsnester mit je 6 Betreuungsplätzen
für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren
einzurichten. Hinzu kommen ca. 10 Betreuungsplätze für
Kinder unter 3 Jahren im Rahmen von § 9 Abs. 4 GTK NRW (Aufnahme von Kindern
anderer Altersgruppen bei freien Kindergartenplätzen) sowie 2 weitere Plätze
für Kinder unter 2 Jahren aufgrund der geänderten Altersstruktur in der
bestehenden Kleinen Altersgemischten Gruppe. Durch das aktualisierte Hildener Betreuungskonzept werden in 2005 insgesamt
66 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Mit
dem dargestellten Betreuungskonzept kann das jetzige Angebot von 7 Plätzen in
einer vorhandenen Kleinen Altersgemischten Gruppe und den aktuellen 19
Tagespflegestellen um 66 Plätze auf insgesamt 91 Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren gesteigert werden.
Bei
entsprechendem Bedarf können weitere Betreuungsnester eingerichtet
werden. Aufgrund der laufenden Verhandlungen mit der Kath. Kirche hinsichtlich
deren künftiger Kindergartenplanung und der noch zu klärenden
Genehmigungspraxis für Betreuungsnester sowie der überproportionalen
Berücksichtigung der Stadtmitte spricht sich die Verwaltung dafür aus, bei den
Kindertageseinrichtungen der Kath. Kirche, St. Konrad und St. Elisabeth, sowie
bei der Johanniter Unfallhilfe die Betreuungsnester bei einem entsprechenden
Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt einzurichten.
Allerdings kann derzeit noch nicht abgesehen werden,
ob sich alle zusätzlichen Betreuungsangebote realisieren lassen und der Termin
01.09.2005 von allen Einrichtungen eingehalten werden kann.
Derzeit ist von folgender Kostenkalkulation
auszugehen:
·
Ausbau der
Tagespflegestellen
Gemäß
Kostenkalkulation verursachen 6 zusätzliche Tagespflegestellen einen jährlichen
Kostenaufwand von 37.800 Euro – bezogen auf das Haushaltsjahr 2005 geht die
Verwaltung von einem Netto-Kostenaufwand von 12.600 Euro aus.
·
Kleine
altersgemischte Gruppen gemäß GTK NW
Bei Umwandlung
einer Kindergartengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe ist lt. Kostenkalkulation
von 40.000 Euro bezogen auf ein Kalenderjahr und für 2005 von einer
Netto-Mehrbelastung von 13.400 Euro auszugehen.
Infolge der
Genehmigung von 2 Gruppenumwandlungen entsteht in 2005 eine Netto-Mehrbelastung
von 26.800 Euro – bezogen auf ein Kalenderjahr von 80.000 Euro.
·
Nutzung
von freiwerdenden Kindergartenplätzen
Keine zusätzlichen
Kosten
·
Betreuungsnester
in Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder
Die Kostenkalkulation für 5
Betreuungsnester – Betriebsaufnahme voraussichtlich zum 01.09.2005 - ergibt Netto-Mehraufwendungen von 81.000 Euro
(16.200 Euro je Gruppe) in 2005. Bezogen auf ein Haushaltsjahr betragen die
Kosten je Gruppe ca. 39.400 Euro – d.h. für 5 Gruppen 197.000 Euro.
·
Zusatzprogramm
für neue Betreuungsformen
Keine zusätzlichen Kosten
·
Neue
Plätze im Rahmen der Förderung nach SGB II
Keine
zusätzlichen Kosten
Durch die dargestellte Maßnahmenplanung werden
insgesamt 66 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen.
Damit erhöht sich die Anzahl der Betreuungsplätze von derzeit 25 Plätzen auf 91
Plätze.
Ohne Einrechnung von Landesmitteln belaufen sich die
Netto-Mehraufwendungen für die Umsetzung der o.g. Maßnahmenplanung zur Schaffung
von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren auf jährlich 314.800 Euro. Ausgehend vom
01.09.2005 betragen die Netto-Mehraufwendungen in 2005 insgesamt 120.400 Euro.
Im nachfolgenden sind die verschiedenen Maßnahmen des Hildener Betreuungskonzeptes für Kinder
unter 3 Jahren und die daraus resultierenden Netto-Aufwendungen der Stadt Hilden (die kalkulierten Elternbeiträge
wurden bereits in Abzug gebracht) für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 nochmals
tabellarisch dargestellt:
Art der
Maßnahme |
Anzahl der
Plätze für Kinder
unter 3 Jahren |
Haushaltsjahr
2005 Euro |
Haushaltsjahr
2006 Euro |
Ausbau der Tagespflegestellen |
6 |
12.600 |
37.800 |
2 kleine altersgemischte Gruppen |
18 |
26.800 |
80.000 |
Veränderung der
Belegungszahl in der bestehenden kleinen altersgemischten Gruppe |
2 |
0 |
0 |
Nutzung von freiwerdenden
Kindergartenplätzen |
10 |
0 |
0 |
Betreuungsnester in
Kindertageseinrichtungen / Sonderprogramm insbesondere für zweijährige Kinder |
30 |
81.000 |
197.000 |
Summe |
66 |
120.400 |
314.800 |
5. Fazit
Die Umsetzung des TAG kann von den Kommunen nur bei
einer angemessenen und dauerhaften Beteiligung des Landes an den Investitions-
und Betriebskosten realisiert werden. Dabei darf keine Beschränkung auf die
sog. Demographiegewinne vorgenommen werden.
Hinzu kommt, dass die Kirchen angekündigt haben, sich
aus der Kindergartenlandschaft verstärkt zurückzuziehen mit der Folge, dass Trägerschaften
übernommen oder eine noch weitergehende Mitfinanzierung kirchlicher
Trägeranteile zuleisten ist. Die Finanzmittel, die durch den Rückgang der
Anzahl der Kindergartenkinder zur Verfügung stehen, werden vor diesem
Hintergrund nicht zur Umsetzung des TAG ausreichen. Daher ist es notwendig, dass
sich das Land NRW über die Realisierung demographiebedingter Einsparpotenziale
hinaus an der Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung
des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) beteiligt.
Um dem örtlichen Jugendhilfeträger möglichst
kurzfristig eine Hilfestellung beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für
Kinder unter drei Jahren zu geben, stellt das vom Ministerium für Schule,
Jugend und Kinder NRW beschlossene Landesprogramm zur Förderung von Plätzen für
unter dreijährige Kinder einen ersten Schritt dar, indem auch außerhalb des
Regelsystems des GTK Förderregelungen aufgestellt werden. Mittelfristig sollte
die Förderung unter Dreijähriger in das GTK aufgenommen werden, um dauerhafte
tragfähige Finanzierungsgrundlagen und ein einheitliches Rechtssystem zu
schaffen.
Um vor Ort einen bedarfsgerechten Ausbau zu
realisieren, ist es sowohl aus organisatorischen als auch aus finanziellen
Erwägungen notwendig zunächst vorrangig Angebote für die Zwei- bis Dreijährigen
zu entwickeln.
terungen und Begründungen:
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen zur Verfügung |
|||
Finanzierung:
Da der Verwaltungshaushalt nach der Finanzplanung in den Jahren 2006
und 2007 nicht ausgeglichen ist, wird sich das Defizit weiter erhöhen. |
Sichtvermerk Kämmerer |
||
Personelle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
Planstelle(n):
Einrichtung von 2
neuen Vollzeitstellen der Verg.-Gr. VI b / V c BAT zum 01.09.2005. |
Sichtvermerk
Personaldezernent |
||