Beschlussvorschlag:
„ Der Kulturausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Beteiligungsmöglichkeiten des Kulturamtes an Landes- und EU-Projekten zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf die Anfrage der SPD – Fraktion vom 25.01.08, die zwischenzeitlich
beantwortet wurde, erfolgt hiermit der Sachstandsbericht zu den vom Kulturamt
und den ihm angeschlossenen Kultureinrichtungen seit 2005 in Anspruch
genommenen Fördermitteln.
Daneben werden
nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die grundsätzlichen Fördermöglichkeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Fördermöglichkeiten der
Europäischen Union aufgezeigt.
Ebenso wird ein
Überblick der seit 2005 durch das Kulturamt in Anspruch genommenen Fördermittel
gegeben, wobei gerade im Hinblick auf die Durchführung von Projekten auch in
den Jahren zuvor immer wiederÂ
Fördermittel des Landes durch dasÂ
Kulturamt mit den ihm angeschlossenen Kulturinstituten, Stadtbücherei,
Stadtarchiv und Musikschule zur
Durchführung von Projekten genutzt worden sind.
Fördermöglichkeiten des Landes NRW
Regionale Kulturförderung:
Die regionale
Kulturförderung wurde 1995 von der Landesregierung zu einer ihrer Schwerpunktaufgaben
erklärt. Projekte werden jährlich mit
einem Betrag i. H. v. ca. 250.000 € gefördert. Die Staatskanzlei des Landes NRW
entscheidet über eine LandesförderungÂ
und legt die Förderhöhe fest. Gefördert werden bis zu 50 % der
Projektkosten. Die Förderanträge sind bis zum 31.10. eines Jahres bei der zuständigen
Bezirksregierung zu stellen. Nach der Prüfung der Anträge, erteilt die
Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid.Â
Ziel der Förderung
ist es:
- Kooperationen
und Netzwerke über gemeinsame Projekte zu schaffen
- Kultur fördern
nach Kulturprofilen
- Identität schaffen
in der Kulturregion
Die Kulturregion
Bergisches Land setzt sich zusammen aus den Städten Wuppertal, Solingen,
Remscheid, dem Kreis Mettmann, Rheinisch Bergischer Kreis und Oberbergischem
Kreis.
Ziel der
Regionalen Kulturförderung ist es, Kooperationen zu fördern und das kulturelle
Profil der Region zu entwickeln.
Deshalb wurden 3
Profile festgelegt, die aber die Aufmerksamkeit vieler Zielgruppen
ansprechen:Â
- „Klangräume“ (die „Biennale Neanderland“ im Kreis
Mettmann wird hieraus gefördert)
- „Kunst im Fluss“ (umfasst alle Sparten
wie z. B.  Klangkunst, bildende
Kunst, darstellende Kunst wie z. B. das Projekt „Sommertanz“ der Börse
Wuppertal an dem sich die Stadt Hildenin 2007 und 2008 beteiligt hat.)
- „Eigen – Sinn“ (richtet sich z.B. an Individualisten
wie Erfinder, Tüftler, Querdenker)
Einen Antrag auf
Förderung kann jede natürliche Peron, jede Organisation, jeder Verein und jede
Kommune bis zum 31.10. eines Jahres stellen.
Die Förderung
erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Anträge werden zwar bis zu einer Höhe von 50 % der Projektkosten
gefördert, aber zuerst sind Eigenmittel einzusetzen.
Mindestens 10 %
des Gesamtprojektaufwandes muss in Eigenleistung erbracht werden. Das können
eigene Finanzmittel sein. Aber auch selbst durchgeführte Projektarbeiten können
auf den Eigenanteil in Geldeswert angerechnet werden.
Daneben sind Dienstleistungen oder Sachleistungen von
Dritten anzugeben.
Sponsoren und
Eintrittsgelder sind ebenfalls zu nennen.
Niedrigschwellige
Kulturangebote und investive Maßnahmen
werden nicht gefördert.
Auf die
Nachhaltigkeit, also die dauerhafte Wirkung eines Projektes wird wert gelegt.
Der Idealfall ist hierbei die Fortführung eines Projektes auch nach Ablauf der
Landesförderung.
Etwaige
inhaltliche oder finanzielle Änderungen sind der Bezirksregierung unverzüglich
mitzuteilen.
Nach Abschluss des
Projektes ist ein Sachbericht einzureichen. Er besteht aus einer kurzen
Darstellung des durchgeführten Projektes und der Beilage eines Belegexemplars
aller Druckerzeugnisse, einzureichen.
Neben der regionalen Kulturförderung fördert das Land
NRW Projekte im Rahmen von gesetzten Themenschwerpunkten wie z. B. seit 2006
mit dem Landesprogramm Kultur und Schule. Dieses Programm soll den Schülerinnen
und Schülern Kunst und Kultur näher bringen und soll Ihnen Möglichkeiten und
Raum bieten, sich selbst kreativ zu entfalten, als Baustein zu einer positiven
Persönlichkeitsentwicklung.
Diese Fördermittel
werden nach deren Bewilligung von den am Programm teilnehmenden Schulen über den Kreis Mettmann bei der
Bezirksregierung abgerufen.
Im Folgenden sind
die Projekte, die seit 2005 im Kulturamt durchgeführt wurden und für die Landesmittel
in Anspruch genommen wurden, aufgeführt:
Projektfördermittel 2005 - 2008
Jahr |
Förderstelle |
Projekt |
Produkt |
Fördersumme |
2005 |
Landesverband der
Musikschulen NRW (LVdM) Bezirksregierung
Düsseldorf |
„Talentförderklasse“ Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
|
Musikschule |
1.202,00 € |
2005 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Jugendbibliothek |
Stadtbücherei |
32.600,00 € |
2005 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Biennale Neanderland „Unheimliche
Orte“ |
Kulturelle Veranstaltungen Museumsarbeit |
7.500,00 € |
2006 |
LVdM Düsseldorf |
„Musikschulen im
Dialog der  Kulturen“ |
Musikschule |
1.500,00 € |
2006 |
LVdM Düsseldorf |
„Kooperation Laienmusik-Musikschule“ |
Musikschule |
1.140,00 € |
2006 |
LVdM Düsseldorf |
„Musikschule für  Senioren“ |
Musikschule |
1.500,00 € |
2006 |
Verband deutscher
Musikschulen e.V. Bonn - Kinder- und
Jugendplan des  Bundes – (gezahlt an den
Förderverein) |
Jugendaustausch England |
Musikschule |
2.900,00 € |
2006 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Self - Service Verbuchung |
Stadtbücherei |
18.000,00 € |
2007 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Landesprogramm Kultur und Schule
für vier Projekte an 4 Hildener Schulen |
Organis. Unterstützung,
Kulturelle Veranstaltungen |
5.600,00 € |
2007 |
VdM Bonn Kinder- und
Jugendplan des Bundes (gezahlt an den
Förderverein) |
Jugendaustausch
England |
Musikschule |
2.000,00 € |
2007 |
VdM Bonn Kinder- und
Jugendplan des  Bundes (gezahlt an den
Förderverein) |
Jugendaustausch Japan |
Musikschule |
2.500,00 € |
2007 |
Staatskanzlei
Düsseldorf |
Projekt „In
Hilden angekommen“ |
Stadtarchiv |
8.000,00 € |
2007 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Bist du
lesekalisch - Lesefrühförderung |
Stadtbücherei |
14.000,00 € |
2007 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Biennale Neanderland „Klangräume“ |
Kulturelle Veanstaltungen, Museumsarbeit |
14.000,00 € |
2008 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Landesprogramm Kultur und Schule
für 5 Projekte an 5 Hildener
Schulen |
Organisator.
Unterstützung Kulturelle Veranstaltungen |
7.000,00 € |
2008 |
Stiftung Kunst,
Kultur und Soziales der Sparda-Bank West Düsseldorf |
Projekt
„Saitenspiel“ Theodor-Heuss-Schule |
Musikschule |
 Â
5.000,00 € |
2008 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
BibNet-Onleihe
/Bibliotheken Kreis Mettmann |
Stadtbücherei |
Mettmann ges. 122.400,00 €      Â
Hilden          13.600,00 € |
2008 |
Stiftung Kunst,
Kultur und Soziales der Sparda-Bank West Düsseldorf |
Preisgeld für den
1. Preis bei dem Sparda-MusikNetzWerk
2008 |
Musikschule |
1.000,00 € |
Daneben erhält die
Musikschule jährlich regelmäßig Fördermittel für Unterrichtsmaterial und die
Reparatur von Musikinstrumenten i. H.v. ca. 14.000 € gemessen an der
Schülerinnen- und Schülerzahl.
Ausblick auf die beantragten Fördermittel
für das Jahr 2009:
2009 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Lesen als kulturelle Teilhabe |
Stadtbücherei |
15.000,00 € |
2009 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Fördermittel für Lehrmaterial und Instrumentenreparaturen |
Musikschule |
13.000,00 € |
2009 |
Staatskanzlei
Düsseldorf |
Projekt mit Schülerinnen und Schülern: Der Friedhof an der Kirchhofstraße 200 Jahre Hildener Stadtgeschichte |
Stadtarchiv |
8.000,00 € |
2009 |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
Biennale Neanderland „Theater“ |
Kulturelle Veranstaltungen |
ist beantragt Zuschuss richtet
sich nach Anzahl der kreisweit eingereichten Projekte |
2009 |
Kulturstiftung
NRW |
Austellungsprojekt Breloh mit 5 Kooperationspartnern |
Kulturelle Veranstaltungen |
22.000,00 € Diese Mittel sind
bereits in 2008 geflossen, weil das 5-teilige Projekt bereits im Mai 08
begonnen hat (Ausstellungsstart in Bayreuth, im März 09 findet das Projekt in
Hilden statt) |
                                             Â
Die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union (EU)
Nach dem
Kenntnisstand der Verwaltung fördert die Europäische Union in den Bereichen der
Wirtschaft, Finanzen, Gesundheit, Bildung, Familie, Jugend und Kultur nach dem
Subsidiaritätsprinzip innerhalb des zwischen den Mitgliedsstaaten geschlossenen
Vertrages. Das heißt, dass die Gemeinschaft nur tätig wird, wenn die Ziele der
in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend
erreicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf
Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Dabei gehen die Maßnahmen der
Gemeinschaft nicht über das für die Erreichung der Ziele des geschlossenen
Vertrags erforderliche Maß hinaus.
Die
Integrationspolitik steht im
Vordergrund, also die „europäische Dimension“. Die EU finanziert zeitlich Begrenztes, ergänzt und
unterstützt Innovationen und verlangt einen möglichst breiten Wirkungskreis.
Gefördert wird im
Rahmen von Strukturfonds,
Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Pilotaktionen.
a ) Strukturfonds:
Aus den
Strukturfonds, die für den Zeitraum von 2007 – 2013 festgelegt wurden, ergibt
sich folgender
finanzieller
Verteilungsschlüssel:
Für
strukturschwache von der EU festgelegte Gebiete wie z. B. Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern,
Thüringen und auch Strukturschwache GebieteÂ
in den anderen EU-Staaten werden
81,7 % der
Strukturfondsmittel = 251 Mrd. € aufgewendet.
Für die
verbleibenden anderen Gebiete werden 7,9
% = 24,4 MRd. € zur Verfügung gestellt.
Daraus ergeben
sich zwei Förderbereiche:
- regionalisierte Fördermittelvergabe,
die unmittelbar in spezielle Regionen wie z. B. entlang der EU
Binnengrenze, bestimmte Küstengrenzen fließt und in NRW z. B. ins Ruhrgebiet. Die unternehmerische
Basis, die Innovation und wissensbasierte Wirtschaft und nachhaltige Stadt- und
Regionalentwicklung soll hierdurch gefördert werden.
- Fördermittelvergabe auf nationaler oder
regionaler Ebene, die nicht über
den Bund abgewickelt wird, sondern von Bundesagenturen über die Länder an
die Kommunen gelangt (ESF).
Diese Förderung findet sich wieder in vom Land geförderten Programmen
wie z. B. Komm
IN NRW, Ganztagsangebote an Schulen, Programm Kunst und Kultur.
Das ESF- Bundesprogramm hat eine Laufzeit von 7 Jahren und verfolgt das
Ziel der Partnerschaft. Aus diesem Pogramm wird die europäische Strategie zum
lebenslangen Lernen und zur sozialen Eingliederung geleistet.
b ) Aktionsprogramme:
Als
Ansprechpartner wurden von den EU-Staaten nationale Agenturen eingerichtet, z.
B. die Fachstelle für europäische Jugendarbeit oder der Cultural Contact Point
Deutschland.
Das bedeutet, dass
die Fördermittel je nach Aktionsprogramm entweder direkt bei der europäischen
Generaldirektion
in Brüssel oder bei den eingerichteten Agenturen beantragt werden müssen.
Im Gegensatz zum
Jugendprogramm, bei dem eine Jury die zu fördernden Pogramme auswählt, werden
die zu fördernden Kulturprojekte durch 2 Gutachter ausgewählt. Kulturprojekte
werden erst ab einer Projektsumme i. H. v. 5.000 € gefördert. Das Verfahren im
Kulturbereich gestaltet sich recht schwierig und konzentriert sich auf
Hochkultur auch bei der interkulturellen Zusammenarbeit.
Damit erhöht sich
auch die Projektsumme und der damit verbundene eigene Projektanteil. Ein
Projekt ist z. B. die Zusammenarbeit der Berliner Sinfoniker mit anderen
hochkarätigen Orchestern aus anderen Nationen.
Gefördert werden
in der Zeit von 2007 bis 2013 europäische Kooperationsprojekte, die entweder
bis zu 24 Monaten mit Kooperationspartnern aus 3 verschiedenen Ländern oder für
die Dauer von 3 – 5 Jahren mit Kooperationspartnern aus mindestens 6 Ländern
durchgeführt werden.
Projekte mit
Kooperationspartnern aus drei Ländern mit innovativen, kreativen Projekten können eine Förderung i. H. v. bis
zu 50 % des Projektbudgets höchstens aberÂ
50.000 bis 200.000 € erhalten. Kooperationen von mindest. 6 Kooperationspartnern können
sich um Zuschüsse von bis zu 500.000 € pro Jahr bewerben bei einer maximal 50 %
igen Förderung des Projektbudgets. Dabei darf die Eigenbeteiligung in eben
derselben Höhe nicht außer Acht gelassen werden.
Eine mögliche Förderung
könnte über das Aktionsprogramm „Europa für Bürger und Bürgerinnen“
gegeben sein.
Dieses Programm fördert Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen
Bürgerinnen und Bürgern zum Inhalt haben entweder im Bereich Städtepartnerschaften oder im Bereich von
Bürgerprojekten und flankierenden Maßnahmen.
Mit diesen
Projekten soll die europäische Idee fürÂ
Bürgerinnen und Bürger greifbarer gemacht werden. Das Programm soll die Integration fördern, Aktionen,
Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft fördern und
Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenbringen. Sie können
so Erfahrungen, Meinungen und
Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte zu lernen und die Zukunft gestalten zu können.
Für Hilden ließe
sich eine EU - Förderung unter Beteiligung der Partnerstädte Warrington und
Nove Mesto entwickeln.
c) Pilotprogramme bzw. Einzelmaßnahmen werden kaum noch
gefördert. Deshalb wird an dieser Stelle nicht näher auf sie eingegangen.
Fazit:
Seit 2005 werden zahlreiche Kulturprojekte mit der
entsprechenden Förderung durch das Land NRW realisiert.
Diese Verfahrensweise und die Inanspruchnahme von
EU–Fördermitteln soll weiter entwickelt werden.
Günter Scheib