Betreff
Beteiligungsmöglichkeiten des Kulturamtes an Landes- und EU-Projekten/Sachstandsbericht
Vorlage
WP 04-09 SV 41/090
Aktenzeichen
III/41 Klp
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Kulturausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Beteiligungsmöglichkeiten des Kulturamtes an Landes- und EU-Projekten zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

Auf die Anfrage der SPD – Fraktion vom 25.01.08, die zwischenzeitlich beantwortet wurde, erfolgt hiermit der Sachstandsbericht zu den vom Kulturamt und den ihm angeschlossenen Kultureinrichtungen seit 2005 in Anspruch genommenen Fördermitteln.

 

Daneben werden nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die grundsätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union aufgezeigt.

Ebenso wird ein Überblick der seit 2005 durch das Kulturamt in Anspruch genommenen Fördermittel gegeben, wobei gerade im Hinblick auf die Durchführung von Projekten auch in den Jahren zuvor immer wieder  Fördermittel des Landes durch das  Kulturamt mit den ihm angeschlossenen Kulturinstituten, Stadtbücherei, Stadtarchiv  und Musikschule zur Durchführung von Projekten genutzt worden sind.

 

Fördermöglichkeiten des Landes NRW

 

Regionale Kulturförderung:

Die regionale Kulturförderung wurde 1995 von der Landesregierung zu einer ihrer Schwerpunktaufgaben erklärt. Projekte werden jährlich  mit einem Betrag i. H. v. ca. 250.000 € gefördert. Die Staatskanzlei des Landes NRW entscheidet über eine Landesförderung  und legt die Förderhöhe fest. Gefördert werden bis zu 50 % der Projektkosten. Die Förderanträge sind bis zum 31.10. eines Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Nach der Prüfung der Anträge, erteilt die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid. 

 

Ziel der Förderung ist es:

- Kooperationen und Netzwerke über gemeinsame Projekte zu schaffen

- Kultur fördern nach Kulturprofilen

- Identität schaffen in der Kulturregion

 

Die Kulturregion Bergisches Land setzt sich zusammen aus den Städten Wuppertal, Solingen, Remscheid, dem Kreis Mettmann, Rheinisch Bergischer Kreis und Oberbergischem Kreis.

Ziel der Regionalen Kulturförderung ist es, Kooperationen zu fördern und das kulturelle Profil der Region zu entwickeln.

 

Deshalb wurden 3 Profile festgelegt, die aber die Aufmerksamkeit vieler Zielgruppen ansprechen: 

 

  1. „Klangräume“  (die „Biennale Neanderland“ im Kreis Mettmann wird hieraus gefördert)
  2. „Kunst im Fluss“ (umfasst alle Sparten wie z. B.   Klangkunst, bildende Kunst, darstellende Kunst wie z. B. das Projekt „Sommertanz“ der Börse Wuppertal an dem sich die Stadt Hildenin 2007 und 2008 beteiligt hat.)
  3. „Eigen – Sinn“ (richtet sich z.B. an Individualisten wie  Erfinder, Tüftler, Querdenker)

 

Einen Antrag auf Förderung kann jede natürliche Peron, jede Organisation, jeder Verein und jede Kommune bis zum 31.10. eines Jahres stellen.

Die Förderung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Anträge werden zwar bis  zu einer Höhe von 50 % der Projektkosten gefördert, aber zuerst sind Eigenmittel einzusetzen.

Mindestens 10 % des Gesamtprojektaufwandes muss in Eigenleistung erbracht werden. Das können eigene Finanzmittel sein. Aber auch selbst durchgeführte Projektarbeiten können auf den Eigenanteil in Geldeswert angerechnet werden.

Daneben sind  Dienstleistungen oder Sachleistungen von Dritten anzugeben.

Sponsoren und Eintrittsgelder sind ebenfalls zu nennen.

Niedrigschwellige Kulturangebote  und investive Maßnahmen werden nicht gefördert.

Auf die Nachhaltigkeit, also die dauerhafte Wirkung eines Projektes wird wert gelegt. Der Idealfall ist hierbei die Fortführung eines Projektes auch nach Ablauf der Landesförderung.

 

Etwaige inhaltliche oder finanzielle Änderungen sind der Bezirksregierung unverzüglich mitzuteilen.

Nach Abschluss des Projektes ist ein Sachbericht einzureichen. Er besteht aus einer kurzen Darstellung des durchgeführten Projektes und der Beilage eines Belegexemplars aller Druckerzeugnisse, einzureichen.

 

Neben der  regionalen Kulturförderung fördert das Land NRW Projekte im Rahmen von gesetzten Themenschwerpunkten wie z. B. seit 2006 mit dem Landesprogramm Kultur und Schule. Dieses Programm soll den Schülerinnen und Schülern Kunst und Kultur näher bringen und soll Ihnen Möglichkeiten und Raum bieten, sich selbst kreativ zu entfalten, als Baustein zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung.

Diese Fördermittel werden nach deren Bewilligung von den am Programm teilnehmenden  Schulen über den Kreis Mettmann bei der Bezirksregierung abgerufen.

 

Im Folgenden sind die Projekte, die seit 2005 im Kulturamt durchgeführt wurden und für die Landesmittel in Anspruch genommen wurden, aufgeführt:

 

Projektfördermittel 2005 - 2008

 

 

Jahr

 

Förderstelle

 

Projekt

 

Produkt

 

Fördersumme

 

2005

 

Landesverband der Musikschulen NRW (LVdM)

Bezirksregierung Düsseldorf

 

„Talentförderklasse“

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

 

 

Musikschule

 

1.202,00 €

 

2005

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

 

Jugendbibliothek

 

 

Stadtbücherei

 

32.600,00 €

 

 

2005

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Biennale Neanderland

„Unheimliche Orte“

 

 

 

Kulturelle Veranstaltungen

 

Museumsarbeit

 

7.500,00 €

 

2006

 

LVdM Düsseldorf

 

„Musikschulen im Dialog der   Kulturen“

 

 

 

Musikschule

 

1.500,00 €

 

2006

 

LVdM Düsseldorf

 

„Kooperation Laienmusik-Musikschule“

 

 

 

Musikschule

 

1.140,00 €

 

2006

 

LVdM Düsseldorf

 

„Musikschule für

 Senioren“

 

 

Musikschule

 

1.500,00 €

 

2006

 

Verband deutscher Musikschulen e.V.

Bonn

- Kinder- und Jugendplan des

  Bundes –

(gezahlt an den Förderverein)

 

 

Jugendaustausch

England

 

 

 

Musikschule

 

2.900,00 €

 

2006

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Self - Service

Verbuchung

 

 

Stadtbücherei

 

18.000,00 €

 

 

2007

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Landesprogramm

Kultur und Schule für vier Projekte an 4 Hildener Schulen

 

 

Organis. Unterstützung,

Kulturelle

Veranstaltungen

 

5.600,00 €

 

2007

 

VdM Bonn

Kinder- und Jugendplan des

Bundes

(gezahlt an den Förderverein)

 

 

Jugendaustausch England

 

Musikschule

 

2.000,00 €

 

2007

 

VdM Bonn

Kinder- und Jugendplan des

  Bundes

(gezahlt an den Förderverein)

 

Jugendaustausch

Japan

 

Musikschule

 

2.500,00 €

 

2007

 

Staatskanzlei Düsseldorf

 

 

Projekt „In Hilden

angekommen“

 

 

Stadtarchiv

 

8.000,00 €

 

2007

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Bist du lesekalisch - Lesefrühförderung

 

 

Stadtbücherei

 

14.000,00 €

 

 

 

 

2007

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Biennale Neanderland

„Klangräume“

 

Kulturelle Veanstaltungen,

Museumsarbeit

 

 

14.000,00 € 

 

2008

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

 

 

 

 

 

Landesprogramm

Kultur und Schule für

5 Projekte an

5 Hildener Schulen

 

 

Organisator. Unterstützung

Kulturelle

Veranstaltungen

 

 

 

7.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

2008

 

Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West

Düsseldorf

 

 

Projekt „Saitenspiel“

Theodor-Heuss-Schule

 

Musikschule

 

   5.000,00 €

 

2008

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

BibNet-Onleihe /Bibliotheken Kreis Mettmann

 

Stadtbücherei

 

Mettmann ges.

122.400,00 €

       Hilden           13.600,00 €

 

 

2008

 

Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West

Düsseldorf

 

 

Preisgeld für den 1. Preis bei dem

Sparda-MusikNetzWerk 2008

 

Musikschule

 

1.000,00 €

 

Daneben erhält die Musikschule jährlich regelmäßig Fördermittel für Unterrichtsmaterial und die Reparatur von Musikinstrumenten i. H.v. ca. 14.000 € gemessen an der Schülerinnen- und Schülerzahl.

 

Ausblick auf die beantragten Fördermittel für  das Jahr 2009:

 

 

 

2009

 

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Lesen als kulturelle Teilhabe

 

Stadtbücherei

 

15.000,00 €

 

2009

 

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Fördermittel für Lehrmaterial

und Instrumentenreparaturen

 

Musikschule

 

13.000,00 €

 

2009

 

 

Staatskanzlei Düsseldorf

 

Projekt mit Schülerinnen und Schülern: Der Friedhof an der

Kirchhofstraße

200 Jahre

Hildener Stadtgeschichte

 

Stadtarchiv

 

8.000,00 €

 

2009

 

 

Bezirksregierung Düsseldorf

 

Biennale Neanderland

„Theater“

 

Kulturelle

Veranstaltungen

 

ist beantragt

Zuschuss richtet sich nach Anzahl der kreisweit eingereichten

Projekte

 

2009

 

 

Kulturstiftung NRW

 

Austellungsprojekt

Breloh mit

5 Kooperationspartnern

 

Kulturelle

Veranstaltungen

 

 

22.000,00 €

Diese Mittel sind bereits in 2008 geflossen, weil das 5-teilige Projekt bereits im Mai 08 begonnen hat (Ausstellungsstart in Bayreuth, im März 09 findet das Projekt in Hilden statt)

 

 

                                              

Die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union (EU)

 

Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung fördert die Europäische Union in den Bereichen der Wirtschaft, Finanzen, Gesundheit, Bildung, Familie, Jugend und Kultur nach dem Subsidiaritätsprinzip innerhalb des zwischen den Mitgliedsstaaten geschlossenen Vertrages. Das heißt, dass die Gemeinschaft nur tätig wird, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Dabei gehen die Maßnahmen der Gemeinschaft nicht über das für die Erreichung der Ziele des geschlossenen Vertrags erforderliche Maß hinaus.

 

Die Integrationspolitik steht  im Vordergrund, also die „europäische Dimension“. Die EU  finanziert zeitlich Begrenztes, ergänzt und unterstützt Innovationen und verlangt einen möglichst breiten Wirkungskreis.

 

Gefördert wird im Rahmen  von Strukturfonds, Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Pilotaktionen.

 

a ) Strukturfonds:

Aus den Strukturfonds, die für den Zeitraum von 2007 – 2013 festgelegt wurden, ergibt sich folgender

finanzieller Verteilungsschlüssel:

 

Für strukturschwache von der EU festgelegte Gebiete wie z.  B. Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Thüringen und auch Strukturschwache Gebiete  in den anderen EU-Staaten werden

81,7 % der Strukturfondsmittel = 251 Mrd. € aufgewendet.

 

 

Für die verbleibenden  anderen Gebiete werden 7,9 % = 24,4 MRd. € zur Verfügung gestellt.

Daraus ergeben sich zwei Förderbereiche:

 

  1. regionalisierte Fördermittelvergabe, die unmittelbar in spezielle Regionen wie z. B. entlang der EU Binnengrenze, bestimmte Küstengrenzen fließt und in NRW z. B.  ins Ruhrgebiet. Die unternehmerische Basis, die Innovation und wissensbasierte Wirtschaft und  nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung soll hierdurch gefördert werden.

 

  1. Fördermittelvergabe auf nationaler oder regionaler Ebene, die  nicht über den Bund abgewickelt wird, sondern von Bundesagenturen über die Länder an die Kommunen gelangt (ESF).

Diese Förderung findet sich wieder in vom Land geförderten Programmen wie z. B. Komm

IN NRW, Ganztagsangebote an Schulen, Programm Kunst und Kultur.

Das ESF- Bundesprogramm hat eine Laufzeit von 7 Jahren und verfolgt das Ziel der Partnerschaft. Aus diesem Pogramm wird die europäische Strategie zum lebenslangen Lernen und zur sozialen Eingliederung geleistet.

 

 

 

 

 

b ) Aktionsprogramme:

Als Ansprechpartner wurden von den EU-Staaten nationale Agenturen eingerichtet, z. B. die Fachstelle für europäische Jugendarbeit oder der Cultural Contact Point Deutschland.

Das bedeutet, dass die Fördermittel je nach Aktionsprogramm entweder  direkt bei der europäischen

Generaldirektion in Brüssel oder bei den eingerichteten Agenturen beantragt werden müssen.

 

Im Gegensatz zum Jugendprogramm, bei dem eine Jury die zu fördernden Pogramme auswählt, werden die zu fördernden Kulturprojekte durch 2 Gutachter ausgewählt. Kulturprojekte werden erst ab einer Projektsumme i. H. v. 5.000 € gefördert. Das Verfahren im Kulturbereich gestaltet sich recht schwierig und konzentriert sich auf Hochkultur auch bei der interkulturellen Zusammenarbeit.

Damit erhöht sich auch die Projektsumme und der damit verbundene eigene Projektanteil. Ein Projekt ist z. B. die Zusammenarbeit der Berliner Sinfoniker mit anderen hochkarätigen Orchestern aus anderen Nationen.

 

Gefördert werden in der Zeit von 2007 bis 2013 europäische Kooperationsprojekte, die entweder bis zu 24 Monaten mit Kooperationspartnern aus 3 verschiedenen Ländern oder für die Dauer von 3 – 5 Jahren mit Kooperationspartnern aus mindestens 6 Ländern durchgeführt werden.

 

Projekte mit Kooperationspartnern aus drei Ländern mit innovativen, kreativen  Projekten können eine Förderung i. H. v. bis zu 50 % des Projektbudgets höchstens aber  50.000 bis 200.000 € erhalten. Kooperationen  von mindest. 6 Kooperationspartnern können sich um Zuschüsse von bis zu 500.000 € pro Jahr bewerben bei einer maximal 50 % igen Förderung des Projektbudgets. Dabei darf die Eigenbeteiligung in eben derselben Höhe nicht außer Acht gelassen werden.

 

Eine mögliche Förderung könnte über das Aktionsprogramm „Europa für Bürger und Bürgerinnen“

gegeben sein. Dieses Programm fördert Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgerinnen und Bürgern zum Inhalt haben entweder im Bereich  Städtepartnerschaften oder im Bereich von Bürgerprojekten und flankierenden Maßnahmen.

Mit diesen Projekten soll die europäische Idee für  Bürgerinnen und Bürger greifbarer gemacht werden. Das Programm  soll die Integration fördern, Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft fördern und Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenbringen. Sie können so  Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte zu  lernen und die Zukunft gestalten zu können.

 

Für Hilden ließe sich eine EU - Förderung unter Beteiligung der Partnerstädte Warrington und Nove Mesto entwickeln.

 

c) Pilotprogramme bzw. Einzelmaßnahmen werden kaum noch gefördert. Deshalb wird an dieser Stelle nicht näher auf sie eingegangen.

 

Fazit:

Seit 2005 werden zahlreiche Kulturprojekte mit der entsprechenden Förderung durch das Land NRW realisiert.

Diese Verfahrensweise und die Inanspruchnahme von EU–Fördermitteln soll weiter entwickelt werden.

 

 

Günter Scheib