Betreff
Änderung der Gebührensatzung für den Heinrich-Strangmeier-Saal
Vorlage
WP 04-09 SV 41/089 A
Aktenzeichen
III/41 - MSH - Go
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss die als Anlage 1 vorgelegte

 

1. Nachtragssatzung der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Heinrich-Strangmeier-Saal.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem 06.11.2004 steht das Kultur- und Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ mit seinen Räumlichkeiten - insbesondere dem Heinrich-Strangmeier-Saal - der Musikschule, der Volkshochschule und darüber hinaus auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Um für die Nutzer der nachgefragten Räume die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu haben, wurde am 15.12.2004 die „Benutzung und Gebührenordnung für den Heinrich-Strangmeier-Saal“ beschlossen. Nach einem Praxislauf von inzwischen vier Jahren wird eine Anpassung und Weiterentwicklung auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen notwendig.

 

Der Saal steht als moderner und funktionsgerechter Unterrichts- und Veranstaltungsraum vorrangig der Musikschule für Unterrichtszwecke zur Verfügung. Bühnenausstattung und Bühnentechnik wie auch die gesamte Ton- und Lichttechnik einschl. der eingebauten Küche sind hochwertig und wurden ständig verbessert und ergänzt. Sie erfüllen die heutigen Anforderungen, die an eine solche Unterrichts- und Veranstaltungsstätte gestellt werden.

 

Neben der vorrangigen Musikschulnutzung steht dieser Saal auch Dritten, wie z.B. den Hildener Vereinen für Konzerte und für andere kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung. Der Saal fasst 199 Personen.

 

Im Jahre 2007 wurde der Saal für 20 Fremdveranstaltungen – also keine Musikschulveranstaltungen -  genutzt. Von den hierfür entstandenen Rechnungsbeträgen in Höhe von 4.615 Euro sind 1.455 Euro als Einnahmen verbucht worden. Die restlichen 3.160 Euro müssten nach NKF intern verrechnet werden.

 

Die Praxis der zurückliegenden vier Jahre hat gezeigt, wo Angleichungen und Verbesserungen nötig sind. Die Mietpreise enthalten derzeit z.B. nicht die Hausmeisterkosten für die veranstaltungsgerechte Umrüstung des Saales, ausgehend von der standardmäßigen Unterrichtssituation. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, die Mietpreise sowie die angebotene Ton- und Lichttechnik von der Art und vom Preis her zu aktualisieren. Zum Mietpreis kommt eine Kostenpauschale für die bisher zu Lasten der Musikschule gegangene Umrüstung des Saales vor und nach einer Veranstaltung hinzu, einschließlich Bestuhlung und Rückbau.

 

Die vorgeschlagene Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Gebühren orientieren sich an den Miethöhen, die für die Nutzung vergleichbarer Räume erhoben werden sowie an den Mietpreisen für Licht-, Ton- und Bühnentechnik bei freien Anbietern.

 

Preisvergleich:

neu

freie Anbieter

 

g)   Einsatz Lichttechnik:

            4     Lichtmischpult                                                         -

            4     Dimmer bis zu 60                                                    -

            4     Scheinwerfer Stufenlinse 1kW                               -

            4     Profilscheinwerfer 1kW                                            -

            4     DMX-Verteiler                                                         -

            4     4er BAR  PAR 64 - 500 Watt                                   -

            4     Verkabelung                                                            -

                                                                                 pauschal     200 €

     

Einsatz Bühnentechnik: (nur für innen!)

            4     Bühnenpodest 2 m x 1 m                                         10 €

            4     Beschallungsanlage: 2xd&b C6,

                     2xd&b E3, 3x Verstärker E-Pac,

                     Mischpult 24-8-2, Siderack, CD-Player,                120 €

            4     Subwoofer 2x E18, 2x E-Pac                                  50 €

            4     Monitorlautsprecher 4 Stück                                    80 €

            4     Funkmikrofone Beyer Dynamic (Stück)                 40 €

            4     Interkomsystem (Sprechanlage)                             20 €

            4     Videobeamer 3500 Ansi fest installiert                     80 €

            4     Videobeamer mobil 2000 Ansi                                 50 €

            4     Leinwand mobil 1,80 x 1,80 m                                 10 €

            4     Mikrofon Standard pro Stück                                    5 €

            4     Tageslichtprojektor                                                   10 €

            4     Monitorwände                                                            -

 

 

 

80 €

55 €

117 €

35 €

10 €

100 €

26 €

423 €

 

 

                        17 €

 

 

215 €

80 €

140 €

55 €

35 €

180 €

130 €

20 €

5 €

20 €

5 €

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

040501/28

Bezeichnung: 

Betreiben  einer städt. Musikschule

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

Kontenart

Ertrag

Investitions-haushalt

Beschreibung 

 

€

ja/nein

2009

441100

-500

 

Mindererträge durch interne Dienstleistungsverrechnung

Sichtvermerk Kämmerer

 

Aufgrund der geringen Höhe wird im Haushaltsplan 2009 eine „Interne Leistungsverrechnung“

nicht eingeführt.