Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss und der Kulturausschuss stimmen dem
vorgestellten städtebaulichen Entwurf zu und beauftragen die Verwaltung, das
weitere Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 240 auf dieser Grundlage
fortzusetzen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 240 liegt am westlichen Rand
der Hildener Innenstadt im Eckbereich von Benrather Straße, Ellerstraße und
Berliner Straße.
Es ist geprägt von einer sehr unterschiedlichen Wohnbebauung entlang der
Straßen, diversen Nebennutzungen im Hintergelände, einem Garagenhof sowie dem
Komplex von Wilhelm-Fabry-Museum und Alter Kornbrennerei.
Der Aufstellungsbeschluss im Jahr 1999 wurde daher auch gefasst, um
Weiterentwicklungsmöglichkeiten für diese für die Stadt Hilden wichtigen
Einrichtungen ausloten zu können.
Zusätzlich bedarf die Ecke Benrather Straße/ Ellerstraße aufgrund zweier
zum Teil schon lange Jahre leerstehender Gebäude einer städtebaulichen
Aufwertung.
Das geltende Planungsrecht stammt aus den Jahren 1961 bzw. 1975 und ist,
auch das ein Grund für die Neuaufstellung, nicht mehr zeitgemäß.
Im Jahr 2007wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
240 durch den StadtentwicklungsausschussÂ
- im Zusammenhang mit der Diskussion über den Städtebaulichen Rahmenplan
Nördliche Unterstadt – in die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bauleitplan-Verfahren
aufgenommen.
Nach einer Bestandsaufnahme des Gebietes und nach der Durchführung eines
studentischen Diplom-Wettbewerbes zum Thema „Visionen zum Wilhelm-Fabry-Museum“
ist es nun möglich, einen städtebaulichen Entwurf vorzustellen.
Dieser städtebauliche Entwurf ist aus Sicht der Verwaltung sehr gut
dafür geeignet, sowohl die städtebaulichen Probleme des Plangebietes zu lösen
als auch die zukünftigen Entwicklungen des Wilhelm-Fabry-Museums vorzubereiten.
Dessen Entwicklungsspielräume sind daher Kern des städtebaulichen
Entwurfes.
Das Museum ist heute im Hintergelände des Grundstückes Benrather Straße
32 untergebracht und von der Straße selbst aus kaum wahrnehmbar. Darüber hinaus
sind seine Raumkapazitäten heutigen Ansprüchen nicht mehr angemessen (siehe SV
41/84, beraten im Kulturausschuss am 15.05.2008).
Darüber hinaus ist die Ecke Benrather Straße/ Ellerstraße aus
städtebaulicher Sicht ein Missstand. Lediglich die Südostecke des Knotenpunktes
verfügt in Form des Gebäudes Benrather Str. 20 über eine städtebauliche
Fassung. Nordost- und Südwest-Ecke werden als Folge des lange zurückliegenden
Neubaus der Berliner Straße durch „Freiflächen“ eingenommen, die Nordwest-Ecke
schließlich wird von einem leerstehenden Gebäude ohne Orientierung zur Ecksituation
dargestellt (ehem. Löwen-Apotheke Benrather Str. 24).
Der Lösungsansatz hierbei ist nun der Neubau eines Museums
unmittelbar an der Ellerstraße (Grundstücke Ellerstraße 1a und Benrather
Straße 24).
Dieser Neubau passt sich zunächst in seiner II/III-Geschossigkeit der
benachbarten Wohnbebauung Ellerstraße 3 und 3a an, im unmittelbaren Eckbereich
wird in einem Rundkörper auf IV Geschosse erhöht.
Der entstehende Vorplatz wird durch eine großzügige Überdachung im
EG-Bereich besonders betont, insgesamt würde das Fabry-Museum zu einem
„kulturellem Ausrufezeichen“ an städtebaulich prägnanter Stelle.
Durch den Neubau wird der Hinterlandbereich der Gebäude an der Benrather
Straße (inklusive der Alten Kornbrennerei)Â
zudem wirksam vor dem Verkehrslärm des Knotenpunktes Ellerstraße/ Benrather
Straße/ Berliner Straße geschützt.
Leider müssen für diesen Neubau sowohl die Altbauten Benrather Straße 24
(Apotheke) und Ellerstraße 1a (ehem. Griechischer Club) als auch einige große
Bäume (Rotbuche, Ahorn) entfallen. Andere Bäume (drei Ahorn und eine
Stieleiche) können bei entsprechenden Vorkehrungen erhalten bleiben.
Zur Alten Kornbrennerei – dieses alte Industriedenkmal steht
weiterhin alleine – führt vom Museumsneubau ein überdachter Gang von
ca. 3,5 – 4,0 m Breite und einer Länge von ca. 25 bis 27 m. Parallel dazu
befindet sich eine gleich breite Grünfläche, die hinter dem Museumsneubau ihre
Fortsetzung findet.
Der Gang und die Grünfläche können für Skulpturen und andere
Ausstellungsgegenstände genutzt werden sowie für Sitzgelegenheiten. Beide
Bereiche können ausschließlich von Museumsbesuchern während der Öffnungszeiten
betreten und genutzt werden.
Nach Nordwesten hin wird das Fabry-Museum durch einen Museumshof und einen Museumsgarten komplettiert. Diese Außenflächen können
wiederum sowohl für kleine Veranstaltungen als auch für Ausstellungszwecke
verwendet werden. Durch eine verlegte Zufahrt zum privaten Garagenhof würde der
Museumshof vom Kfz-Verkehr befreit.
Der bisherige Altbau des Fabry-Museums müsste zugunsten des
Museumsgartens entfallen. Die Umsetzung könnte jedoch so gestaffelt werden,
dass der Betrieb des Museums relativ störungsfrei fortgeführt werden würde
(erst Neubau, dann Abriss).
Es wird kein Angebot für zusätzliche Stellplätze für das Fabry-Museum
gemacht; es besteht die grundsätzliche Möglichkeit, das Grundstück im
Eckbereich Poststraße/ Benrather Straße für eine ausschließlich dem
Fabry-Museum zugeordnete Parkplatz-Anlage zu nutzen. Es könnten hier ca. 15
neue Parkplätze geschaffen werden.
Planerisch bevorzugt wird jedoch die Neustrukturierung des Plangebietes
durch einen Wohnungsneubau auf dem Eckgrundstück Poststraße/ Benrather Straße
sowie durch eine auf dem gleichen Grundstück befindliche neue Zufahrt zum
privaten Garagenhof Benrather Straße 32.
Die Wohnbebauung erfolgt III-geschossig mit Dachausbau. Die notwendigen
Stellplätze können vor Ort geschaffen werden. Es sind bis zu vier Wohneinheiten
möglich.
Â
Durch die Umsetzung des Entwurfes und einen Neubau des Fabry-Museums an
dieser Stelle ließe sich ein erheblicher städtebaulicher Missstand beheben und
zugleich ein Hildener „Kultur-Dreieck“ schaffen aus Museum,
Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“ und Stadtbücherei; drei Einrichtungen,
die in fußläufiger Entfernung zueinander liegen und so auch gemeinsam genutzt
werden können.
Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, Einzel-Elemente aus dem
Diplom-Wettbewerb „Visionen für das Fabry-Museum“ im Zuge einer Umsetzung des
Bebauungsplanes zu verwenden, grundsätzlich ist jedoch ein komplett neuer
Entwurf für ein Museumsgebäude erforderlich.
Die Verwaltung sieht in dem vorgestellten städtebaulichen Entwurf eine
gute Möglichkeit, für das Wilhelm Fabry-Museum einen zukunftssicheren und
attraktiven Standort zu entwickeln sowie einen schweren städtebaulichen
Misstand dauerhaft zu beheben.
Sie schlägt daher vor, den Entwurf zur Basis für die weitere Arbeit zu
machen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung eine
Bodenordnung erforderlich wäre. Bei Zustimmung zum vorliegenden städtebaulichen
Entwurf müsste der Rat der Stadt Hilden in der Folge die Umlegung für den
Bereich anordnen.
G. Scheib
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Sichtvermerk Kämmerer |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
Der Finanzbedarf für den Neubau des Fabry-Museums ist derzeit nicht
absehbar, da keinerlei konkreter Entwurf vorliegt und damit auch keine
Kostenschätzung möglich ist. Weiterhin entstehen Kosten durch Grunderwerb. |