Betreff
Arbeitsentwurf der Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung,
Stellungnahme der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 61/135
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsbezirk Düsseldorf zur Kenntnis.

Er stimmt den Inhalten der von der Verwaltung beabsichtigten Stellungnahme zu dem Arbeitsentwurf der „Leitlinien Regionalplanfortschreibung“ zu.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hat dem Stadtentwicklungsausschuss zuletzt im Mai 2011 ausführlich über die geplante Aufstellung eines neuen Regionalplanes für den Planungsbezirk Düsseldorf berichtet (siehe Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/093).

 

In dieser Vorlage wurde dargelegt, wie sich die Bezirksregierung Düsseldorf den Aufstellungsprozess für den neuen Regionalplan vorstellt, wie dieser Prozess organisiert werden soll und wie eine vorläufige Zeitplanung aussieht.

 

Um den jetzt vorliegenden „Arbeitsentwurf Leitlinien Regionalplanfortschreibung“ (Januar 2012) verstehen zu können, ist zunächst wichtig zu wissen, dass dieser Entwurf das vorläufige Ende einer ersten intensiven Phase der informellen Beteiligung auf Fachebene darstellt. Es ist seitens der Bezirksregierung vorgesehen, zu den Leitlinien im Juni/Juli 2012 eine endgültige Beschlussfassung durch den Regionalrat und seine Untergremien herbei zu führen.

Im Vorfeld dieser abschließenden Entscheidung werden alle Gebietskörperschaften im Planungsbereich um eine Stellungnahme zu dem Arbeitsentwurf bis zum 30.03.2012 gebeten.

Ebenso wurde der Arbeitsentwurf der Leitlinien auf den Internet-Seiten der Bezirksregierung veröffentlicht (Der entsprechende Hinweis fand sich auf der Internetseite der Stadt Hilden.); die Bürgerschaft wurde eingeladen, sich mit dem Thema der Regionalplanung und dem Entwurf der Leitlinien zu beschäftigen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann durch die Bezirksregierung aufbereitet und anschließend dem Regionalrat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.

Anschließend ist beabsichtigt, auf Basis der Leitlinien einen ersten Entwurf für den neuen Regionalplan zu erstellen, zusammen mit einem Umweltbericht.

Noch in 2012 soll dann das offizielle Verfahren zur Neuaufstellung/Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsbezirk Düsseldorf mit dem „Erarbeitungsbeschluss“ (analog zum „Aufstellungsbeschluss bei einem Bebauungsplan-Verfahren) beginnen.

Vorher soll es seitens der Bezirksregierung auch noch „Einzelgespräche“ mit allen betroffenen Gebietskörperschaften im Plangebiet geben.

 

Der Arbeitsentwurf „Leitlinien Regionalplanfortschreibung“ besteht aus vier grundlegenden Abschnitten:

Der Teil „Die Region heute und morgen“ stellt zunächst eine Zustandsbeschreibung dar und formuliert anschließend die „Basisleitlinie“ des neuen Regionalplanes:

„Region der gemeinsamen und nachhaltigen Entwicklung“

 

Die thematischen Leitlinien, die sich daraus ableiten, haben die Schwerpunkte

 

1.         Siedlungsraum

2.         Freiraum     und

3.         Infrastruktur.

 

Jeder inhaltliche Schwerpunkt ist des Weiteren aufgeteilt in diverse thematische Leitlinien, die wiederum auf Detailthemen „heruntergebrochen“ werden.

Es sei in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anlage zur Sitzungsvorlage verwiesen.

 

Bei den inhaltlichen Schwerpunkten hat sich in Teilen ein „Paradigmen-Wechsel“ ergeben. Die Regionalplaner bei der Bezirksregierung versuchen, mit dem Entwurf der Leitlinien mehr als bisher auf aktuelle Entwicklungen der Gesellschaft einzugehen.

Dies bezieht sich insbesondere auf die Themenkreise

 

-           Herausforderungen des „demographischen Wandels“

-           Erfordernisse des Klimaschutzes

-           Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke    und

-           Verstärkung regionaler Kooperationen.

 

Dieser – in Maßen – veränderte Blickwinkel und Schwerpunktwechsel hat auf die Entwicklung der Stadt Hilden zunächst keine grundlegenden Auswirkungen:
Die Stadt Hilden bemüht sich seit vielen Jahren und Jahrzehnten um eine flächensparende Siedlungsentwicklung, um die Neunutzung von industriellen und gewerblichen Brachflächen, um eine „Stadt der kurzen Wege“, die Stärkung des Stadtzentrums oder auch um den wirksamen Schutz der großen Freiraumbereiche der Stadt (Stadtwald; Karnap-West).

 

Bereits bei den Diskussionen über das Thema „Arbeitsentwurf Leitlinien“ auf der Ebene des Kreises Mettmann (zwischen Kreis und kreisangehörigen Städten) wurde schnell klar, dass es weniger um eine generelle kritische Beurteilung des vorliegenden Arbeitsentwurfes gehen kann, als vielmehr zu überprüfen, welche unmittelbaren Auswirkungen es für die einzelnen Kommunen geben kann.

 

Die Stadtverwaltung möchte daher der Bezirksregierung eine Stellungnahme übersenden, die im Wesentlichen folgende Aspekte beinhaltet:

 

A.        Die Stadt Hilden verfügt auch heute noch über eine vielseitige industriell-gewerbliche Basis für ihre Wirtschaftsstruktur. Dies findet sich im derzeitigen Regionalplan ´99 wieder in der Aufteilung des Hildener Stadtgebietes in sog. ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) und sog. GIB (Bereiche für gewerbliche und industrielle Entwicklungen). Die Grenze hierbei verläuft in Nord-Süd-Richtung in etwa entlang der Bahntrasse Düsseldorf-Langenfeld-Leverkusen; westlich der Trasse ist ein GIB ausgewiesen, östlich davon liegende Flächen sind als ASB dargestellt.

            Sollen die sog. GIB nun nach Auffassung der Bezirksregierung speziell für emittierende Betriebe gesichert werden (siehe Leitlinie 1.4.1 im Entwurf), dann könnte die Weiterentwicklung vorhandener Hildener Betriebe eingeschränkt werden. Denn natürlich ist der größte Teil der Gewerbegebiete Hilden-West, Hilden-Nordwest und Hilden-Südwest nicht mehr von emittierendem Gewerbe geprägt. Nicht-störendes Gewerbe hat bei weitem eine höhere Verbreitung.

            Seitens der Stadt Hilden wird daher vorgeschlagen, auf der Ebene des Regionalplanes nicht nur die GIB-Bereich zu sichern, sondern zwischen GIB und ASB eine weitere Kategorie einzuführen, etwa ein „ASB-Gewerblich“. Diese Differenzierung erscheint aus planerischer Sicht erforderlich, um bisherigen und zukünftigen gewerblichen Entwicklungen gerecht werden zu können.

 

B.        Im Entwurf der Leitlinien wird insbesondere die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit betont, etwa für den Bereich in und um Düsseldorf (siehe Leitlinie 1.2.5 im Entwurf).

            Die Ziele einer verstärkten Zusammenarbeit werden auch von der Stadt Hilden geteilt, da es in der Region zahlreiche und vielfältige Verknüpfungen gibt.

            Aufgrund der eigenen Interessenslage der Stadt Hilden, hervorgerufen durch die Lage im Raum, die Flächenknappheit der Stadt und die einer Großstadt ähnelnden Siedlungsstruktur und –dichte, möchte die Stadt Hilden ihre Anliegen selbst vertreten können. In einer regionalen Kooperation soll nach Auffassung der Stadt Hilden jede Kommune eine eigene Stimme haben und nicht – wie bisher – im Regionalrat lediglich über den Kreis vertreten werden.

            Bei einer konkreten Ausgestaltung der weiteren regionalen Kooperation sollte daher eine entsprechende Organisationsform angestrebt werden, die die einzelnen Städte berücksichtigt.

 

C.        Die Stadt Hilden unterstützt sehr die im Leitlinien-Entwurf angestrebte Dezentralisierung der Energieversorgung. Auf diese Art ist es einfacher möglich, die Energieversorgung auf die regional unterschiedlichen räumlichen und klimatischen Strukturen abzustimmen.

            Verbunden mit der Dezentralisierung ist aber notwendigerweise auch eine Verstärkung der verschiedenen Energietransport-Trassen (Netzinfrastruktur; Leitlinie 2.4.1). Die Bündelung von Leitungen entlang bereits vorhandener Leitungskorridore ist grundsätzlich zu unterstützen, die konkrete Situation in Hilden zeigt jedoch, dass eine solche Bündelung von Trassen auch schnell auf ihre räumlichen Grenzen stoßen kann – Hochspannungstrassen, Pipeline-Trassen, Eisenbahntrassen, Autobahn-Trassen sind enorm raumwirksam. Eine zu starke Bündelung hat dann dementsprechend negative Auswirkungen.

            Im Zuge der Regionalplanung sollte daher spezifiziert werden, welche Trassen miteinander kombiniert werden können oder wie die Kapazitätsgrenzen einer Bündelung zu definieren sind.

 

D.        Es ist der Stadt Hilden bewusst, dass eine leistungsfähige Infrastruktur Voraussetzung für eine weitere wirtschaftliche Entwicklung in der Region ist. Daher ist es ein Anliegen der Stadt Hilden, bereits auf der Ebene des Regionalplanes zum Ausdruck zu bringen, dass die Bestandserhaltung der heutigen bereits vorhandenen Infrastrukturen unbedingt Vorrang haben muss vor einem weiteren Ausbau (insbesondere der Verkehrsnetze). Bei einer Bestandsertüchtigung wiederum ist darauf zu achten, dass mit jeder (Verkehrs-)Infrastruktur auch Lärmbelastungen verbunden sind.

            Seitens der Stadt Hilden wird daher angeregt, den Schwerpunkt „Infrastruktur“ mit einer Leitlinie zu ergänzen, die – unbeachtlich der Fachplanungsgrenzen – klar zum Ausdruck bringt, dass das Thema Lärmschutz nicht nur bei Ausbau und wesentlicher Änderung der Trassen, sondern auch bereits bei erheblicher Mehrbelastung vorhandener Trassen in einer dicht besiedelten Region von besonderer Bedeutung ist.

 

E.        Abschließend würde seitens der Stadt Hilden gegenüber der Bezirksregierung zum Ausdruck gebracht werden, dass der bei der Neuaufstellung des Regionalplanes eingeschlagene Weg, in einem breiten Beteiligungsverfahren möglichst viele regionale Akteure möglichst frühzeitig einzubeziehen, ausdrücklich begrüßt wird.

Die zeit- und problemgemäße Vorgehensweise bei der Neuaufstellung des Regionalplanes bezieht sich so nicht nur auf einzelne planerische Inhalte, sondern findet ihren Ausdruck auch im Aufstellungsverfahren selbst. Dieser Weg sollte aus Sicht der Stadt Hilden auch bei dem weiteren Aufstellungsverfahren nicht aus den Augen verloren werden.

 

 

Die Verwaltung wird auch über den weiteren Fortschritt bei der Neuaufstellung des Regionalplanes

für den Regierungsbezirk Düsseldorf berichten.

 

 

gez.

H.Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

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freiwillige

Leistung

 

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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

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Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer