Beschlussvorschlag:
1.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung 2011 für Abschlussarbeiten bei I102600048 energetische Sanierung Gemeinschaftsgrundschule Kalstert in Höhe von 45.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer - Produkt 160101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“.
2.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
vorzeitige Mittelfreigabe 2012 für weitere Abschlussarbeiten im Rahmen der
energetischen Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert für den Rückbau
und die Erneuerung der Behindertenrampe von 20.500 Euro und die Erneuerung des
Vordachs über dem OGATA-Eingang von 24.500 Euro, insgesamt ebenfalls 45.000
Euro. Die Mittel werden über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2012
aufgenommen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Im März 2010 wurde die energetische Sanierung der GGS Kalstert im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Seinerzeit wurde von Gesamtkosten in Höhe von 1.075.000 € ausgegangen. In diesen Kosten waren folgende Arbeiten kalkuliert:
1.0      Erneuerung der Heizkessel in der Schule und Turnhalle               Â
incl. Einbau einer Einzelraumregelung                                                        135.000,00 €
2.0Â Â Â Â Â Â Fassadensanierung durch Austausch der veralteten
           Fensteranlagen und Aufbringen eines WärmedämmÂ
           verbundsystems, sowie die Dachsanierung der Sporthalle.                       940.000,00 €
Bereits während der Ausführung stellte sich als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibungen heraus, dass das vorhandene Budget knapp bemessen war. Es zeichnete sich ein Mehrbedarf von 125.000 € ab. Durch Einsparungen (Zurückstellung von nicht zwingend mit der Sanierung verbundenen Gewerken und geänderte Ausführungen) wurden diese Mehrkosten erwirtschaftet. Im weiteren Verlauf wurde folglich davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgewickelt werden kann.
Eine vorgezogene Abrechnung hat nunmehr ergeben, dass trotz der vorgenommenen Änderungen in der Bauausführung ein zusätzlicher Mittelbedarf von 45.000 € entstanden ist, weil im Rahmen des erforderlichen Baufortschritts Einzelaufträge erteilt wurden, die vom Gesamtbudget nicht mehr gedeckt werden. Diese notwendigen Sanierungsmaßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Trockenbau und Malerarbeiten:
Die Unterkonstruktion der abgehängten Decke konnte nur mit erheblichem
Mehraufwand an die neuen Fenster angepasst werden, was leider erst nach
Demontage der alten Fenster ersichtlich wurde.                                                               8.000 €
Dachabdichtungsarbeiten und Blitzschutz:
Bedingt durch eine auf Anraten des Gutachters erfolgte teilweise Verstärkung
der Dämmschicht im Fassadenaufbau mussten auch die Dachüberstände
vergrößert werden, um den baulichen Wetterschutz zu erhalten.                                    6.000 €
Änderungen in der Elektroinstallation:
Vorhandene Zu- und Steuer-Leitungen für Sonnenschutz etc. mussten
erneuert werden, da sie so nicht ins Wärmedämmverbundsystem zu
integrieren waren.                                                                                                              5.000 €
Erneuerung der Eingangstreppe zum Schulgebäude:
Der vorhandene Belag ließ sich nicht zerstörungsfrei demontieren.                               6.300 €
Untere Verkleidung vorhandener Vordächer zum Schulhof:
Die Unterkonstruktion war marode, was erst bei der Demontage sichtbar wurde.           6.500 €
Schlosserarbeiten an den Fluchttreppen                                                                            4.500 €
Änderungen im Innenbereich bedingt durch Innendämmung                                            5.800 €
Änderungen der Rauchwärmeabzüge in den Fenstern des Treppen-
hauses, da alte Antriebe umgearbeitet werden müssen.                                                  2.900 €
Gesamt                                                                                                                            45.000 €
Die Verwaltung bittet, das erst jetzt festgestellte Versäumnis der rechtzeitigen Beantragung überplanmäßiger Mittel zu entschuldigen und diese Mittel nunmehr nachträglich bereit zu stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen selbst für die energetische Sanierung des Gebäudes unverzichtbar waren.
Darüber hinaus stehen noch drei weitere Maßnahmen an, die zur erfolgreichen Beendigung der Sanierung notwendig sind, aber noch nicht beauftragt wurden. Dies sind
der Rückbau der vorhandenen Behindertenrampe, um eine bauphysikalisch
einwandfreie Dämmung zu ermöglichen. Ohne Änderung der Ausführung
wäre die geforderte Durchgangsbreite nicht mehr gegeben.                                             5.500 €
Die Erneuerung der Behindertenrampe.                                                                          15.000 €
Die Erneuerung des Vordachs über dem OGATA-Eingang, da eine Weiter-
verwendung des vorhandenen Vordachs konstruktiv nicht möglich ist.                         24.500 €
Auch für diese Maßnahmen wird um eine zusätzliche Mittelbereitstellung gebeten, um die Sanierung ohne Beeinträchtigung des künftigen Betriebs der Schule fertigstellen zu können. Die Mittel können über die Änderungsliste der Verwaltung in den Haushalt 2012 aufgenommen werden und müssten für eine zeitnahe Beauftragung im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2012 freigegeben werden.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011 303 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I102600048 |
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Haushaltsjahr: |
2011 und 2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger 011 303 0010 |
Bezeichnung Investitionen |
Konto 096020 |
Bezeichnung |
Betrag € 90.000,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger 1601010040 |
Bezeichnung Gewerbesteuer |
Konto 401300 |
Bezeichnung Gewerbesteuer |
Betrag € 45.000,- |
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Haushaltsplan 2012 |
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45.000,- |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
Nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
Nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die
Finanzierung des Teilbetrages 2011 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer, der Teilbetrag für 2012 durch den Haushaltsplan 2012. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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