Betreff
GGS Kalstert zusätzliche Arbeiten im Rahmen der Gesamtsanierung
Vorlage
WP 09-14 SV 26/056
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung 2011 für Abschlussarbeiten bei I102600048 energetische Sanierung Gemeinschaftsgrundschule Kalstert in Höhe von 45.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer - Produkt 160101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden beschließt die vorzeitige Mittelfreigabe 2012 für weitere Abschlussarbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert für den Rückbau und die Erneuerung der Behindertenrampe von 20.500 Euro und die Erneuerung des Vordachs über dem OGATA-Eingang von 24.500 Euro, insgesamt ebenfalls 45.000 Euro. Die Mittel werden über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2012 aufgenommen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im März 2010 wurde die energetische Sanierung der GGS Kalstert im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Seinerzeit wurde von Gesamtkosten in Höhe von 1.075.000 € ausgegangen. In diesen Kosten waren folgende Arbeiten kalkuliert:

 

1.0       Erneuerung der Heizkessel in der Schule und Turnhalle                

incl. Einbau einer Einzelraumregelung                                                         135.000,00 €

 

2.0       Fassadensanierung durch Austausch der veralteten

            Fensteranlagen und Aufbringen eines Wärmedämm­

            verbundsystems, sowie die Dachsanierung der Sporthalle.                        940.000,00 €

 

Bereits während der Ausführung stellte sich als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibungen heraus, dass das vorhandene Budget knapp bemessen war. Es zeichnete sich ein Mehrbedarf von 125.000 € ab. Durch Einsparungen (Zurückstellung von nicht zwingend mit der Sanierung verbundenen Gewerken und geänderte Ausführungen) wurden diese Mehrkosten erwirtschaftet. Im weiteren Verlauf wurde folglich davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgewickelt werden kann.

 

Eine vorgezogene Abrechnung hat nunmehr ergeben, dass trotz der vorgenommenen Änderungen in der Bauausführung ein zusätzlicher Mittelbedarf von 45.000 € entstanden ist, weil im Rahmen des erforderlichen Baufortschritts Einzelaufträge erteilt wurden, die vom Gesamtbudget nicht mehr gedeckt werden. Diese notwendigen Sanierungsmaßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Trockenbau und Malerarbeiten:

Die Unterkonstruktion der abgehängten Decke konnte nur mit erheblichem

Mehraufwand an die neuen Fenster angepasst werden, was leider erst nach

Demontage der alten Fenster ersichtlich wurde.                                                                 8.000 €

 

Dachabdichtungsarbeiten und Blitzschutz:

Bedingt durch eine auf Anraten des Gutachters erfolgte teilweise Verstärkung

der Dämmschicht im Fassadenaufbau mussten auch die Dachüberstände

vergrößert werden, um den baulichen Wetterschutz zu erhalten.                                       6.000 €

 

Änderungen in der Elektroinstallation:

Vorhandene Zu- und Steuer-Leitungen für Sonnenschutz etc. mussten

erneuert werden, da sie so nicht ins Wärmedämmverbundsystem zu

integrieren waren.                                                                                                                5.000 €

 

Erneuerung der Eingangstreppe zum Schulgebäude:

Der vorhandene Belag ließ sich nicht zerstörungsfrei demontieren.                                  6.300 €

 

Untere Verkleidung vorhandener Vordächer zum Schulhof:

Die Unterkonstruktion war marode, was erst bei der Demontage sichtbar wurde.            6.500 €

 

Schlosserarbeiten an den Fluchttreppen                                                                             4.500 €

 

Änderungen im Innenbereich bedingt durch Innendämmung                                             5.800 €

 

Änderungen der Rauchwärmeabzüge in den Fenstern des Treppen-

hauses, da alte Antriebe umgearbeitet werden müssen.                                                     2.900 €

 

Gesamt                                                                                                                              45.000 €

 

Die Verwaltung bittet, das erst jetzt festgestellte Versäumnis der rechtzeitigen Beantragung überplanmäßiger Mittel zu entschuldigen und diese Mittel nunmehr nachträglich bereit zu stellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen selbst für die energetische Sanierung des Gebäudes unverzichtbar waren.

 

Darüber hinaus stehen noch drei weitere Maßnahmen an, die zur erfolgreichen Beendigung der Sanierung notwendig sind, aber noch nicht beauftragt wurden. Dies sind

 

der Rückbau der vorhandenen Behindertenrampe, um eine bauphysikalisch

einwandfreie Dämmung zu ermöglichen. Ohne Änderung der Ausführung

wäre die geforderte Durchgangsbreite nicht mehr gegeben.                                              5.500 €

 

Die Erneuerung der Behindertenrampe.                                                                            15.000 €

 

Die Erneuerung des Vordachs über dem OGATA-Eingang, da eine Weiter-

verwendung des vorhandenen Vordachs konstruktiv nicht möglich ist.                           24.500 €

 

Auch für diese Maßnahmen wird um eine zusätzliche Mittelbereitstellung gebeten, um die Sanierung ohne Beeinträchtigung des künftigen Betriebs der Schule fertigstellen zu können. Die Mittel können über die Änderungsliste der Verwaltung in den Haushalt 2012 aufgenommen werden und müssten für eine zeitnahe Beauftragung im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2012 freigegeben werden.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

011 303

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I102600048

 

Haushaltsjahr:

2011 und 2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

011 303 0010

Bezeichnung

Investitionen

Konto

096020

Bezeichnung

Betrag €

90.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger 1601010040 

 

Bezeichnung

Gewerbesteuer

Konto

401300

 

Bezeichnung

Gewerbesteuer

Betrag €

45.000,-

 

Haushaltsplan 2012

 

 

45.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

Nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

Nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Finanzierung des Teilbetrages 2011 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, der Teilbetrag für 2012 durch den Haushaltsplan 2012.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete