Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 21.11.2011 an den Landrat macht ein Beamter des Polizeipräsidiums Düsseldorf mit Dienststelle in Hilden (Zum Forsthaus 16) den Vorschlag, das Straßenstück Gustav-Mahler-Straße 38-44, über das das Einkaufszentrum erschlossen ist, wegen häufiger Konflikt- und Gefahrensituationen als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von Ost nach West auszuweisen. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit Rückfrage bei dem hier zuständigen Bezirksbeamten der Polizeistation Hilden wird die geschilderte Situation im Wesentlichen bestätigt.
Alternativ hierzu wird seitens  der Straßenverkehrsbehörde im Tiefbau- und Grünflächenamt favorisiert, hier  nur eine „unechte Einbahnstraße“ auszuweisen (siehe Anlage 2). Durch die Sperrung mit Verkehrszeichen 267 der StVO – Verbot der Einfahrt – von dem (Haupt-)Straßenzug Gustav-Mahler Straße aus ist zu erwarten, dass der zu Konflikten führende Gegenverkehr mit Kfz auf der 5,0 m breiten Fahrbahn erheblich reduziert wird. Außerdem ist auch die Abfahrt der 7 privaten Stellplätze, zugehörig zu der benachbarten Wohnbebauung entlang der Furtwänglerstraße, ohne eine große Blockumfahrung auf kurzem Weg zur Furtwänglerstraße gesichert.
Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ zum Verkehrszeichen 267 soll der Radfahrer von dem Verbot der Einfahrt ausgenommen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, kurzfristig die „unechte Einbahnstraße“ anzuordnen und einzurichten.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen,
Verkehrseinrichtungen |
521151 |
Unterhaltung
Straße, Wege |
400,- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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