Betreff
Gemeinsame Adoptionsstelle im Kreis Mettmann
Vorlage
WP 04-09 SV 51/044
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf der kreisangehörigen Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Wülfrath, Ratingen und Velbert über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter im Kreis Mettmann gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) zu.“

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) vom 22.12.2001 betrifft Struktur und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstellen, unabhängig davon, ob diese im Bereich der Inlands- oder der Auslandsadoption tätig werden.

 

Die Adoptionsvermittlung ist in § 9a AdVermiG ausdrücklich als Pflichtaufgabe aller Jugendämter festgeschrieben. Die Jugendämter müssen Adoptionsvermittlungsstellen einrichten, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine Delegation der Aufgabe „Adoptionsvermittlung“ an freie Träger ist nicht möglich.

 

Mit der Adoptionsvermittlung dürfen nur Fachkräfte betraut werden, die dazu auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung geeignet sind. Zudem sind die Adoptionsvermittlungsstellen mit mindestens 2 Vollzeitkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen. Diese Fachkräfte dürfen nicht überwiegend mit vermittlungsfremden Aufgaben befasst sein (§ 3 Abs. 2 AdVermiG).

 

Für die Umsetzung des Fachkräfteangebots wurde den Jugendämtern eine Übergangsfrist bis 31.12.2002 eingeräumt (§ 15 Abs. 3 AdVermiG). Um die Adoptionsvermittlungsstellen bei geringeren Fallzahlen nicht unangemessen mit Personalvorgaben zu belasten, sieht das Gesetz eine Ausnahme dahingehend vor, dass mehrere Jugendämter die Voraussetzungen in Kooperation erfüllen können.

 

Die Verhandlungen der kreisangehörigen Städte im Kreis Mettmann zur Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle stagnierten bis September 2004, weil die Stadt Ratingen mit ihrer bisherigen personellen Ausstattung des Sachgebietes Adoptionsvermittlung/ Pflegekinderdienst eine Ausnahmegenehmigung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz beim Landschaftsverband Rheinland beantragte. Nach dem abgelehnten Ersuch der Stadt Ratingen an den Landschaftsverband Rheinland zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz, reichte die Stadt Ratingen gegen diese Ablehnung Klage ein. Die anderen Städte des Kreises Mettmann wollten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf abwarten, um gegebenenfalls ebenfalls eigene Lösungen umzusetzen. Der Landschaftsverband Rheinland hat in dieser Phase die bisherige Praxis der Adoptionsvermittlungsstellen geduldet.

 

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf im August 2004, in welchem die Klage der Stadt Ratingen ablehnend beschieden wurde, haben sich die Leitungen der Jugendämter darüber verständigt, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit einer dezentralen Struktur und Arbeitsweise zu betreiben. Ausschlaggebend für diese Variante ist die Orientierung an einem Mustervertrag des bayerischen Landesjugendamtes.

 

Die vorliegende Entwurfsfassung des Vertrages zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die kreisangehörigen Städte des Kreises Mettmann wurde durch das Rechtsamt der Stadt Ratingen ausgearbeitet und vom Rechtsamt der Stadt Velbert geprüft, als entscheidungsreif und zweckmäßig beurteilt.

 

Ob und inwieweit der Vertrag durch das Landesjugendamt Rheinland anerkannt und genehmigt wird, bleibt abzuwarten.

 

Auf der Bürgermeisterkonferenz des Kreises Mettmann am 28.02.2005 wurde die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle einstimmig befürwortet.

 

 

 

Horst Thiele

1.Beigeordneter

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

Ist im Budget der Erziehenden Hilfen 2005 enthalten – keine Veränderung.

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Planstelle(n):

3 Personen auf insgesamt 2 Vollzeitstellen in Adoptions- und Pflegekinderdienst.   

Sichtvermerk Personaldezernent