Beschlussvorschlag:
„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Gospelchores „Joyful Voices“ in die Liste der
anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Pfarrerin der
evangelischen Kirchengemeinde Hilden, Bezirk Friedenskirche, Frau Annette
Braun-Wolf, stellte am 09.10.2007 für den Gospelchor „Joyful Voices“ den als Anlage
beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine
und Organisationen in Hilden.
Der
Gospelchor hat derzeit 30 Mitglieder.
Bei dem Ensemble
„Joyful Voices“ handelt es sich nicht um einen beim Amtsgericht Langenfeld
eingetragenen Verein, sondern um einen Gospelchor der evangelischen Kirche
Hilden, die ihrerseits eine Organisation ist. Der Chor tritt in Gottesdiensten
aber auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen in Hildener Kirchen auf. Die
Chorarbeit leistet Frau Larissa Zöllner.
Nach den zur Zeit
gültigen Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen
in Hilden (§ 2.1, Stand 28.04.2004) erhalten Vereine und Organisationen in
Hilden bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss
in Höhe von 256,- €.
Der Gospelchor „Joyful
Voices“ erhält zur Zeit keine finanzielle Förderung durch die Stadt Hilden.
Bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Hilden auf
Anerkennung des Gospelchores „Joyful Voices“ als Kultur pflegende Organisation
kann der erforderliche Betrag von 256,- € aus dem Produkt Kulturförderung, Zuschüsse
an Kultur Pflegende Vereine im laufenden Jahr finanziert werden, obwohl der
Antrag des Vereins zur Zeit der Haushaltsplanung 2007 noch nicht vorlag. Im
Produkthaushalt 2007 ist ein Aufwand zur
Förderung der anerkannten Kultur pflegenden Vereine in Höhe von 32.900,-€ veranschlagt. Hier ist
ein finanzieller Spielraum gegeben, da der Chor der Erlöserkirche und der Chor
der Jesus Christuskirche zum 30.06. 2007 aufgelöst wurden und deshalb nur die
Hälfte der Pauschalzuschüsse für das Jahr 2007 ausgezahlt wurden. Außerdem wird
ein für den Chor der Erlöserkirche
beantragter Sonderzuschuss für 2007, bedingt durch die Auflösung dieses Chores
nicht mehr zur Auszahlung kommen.
Hinzukommt, dass
in Abstimmung mit der Kämmerei der Aufwand für Kultur pflegende Vereine und
Organisationen nicht unter die Budgetierungsregeln fällt. Es werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel im
Budget bereitgestellt, bzw. werden nicht benötigte Mittel an den Gesamthaushalt
zurückgeführt.
Die Verwaltung
steht dem Antrag des Vereins positiv gegenüber und bittet den Kulturausschuss
um Zustimmung.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen Â
ja |
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Produktnummer: |
040201 |
Bezeichnung: |
Kulturförderung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2007 |
256,00 |
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Pauschalzuschuss nach den Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden |
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Sichtvermerk Kämmerer |