Betreff
Antrag auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein/Organisation in Hilden, Hier: Gospelchor „Joyful Voices“
Vorlage
WP 04-09 SV 41/070
Aktenzeichen
III/41 Klp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des  Gospelchores „Joyful Voices“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde Hilden, Bezirk Friedenskirche, Frau Annette Braun-Wolf, stellte am 09.10.2007 für den Gospelchor „Joyful Voices“ den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Der Gospelchor  hat derzeit 30 Mitglieder.

Bei dem Ensemble „Joyful Voices“ handelt es sich nicht um einen beim Amtsgericht Langenfeld eingetragenen Verein, sondern um einen Gospelchor der evangelischen Kirche Hilden, die ihrerseits eine Organisation ist. Der Chor tritt in Gottesdiensten aber auch bei anderen öffentlichen Veranstaltungen in Hildener Kirchen auf. Die Chorarbeit leistet Frau Larissa Zöllner.

 

Nach den zur Zeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden (§ 2.1, Stand 28.04.2004) erhalten Vereine und Organisationen in Hilden bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 256,- €.

Der Gospelchor „Joyful Voices“ erhält zur Zeit keine finanzielle Förderung durch die Stadt  Hilden.

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Hilden auf Anerkennung des Gospelchores „Joyful Voices“ als Kultur pflegende Organisation kann der erforderliche Betrag von 256,- € aus dem Produkt Kulturförderung, Zuschüsse an Kultur Pflegende Vereine im laufenden Jahr finanziert werden, obwohl der Antrag des Vereins zur Zeit der Haushaltsplanung 2007 noch nicht vorlag. Im Produkthaushalt  2007 ist ein Aufwand zur Förderung der anerkannten Kultur pflegenden Vereine  in Höhe von 32.900,-€ veranschlagt. Hier ist ein finanzieller Spielraum gegeben, da der Chor der Erlöserkirche und der Chor der Jesus Christuskirche zum 30.06. 2007 aufgelöst wurden und deshalb nur die Hälfte der Pauschalzuschüsse für das Jahr 2007 ausgezahlt wurden. Außerdem wird ein für den Chor der  Erlöserkirche beantragter Sonderzuschuss für 2007, bedingt durch die Auflösung dieses Chores nicht mehr zur Auszahlung kommen.

Hinzukommt, dass in Abstimmung mit der Kämmerei der Aufwand für Kultur pflegende Vereine und Organisationen nicht unter die Budgetierungsregeln fällt. Es  werden ggf. zusätzlich erforderliche Mittel im Budget bereitgestellt, bzw. werden nicht benötigte Mittel an den Gesamthaushalt zurückgeführt.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag des Vereins positiv gegenüber und bittet den Kulturausschuss um Zustimmung.

 

 

Günter Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

040201

Bezeichnung: 

Kulturförderung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2007

256,00

--

 

Pauschalzuschuss nach den Richtlinien zur Förderung

der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer