Betreff
Neue Beihilferichtlinien im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Vorlage
WP 09-14 SV 51/172
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.“

 

 

Horst Thiele


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach §39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse. Um einheitliche und vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt im JHA am 23.06.2005 (SV 51/49, Beihilferichtlinien Vollzeitpflege und Heimpflege) und im JHA am 16.03.2006 (SV 51/110, Änderung der Beihilferichtlinie Vollzeitpflege) geändert.

 

Die Richtlinien wurden bislang immer auf der Ebene der örtlichen Jugendhilfeträger entwickelt, dies führte in der Praxis zu teilweise sehr unterschiedlichen Beihilfeentscheidungen im interkommunalen Vergleich. Um eine stärkere landesweite Vereinheitlichung herbeizuführen wurden von der  Landeskommission Jugendhilfe NRW am 25.11.2010 Empfehlungen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse verabschiedet.

 

Im Sinne einer stärkeren Vereinheitlichung  sollen die Empfehlungen der Landeskommission in die bestehenden Richtlinien vor Ort eingepflegt und die Richtlinien für den Bereich der Heimpflege und Vollzeitpflege aufeinander abgestimmt und die Entscheidungsabläufe präzisiert werden.

 

Im Rahmen dieser Angleichung werden die Beihilfen für Bekleidungserstausstattung von bislang 500€ auf 400€ reduziert. Die Bekleidungsbeihilfe bei besonderen Anlässen wird von 250€ auf 200€ reduziert. Die Höhe der Beihilfe zur Haushaltsgründung wird demgegenüber von 1.000€ auf 1.200€ erhöht. Im Sinne der Unterstützung von Bildungsgängen wird im Vollzeitpflegebereich, analog des Bildungs- und Teilhabepaketes, eine neue Beihilfe zur individuellen Förderung des Kindes eingeführt. Die Anpassungen orientieren sich an der Empfehlung der Landeskommission, berücksichtigen Erfahrungswerte und setzen neue Akzente.

 

Wesentliche Änderungen im Überblick:

 

In den Bereichen Heimpflege/ Vollzeitpflege

 

-         Präzisierung des Entscheidungsverfahrens: Beihilfen werden auf Antrag gewährt - vom ASD / PKD geprüft-  das Prüfergebnis wird an die WJH übermittelt - die WJH entscheidet im Rahmen der Beihilferichtlinien - Ausnahmeentscheidungen bedürfen der Zustimmung der Sachgebietsleitung

-         Höhe der Beihilfe für Bekleidungserstausstattung: 400€ (vorher 500€)

-         Höhe der Bekleidungsbeihilfe aus besonderem Anlass: 200€ (vorher 250€)

-         Höhe der Beihilfe zur Gründung eines eigenen Hausstandes / Einrichtungsbeihilfe (1.200€, vorher 1.000€)

-         Neue Beihilfe bei Geburt eines Kindes (250€, vorher nicht vorhanden)

-         Klarstellung des Verfahrens bei Schulbüchern

 

In dem Bereich Vollzeitpflege

 

-         Klarstellung der Zuschüsse zu Heilbehandlungen: Bei gegebener medizinischer Indikation können anerkannte Therapien im begründeten Einzelfall bezuschusst werden, falls kein vorrangiger Leistungsträger die Kosten übernimmt. Die entsprechenden Nachweise sind einzureichen. Für die Prüfung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

-         Neu, analog des Bildungs- und Teilhabepaketes: Zur Förderung der Entwicklung wird für jedes Pflegekind ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 120,- € für die Teilhabe an kulturellen und sportlichen Angebote zur Verfügung gestellt. Die zweckgemäße Verwendung ist nachzuweisen.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Beihilfeänderungen sich kostenneutral verhalten werden, Erfahrungswerte müssen abgewartet werden.

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060301

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Es wird davon ausgegangen, dass die Beihilfeänderungen sich kostenneutral verhalten werden, Erfahrungswerte müssen abgewartet werden.

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent