Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Beihilferichtlinien für die
Bereiche der Heimpflege und Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.“
Horst Thiele
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Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach §39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse. Um einheitliche und vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt im JHA am 23.06.2005 (SV 51/49, Beihilferichtlinien Vollzeitpflege und Heimpflege) und im JHA am 16.03.2006 (SV 51/110, Änderung der Beihilferichtlinie Vollzeitpflege) geändert.
Die Richtlinien wurden bislang immer auf der Ebene der örtlichen Jugendhilfeträger entwickelt, dies führte in der Praxis zu teilweise sehr unterschiedlichen Beihilfeentscheidungen im interkommunalen Vergleich. Um eine stärkere landesweite Vereinheitlichung herbeizuführen wurden von der Landeskommission Jugendhilfe NRW am 25.11.2010 Empfehlungen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse verabschiedet.
Im Sinne einer stärkeren Vereinheitlichung sollen die Empfehlungen der Landeskommission in die bestehenden Richtlinien vor Ort eingepflegt und die Richtlinien für den Bereich der Heimpflege und Vollzeitpflege aufeinander abgestimmt und die Entscheidungsabläufe präzisiert werden.
Im Rahmen dieser Angleichung werden die Beihilfen für Bekleidungserstausstattung von bislang 500€ auf 400€ reduziert. Die Bekleidungsbeihilfe bei besonderen Anlässen wird von 250€ auf 200€ reduziert. Die Höhe der Beihilfe zur Haushaltsgründung wird demgegenüber von 1.000€ auf 1.200€ erhöht. Im Sinne der Unterstützung von Bildungsgängen wird im Vollzeitpflegebereich, analog des Bildungs- und Teilhabepaketes, eine neue Beihilfe zur individuellen Förderung des Kindes eingeführt. Die Anpassungen orientieren sich an der Empfehlung der Landeskommission, berücksichtigen Erfahrungswerte und setzen neue Akzente.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
In den Bereichen Heimpflege/ Vollzeitpflege
- Präzisierung des Entscheidungsverfahrens: Beihilfen werden auf Antrag gewährt - vom ASD / PKD geprüft- das Prüfergebnis wird an die WJH übermittelt - die WJH entscheidet im Rahmen der Beihilferichtlinien - Ausnahmeentscheidungen bedürfen der Zustimmung der Sachgebietsleitung
- Höhe der Beihilfe für Bekleidungserstausstattung: 400€ (vorher 500€)
- Höhe der Bekleidungsbeihilfe aus besonderem Anlass: 200€ (vorher 250€)
- Höhe der Beihilfe zur Gründung eines eigenen Hausstandes / Einrichtungsbeihilfe (1.200€, vorher 1.000€)
- Neue Beihilfe bei Geburt eines Kindes (250€, vorher nicht vorhanden)
- Klarstellung des Verfahrens bei Schulbüchern
In dem Bereich Vollzeitpflege
-
Klarstellung der Zuschüsse zu Heilbehandlungen: Bei gegebener medizinischer Indikation können anerkannte Therapien im
begründeten Einzelfall bezuschusst werden, falls kein vorrangiger
Leistungsträger die Kosten übernimmt. Die entsprechenden Nachweise sind
einzureichen. Für die Prüfung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
-
Neu, analog des Bildungs-
und Teilhabepaketes: Zur Förderung der Entwicklung wird für jedes Pflegekind ein jährlicher
Zuschuss in Höhe von 120,- € für die Teilhabe an kulturellen und sportlichen
Angebote zur Verfügung gestellt. Die zweckgemäße Verwendung ist nachzuweisen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Beihilfeänderungen sich kostenneutral verhalten werden, Erfahrungswerte müssen abgewartet werden.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Es wird davon ausgegangen, dass die Beihilfeänderungen sich kostenneutral verhalten werden, Erfahrungswerte müssen abgewartet werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |