Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
stellt fest, dass die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates am 21.04.2005
in folgendem Punkt falsch ist:
In den Wortbeiträgen zu TOP 3 „Resolution zur
Polizeistrukturreform in NRW – SV 01/034“ heißt es:
Aus seiner Tätigkeit
als Vorsitzender des Kreispolizeibeirates verwies Ratsmitglied Horzella/dUH
darauf, dass die Verabschiedung der Resolution in der heutigen Sitzung des
Rates angesichts des derzeitigen Wahlkampfes wichtig wäre. Dennoch sei er sich
sicher, dass eine Reform komme, egal wer die Landtagswahl gewinne. In diesem Zusammenhang verwies er auch
darauf, dass die Polizeibehörden in NRW in den vergangenen Jahren von
ursprünglich 54 auf jetzt nur noch 16 zurückgefahren wurde. (…)
Richtigerweise müsste
es heißen:
(…) In diesem
Zusammenhang verwies er auch darauf, dass die Polizeibehörden in NRW unter
Einbeziehung der Bezirksregierung von jetzt 54 auf dann, je nach politischem
Vorschlag, zwischen 13 und 20 Behörden zurückgefahren werden. (…)
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Niederschrift über die 6.
Sitzung des Rates am 21.04.2005 teilte Ratsmitglied Horzella mit:
„im Protokoll der letzten Ratssitzung sind
meine Aussagen zur Resolution "Polizeistrukturreform" sachlich falsch
dargestellt. Für meine Aussage hatte ich als "Spickzettel" meine
Erklärung, die ich auch im Kreistag abgegeben habe.
Kreistagsaussage s. Protokoll Kreistag vom
21.4.2005:
"Sehr geehrter Herr
...
nicht nur für meine Fraktion, sondern auch
als Vorsitzender des Polizeibeirates fühle ich mich aufgefordert zur vorliegenden
Resolution Stellung zu nehmen.
Wir sind in Wahlkampfzeiten. Danach wird
dieses Thema sicherlich wieder sachlicher behandelt werden. Fest steht, dass,
wer auch immer die Landtagswahl am 22. Mai d.J. gewinnen wird, eine
Polizeireform kommt. Fast alle Bundesländer haben ihre Polizeireform
abgeschlossen. NRW hinkt hier seit vielen Jahren hinterher.
Die heutige Resolution ist nicht darauf
gerichtet, sich gegen Reformen im Polizeibereich auszusprechen. Vielmehr signalisiert
sie die Bereitschaft, dass die Kreispolizeibehörde Mettmann bereit ist, ihren
erforderlichen und angemessenen Beitrag zu einer Reform zu leisten.
Die Aussagen über die Vorstellungen zur
Polizeireform sind auf Landesebene von SPD, GRÜNE und FDP ausreichend dargestellt
und stimmen in vielen Bereichen mit den Vorschlägen der "Scheu
Kommission" überein. Welch ein Zufall!
Seit dem 15.02.05 liegen nun Aussagen der
CDU zu der von Ihr so bezeichneten "großen Verwaltungsreform" vor. Zu
erkennen ist, was die CDU für den Polizeibereich bzw. die innere Sicherheit
will oder nicht will. Z. B.
-
keine Megabehörden, macht aber keine genauen Angaben zur Behördengröße;
-
"möchte" die Landräte erhalten;
- Einführung der so genannten
Wachpolizei zur Verstärkung polizeilicher Präsenz in der Öffentlichkeit. D. h.
"Billigpolizei". Eignungsvoraussetzung - 18 Jahre und eine 12 wöchige
Kompaktausbildung. Danach sollen ihnen viele polizeiliche Befugnisse übertragen
werden, bis hin zur Anwendung des "Unmittelbaren Zwanges". Die Ausbildungszeit
für Polizeibeamtinnen und - beamte
dauert z. Zt. rund fünf Jahre bis sie auf die Kreispolizeibehörden verteilt
werden.
Überalterung:
Keine der z. Zt. im Landtag vertretenen
Parteien macht aber Aussagen dazu, wie gegen die sich anbahnende Veralterung
der Polizei vorgegangen werden soll.
Heute sind im
Polizeibereich 18 % älter als 50 Jahre. In 10 Jahren sind 40 % älter als 50
Jahre.
Einstellungen/Ruhestand:
z. Zt. werden jährlich 480 bis 500
Neueinstellungen vorgenommen. Gleichzeitig gehen aber 750 bis 800 Polizeibeamtinnen
und -beamte in den Ruhestand. Mittelfristig führt das zu Stellenabbau und zur
völligen Kompensation der durch die Neuorganisation beabsichtigten
Bereitstellung von Personal für den operativen Bereich.
In wie weit das vom Innenminister gegebene
Versprechen, im Zuge der "Neuorganisation der Polizei" keine Wachen
zu schließen, unter den genannten Vorzeichen eingehalten werden kann, mag sich
jeder von Ihnen selbst ausrechnen.
Ich
will und kann Sie nur bitten, die vorliegende Resolution heute zu unterstützen,
um sich gegenüber den politischen Kräften im Landtag für die Zukunft
entsprechend zu positionieren.
Danke für's zuhören."
Sofern im Hinblick auf bestehende
Kreispolizeibehörden die Zahlen "54" und "16" überhaupt
ergänzend zum obigen Text gefallen sind, so kann der Satz auf Seite 9 nur wie
folgt lauten:
"In diesem Zusammenhang verwies er
auch darauf, dass die Polizeibehörden in NRW unter Einbeziehung der Bezirksregierung
von jetzt 54 auf dann, je nach politischem Vorschlag, ca. 16 Behörden
zurückgefahren werden." (Die bisher vorliegenden politischen Vorschläge
liegen zwischen 13 und 20 Behörden. Wo die Zahl 16 herkommt ??)
Auch unter der Einbeziehung von gemachten
Versprechern wäre der im Protokoll stehende Satz einfach nur
"Unsinn"! Ich bitte im Protokoll entsprechende Änderungen
vorzunehmen.
Gemäß § 24 Absatz 5 der
Geschäftsordnung des Rates sind Bedenken gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Niederschrift dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Sofern er die Bedenken teilt,
kann er dies durch Beschluss feststellen.
Günter Scheib