Betreff
Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates am 27.04.2005, Bedenken gegen die Richtigkeit
Vorlage
WP 04-09 SV 01/037
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates am 21.04.2005 in folgendem Punkt falsch ist:

 

In den Wortbeiträgen zu TOP 3 „Resolution zur Polizeistrukturreform in NRW – SV 01/034“ heißt es:

 

Aus seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Kreispolizeibeirates verwies Ratsmitglied Horzella/dUH darauf, dass die Verabschiedung der Resolution in der heutigen Sitzung des Rates angesichts des derzeitigen Wahlkampfes wichtig wäre. Dennoch sei er sich sicher, dass eine Reform komme, egal wer die Landtagswahl gewinne. In diesem Zusammenhang verwies er auch darauf, dass die Polizeibehörden in NRW in den vergangenen Jahren von ursprünglich 54 auf jetzt nur noch 16 zurückgefahren wurde. (…)

 

Richtigerweise müsste es heißen:

(…) In diesem Zusammenhang verwies er auch darauf, dass die Polizeibehörden in NRW unter Einbeziehung der Bezirksregierung von jetzt 54 auf dann, je nach politischem Vorschlag, zwischen 13 und 20 Behörden zurückgefahren werden. (…)

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates am 21.04.2005 teilte Ratsmitglied Horzella mit:

 

„im Protokoll der letzten Ratssitzung sind meine Aussagen zur Resolution "Polizeistrukturreform" sachlich falsch dargestellt. Für meine Aussage hatte ich als "Spickzettel" meine Erklärung, die ich auch im Kreistag abgegeben habe.

 

Kreistagsaussage s. Protokoll Kreistag vom 21.4.2005:

 

"Sehr geehrter Herr ...

 

nicht nur für meine Fraktion, sondern auch als Vorsitzender des Polizeibeirates fühle ich mich aufgefordert zur vorliegenden Resolution Stellung zu nehmen.

 

Wir sind in Wahlkampfzeiten. Danach wird dieses Thema sicherlich wieder sachlicher behandelt werden. Fest steht, dass, wer auch immer die Landtagswahl am 22. Mai d.J. gewinnen wird, eine Polizeireform kommt. Fast alle Bundesländer haben ihre Polizeireform abgeschlossen. NRW hinkt hier seit vielen Jahren hinterher.

 

Die heutige Resolution ist nicht darauf gerichtet, sich gegen Reformen im Polizeibereich auszusprechen. Vielmehr signalisiert sie die Bereitschaft, dass die Kreispolizeibehörde Mettmann bereit ist, ihren erforderlichen und angemessenen Beitrag zu einer Reform zu leisten.

 

Die Aussagen über die Vorstellungen zur Polizeireform sind auf Landesebene von SPD, GRÜNE und FDP ausreichend dargestellt und stimmen in vielen Bereichen mit den Vorschlägen der "Scheu Kommission" überein. Welch ein Zufall!

 

Seit dem 15.02.05 liegen nun Aussagen der CDU zu der von Ihr so bezeichneten "großen Verwaltungsreform" vor. Zu erkennen ist, was die CDU für den Polizeibereich bzw. die innere Sicherheit will oder nicht will. Z. B.

-         keine Megabehörden, macht aber keine genauen Angaben zur Behördengröße;

-         "möchte" die Landräte erhalten;

-         Einführung der so genannten Wachpolizei zur Verstärkung polizeilicher Präsenz in der Öffentlichkeit. D. h. "Billigpolizei". Eignungsvoraussetzung - 18 Jahre und eine 12 wöchige Kompaktausbildung. Danach sollen ihnen viele polizeiliche Befugnisse übertragen werden, bis hin zur Anwendung des "Unmittelbaren Zwanges". Die Ausbildungszeit für Polizeibeamtinnen und -      beamte dauert z. Zt. rund fünf Jahre bis sie auf die Kreispolizeibehörden verteilt werden.

 

Überalterung:

 

Keine der z. Zt. im Landtag vertretenen Parteien macht aber Aussagen dazu, wie gegen die sich anbahnende Veralterung der Polizei vorgegangen werden soll.

 

Heute sind im Polizeibereich 18 % älter als 50 Jahre. In 10 Jahren sind 40 % älter als 50 Jahre.

 

Einstellungen/Ruhestand:

 

z. Zt. werden jährlich 480 bis 500 Neueinstellungen vorgenommen. Gleichzeitig gehen aber 750 bis 800 Polizeibeamtinnen und -beamte in den Ruhestand. Mittelfristig führt das zu Stellenabbau und zur völligen Kompensation der durch die Neuorganisation beabsichtigten Bereitstellung von Personal für den operativen Bereich.

 

In wie weit das vom Innenminister gegebene Versprechen, im Zuge der "Neuorganisation der Polizei" keine Wachen zu schließen, unter den genannten Vorzeichen eingehalten werden kann, mag sich jeder von Ihnen selbst ausrechnen.

 

 Ich will und kann Sie nur bitten, die vorliegende Resolution heute zu unterstützen, um sich gegenüber den politischen Kräften im Landtag für die Zukunft entsprechend zu positionieren.

 

Danke für's zuhören."

 

Sofern im Hinblick auf bestehende Kreispolizeibehörden die Zahlen "54" und "16" überhaupt ergänzend zum obigen Text gefallen sind, so kann der Satz auf Seite 9 nur wie folgt lauten:

"In diesem Zusammenhang verwies er auch darauf, dass die Polizeibehörden in NRW unter Einbeziehung der Bezirksregierung von jetzt 54 auf dann, je nach politischem Vorschlag, ca. 16 Behörden zurückgefahren werden." (Die bisher vorliegenden politischen Vorschläge liegen zwischen 13 und 20 Behörden. Wo die Zahl 16 herkommt ??)

 

Auch unter der Einbeziehung von gemachten Versprechern wäre der im Protokoll stehende Satz einfach nur "Unsinn"! Ich bitte im Protokoll entsprechende Änderungen vorzunehmen.

 

Gemäß § 24 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Rates sind Bedenken gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Niederschrift dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Sofern er die Bedenken teilt, kann er dies durch Beschluss feststellen.

 

 

Günter Scheib