Hier: Blockflötenensemble „rondo flautino“ der Kantorei Hilden
Beschlussvorschlag:
„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Ensembles „ rondo
flautino“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Kantor der
evangelischen Kirchengemeinde Hilden und Leiter des Ensembles „rondo flautino“,
Herr Friedhelm Haverkamp, stellte am 07.08.2007 den als Anlage
beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und
Organisationen in Hilden.
Bei dem Ensemble
„rondo flautino“ handelt es sich nicht um einen beim Amtsgericht Langenfeld eingetragenen
Verein, sondern um ein Ensemble, das aus 10 erwachsenen Mitgliedern besteht und
zur Kantorei Hilden gehört.
Die dem Antrag
beigefügten Berichte der Tagespresse (s. Anlage) belegen die nach den
Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in
Hilden erforderlichen öffentlichen Auftritte des Flötenensembles. Nach diesen
Richtlinien kann dieses Ensemble zur evangelischen Kirche Hilden, - ihrerseits eine
Organisation - gerechnet werden.
Das Flötenensemble
„rondo flautiono“ erhält zur Zeit keine finanzielle Förderung durch die Stadt
Hilden.
Nach den zur Zeit
gültigen Richtlinien (§ 2.1, Stand
28.04.2004) erhalten Kultur pflegende Vereine und Organisationen in Hilden bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern einen
jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 256,- €.Â
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Bei positiver
Beschlussfassung über den Antrag der Kantorei Hilden für das Flötenensemble „rondo
flautino“ auf Anerkennung als Kultur pflegende Organisation kann der
erforderliche Betrag in Höhe von 256,- € noch im laufenden Jahr 2007aus dem
Produkt Kulturförderung finanziert werden, obwohl dieser Antrag zur Zeit der
Haushaltsplanung 2007 noch nicht vorlag. Im Produkthaushalt Kulturförderung ist
für die Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden
ein Betrag in Höhe von 32.900,-€ enthalten.
Da dieses
Aufwandskonto nicht unter die Budgetierungsregeln fällt, werden nach Abstimmung
mit dem Amt für Finanzservice ggf. zusätzlich erforderliche Mittel
bereitgestellt, nicht benötigte Mittel fallen an den Gesamthaushalt zurück.
Der Chor der
Erlöserkirche und der Chor der Jesus Christuskirche wurden zum 30.06.2007 aufgelöst,
so dass die für diese beiden Organisationen für das Jahr 2007 veranschlagten
Finanzmittel, in 2007 nur je zur Hälfte ausgezahlt wurden.
Die Verwaltung
steht dem Antrag der Kultur pflegenden Organisation „rondo flautino“ positiv gegenüber
und bittet den Kulturausschuss um Zustimmung.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen Â
ja |
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Produktnummer: |
040201 |
Bezeichnung: |
Kulturförderung |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2007 |
256,00 |
-- |
nein |
Pauschalzuschuss
nach den Richtlinien zur Förderung der
Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden |
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Sichtvermerk
Kämmerer |