Betreff
Antrag auf Anerkennung als Kultur pflegender Verein/Organisation in Hilden
Hier: Blockflötenensemble „rondo flautino“ der Kantorei Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 41/064
Aktenzeichen
III/41 Klp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Kulturausschuss beschließt die Aufnahme des Ensembles „ rondo flautino“ in die Liste der anerkannten Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Kantor der evangelischen Kirchengemeinde Hilden und Leiter des Ensembles „rondo flautino“, Herr Friedhelm Haverkamp, stellte am 07.08.2007 den als Anlage beigefügten Antrag auf Aufnahme in die Liste der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden.

 

Bei dem Ensemble „rondo flautino“ handelt es sich nicht um einen beim Amtsgericht Langenfeld eingetragenen Verein, sondern um ein Ensemble, das aus 10 erwachsenen Mitgliedern besteht und zur Kantorei Hilden gehört.

Die dem Antrag beigefügten Berichte der Tagespresse (s. Anlage) belegen die nach den Richtlinien zur Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden erforderlichen öffentlichen Auftritte des Flötenensembles. Nach diesen Richtlinien kann dieses Ensemble zur evangelischen Kirche Hilden, - ihrerseits eine Organisation - gerechnet werden.

Das Flötenensemble „rondo flautiono“ erhält zur Zeit keine finanzielle Förderung durch die Stadt Hilden.

 

Nach den zur Zeit gültigen  Richtlinien (§ 2.1, Stand 28.04.2004) erhalten Kultur pflegende Vereine und Organisationen in Hilden  bis zu einer Größe von 70 Mitgliedern einen jährlichen Pauschalzuschuss in Höhe von 256,- €. 

 

Bei positiver Beschlussfassung über den Antrag der Kantorei Hilden für das Flötenensemble „rondo flautino“ auf Anerkennung als Kultur pflegende Organisation kann der erforderliche Betrag in Höhe von 256,- € noch im laufenden Jahr 2007aus dem Produkt Kulturförderung finanziert werden, obwohl dieser Antrag zur Zeit der Haushaltsplanung 2007 noch nicht vorlag. Im Produkthaushalt Kulturförderung ist für die Förderung der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden ein Betrag in Höhe von 32.900,-€ enthalten.

Da dieses Aufwandskonto nicht unter die Budgetierungsregeln fällt, werden nach Abstimmung mit dem Amt für Finanzservice ggf. zusätzlich erforderliche Mittel bereitgestellt, nicht benötigte Mittel fallen an den Gesamthaushalt zurück.

Der Chor der Erlöserkirche und der Chor der Jesus Christuskirche wurden zum 30.06.2007 aufgelöst, so dass die für diese beiden Organisationen für das Jahr 2007 veranschlagten Finanzmittel, in 2007 nur je zur Hälfte ausgezahlt wurden.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag der Kultur pflegenden Organisation „rondo flautino“ positiv gegenüber und bittet den Kulturausschuss um Zustimmung.

 

 

Günter Scheib

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

040201

Bezeichnung: 

Kulturförderung

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2007

256,00

--

nein

Pauschalzuschuss nach den Richtlinien zur Förderung

der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen in Hilden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer