Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden im Jahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 68/017
Aktenzeichen
IV 68 Bt
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen Daten

der Stadt Hilden 2005

 

G. Scheib


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2005

 

Anlage a       Entwicklung der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2005

Anlage b       Abfall- und Wertstoffmengen 2005 - Leistungsdaten

Anlage c       Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage d       Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988

Anlage e       Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

 

Die Gesamtmüllmenge im Jahr 2005 ist um 230 to (0,8 %) gesunken.  Bei den Abfällen zur Beseitigung ist ein leichter Rückgang von 66 to zu verzeichnen, bei den Abfällen zur Verwertung wurden 163 to weniger eingesammelt.

 

Im Einzelnen beträgt die Entwicklung bei den Wertstoffmengen:

Altpapier                +  96 to

LVP                       - 110 to

Altglas                    -   19 to

Bioabfällen             - 223 to

Grünabfällen                   +  84 to

 

Insgesamt ergibt sich hier eine Stagnation der Abfallmengen. Die Reduzierung bei den Bioabfällen ist nicht zu begründen, da Anzahl und Volumen an Biotonnen zugenommen haben. Gleichzeitig hat die Grünabfallmenge auf dem Recyclinghof zugenommen.   Die Recyclingquote von 50 % aus dem letzten Jahr konnte gehalten werden.

 

Beim angemeldeten Restmüllvolumen ist wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist in den nächsten Jahren im Auge zu behalten, da das angemeldete Volumen die Bemessungsgrundlage der Abfallgebühr darstellt. Im gewerblichen Bereich sind durch die ab 1.6.2005 in Kraft getretene Ablagerungsverordnung hoffentlich auch wieder steigende bzw. rückkehrende Restmüllvolumina aus diesem Bereich zu erwarten.

 

Ein Problem in der Abfallwirtschaft ergab sich in den letzten Monaten des Jahres 2005. Die Fa. REMONDIS, die im Auftrag der DUALES SYSTEM DEUTSCHLAND GmbH die Leichtstoffverpackungen in Hilden einsammelt, hat strenge Kontrollen der gelben Sammelgefäße eingeführt. Hintergrund sind steigende Mengen im System und eine geänderte Abrechnungsbasis zwischen den Systembeteiligten.

 

In Deutschland werden statistisch ca. 27 kg pro Einwohner an Verpackungen verbraucht. In Hilden, dem Kreis Mettmann und vielen anderen Gebietskörperschaften werden diese Mengen in den letzten Jahren überschritten, was auf Fehlbefüllungen mit Nichtverpackungen und Restmüll schließen lässt. Diese (nicht lizenzierten / bezahlten) Übermengen im Dualen System gehen andererseits zu Lasten des angemeldeten Restmüllvolumens und der Bemessungsgrundlage.

 

Die Stadt Hilden hat mit der Fa. Remondis bezüglich dieser Vorgehensweise in den letzten Monaten mehrere Gespräche mit dem Ziel geführt, die Hildener Bürger, Bürgerinnen und die Betriebe besser und intensiver über die Hintergründe der Kontrollen zu informieren.  Am 15 . Mai fand unter Beteiligung aller kreisangehörigen Städte sowie Vertretern der Fa. REMONDIS und der DSD GmbH eine Aussprache statt.

 

Die Fa. Remondis hat hier zugesagt, alle gelben Wertstoffgefäße mit Sortieraufklebern und einer Remondis Hotline zu bekleben, bei der man weitere Informationen abfragen kann. Die gelben Säcke sind seit 1992 mit einer Sortieranleitung bedruckt. Im Fall einer Fehlbefüllung wird ein zusätzlicher Aufkleber „falsch befüllt“ angebracht.

 

In die gelben Säcke / Tonnen gehören nur leere VERPACKUNGEN und Verpackungsbestandteile aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbunden (z.B. Tetra Paks) mit dem Symbol „Grüner Punkt“.  DSD und Remondis haben diesbezüglich zugesagt, auch Verpackungen ohne den Grünen Punkt (sog. Trittbrettfahrer bzw. Selbstentsorger) zu akzeptieren, um der derzeitigen Verunsicherung der Systemnutzer Rechnung zu tragen.

 

NICHT in die gelben Säcke und Gefäße gehören Gegenstände bzw. Produkte wie Plastikschüsseln, Tabletts, Eimer, Kleiderbügel, Dämmplatten, Kinderspielzeug, usw.  Diese Produkte bestehen zwar auch aus den genannten Materialien, sind aber keine Verpackungen. Deshalb gehören solche Abfälle in die Restmülltonne. Leider werden mit zunehmender Bewohnerzahl pro Grundstück / Gebäude auch ganze Restmüllbeutel in den gelben Tonnen und Containern entsorgt.

 

 

Entwicklungen in der Abfallwirtschaft:

 

Seit dem 1. Januar 2003 ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft.  Die Verordnung beinhaltet Regelungen zur Getrennthaltung von Abfällen im gewerblichen Bereich und soll die so genannte Scheinverwertung eindämmen. Konkret regelt die Verordnung, dass auch gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung die Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder eines von ihm beauftragten Dritten - in angemessenem Umfang - zu nutzen haben.

Die Stadt Hilden hat diese gesetztlichen Regelungen in die städt. Abfallsatzung eingearbeitet und den angemessenen Umfang in Form von Einwohnergleichwerten definiert.

Gewerbebetriebe, die bei den regelmäßigen Überprüfungen des Steueramtes durch ein zu niedriges Müllvolumen auffallen, werden umgehend angeschrieben und auf die Regelungen der GewAbfVO hingewiesen.

 

 

Die Gebührensituation:

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist weiterhin optimistisch zu betrachten. Nach Gebührenreduzierungen von 10 % und 1 % in den beiden Vorjahren konnten die Abfallgebühren zum Jahr 2006 um weitere 5 % gesenkt werden. Dies bedeutet konkret eine Reduzierung der Gebühr für

einen Restmüllcontainer 1100 l bei wöchentlicher Leerung   um 154 €             (3.014 auf 2860 €)

und eine Restmülltonne    120 l bei 14-täglicher Leerung                um     8 €             (  164 auf    156 €)

 

Nach den positiven Vorjahresfaktoren Übernahme der Altpapierabfuhr durch den Zentralen Bauhof und Synergien durch ein neues Arbeitszeitmodell, ist die aktuelle Gebührenentwicklung vor allem dem Beitritt des Kreises Mettmann zur Entsorgungskooperation ECOCITY zuzuschreiben. In Punkto Entsorgungssicherheit, Anlagenauslastung und Preisstabilität ist dies für die nächsten Jahre als richtungsweisende Entscheidung zu interpretieren.

 

Der kostenerhöhende Faktor „Erweiterung der Elektrogerätesammlung und des Wertstoffhofes“ konnte durch andere positive Faktoren mehr als ausgeglichen werden.

 

G. Scheib


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein


Personelle Auswirkungen

 

Nein