Betreff
Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 24 a hier: Eintragung in die Denkmalliste
Vorlage
WP 04-09 SV 60/049
Aktenzeichen
856-05-her
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Walder Straße 24 a in Hilden und beschließt seine Eintragung in die Denkmalliste.

 

(G. Scheib)


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung B-Plan Nr.165 A wurde der Denkmalwert des Gebäudes Walder Straße 24 a überprüft.

 

Am 14.09.2005 und 31.05.2006 fanden daraufhin gemeinsame eingehende Außenbesichtigungen des Gebäudes Walder Straße 24 a mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege zur Überprüfung des Denkmalwertes gemäß §2 DSchG statt. Die Gebäudesubstanz im Inneren konnte noch nicht beurteilt werden, da der Eigentümer bislang nicht bereit war, einer Begehung durch die Denkmalbehörden zuzustimmen.

 

Das Gebäude Walder Straße 24 a wurde mit Bescheid vom 11.07.2006 vorläufig in die Denkmalliste der Stadt Hilden eingetragen. Die vorläufige Unterschutzstellung läuft nach Ablauf von 6 Monaten aus, wenn innerhalb dieses Zeitraums nicht das Verfahren zur endgültigen Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird.

 

Da für das Villengebäude Walder Straße 24 a nach Auffassung des Landschaftsverbandes/Rheinisches Amt für Denkmalpflege die Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes vorliegen, stellt  das Gebäude ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW dar und ist daher endgültig in die Denkmalliste einzutragen.

 

Die Beurteilung des Denkmalwertes der Gebäudesubstanz im Inneren hätte einer Begehung bedurft.

 

Die Begründung ist dem beigehefteten Auszug aus der Denkmalliste zu entnehmen.

 

 

 

(G. Scheib)

 

PS.

 

Nach Erstellung der Sitzungsvorlage ging das Schreiben des Eigentümers vom 13.07.2006 mit folgendem Inhalt ein:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

„bezugnehmend auf unsere heutige telefonische Unterredung überreichen wir Ihnen in der Anlage in Kopie das uns heute förmlich zugestellte Schreiben Ihres Hauses, Sachgebiet Bauaufsicht.

 

Mit diesem Schreiben wird unser Objekt gemäß § 4 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorläufig unter Schutz gestellt.

 

Wie Sie in unserem Telefonat mitteilen, ist Ihnen dieser Vorgang nicht bekannt.

 

Wir widersprechen dieser Unterschutzstellung nachdrücklich.

 

Es gibt keine vernünftige Begründung, dieses Objekt als Denkmal auszuweisen.

 

Die Entscheidung Ihrer Bauaufsicht ist rein willkürlich.

 

Sie verfolgt offensichtlich lediglich den Zweck ein neues „Bahnhofs-Denkmal“ in Hilden zu erhalten.

 

Wir bitten Sie, diese vorläufige Unterschutzstellung umgehend wieder aufzuheben.“

 

Der Eingang dieses Widerspruchs wurde verwaltungsseitig bestätigt mit Hinweis auf die Abgabe an die Widerspruchsbehörde.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Nein



Personelle Auswirkungen

 

Nein