Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Stadtentwicklungsausschusses:
1.      Die
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie folgt
abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Schreiben des Kreises Mettmann vom
16.06.2006
         Der Anregung der Unteren
Landschaftsbehörde, dass im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LPB) oder im
Umweltbericht eine gutachterliche Aussage zum Vorhandensein von Nist-, Brut-,
Wohn- oder Zufluchtsstätten streng geschützter Tiere enthalten sein sollte,
wird gefolgt. Ein weitergehendes Gutachten wird nicht durchgeführt, da für das
Vorhandensein von Lebensräumen streng geschützter Tiere keinerlei Anhaltspunkte
vorliegen.
Der Anregung, dass die im
LPB beschriebenen externen Maßnahmen in einer Karte dargestellt werden sollten
und mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen sind sowie bei Rechtskraft
in das zur Verfügung gestellte KOMKAT eingetragen werden sollten, wird gefolgt.
Die Anregung, dass die
Ausführung der Versickerungs-, bzw. Rückhaltemulde für das Niederschlagswasser
rechtzeitig vorher mit dem BRW und der Unteren Wasserbehörde abzustimmen sind,
wird zur Kenntnis genommen.
Den Anregungen aus Sicht des
Kreisgesundheitsamtes bezüglich des Lärmschutzes wird gefolgt, die hieraus
resultierenden Änderungen werden in den Bebauungsplan im zeichnerischen Teil
und den textlichen Festsetzungen sowie in Begründung und Umweltbericht übernommen.
Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen von der Hochdahler Straße
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 251 gilt weiterhin das Gutachten zum
Bebauungsplan Nr. 7A, 3. Änderung, da im Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 42 für
den Bereich „Am Bürenbach“ das Vorhandensein von zwei Schallschirmen (zur
Minderung des Gewerbelärms der Tankstelle) bei der Beurteilung des
Verkehrslärms zugrunde gelegt wurde und die Werte somit nicht auf die Situation
des Bereichs In den Hesseln anwendbar sind. Für die Lärmimmissionen von der
Autobahn und des Ostrings wird dieses Gutachten als Grundlage für die
Festsetzungen herangezogen.
1.2Â Â Â Â Schreiben des BUND vom 19.06.2006
Den Anregungen des BUND wird
insoweit gefolgt, dass die Grundflächenzahl (GRZ) im gesamten Bereich der
straßenbegleitenden Bebauung auf 0,3 reduziert wird, um geringere Bebauungsdichten
und Versiegelungsgrade zu gewährleisten. Im Gebiet der Flächenausweisung
südlich der Hochdahler Straße wird die Grundflächenzahl auf einen Wert von 0,2
reduziert, um auch hier den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten
und weiterhin eine Bebauungsstruktur zu erhalten, die dem heutigen
grünorientierten Charakter des Gebiets In den Hesseln entspricht. Der Anregung,
die Planung des Wendehammers zu ändern, um die Eiche zu erhalten, wird nicht
gefolgt, da die bereits durchgeführte Straßenausbauplanung des Tiefbau- und
Grünflächenamtes der Stadt Hilden Grundlage für den Bebauungsplan ist und der
Wegfall der Eiche im landschaftspflegerischen Fachbeitrag berücksichtigt wird.
1.3Â Â Â Â Schreiben der Stadtwerke Hilden GmbH vom
07.06.2006
         Die Stadt Hilden nimmt den Hinweis zu
Kenntnis, dass sich Teile der bereits verlegten Gas-, Wasser- und Elektro-
Versorgungsleitungen nach dem Straßenausbau auf privaten Grundstücken befinden.
Die Ermittlung, in welcher Art und Weise hier Grunddienstbarkeiten zu Gunsten
der Stadtwerke Hilden eingetragen werden müssen, liegt jedoch im Aufgabenbereich
der Stadtwerke und ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens.
1.4 Â Â Â Â Schreiben des staatlichen Umweltamtes
Düsseldorf vom 14.06.2006
         Das Schreiben des staatlichen
Umweltamtes wird zur Kenntnis genommen.
1.5Â Â Â Â Schreiben der RWE Net AG, Netzbereich
Bergisch Land, vom 09.06.2006Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â
Das Schreiben der RWE Net AG, Netzbereich Bergisch Land, wird zur Kenntnis
genommen. Die RWE Rhein- Ruhr wird im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.
1.6Â Â Â Â Schreiben der Polizeiinspektion Mitte,
PHW Hilden vom 09.06.2006
         Das Schreiben der Polizeiinspektion
Hilden wird zur Kenntnis genommen.
2.      Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 251 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 251 liegt im Hildener Norden, östlich
der Hochdahler Straße. Das Gebiet wird
begrenzt von der Hochdahlerstraße im Westen, von der Grenze eines
Landschaftsschutzgebietes im Osten, vom Bürenbach im Norden, im Nordwesten von
den nördlichen Grenzen der Flurstücke 39 und 19 sowie vom Biesenbach im Süden.
Das Ziel der Planung ist es,
die bauliche Ausnutzung der Grundstücke städtebaulich zu ordnen sowie die
Erschließung und Erreichbarkeit des Gebiets insbesondere durch den Ausbau eines
Wendehammers zu sichern. Die Erschließungssituation soll hiermit geklärt und
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke geregelt werden. Die Stadt
Hilden plant weiterhin die erstmalige Herstellung der Straße In den Hesseln.
Dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung liegt der Entwurf der Begründung und
des Umweltberichts mit Stand vom 24.07. 2006 zugrunde.
( Günter Scheib
)
Erläuterungen und Begründungen:
Im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden wurde
am 30.11.2005 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 251 für den Bereich In den
Hesseln beschlossen. Am 15.03.2006 wurde im Stadtentwicklungsausschuss dem
städtebaulichen Entwurf zugestimmt.
Am 30.03.2006 wurde im Rathaus der Stadt Hilden eine
Bürgeranhörung zu diesem Bebauungsplanentwurf durchgeführt, zu der die
Betroffenen schriftlich, mittels Presse sowie im Internet eingeladen wurden.
Aus den Anregungen der Bürger in Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
ergab sich keine Notwendigkeit, den Bebauungsplanentwurf grundlegend zu
überarbeiten. Den Anregungen der Bürger, bei denen es sich in der Hauptsache um
den Wunsch nach weiteren Baumöglichkeiten handelt, wurde allerdings in so weit
Rechnung getragen, dass im Unterschied zum ersten Entwurf auf den Flurstücken
1170, 1174 und 1176 (alle Flur 9) ein vergrößertes Baufenster ausgewiesen
wurde. Im Übrigen wurde eine Bebauung in zweiter Reihe, die in der Bürgeranhörung
umstritten war, nicht ermöglicht.
Das Protokoll zu der Bürgeranhörung sowie im
Nachhinein schriftlich eingegangene Stellungnahmen von Bürgern liegen dieser
Sitzungsvorlage bei.
Im Laufe des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 251
ergab sich zur Klärung einer unklaren Erschließungssituation die Notwendigkeit,
ein Geh- und Fahrrecht außerhalb des Geltungsbereichs (süd- östlich der Straße
In den Hesseln) des Bebauungsplanes nachrichtlich einzutragen. Dieses Geh- und
Fahrrecht befindet sich in Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die positive
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde bezüglich dieses Geh- und
Fahrrechts liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Weiterhin wurden mit dem Entwurf, den textlichen
Festsetzungen und dem Entwurf der Begründung mit Schreiben vom 18.05.2006 neben
den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Auch aus den Anregungen der internen Ämter
ergaben sich keine grundlegenden Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Weder
die internen Ämter noch die externen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange mit Ausnahme der Unteren Landschaftsbehörde äußerten sich hinsichtlich
des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung.
In dieser Sitzungsvorlage wird ein Vorschlag zur
Abhandlung der eingegangenen Anregungen zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen
dieser Abhandlung wurden der Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung
leicht verändert. Dies gilt auch für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag.
Falls der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am
20.09.2006 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fasst, ist die
Offenlage für den Zeitraum vom 09.10. bis zum 10.11.2006 geplant.
( Günter Scheib )
Finanzielle Auswirkungen            JA
Die finanziellen Auswirkungen des
Bebauungsplanverfahrens werden in der Begründung unter
Punkt 7. „Kosten und Zeitpunkt der Durchführung“ aufgeführt.
Personelle Auswirkungen
Nein