Betreff
Bericht des SKFM über die Schuldner- und Insolvenzberatung 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 50/059
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss  nimmt den Jahresbericht 2011 des Sozialdienstes Kath. Frauen und Männer über die Durchführung der Sozialberatung für Schuldner in Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 9.4.2003 hat die Stadt Hilden mit dem Sozialdienst Kath. Frauen und Männer Hilden (SKFM) eine Vereinbarung über die wirksame, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hilden abgeschlossen.

Die Vereinbarung trat am 1.1.2003 in Kraft  und galt für die Dauer von 3 Jahren.

Aufgrund der Arbeitsmarktreform ergab sich jedoch im Jahr 2006 eine Zuständigkeitsverlagerung. Für die Schuldnerberatung der Leistungsempfänger des SGB II (Arbeitslosengeld II) ist im Kreis Mettmann die ARGE ME-aktiv (jetzt Jobcenter ME-aktiv) zuständig. Die Vereinbarung wurde dementsprechend nach Beschluss des Rates am 25.4.2007 mit Wirkung ab 1.1.2007 geändert.

 

Der mit dem SKFM vereinbarte städt. Zuschuss in Höhe von  seinerzeit jährlich 99.000 € wurde daraufhin um den Anteil des Kreises Mettmann für die Leistungsempfänger des SGB II gekürzt.

Im Jahr 2011 betrug der Zuschuss der Stadt Hilden 46.291,-- €.

 

Der SKFM legt hiermit den Bericht  für das Haushaltsjahr 2011 vor; der Bericht ist als Anlage beigefügt.

Der Bericht enthält den Nachweis über die Einhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien und deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung.

 

Der bestehende Kontrakt zur Schuldnerberatung beinhaltet auch eine Präventionsarbeit, die sich allerdings lediglich auf einzelne Informationsveranstaltungen bezieht.

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales hat daher mit SV Nr. 50/082 am 10.6.2009 ein Präventionsprojekt an Schulen im Umfang von jährlich 20.000 € für die Dauer von 2 Jahren beschlossen. Der Bericht enthält daher auch Aussagen über dieses Präventionsprojekt, welches im  Oktober 2010 an den Start  ging.

 

Hinsichtlich der Fortführung dieses Präventionsprojektes wird auf die Beschlussvorlage SV 50/060 verweisen.

 

 

Zur Sitzung des Ausschusses werden Vertreter des SKFM eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.

 

 

Gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050301

Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0503013000

Zuschüsse

531800

Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

46.200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete