Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2011 des
Sozialdienstes Kath. Frauen und Männer über die Durchführung der Sozialberatung
für Schuldner in Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach dem Beschluss des
Rates der Stadt vom 9.4.2003 hat die Stadt Hilden mit dem Sozialdienst Kath.
Frauen und Männer Hilden (SKFM) eine Vereinbarung über die wirksame,
bedarfsgerechte und wirtschaftliche Durchführung der Schuldner- und Insolvenzberatung
in Hilden abgeschlossen.
Die Vereinbarung trat am
1.1.2003 in Kraft und galt für die Dauer
von 3 Jahren.
Aufgrund der Arbeitsmarktreform
ergab sich jedoch im Jahr 2006 eine Zuständigkeitsverlagerung. Für die
Schuldnerberatung der Leistungsempfänger des SGB II (Arbeitslosengeld II) ist
im Kreis Mettmann die ARGE ME-aktiv (jetzt
Jobcenter ME-aktiv) zuständig. Die Vereinbarung wurde dementsprechend nach
Beschluss des Rates am 25.4.2007 mit Wirkung ab 1.1.2007 geändert.
Der mit dem SKFM
vereinbarte städt. Zuschuss in Höhe von  seinerzeit jährlich 99.000 € wurde daraufhin um
den Anteil des Kreises Mettmann für die Leistungsempfänger des SGB II gekürzt.
Im Jahr 2011 betrug der
Zuschuss der Stadt Hilden 46.291,-- €.
Der SKFM legt hiermit den
Bericht für das Haushaltsjahr 2011 vor;
der Bericht ist als Anlage
beigefügt.
Der Bericht enthält den
Nachweis über die Einhaltung der vereinbarten Qualitätskriterien und deren
kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung.
Der bestehende Kontrakt zur
Schuldnerberatung beinhaltet auch eine Präventionsarbeit, die sich allerdings
lediglich auf einzelne Informationsveranstaltungen bezieht.
Der Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales hat daher mit SV Nr. 50/082 am 10.6.2009 ein Präventionsprojekt
an Schulen im Umfang von jährlich 20.000 € für die Dauer von 2 Jahren
beschlossen. Der Bericht enthält daher auch Aussagen über dieses Präventionsprojekt,
welches im  Oktober 2010 an den Start  ging.
Hinsichtlich der Fortführung
dieses Präventionsprojektes wird auf die Beschlussvorlage SV 50/060 verweisen.
Zur Sitzung des Ausschusses
werden Vertreter des SKFM eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050301 |
Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0503013000 |
Zuschüsse |
531800 |
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche |
46.200 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
(hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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