Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der SPE Mühle e.V. zur Obdachlosenarbeit in Hilden für 2011 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom
10.12.2003 einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Sozialpädagogischen
Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) über die Durchführung der
Obdachlosenbetreuung in Hilden zugestimmt.
Im Rahmen der Vereinbarung ist der Verein seinen
Berichtspflichten nachgekommen. Der Jahresbericht 2011 mit den entsprechenden
statistischen Daten ist als Anlage
der Sitzungsvorlage beigefügt.
Für das Jahr 2011 ist festzustellen und an den Daten
insbesondere beim Vergleich mit den Vorjahren zu erkennen, dass der mit der
Ãœbertragung der Obdachlosenarbeit beabsichtige Zweck einer wirksamen, bedarfsgerechten
und wirtschaftlichen Leistungserbringung in Hilden erreicht wurde. Der
Notunterkunftsbereich weist zum 31.12.2011 eine Parteienzahl von 25 mit 36
Personen auf (s. Statistik S. 6), zum Vergleich 2010 24 Parteien mit 48
Personen und ist mit weit unter 0,1 % auf einem sehr niedrigen Niveau.
Der Arbeitsschwerpunkt der SPE Mühle liegt jedoch in
der Wohnungssicherung. So wurden im Jahr 2011 245 Parteien gleich 404 Personen
im Sinne dieses Arbeitsschwerpunktes beraten. Aufgrund der aktuellen Veränderungen
der Rahmenbedingungen (massive Einschnitte bei den Förderungsmaßnahmen im
Bereich ALG II) ist zu befürchten, dass die Zahl der jungen Erwachsenen (2011
53 Personen), die von Obdachlosigkeit bedroht sind, weiter ansteigen wird.
Kontinuierlich und der Vereinbarung entsprechend sind
notwendige Abstimmungen zwischen der Stadt – Amt für Soziales und Integration –
und der SPE Mühle durch die eingerichtete Lenkungsgruppe, insbesondere im
Hinblick auf eine praxisorientierte Weiterentwicklung der Obdachlosenarbeit
erfolgt. Die Zusammenarbeit ist gut und vertrauensvoll.
Gemeinsam mit der SPE Mühle wird an einem Konzept bezüglich der Aufgabe der Häuser Krabbenburg
und Richrather Str. 257 gearbeitet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf
die SV 50/051 – Kooperation der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. und
der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)-
Zwischenbericht - verwiesen, die am 5.12.2011 im Sozialausschuss beraten wurde.
Zur Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der SPE
Mühle eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier aXnkreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1008011000 |
Hilfen für Obdachlose |
531840 |
Zuschüsse SPE Mühle |
411.055 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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