Betreff
Bericht der SPE Mühle e.V. über die Durchführung der Obdachlosenarbeit 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 50/058
Aktenzeichen
III/50-Kl.
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der SPE Mühle e.V. zur Obdachlosenarbeit in Hilden für 2011 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 10.12.2003 einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) über die Durchführung der Obdachlosenbetreuung in Hilden zugestimmt.

 

Im Rahmen der Vereinbarung ist der Verein seinen Berichtspflichten nachgekommen. Der Jahresbericht 2011 mit den entsprechenden statistischen Daten ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Für das Jahr 2011 ist festzustellen und an den Daten insbesondere beim Vergleich mit den Vorjahren zu erkennen, dass der mit der Übertragung der Obdachlosenarbeit beabsichtige Zweck einer wirksamen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Leistungserbringung in Hilden erreicht wurde. Der Notunterkunftsbereich weist zum 31.12.2011 eine Parteienzahl von 25 mit 36 Personen auf (s. Statistik S. 6), zum Vergleich 2010 24 Parteien mit 48 Personen und ist mit weit unter 0,1 % auf einem sehr niedrigen Niveau.

Der Arbeitsschwerpunkt der SPE Mühle liegt jedoch in der Wohnungssicherung. So wurden im Jahr 2011 245 Parteien gleich 404 Personen im Sinne dieses Arbeitsschwerpunktes beraten. Aufgrund der aktuellen Veränderungen der Rahmenbedingungen (massive Einschnitte bei den Förderungsmaßnahmen im Bereich ALG II) ist zu befürchten, dass die Zahl der jungen Erwachsenen (2011 53 Personen), die von Obdachlosigkeit bedroht sind, weiter ansteigen wird.

 

Kontinuierlich und der Vereinbarung entsprechend sind notwendige Abstimmungen zwischen der Stadt – Amt für Soziales und Integration – und der SPE Mühle durch die eingerichtete Lenkungsgruppe, insbesondere im Hinblick auf eine praxisorientierte Weiterentwicklung der Obdachlosenarbeit erfolgt. Die Zusammenarbeit ist gut und vertrauensvoll.

Gemeinsam mit der SPE Mühle wird an einem Konzept  bezüglich der Aufgabe der Häuser Krabbenburg und Richrather Str. 257 gearbeitet.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die SV 50/051 – Kooperation der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. und der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG)- Zwischenbericht - verwiesen, die am 5.12.2011 im Sozialausschuss  beraten wurde.

 

Zur Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der SPE Mühle eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.

 

 

Gez. Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

100801

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier aXnkreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1008011000

Hilfen für Obdachlose

531840

Zuschüsse SPE Mühle

411.055

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete