Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden wählt für die Zeit vom 17.03.2012 bis zum 16.03.2017 erneut Herrn Harald
Sudmann, Walder Straße 375 a, 40724 Hilden, zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk
Hilden I (Süden und Osten).“
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Durchführung
der vorgerichtlichen Streitschlichtung sind in den Gemeinden
Nordrhein-Westfalens Schiedsämter einzurichten; Rechtsgrundlage hierfür ist das
Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW). Die Aufgaben des
Schiedsamtes werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen)
wahrgenommen. Die Wahlzeit einer Schiedsperson beträgt fünf Jahre, die Tätigkeit
erfolgt ehrenamtlich.
Seitens der Justiz
wird ausdrücklich gewünscht, dass Schiedspersonen voraussichtlich mehr als eine
Wahlzeit zur Verfügung stehen. Die Schiedsleute sind in Nordrhein-Westfalen als
ehrenamtliche Streitschlichter tätig, um als vorgerichtliche Instanz die
Gerichte bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen zu
entlasten. Insoweit sind sie Dienstkräfte des jeweiligen Amtsgerichtes. Auch
der Direktor des Amtsgerichtes Langenfeld, zu dessen Amtsgerichtsbezirk die Stadt
Hilden gehört, befürwortet eine kontinuierliche Fortsetzung guter Schiedsmannleistungen.
Eine vom Rat
gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst nach Bestätigung durch den Direktor
des zuständigen Amtsgerichtes antreten, dort wird sie auch auf die Erfüllung
ihrer Pflichten vereidigt.
In Hilden sind
zwei Schiedsamtsbezirke eingerichtet, diese sind mit Hilden I (Süd/Ost) und
Hilden II (Nord/West) bezeichnet. Das sensible Ehrenamt wird im Hildener Bezirk
I bereits seit fünfundzwanzig Jahren von Herrn Harald Sudmann außerordentlich
engagiert wahrgenommen. Seine fünfte Amtszeit endet nun am 16.03.2012. Damit
wird eine Neuwahl erforderlich.
Herr Sudmann hat auf Nachfrage der Verwaltung bereits seine Zustimmung
zur Ãœbernahme einer weiteren Amtszeit als Schiedsmann gegeben. Die Verwaltung
schlägt daher vor, Herrn Sudmann wieder zu wählen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister