Betreff
Verbrauchsdaten öffentlich genutzter Gebäude
- Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 17.05.2011 -
Vorlage
WP 09-14 SV 26/054
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Verbrauchsdaten für die öffentlich genutzten Gebäude und die weitere Vorgehensweise zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, schrittweise Optimierungsvorschläge für die Objekte mit den höchsten Abweichungen bei den Verbrauchsdaten vorzulegen.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hatte während der überörtlichen Prüfung im Jahr 2010/2011 mittels eines interkommunalen Vergleichs festgestellt, dass die bei den städt. Liegenschaften in Hilden zu verzeichnenden Energieverbrauchswerte bei Wärme und Strom im Vergleich zu von dort herangezogenen Vergleichsobjekten überproportional hoch liegen. Dies hatte sich grundsätzlich auch bereits in einer Untersuchung des Büros EU-tech ergeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte daraufhin am 17.05.2011 (Anlage 1) beantragt, ein Energieerfassungssystem aufzubauen, jährliche Energieberichte vorzulegen sowie Optimierungsmöglichkeiten und den dazu erforderlichen Aufwand aufzuzeigen. Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vom 12.09.2011 und anschließend im Haupt- und Finanzausschuss war dann vereinbart worden, zunächst die erforderlichen Grunddaten zu ermitteln und diese zu den Haushaltsplanberatungen im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorzulegen. Dies soll mit dieser Sitzungsvorlage geschehen.

 

Zur strukturellen Aufarbeitung der Defizite im Bereich der Versorgungsmedien hatte die Verwaltung zunächst eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin eingesetzt. Zunächst erstellte sie eine verbesserte Energiedatenbank zur Ermittlung und Auswertung der Verbräuche. Anschließend sollte jedes Gebäude auf Ursachen und Hinweise für hohe Verbrauchsdaten, auf Einflussgrößen für die hohen Energiekennzahlen und Optimierungsmöglichkeiten der Kostenverteilung auf die Nutzer untersucht werden. Allerdings ist diese Mitarbeiterin wegen Antritt des Mutterschutzes aus der aktiven Tätigkeit bei der Stadt Hilden ausgeschieden und konnte die ihr übertragene Aufgabe nicht mehr fortführen.

 

Bis zum Ausscheiden der Mitarbeiterin wurde eine Energiedatenbank grundsätzlich konzeptioniert und dabei auch detailliert ermittelt, welche Gebäude bzw. Gebäudeteile tatsächlich über die jeweiligen Zähleinrichtungen (Haupt- oder Zwischenzähler) erfasst werden. Diese Grundlagenarbeit war erforderlich, um die Verbrauchswerte einzelner Gebäude mit den auch von der Gemeindeprüfungsanstalt verwendeten Richtzahlen vergleichen zu können. Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt wies nämlich für einzelne Gebäude auf enorm hohe Energieverbrauchswerte hin, die sich nicht erklären ließen. Inzwischen steht fest, dass zum Teil keine gebäudescharfen Zähleinrichtungen vorliegen, so dass die Vergleichsergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt zwangsläufig relativiert werden müssen.

 

Zur kontinuierlichen weiteren Bearbeitung der Aufgabenstellung und unter Erhöhung der Arbeits-dichte in einzelnen Bereichen wurde nach dem Ausscheiden der o.g. Mitarbeiterin verwaltungsseitig die laufende Erfassung der einzelnen Verbrauchsdaten auf weitere Bedienstete übertragen. Diese Erfassung ist für die städtisch genutzten Gebäude nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse und der Vergleich mit den Kennwerten für die jeweiligen Versorgungsmedien Strom, Wasser und Gas sind in den Anlagen 2-4 dargestellt.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat sich bei ihrer letztjährigen Prüfung auf die Energiekennwerte von Schulen und Sporthallen konzentriert und deren Verbrauchsdaten mit einem einheitlichen Kennwert verglichen. Eine weitere Differenzierung der Kennwerte z.B. nach Schulgebäuden mit bzw. ohne Sporthalle oder nach alleinstehenden Sporthallen wurde dabei allerdings nicht vorgenommen. Aus diesem Grund sind Abweichungen von diesem Kennwert natürlich vorprogrammiert.

 

Zum Vergleich der Energieverbrauchswerte bei den weiteren städtischen Gebäuden, die nicht der Betrachtung durch die Gemeindeprüfungsanstalt unterlagen, wie z.B. Übergangswohnheime oder Jugendzentren konnte die GPA auf Nachfrage leider keine Kenn-/Vergleichswerte zur Verfügung stellen. Daher hat die Verwaltung hilfsweise auf die Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand zurückgegriffen, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht wurden. Dieses Regelwerk findet Anwendung bei der Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Nichtwohngebäude und kann nach Einschätzung der Verwaltung als Vergleichsinstrument herangezogen werden.

 

Nachteil hierbei ist, dass entsprechende Kennwerte für den Wasserverbrauch der öffentlich genutzten Gebäude nicht in diesen Regularien zu finden sind. Hier wird stattdessen auf die (allerdings auch nicht vollständig vorhandenen) Werte des Energieberichtes der Stadt Dortmund zurückgegriffen, die seit vielen Jahren ein Energiemanagement betreibt. Für Wasserverbrauch in städt. Unterkünften für Obdachlose und Asylanten, Museen und WC-Anlagen, Heizenergieverbräuche in Friedhofsgebäuden und WC-Anlagen sowie Stromverbrauchswerte in Friedhofgebäuden und WC-Anlagen liegen keine Kennwerte der Stadt Dortmund vor. Die Verwaltung ist bemüht für 2012 auch für diese Gebäudegruppen Verbrauchskennwerte für einen weiteren Vergleich der Verbrauchswerte zu ermitteln.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Gebäuden ist die Abweichung der Verbräuche (hohe Verbräuche) zu den Kennwerten besonders auffällig und zunächst nicht erklärbar:

 

 

Wasser

Ltr./m² BGF

Gas

kwH/m² BGF

Strom

kwH/m² BGF

Furtwänglerstr. 2a, Sportplatz

1522

 

168

Weidenweg 3, Sportplatz

1997

151

59

Kalstert 84, Schule + Sporthalle

361

68

 

Hoffeldstr., Sportplatzgebäude

335

 

29

Schalbruch 33, Schule + Sporthalle

 

44

 

 

Nunmehr wird verwaltungsseitig zunächst mit der Ursachenforschung insbesondere für vorgenannten zu hohen Strom-, Gas- und Wasserverbräuche begonnen und es werden objekt-bezogen mögliche Lösungswege zur Senkung der Verbrauchszahlen erörtert werden. Dies soll zunächst mit der im Amt für Gebäudewirtschaft vorhandenen haustechnischen Personalausstattung von 1,6 Vollzeitstellen erfolgen. Ob es im weiteren Vorgehen der Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen bei über 100 zu betreuenden Gebäuden erforderlich wird, diesen Bereich personell zu verstärken, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden, da es hierbei auf die technische Komplexität der einzelnen Maßnahmen ankommt. Die Verwaltung wird auf diesen Aspekt im Bedarfsfall zurückkommen.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister