Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl.
I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet
liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Osten durch die Hochdahler
Straße, im Süden durch die Mittelstraße, im Westen durch die Westgrenzen der
Flurstücke 1079 und 1080 (in Flur 49 der Gemarkung Hilden) und im Nordwesten
durch die Mühlenstraße.
Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine in der heutigen Größe nicht mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf in eine gemischte Baufläche – Kerngebiet – umgewandelt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Auslöser für die
Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden ist das
„Projekt Reichshof“ (siehe hierzu Sitzungsvorlage 61/275 für die gleiche
Sitzung des STEA, in der das Projekt im Zusammenhang mit dem
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73A ausführlich
dargestellt wird).
Das Plangebiet der
48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im derzeit gültigen FNP als Fläche
für den Gemeinbedarf ausgewiesen, und zwar mit der Konkretisierung „für
kirchliche Zwecke“.
Aufgrund der
geplanten Nutzungen im Projekt Reichshof – Einzelhandel, Büros, Gastronomie,
Wohnungen – ist eine Anpassung der Flächennutzungsplan-Ausweisung erforderlich.
Anstelle von
„Fläche für den Gemeinbedarf“ soll nun eine „gemischte Baufläche“ (eine Kerngebietsausweisung)
treten.
Das Verfahren zur
48. Änderung des Flächennutzungsplanes soll weitgehend parallel zur 6. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 73A durchgeführt werden.
Daher wird der
Aufstellungsbeschluss nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtentwicklungsausschuss
vorgelegt.
Günter Scheib