Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der SV 66/161 hatte die Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss am 18.3.2009 einen umfassenden Bericht zu den Grundlagen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt. Daraus wird hier noch einmal das Resümee erwähnt:

 

11. Resümee

Die WRRL setzt für die Gewässer einheitliche Zustands- und Zeitziele fest. Weiterhin gibt sie für die Bestandsaufnahme und Bewertung einheitliche Regeln.

 

Nach Möglichkeit soll für alle der WRRL unterliegenden Gewässer bis spätestens 2027 der gute Zustand oder das gute ökologische Potential erreicht werden.

 

Für die Gewässer in Hilden hat die Auswertung ergeben, dass diese als erheblich verändert einzustufen sind. Hier ist daher das gute ökologische Potential anzustreben.

 

Die durchzuführen Maßnahmen zur Zielerreichung sind nur grob –programmatisch- fixiert. Auf der Basis von Planungen des BRW ist hier bereits eine Reihe von Maßnahmen benannt. Für den Be-reich der Stadtentwässerung kann derzeit wegen des sich in der Bearbeitung befindlichen Gene-ralentwässerungsplanes die Auswirkung der WRRL nicht konkret benannt werden. Es ist aber mit einem steigenden Investitionsbedarf zu rechnen.

 

Zu dem derzeit laufenden Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit muss die Stadt Hilden aus Sicht der Verwaltung keine Stellungnahme abgeben.

 

 

Gemäß Artikel 13 der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in Europa ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Die Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten können durch detaillierte Bewirtschaftungspläne ergänzt werden. Nordrhein-Westfalen hat dazu einen Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm für die Landesanteile an den Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas sowie Planungseinheitensteckbriefen - mit Planungsergebnissen und Programmmaßnahmen für einzelne Wasserkörper bzw. Wasserkörpergruppen - erstellt. Am 22.12.2008 wurde ein - im intensiven Mitwirkungsprozess erarbeiteter - Entwurf dieser Dokumente veröffentlicht. Die Regionalräte, die sondergesetzlichen Wasserverbände, die anerkannten Naturschutzverbände, die Träger öffentlicher Belange, sonstige Interessengruppen und alle Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 21.6.2009 die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Mehr als 1200 Stellen haben von dem Angebot Gebrauch gemacht. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde der Entwurf fortgeschrieben und den Mitgliedern des Landtags übermittelt. Nach politischer Beratung hat der  für Umweltfragen zuständige Ausschuss am 24.02.2010 sein Einvernehmen erteilt. Damit sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm einschließlich der Planungseinheitensteckbriefe behördenverbindlich.

 

Aus den in den o.a. Plänen und Programmen festgelegten Zielen müssen nun operable Maßnahmenpläne entwickelt werden. Dies geschieht in sogenannten Umsetzungsfahrplänen. Die fachliche Erstellung hat der Bergisch-Rheinische-Wasserverband (BRW) für sein Verbandsgebiet und damit die Fließgewässer in Hilden übernommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der Erstellung dieser Fachunterlagen erfolgte nach einer informatorischen Auftaktveranstaltung  in 2 Workshops. Zu näheren Einzelheiten sei auf die Webseite des BRW unter www.brw-haan.de/aktuelles/Umsetzungsfahrpläne WRRL  verwiesen.

 

Dabei wurde für die einzelnen Gewässer abschnittweise von einem Fachbüro ermittelt, welche Maßnahmen voraussichtlich notwendig sind, um die WRRL-Ziele zu erreichen. Solche Maßnahmen reichen von dem Belassen von Totholz im Gewässer bis zur Gewässerneutrassierung. Die gesamte Bandbreite von Maßnahmen und detaillierte Erläuterungen finden sich in Anlage 1. Die Vorgehensweise bei der Festlegung der notwendigen Maßnahmen wurde den Beteiligten im 1. Workshop des BRW ausführlich dargestellt. Sie ist auf der o.a. Webseite unter Workshop Süd einsehbar, wegen des Umfanges (96 Seiten) kann sie der SV nicht beigefügt werden.

In den o.a. Workshops wurde von den Beteiligten geprüft, ob die eingeplanten Maßnahmen machbar sind oder nicht bzw. eine detailliertere Prüfung erfolgen muss. Dabei beschränkte sich die Prüfung auf die grundsätzliche technische oder auch rechtliche Machbarkeit. Beispielsweise wurde die notwendige Änderung von Bachverrohrungen auch dann als machbar bewertet, wenn derzeit ein Haus darauf steht, denn dies kann ja ggfls. in der Zukunft abgebrochen sein.

 

Die vom BRW für den 2. Workshop bereitgestellten Pläne mit den geplanten Maßnahmen sind, soweit sie Hilden betreffen, als Anlage 2ff beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung gibt es nur an 2 Punkten einen Prüfbedarf an den geplanten Maßnahmen:

-Durchlass Garather Mühlenbach zwischen Richrather Straße und St.-Konrad-Allee

-Durchlass Hoxbach unter Straße im Loch

 

Über diese Maßnahmenpläne hinaus besteht der Umsetzungsfahrplan des BRW noch aus ergänzenden Erläuterungen und tabellarischen Darstellungen (Struktur vom Ministerium vorgegeben wg. Berichtspflicht EU). Hierin sind u.a. Angaben zu Priorisierung und Kosten enthalten. Diese Tabellen sind den Maßnahmeplänen in der Anlage 2ff zugeordnet.

 

Nach den Zeitplanungen zum Stand der Workshops sollten die Beteiligten etwaige zusätzliche Stellungnahmen bis Ende Januar abgegeben haben. Am 9.2.2012 soll eine Abschlussveranstaltung stattfinden. Bis März 2012 soll der dann erarbeitete Umsetzungsfahrplan den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Dieser Termin ergibt sich daraus, dass bis Ende 2012 der EU ein Zwischenbericht zur Umsetzung der WRRL erstattet werden muss.

 

Auf einen Punkt sei aber noch besonders hingewiesen (Auszug aus einer Veröffentlichung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom Oktober 2010 „Musterumsetzungsfahrplan“ www.wiki.flussgebiete.nrw.de/images/8/8e/2011-05-13_Musterumsetzungsfahrplan_Vers.2.2.pdf ):

 

 

Damit wird deutlich, dass letztlich die Gremien des BRW über die Durchführung der Maßnahmen entscheiden müssen.

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden lassen sich derzeit von hier aus kaum seriös einschätzen. Dies hängt wesentlich von 2 Faktoren ab:

-In welchem Umfang werden Zuschüsse z.B. durch das Land NRW gewährt

-wer ist der Maßnahmenträger (allein der BRW oder auch Dritte)

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

130101

Stadtentwässerung

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

ggfls. ab 2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

Noch nicht genau bekannt

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung: Derzeit können die finanziellen Auswirkungen noch nicht benannt werden. Sie sind nach jeweiliger Ermittlung in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete