Betreff
Lärmaktionsplan A46 in Kooperation mit der Stadt Erkrath
Vorlage
WP 09-14 SV 61/129
Aktenzeichen
IV/61.1 Lärmaktionsplan
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Anregung der Stadt Erkrath zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Erkrath ist mit der Bitte an die Stadt Hilden herangetreten, lärmmindernde Maßnahmen für den Abschnitt der A 46 zwischen den Anschlussstellen Erkrath und Haan-West vorzuschlagen, um dadurch für einen Teil der benachbarten Erkrather Bevölkerung langfristig eine Verringerung der Lärmbelastung zu erreichen.

 

Die Fahrbahn auf diesem Abschnitt der A46 befindet sich auf Hildener Stadtgebiet, der hiervon emittierende Lärm belastet jedoch vornehmlich Erkrather Bürger. Die Stadt Erkrath kann allerdings im eigenen Lärmaktionsplan keine Maßnahmen vorschlagen, die außerhalb ihres Stadtgebietes liegen. Ähnliches gilt für die Situation an der Stadtgrenze Erkrath / Haan.

 

Entsprechend der Lärmkartierung für das Stadtgebiet Hildens sind von der A46 nur wenige Anwohner in Hilden betroffen, so dass im Lärmaktionsplan der Stadt Hilden (siehe Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/121) für die A46 keine Maßnahmen zur Minderung der Lärmemissionen enthalten sind.

 

Um jedoch der Stadt Erkrath entgegenzukommen, schlägt die Verwaltung vor, das von der Stadt Erkrath in Auftrag gegebene Gutachten bzgl. in Frage kommender lärmreduzierender Maßnahmen abzuwarten, um dann einen Sonderlärmaktionsplan kommunenübergreifend durch die Städte Erkrath, Hilden und Haan aufzustellen.

 

Dieser gemeinsame Lärmaktionsplan, von dem in erster Linie die Stadt Erkrath profitiert, würde dann auch von der Stadt Erkrath verfasst und in den formalen Beteiligungsprozess eingebracht werden.

 

Demnach ist diese Sitzungsvorlage mit dem Anschreiben der Stadt Erkrath vom Stadtentwicklungsausschuss lediglich zur Kenntnis zu nehmen, um die politischen Gremien über diesen kooperativen Weg zu informieren, formale Hürden zu überwinden und Maßnahmen vorschlagen zu können, die außerhalb eines betroffenen Gemeindegebietes liegen.

 

Ãœber den weiteren Verlauf wird die Verwaltung jeweils zeitnah berichten.

 

 

H.Thiele