Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Sozialausschuss die neuen Richtlinien zu Förderung der
Nachbarschaftszentren in Hilden in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
und Begründungen:
Im Rahmen eines
umfangreichen, von 2004 bis 2007 andauernden, Träger übergreifenden Modernisierungsprozesses
haben sich die Altentagesstätten in Hilden zu den heutigen Nachfrage- und
Gemeinwesen orientierten und miteinander vernetzten Nachbarschaftszentren
weiterentwickelt. Im Jahr 2010 wurde dieser Prozess mit einer neuen
Schwerpunktsetzung fortgesetzt und fortgeschrieben. Im Mittelpunkt stand die
präventive Entwicklung von Konzepten zur Stärkung der Selbsthilfekräfte des
Gemeinwesens, der Förderung und Wiederbelebung von Nachbarschaftsstrukturen und
der Förderung von Beteiligung und Selbstorganisation. Ziel ist es, ein von Bürgerengagement,
Mitverantwortung und Selbstverantwortung geprägtes Gemeinwesen zu erreichen,
das hochaltrigen Bürgerinnen und Bürgern – flankiert von präventiven Maßnahmen
des Gesundheitswesens und dezentral angebotenen Alltagshilfen -Â durch nachbarschaftliche Hilfen und
informelle soziale Netzwerke Unterstützung im Pflegevorfeld bietet. Es wurden
12 Qualitätsziele gemeinsam erarbeitet und vereinbart.
Durch diesen
weiteren Modernisierungsprozess sind die Nachbarschaftszentren für die zukünftigen
Aufgaben, Problemlagen und Herausforderungen gut gerüstet. Die Ergebnisse
dieser Weiterentwicklung der Seniorenarbeit wurden mit der Sitzungsvorlage
50/015 in der Sitzung des Sozialausschusses am 10.03.2011 präsentiert. Dieser
Sitzungsvorlage wurde auch das gemeinsame Schreiben der Träger der Nachbarschaftszentren
beigefügt, in dem diese ihre Zustimmung und Unterstützung zu dem neuen Konzept
bestätigt haben. Gleichzeitig machten die Träger allerdings deutlich, dass eine
Anpassung und Anhebung der städtischen Zuschüsse unverzichtbar sei. Es wurde
darum gebeten, eine angemessene Bezahlung und Bezuschussung der Personalkosten
sicherzustellen. Das Schreiben ist als Anlage erneut beigefügt.
Die Bezuschussung
der Nachbarschaftszentren erfolgt derzeit auf der Grundlage der vom Rat der
Stadt am 23.06.2004 beschlossenen Förderrichtlinien. Danach werden Personalkosten
bis zu einer Eingruppierung nach Vergütungsgruppe Vc des damals gültigen Bundesangestelltentarifvertrages
berücksichtigt. Diese Eingruppierung entspricht der heutigen Entgeltgruppe EG 8
des TVöD, in der Altenpfleger eingestuft werden.
Diese Einstufung
entspricht heute nicht mehr den Anforderungen an eine Leitung eines Nachbarschaftszentrums.
Leiterinnen von Nachbarschaftszentren sind Hauptakteure in den Vernetzungs- und
Abstimmungsstrukturen der Hildener Seniorenarbeit. Die Arbeit erfordert einen
hohen Grad selbstorganisierten Handelns. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist
die Qualifikation zu einer Sozialarbeiterin/Sozialarbeiters oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen
mit staatlicher Anerkennung. Eine solche Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe S 11
des neuen Tarifvertrages des Sozial- und Erziehungsdienstes bewertet.
Dies
korrespondiert auch mit den seit dem 01.01.2011 gültigen neuen
Förderrichtlinien des Kreises Mettmann. Diese Richtlinien sehen ein
Bewertungssystem vor, durch das die Qualität der Arbeit in den
Nachbarschaftszentren verbessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei das Erfordernis,
eine qualifizierte Leitung einzusetzen, die eine beratende, leitende und moderierende
Funktion innehat. Nur ein Nachbarschaftszentrum mit einer Leitung, die über
eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Qualifikation verfügt, erhält
nach dem Bewertungssystem des Kreises Mettmann die Höchstpunktzahl.
Aus diesem Grunde
wird eine Anpassung der städtischen Förderrichtlinien vorgeschlagen, damit
diesen neuen Anforderungen Rechnung getragen werden kann. Danach sollen die
Träger der Nachbarschaftszentren in Hilden zukünftig einen Personalkostenzuschuss
in Höhe von 50% der Personalkosten einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin der
Entgeltgruppe S 11 Stufe 3 (z.Zt. 23.290 €) erhalten. Die bisherige in den
Richtlinien enthaltene Besitzstandsregelung soll weiter beibehalten werden.
Damit wird es weiter möglich, die Personalkosten der Leitung des Nachbarschaftszentrums
„Jungbrunnen“ zu bezuschussen, die bereits seit Mitte 1997 diese Tätigkeit ausübt.
Erst eine Personalfluktuation würde an dieser Stelle zur Anwendung der neuen
Richtlinien mit der dort festgelegten Entgeltgruppe führen.
Mit dieser
Anpassung der Richtlinien würde dem Begehren der Träger Rechnung getragen werden,
die Personalkosten höher zu bezuschussen. Allerdings würden dadurch Mehrkosten
in Höhe von ca. 15.000 € entstehen.
Zur Finanzierung
dieser Mehrkosten wird im Einvernehmen mit den Trägern der Nachbarschaftszentren
vorgeschlagen, die unter 2.3 der derzeitigen Richtlinien vorgesehene Bezuschussung
besonderer Projekte für das Haushaltsjahr 2012 ersatzlos zu streichen. Eine
umfassende Projektarbeit wird allerdings auch künftig zum originären
Aufgabeninhalt der Nachbarschaftszentren gehören, zumal eine stetige
Projektarbeit eine der Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung durch den
Kreis Mettmann ist.
Mit dem Wegfall
dieser bislang zusätzlichen Projektförderung würde es gelingen, den oben genannten
finanziellen Aufwand zu kompensieren.
Des weiteren sind
redaktionelle Änderungen der Richtlinien vorgesehen. Die bisherige Bezeichnung
„Seniorenbegegnungsstätten“ wird in „Nachbarschaftszentren“ umgewandelt.
Die Neufassung der
Richtlinien geht aus der Anlage hervor. Darin wurden die erwähnten Änderungen
entsprechend gekennzeichnet.
Mit der
vorgeschlagenen Neufassung der Richtlinien wäre die weitere Arbeit der Träger
der Nachbarschaftszentren abgesichert und ein vielfältiges, wirksames und in
sich vernetztes Angebotsspektrum für Senioren weiter gewährleistet.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101 |
Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0501011000 |
Zuschüsse |
531830 |
Zuschüsse Altenbegegnungsstätten/Klubs |
189.000€ |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden
Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
X |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |