Betreff
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Seniorenbegegnungsstätten in Hilden v. 23.6.2004
Vorlage
WP 09-14 SV 50/054
Aktenzeichen
III/50-50.84.10.Kl.
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss die neuen Richtlinien zu Förderung der Nachbarschaftszentren in Hilden in der vorgelegten Fassung.

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen eines umfangreichen, von 2004 bis 2007 andauernden, Träger übergreifenden Modernisierungsprozesses haben sich die Altentagesstätten in Hilden zu den heutigen Nachfrage- und Gemeinwesen orientierten und miteinander vernetzten Nachbarschaftszentren weiterentwickelt. Im Jahr 2010 wurde dieser Prozess mit einer neuen Schwerpunktsetzung fortgesetzt und fortgeschrieben. Im Mittelpunkt stand die präventive Entwicklung von Konzepten zur Stärkung der Selbsthilfekräfte des Gemeinwesens, der Förderung und Wiederbelebung von Nachbarschaftsstrukturen und der Förderung von Beteiligung und Selbstorganisation. Ziel ist es, ein von Bürgerengagement, Mitverantwortung und Selbstverantwortung geprägtes Gemeinwesen zu erreichen, das hochaltrigen Bürgerinnen und Bürgern – flankiert von präventiven Maßnahmen des Gesundheitswesens und dezentral angebotenen Alltagshilfen -  durch nachbarschaftliche Hilfen und informelle soziale Netzwerke Unterstützung im Pflegevorfeld bietet. Es wurden 12 Qualitätsziele gemeinsam erarbeitet und vereinbart.

 

Durch diesen weiteren Modernisierungsprozess sind die Nachbarschaftszentren für die zukünftigen Aufgaben, Problemlagen und Herausforderungen gut gerüstet. Die Ergebnisse dieser Weiterentwicklung der Seniorenarbeit wurden mit der Sitzungsvorlage 50/015 in der Sitzung des Sozialausschusses am 10.03.2011 präsentiert. Dieser Sitzungsvorlage wurde auch das gemeinsame Schreiben der Träger der Nachbarschaftszentren beigefügt, in dem diese ihre Zustimmung und Unterstützung zu dem neuen Konzept bestätigt haben. Gleichzeitig machten die Träger allerdings deutlich, dass eine Anpassung und Anhebung der städtischen Zuschüsse unverzichtbar sei. Es wurde darum gebeten, eine angemessene Bezahlung und Bezuschussung der Personalkosten sicherzustellen. Das Schreiben ist als Anlage erneut beigefügt.

 

Die Bezuschussung der Nachbarschaftszentren erfolgt derzeit auf der Grundlage der vom Rat der Stadt am 23.06.2004 beschlossenen Förderrichtlinien. Danach werden Personalkosten bis zu einer Eingruppierung nach Vergütungsgruppe Vc des damals gültigen Bundesangestelltentarifvertrages berücksichtigt. Diese Eingruppierung entspricht der heutigen Entgeltgruppe EG 8 des TVöD, in der Altenpfleger eingestuft werden.

 

Diese Einstufung entspricht heute nicht mehr den Anforderungen an eine Leitung eines Nachbarschaftszentrums. Leiterinnen von Nachbarschaftszentren sind Hauptakteure in den Vernetzungs- und Abstimmungsstrukturen der Hildener Seniorenarbeit. Die Arbeit erfordert einen hohen Grad selbstorganisierten Handelns. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Qualifikation zu einer Sozialarbeiterin/Sozialarbeiters oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Eine solche Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe S 11 des neuen Tarifvertrages des Sozial- und Erziehungsdienstes bewertet.

 

Dies korrespondiert auch mit den seit dem 01.01.2011 gültigen neuen Förderrichtlinien des Kreises Mettmann. Diese Richtlinien sehen ein Bewertungssystem vor, durch das die Qualität der Arbeit in den Nachbarschaftszentren verbessert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei das Erfordernis, eine qualifizierte Leitung einzusetzen, die eine beratende, leitende und moderierende Funktion innehat. Nur ein Nachbarschaftszentrum mit einer Leitung, die über eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Qualifikation verfügt, erhält nach dem Bewertungssystem des Kreises Mettmann die Höchstpunktzahl.

 

Aus diesem Grunde wird eine Anpassung der städtischen Förderrichtlinien vorgeschlagen, damit diesen neuen Anforderungen Rechnung getragen werden kann. Danach sollen die Träger der Nachbarschaftszentren in Hilden zukünftig einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 50% der Personalkosten einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin der Entgeltgruppe S 11 Stufe 3 (z.Zt. 23.290 €) erhalten. Die bisherige in den Richtlinien enthaltene Besitzstandsregelung soll weiter beibehalten werden. Damit wird es weiter möglich, die Personalkosten der Leitung des Nachbarschaftszentrums „Jungbrunnen“ zu bezuschussen, die bereits seit Mitte 1997 diese Tätigkeit ausübt. Erst eine Personalfluktuation würde an dieser Stelle zur Anwendung der neuen Richtlinien mit der dort festgelegten Entgeltgruppe führen.

 

Mit dieser Anpassung der Richtlinien würde dem Begehren der Träger Rechnung getragen werden, die Personalkosten höher zu bezuschussen. Allerdings würden dadurch Mehrkosten in Höhe von ca. 15.000 € entstehen.

 

Zur Finanzierung dieser Mehrkosten wird im Einvernehmen mit den Trägern der Nachbarschaftszentren vorgeschlagen, die unter 2.3 der derzeitigen Richtlinien vorgesehene Bezuschussung besonderer Projekte für das Haushaltsjahr 2012 ersatzlos zu streichen. Eine umfassende Projektarbeit wird allerdings auch künftig zum originären Aufgabeninhalt der Nachbarschaftszentren gehören, zumal eine stetige Projektarbeit eine der Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung durch den Kreis Mettmann ist.

 

Mit dem Wegfall dieser bislang zusätzlichen Projektförderung würde es gelingen, den oben genannten finanziellen Aufwand zu kompensieren.

 

Des weiteren sind redaktionelle Änderungen der Richtlinien vorgesehen. Die bisherige Bezeichnung „Seniorenbegegnungsstätten“ wird in „Nachbarschaftszentren“ umgewandelt.

 

Die Neufassung der Richtlinien geht aus der Anlage hervor. Darin wurden die erwähnten Änderungen entsprechend gekennzeichnet.

 

Mit der vorgeschlagenen Neufassung der Richtlinien wäre die weitere Arbeit der Träger der Nachbarschaftszentren abgesichert und ein vielfältiges, wirksames und in sich vernetztes Angebotsspektrum für Senioren weiter gewährleistet.

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

050101

Seniorenarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0501011000

Zuschüsse

531830

Zuschüsse Altenbegegnungsstätten/Klubs

189.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent