Betreff
Einnahmen aus Nebentätigkeiten,
Anzeige nach § 18 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Vorlage
WP 04-09 SV 01/138
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis von der Aufstellung der gemäß den  §§ 69 und 71 Landesbeamtengesetz der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2007  sowie darüber hinausgehend von der Aufstellung der Nebentätigkeiten, die nicht der Anzeigepflicht unterliegen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Gemäß § 18 II in Verbindung mit § 71 Landesbeamtengesetz habe ich dem Rat jährlich eine Aufstellung meiner Nebentätigkeiten des Vorjahres vorzulegen, wenn die Einnahmen aus den Nebentätigkeiten im jeweiligen Jahr insgesamt 1.200 € übersteigen.

 

Nach § 13 Nebentätigkeitsverordnung (NtV) sind Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst (im Sinne des § 3 NtV)  insoweit abzuführen, als sie im Kalenderjahr 6.000 € übersteigen. 

 

Entsprechend der Aufstellung in der Anlage1 bleiben die Einnahmen mit  5.611,17  unter der maßgeblichen Abfuhrgrenze.

 

 

Als Anlage 2 ist beigefügt eine Aufstellung von Nebentätigkeiten, die nicht  der Anzeigepflicht unterliegen, weil sie zu den Aufgaben im Hauptamt gehören, und somit keine Nebentätigkeiten im Sinne der NtV darstellen oder weil keine Vergütung gezahlt wurde. Dennoch habe ich sie im Interesse maximaler Transparenz aufgeführt:

 

 

Diese Angaben habe ich auf unserer Homepage www.hilden.de veröffentlicht.

 

 

Günter Scheib