Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung und der geplanten Verfüllung der kleinen Teichanlage im Holterhöfchen.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Ausschusssitzung am 05.10.2011 wurde der Masterplan Holterhöfchen mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/061 beraten (siehe hierzu auch den beigefügten Auszug aus der Niederschrift). Neben der Freigabe der Rasenfläche vor dem Helmholtz-Gymnasium als Ballspielwiese (entsprechende Hinweisschilder sind angefertigt und werden in Kürze vor Ort aufgestellt), sollte die Verwaltung weiterhin die Kosten für die Sanierung der Teichanlage bzw. für das Zuschütten des Teiches ermitteln. Diese werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben.
Um die kleine Teichanlage sowie die umlaufende Wegflächen – entsprechend der ursprünglichen Anlagenplanung- wieder in einen verkehrssicheren und dauerhaft funktionsfähigen Zustand zu versetzen, wären die nachfolgend aufgelisteten Arbeiten erforderlich:
Alternativ wurde die Verfüllung der Teichanlage kalkuliert. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die defekten Wegebeläge, die Stützmauern, die Randeinfassungen sowie die Wassertechnik entfernt werden. Das Teichbecken verbleibt im Boden und wird an mehreren Stellen durchstoßen, damit ein eine Versickerung des Niederschlagwassers erfolgen kann. Nach einer Verfüllung des Beckens mit Boden erfolgt eine Raseneinsaat.Â
Die ehemalige kleine Teichanlage würde sich dann als eine durchgehende Rasenfläche darstellen, lediglich die Wegeverbindung an der westlichen Teichseite bliebe erhalten. Diese Lösung entspricht den Intentionen des Masterplans, welche insgesamt eine Verkleinerung der Wasserfläche vorsieht.
Die 2x jährlich erforderliche komplette Teichentleerung und –reinigung (inkl. Pumpeneinbau bzw. –ausbau), die Instandhaltungskosten für die Wassertechnik sowie die Stromkosten für den Pumpenbetrieb würden zukünftig entfallen (insgesamt ca. 4.000€/a).
Sofern in 2012 entgegen dem eingebrachten Haushaltsentwurf keine Haushaltsmittel für Maßnahmen an der Teichanlage zur Verfügung gestellt würden, könnten weitere auftretende Schäden nur im Hinblick auf den Aspekt der Erhaltung der Verkehrssicherheit repariert werden. Bei Defekten an den Wegebelägen bzw. der Teicheinfassung würden die angehobenen Platten entfernt und durch wassergebundenes Wegebaumaterial ersetzt werden. Schäden an den Einfassungsmauern des Teiches könnten nur provisorisch „gesichert“ werden.
Die ebenfalls in der o.g. Ausschusssitzung diskutierte Errichtung eines Bolzplatzes auf dem Dach eines vorhandenen Schulgebäudes wurde von der Verwaltung überprüft. Aufgrund der Gebäudegrößen sowie der in den Dachflächen vorhandenen Einbauten (Lüfter, Abläufe, Lichtkuppeln, Blitzschutz  etc.) könnte nur ein sehr kleines Spielfeld errichtet werden. Zudem wären die Kosten (Bau- und Unterhaltungskosten) für ein solches Spiel extrem hoch, da hier neben der eigentlichen Errichtung des Spielfeldes entsprechende Aufgänge auf das Dach sowie Absturz- und Ballsicherungen geschaffen werden müssten. Auch wurden beim Bau der Gebäude keine zusätzlichen Dachlasten für die Errichtung solcher Plätze berücksichtigt (zulässige Dachlast inkl. Schneelastreserve ist nicht ausreichend).
Insgesamt erscheinen die Aufwendungen für die nachträgliche Errichtung eines solchen Spielfelds auf bestehenden Gebäuden so unverhältnismäßig hoch, dass dieser Gedanke nicht weiter verfolgt werden sollte.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze
und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1301010010 |
Grünflächen |
545007 |
Aufwendungen
für Festwerte Grünflächen |
57.000 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Im
Haushaltsplanentwurf sind für 2012 Kosten für Maßnahmen an der Teichanlage in
Höhe von 57.000€ eingestellt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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