Betreff
Auflistung aller nach heutiger Planung zur (Ersatz-)Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbst-fahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte für den Haushalt 2012 ff., aufgrund Antrag Nr. 39 der CDU-Fraktion zum Haushalt 2007
Vorlage
WP 09-14 SV 68/037
Aktenzeichen
IV/68.05.01 - ku
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Auflistung der Verwaltung für den Haushalt 2012 ff. über alle nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuß die vorzeitige Bereitstellung von Haushaltsmitten zur Beschaffung einer LKW-Kehrmaschine  I681200184

     Investition:  184.300 €.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Grund des Antrages Nr. 39 der CDU-Fraktion vom 08.03.07 zum Haushalt 2007, ergänzt um den Antrag des Herrn Horzella (dUH) vom 02.01.2008 und die aus der Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 resultierenden Anregungen der SPD-Fraktion legt die Verwaltung hiermit begleitend zur Haushaltsplanung die jährlich fortzuschreibende und zu aktualisierende Auflistung der nach heutiger Planung zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte (hier für den Haushalt 2012 ff.) vor.

 

Die Beurteilungskriterien zu Bewertung des Zustandes und voraussichtlicher Lebensdauer setzen sich wie folgt zusammen:

 

voraussichtliche Lebensdauer

Die voraussichtliche Nutzungsdauer der von der Stadt eingesetzten Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte ergibt sich aus der für die Verwaltung verbindlichen Abschreibungstabelle.

Das in der beiliegenden Auflistung jeder Einheit zugeordnete Jahr entspricht dieser Vorgabe.

 

Zustandsbewertung

Die Kriterien für die Anmeldung von Ersatzbeschaffungen sind einzelfallbezogen. Die Prüfung einer Ersatzbeschaffung erfolgt grundsätzlich erst zum Ablauf der vorgegebenen Nutzungszeiträume, es sei denn, vor Ablauf der Nutzungsdauer haben sich die Einsatzanforderungen grundlegend geändert oder technische Problemlagen, z. B. Unfallschäden, erhebliche Reparaturen, usw. zwingen zu einer vorzeitigen Aussonderung.

Zum Ende der vorgegebenen Nutzungszeiträume und darauf folgend im Vorfeld der Mittelanforderungen, prüft die Verwaltung jährlich den technischen Zustand, insbesondere der im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zur Ersatzbeschaffungen anstehenden Einheiten.

 

Hier wird die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung an Hand sachlicher Kriterien wie z. B. Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Umweltverträglichkeit geprüft.

Liegen sachliche Gründe vor, z. B. TÜV-Abnahme, bedenklicher Schadstoffausstoß, technische Mängel oder kommt die Verwaltung nach sachgemäßer Abwägung zu dem Schluss, dass Betriebs- und Verkehrssicherheit einer Einheit nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufrecht erhalten werden können, so dass die Einheit absehbar ersetzt werden muss, erfolgt eine entsprechende Anmeldung von Haushaltsmitteln für eine Ersatzbeschaffung.

Die Beschaffung von Fahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräten, deren technischer Zustand und Einsatzbedingungen auch nach Ablauf der voraussichtlichen Lebensdauer nach NKF eine Weiternutzung rechtfertigen, wird unter Anpassung des Mittelbedarfs fortgeschrieben.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2008 wurde die Verwaltung durch Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zudem beauftragt, bei allen zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen auf eine CO2 –Minderung zu achten.

In die Vergabeentscheidungen fließt die durch Energieverbrauch und Schadstoffaustausch erzielte Energieeffizienz u. a. durch Beachtung der bei Vergaben nach VOL seit Mai 2011 anzuwendenden EU-Richtlinie “Saubere Fahrzeuge“ mit ein.

Zum Zeitpunkt der Mittelanforderung kann die Verwaltung jedoch noch keine konkreten Angaben zu den einzelnen Kenndaten einer zu beschaffenden Einheit geben, da zwischen verwaltungsinterner Mittelanforderung und endgültiger Vergabeentscheidung oft mehr als ein Jahr liegen.

 

Die Verwaltung hat daher die Auflistung der zur Beschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte um die jeweilige Schadstoffklasse ergänzt, die bei der Einteilung der Feinstaubplakettenvergabe in den Umweltzonen Anwendung findet.

Für die einzelnen im nächsten Haushaltsjahr zur Anschaffung anstehenden Fahrzeuge, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Großgeräte sind Zustandsbeschreibungen beigefügt.

 

Zustandsbeschreibungen für in der Finanzplanung vorgesehene Beschaffungen werden nicht gemacht, da deren Zustand abschließend frühestens zum vorgesehenen Beschaffungsjahr bewertet wird. Zustandsbeschreibungen oder –prognosen machen aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.

 

Bei den für nächstes Jahr anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen wurde anlässlich der Mitte des Jahres abgegebenen Mittelanmeldung bewusst auf die Angabe der Unterhaltungskosten des nicht repräsentativen Zeitraumes von 01 - 08/11 verzichtet, da nach Auffassung des Fachamtes gesicherte Jahresdaten der Jahre 2009 und 2010 mehr Aussagekraft besitzen.

 

Das Fachamt erlaubt sich aus fachlicher Sicht zudem den Hinweis, dass nach hiesiger Auffassung die Aussagekraft summierter Unterhaltungskosten ohnehin relativ ist.

Insbesondere bei den Einheiten, deren Ersatzbeschaffung kurzfristig, d. h. im kommenden Haushaltsjahr, vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit bereits nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei den nächstes Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeugen/Arbeitsgeräten in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen.

 

Angaben zur Laufleistung bei Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls den Erläuterungen beigefügt. Auch hier erlaubt sich das Fachamt aus sachlicher und fachlicher Sicht darauf hinzuweisen, dass solch absolute Angaben keine qualifizierten Rückschlüsse auf die Auslastung eines Fahrzeuges zulassen.

Städtische Fahrzeuge werden nicht als Verteilerfahrzeuge für hoher Km-Laufleistung eingesetzt. Von daher werden bei der Beschaffung bewusst bereits Varianten gefordert, die lediglich auf Stadtbetrieb und damit geringe km-Leistung ausgelegt sind.

Bei motorisierten Verkehrsteilnehmern darf aus eigener Erfahrung und aufgrund allgemeiner Berichterstattung als bekannt vorausgesetzt werden, dass Motoren, Antriebsstränge und Bremssysteme durch ausschließlichen Stadtbetrieb übermäßig stark belastet werden.

 

Die Laufleistung eines PKW ist nach Aussage der Fahrzeugindustrie im Stadtbetrieb mit Faktor 2, die eines LKW sogar mit Faktor 3 zu multiplizieren.

Arbeitsmaschinen können nicht nach km-Leistung bemessen werden. Hier zählen geleistete Betriebsstunden. 100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage von Fachverbänden 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

 

Zusätzlich erlaubt sich die Verwaltung einen Hinweis in eigener Sache. Zur kontinuierlichen Fortentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerung der Stadt über das “Neuen Kommunale Finanzmanagement“ (NKF) ist das Produkt “Fuhrparkmanagement“, Produkt-Nr. 010605, gebildet worden.

Das Produkt enthält sämtliche relevanten und aussagefähigen Daten zu anstehenden (Ersatz-) Beschaffungen, detaillierte Aussagen zum Ressourcenverbrauch vorhandener Einheiten sowie den Bezug zu den Steuerungselementen Kosten- und Leistungsrechnung sowie Berichtswesen und Controlling.

 

 

 

 

Abschließend beantragt die Verwaltung die vorzeitige Freigabe der investiven Mittel zur die Beschaffung einer Ersatzeinheit für die durch Verkehrsunfall untergegangene LKW – Kehrmaschine

ME – 2269:                             I681200184                                             Investition:  184.300 €

 

Begründung:

Nach dem Verkehrsunfall der LKW-Kehrmaschine ME – 2269 Ende Oktober 2011 verfügt die Verwaltung derzeit nur noch über eine funktionstüchtige LKW-Kehrmaschine und ist nur durch Überbeanspruchung der Technik in die Lage, die gebührenfinanzierte Satzungsreinigung notdürftig aufrecht zu erhalten.

Die Verwaltung hat sich unverzüglich nach dem Unfall der städtischen LKW-Kehrmaschine bemüht, den Ausfall der Einheit durch Anmietung eines Leihfahrzeuges aufzufangen.

Witterungsbedingt war die Suche trotz intensiver Markterkundung jedoch nicht von Erfolg gekrönt. die angemieteten Arbeitsmaschinen waren mehr ausgefallen als im Einsatz.

Parallel dazu hat die Verwaltung auch Kontakt zu den auf dem Markt agierenden Herstellern von LKW-Kehrmaschinen aufgenommen, um Vorführtermine zu vereinbaren und darauf aufbauend das Anforderungsprofil für eine Vergabe erstellen zu können.

Das Problem dabei ist, die Hersteller haben zwischenzeitlich fast alle Vorführfahrzeuge des Jahres 2011 veräußert und verfügen noch nicht über die Modellreihen des Jahres 2012.

Die Hersteller behelfen sich z. Zt. damit, dass Vorführungen mit an Dritte verkaufte Maschinen veranstaltet werden.

Das wiederum ist nicht einfach, da die Maschinen nur für wenige Stunden vielleicht mal einen Tag aus dem Einsatz gezogen werden können.

Ein weiteres Problem sind die Lieferfristen. Die Hersteller von LKW Fahrgestellen geben auf Anfrage aktuell Lieferzeiten von 4 - 5 Monaten an, die Kehrmaschinenaufbauhersteller rechnen für die Auslieferung der Einheit ca. 3 Monate nach Fahrgestellbereitstellung.

Beschließt der Rat die vorzeitige Mittelfreigabe nicht, bleibt die Rechtskraft des Haushaltes abzuwarten, so dass eine neue LKW-Kehrmaschine dann frühestens zum Jahreswechsel 2012/2013 bereitsteht.

 

 

 

 

T h i e l e

Bürgermeister
Kombi/Transporter - Feuerwehr, ME – 2507:                                                    
I076800036

 

Erstzulassung                                                02/00

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd.  89.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd.  39.000

Schadstoffplakette                                        keine

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       1.275,10 €                                 356,70 €

2010                                       1.658,35 €                              1.232,53 €

 

 

Das Fahrzeug wurde im Jahr 2000 in Dienst gestellt und weist zum heutigen Zeitpunkt eine Laufleistung von 89 000 km auf. Diese Laufleistung wurde überwiegend im innerstädtischen Betrieb abgeleistet. Die Laufleistung ist mit 2 zu multiplizieren, da erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr technisch nachweisbar sind (permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden).

Es handelt sich bei dem Transporter um ein Einsatzfahrzeug, so dass die vorhandenen äußerliche Gebrauchsspuren und der Verschleiß der Fahrzeuginnenausstattung entsprechend hoch sind.

Bei einer längeren Nutzung des Fahrzeugs müsste eine Instandsetzung von Stoßdämpfern, Gummilagerung der Vorder- und Hinterachse, Kupplung und der Bereifung in Betracht gezogen werden.

Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ladungssicherung aufgrund der Forderung des § 22 (1) der StVO ist nicht möglich. Ein Trenngitter zwischen Fahrgast- und Transportraum müsste zum Schutz der Insassen nachgerüstet werden.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluss zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2011 um ein Jahr auf 2012.


3-Achs-LKW Allrad – Str.-Bau / Winterdienst, ME – 2919                                 I086800108

 

Erstzulassung                                                09/99

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 180.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd.   40.000

Schadstoffplakette                                        rote Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       15.520,14 €                            2.467,18 €

2010                                       16.070,99 €                               908,18 €

 

 

Die vorhandenen schweren Räumfahrzeuge wurden in den Winterperioden 2009/2010 und 2010/2011 mit den gefallenen Schneemengen nur noch bedingt fertig. Das lag daran, dass die Fahrzeuge eine Kompromisslösung darstellen, s. umfassende Ausführungen in WP 09-14 SV 68/024.

Das zum Winterdienstgeschehen in der Periode 2010/2011 erstellte „Gutachten zum Winterdienst der Stadt Hilden“ aus März 2011 empfiehlt zur Sicherstellung des städtischen Winterdienstes, die vorhandenen schweren LKW sukzessive nach Ablauf der für sie festgelegten Nutzungszeiträume durch Allrad-LKW zu ersetzen.

Die Stadt ist gesetzlich und darauf aufbauend durch entsprechende Gerichtsurteile verpflichtet entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausreichend Ressourcen für den Winterdienst vorzuhalten. Sie kann sich nicht darauf berufen, diese Pflichtaufgabe nicht zumutbar (z.B. technische Ausstattung, Lenkzeiten, Personal- oder Salzknappheit) erfüllen zu können. Die Gemeinden müssen im Rahmen ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht eine Organisation schaffen, die die sichere Erfüllung der ihnen obliegenden Winterdienstmaßnahmen gewährleistet, Urteil OLG Hamm vom 13.9.2002.

 

Das hier zur Ersatzbeschaffung anstehende Fahrzeug-System, bestehend aus LKW-Fahrgestell und Hakenlifter, wurde Ende der Neunziger Jahre beschafft. Der vorgegebene Nutzungszeitraum endet bereits in 09/11.

Die Laufleistung ist ohne Aussagekraft, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden.

Das Fahrzeug ist im Winter als Streudiensteinheit über Monate massiv konzentriertem Salz und Salzlauge ausgesetzt, entsprechend ist der Zustand des LKW. Die Werkstatt ist zunehmend damit beschäftigt, durch Korrosion Schweißarbeiten auch an tragenden Teilen vornehmen zu müssen. Hinzu kommt der Ausfall von Verschleißteilen wie Wischermotor, Wasserkühler, Wasserpumpe, Radlager, Antriebswelle oder Spurstangen.

Mechanische Anbauteile wie Schalter, Pedalen, Fensterheber, Türschlösser sind ebenfalls teils gebrochen o. ausgeschlagen.

In aktueller Vergangenheit wurden nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei dem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass nur die Erteilung einer roten Feinstaubplakette in Frage kommt. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.


Transporter Doka Pritsche ME – 2006:                                                  I086800109

 

Erstzulassung                                                12/00

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 75.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 20.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Kosten SN2                          Werkstattkosten

2009                                       2.236,06 €                              1.159,28 €

2010                                       2.610,22 €                                 681,14 €

 

 

Das Fahrzeug wird vom Zentralen Bauhof als Material- und Personentransportfahrzeug in der Grünflächenunterhaltung und im Winterdienst für die Handstreukolonnen eingesetzt.

Die Stadt ist gesetzlich und darauf aufbauend durch entsprechende Gerichtsurteile verpflichtet entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit ausreichend Ressourcen für den Winterdienst vorzuhalten. Sie kann sich nicht darauf berufen, diese Pflichtaufgabe nicht zumutbar (z.B. technische Ausstattung, Lenkzeiten, Personal- oder Salzknappheit) erfüllen zu können. Die Gemeinden müssen im Rahmen ihrer winterlichen Räum- und Streupflicht eine Organisation schaffen, die die sichere Erfüllung der ihnen obliegenden Winterdienstmaßnahmen gewährleistet, Urteil OLG Hamm vom 13.9.2002.

 

Der Transporter ist mit einer Doppelkabine ausgestattet, da im Regelfall mehr als zwei Personen einschließlich deren persönlicher Dienst- und Schutzausrüstung in den jeweiligen Arbeitsbezirk transportiert werden müssen.

Das Fahrzeug weist alters- und einsatzbedingt erhebliche Gebrauchsspuren auf. Die Inneneinrichtung ist abgenutzt; Sitze sind durchgesessen und ohne befriedigenden Sitzhalt.

Das Fahrzeug steht nach der Neuorganisation des städtischen Winterdienstes für die Sicherstellung der Handstreuung z. B. auf Fahrbahnüberwegen und Kreuzungen in der ersten Reihe. Ein Ausfall des Fahrzeuges aufgrund seines sich zunehmend verschlechternden Kaltstartverhaltens könnte der Stadt evtl. bei einer Auseinander-setzung aufgrund der ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht negativ vorgehalten werden.

Laufleistung ist mit 2 zu multiplizieren, da technisch nachweisbar erhöhter Verschleiß von Motor und Getriebe durch ausschließliche Nutzung im Stadtverkehr = permanente Kaltfahrt, hierdurch bedingt z.B. Ablagerung von Verbrennungsrückständen und damit Gefahr von irreparablen Motorschäden; alters- und einsatzbedingter Motor-/Getriebeverschleiß; Motorundichtigkeit und dadurch Ölverlust; Motor mehrmals ausgebaut, Ölpumpe erneuert; Korrosionsschäden an Aufbau und Fahrzeugrahmen; Servopumpe Lenkung schadhaft; Vorglühanlage nicht mehr wintertauglich, Hydraulik Ladekran, insbesondere -schläuche altersbedingt verschlissen, zunehmender Verschleißteilverbrauch seit 2009 è Batterie, Kupplung, Bremszylinder, Elektrik, Anlasser, Ventile.


Kleintransporter Daihatsu Hijet, ME – 6032 – 6034 und ME – 6055 – 6056     I086800113

ME – 6032 - Erstzulassung                           02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 96.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 36.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

- Unfallschäden 02/06, 09/07 und 09/10

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       2.254,92 €                              2.051,03 €

2010                                       2.468,29 €                              1.751,49 €

 


 

ME – 6033 - Erstzulassung                           02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 88.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 20.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

- Unfallschäden 12/01 und 01/09; Motorschaden 06/09

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       4.136,94 €                              3.923,70 €

2010                                       1.883,69 €                              1.783,93 €

 


 

ME – 6034 - Erstzulassung                           02/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 78.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 21.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

- Unfallschäden 01/02, 11/04, 04/09 und 02/10

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       3.208,67 €                              2.407,73 €

2010                                       1.495,27 €                                 843,31 €

 


 

ME – 6055 - Erstzulassung                           08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 94.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 34.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

- Unfallschäden 12/02, 02/04, 10/05 und 04/11

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       2.129,47 €                              3.121,13 €

2010                                       2.851,81 €                              2.270,45 €

 


 

ME – 6056 - Erstzulassung                           08/01

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 85.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 30.000

Schadstoffplakette                                        gelbe Plakette

- Unfallschäden 01/05, 08/05 und 07/09; Sturmschaden Kyrill

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       2.265,60 €                              2.407,73 €

2010                                       2.800,48 €                              2.886,72 €

 


 

Der Zentrale Bauhof unterhält in der Stadtreinigung fünf Daihatsu Hijet Kleintransporter. Die Einheiten nutzen die Bezirksreiniger zur Anfahrt in ihre Einsatzgebiete und als Nutzfahrzeug zum Einsammeln von Abfällen und Kehricht auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, im Stadtpark, im Umfeld der Erholungs- und Freizeiteinrichtungen wie Waldbad, Hildorado, Bezirkssportanlage und auf den dazu gehörenden Parkplätzen.

Die Elastizität der Antriebsaggregate, gekennzeichnet durch geringen Hubraum bei relativ hoher Nenndrehzahl, wird regelmäßig bis zum Limit genutzt, da die Fahrzeuge meist unter voller Ausnutzungen der Nutzlast ausschließlich im Stadtgebiet im Stopp and Go Betrieb eingesetzt werden.

Die Verarbeitungsqualität lässt aufgrund des geringen Anschaffungspreises zwangsläufig zu wünschen übrig. Die Aufbauten weisen durch teils aggressive Flüssigkeiten, mit denen sie ständig in Berührung kommen, sichtbar und tiefgreifend Korrosion auf.

Die Innenreinrichtung der nicht mehr zeitgemäßen Fahrerkabinen ist völlig abgenutzt.

Permanent sind Schweißarbeiten und Reparaturen an Kipperbrücken, –pumpen, Schaltgetrieben und Kupplungssystemen aufgrund von Materialermüdung erforderlich.

 

Die unterschiedlichen Kilometerstände beruhen darauf, dass die Anfahrtswege in die festgelegten Bezirke unterschiedlich lang sind.

 

Der Nutzungszeitraum von solchen Kleintransportern liegt zwischen 8-10 Jahren, die im Dienst der Stadt stehenden Fahrzeuge werden zum Zeitpunkt der geplanten Ersatzbeschaffung teilweise schon 12 Jahre im Einsatz sein.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluss zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2011 um ein Jahr auf 2012. Eine weitere Verschiebung ist aus fachlicher Sicht nicht zu vertreten.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Krankentransportwagen KTW - Rettungsdienst, ME – 2392:                         I096800117

 

Erstzulassung                                                04/05

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 123.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd.   50.000

Schadstoffplakette                                        gelb

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       5.758,54 €                                 891,75 €

2010                                       8.352,24 €                                 713,47 €

 

Eine Ersatzbeschaffung des KTW ist notwendig, da der Aufbau nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und die Inneneinrichtung nicht mehr heutigen Desinfektions- und Hygienestandards entspricht.

Das Umrüsten medizinisch -  technischer Geräte auf den aktuellen Stand der Technik, lässt sich bei diesem Fahrzeug nur mit einem erheblichen technischen und finanziellen Aufwand umsetzen, aufgrund der einzuhaltenden Normen für Sicherheit und Leistung (Crashsicherheit). In diesen Normen ist festgeschrieben welchen Kräften Gerätehalterungen und Transportmittel für Patienten im Patientenraum standhalten müssen. Diese Aufwendungen machen aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Des Weiteren müssen an dem Aufbau Karosseriearbeiten ausgeführt werden, da durch die hohe Frequentierung des Fahrzeuges erhebliche Gebrauchsspuren vorhanden sind. Neben der Überholung der Karosserie bedarf auch das Fahrgestell einer Überholung. Im laufenden Betrieb müssen in immer kürzeren Abständen Teile auf Grund von Verschleiß ausgetauscht werden.

 

Das Fahrzeug wird überwiegend im regionalen und örtlichen Krankentransportdienst eingesetzt. Aufgrund extremer Einsatzbedingungen, die die Elastizität von Motor, Antriebsstrang und Bremssystem übermäßig belasten, weist das Fahrzeug insgesamt starke Verschleißerscheinungen auf. Kurbelwelle, Zylinderköpfe, Kolbenführung, Ausrücklager wie auch die Getriebewelle sind übermäßig ausgeschlagen; die Vorderachse wird durch Bordsteineinwirkungen dermaßen belastet, dass bereits mehrere Achsvermessungen notwendig waren; Gummilagerungen von Motor und Achsen einsatzbedingt verbraucht, der Verschleiß im Bremssystem, insbesondere der Bremsscheiben ist enorm; die Sitzkissen sind durchgesessen; die Einspritzelektronik weist alters- und einsatzbedingt zunehmend Störungen auf. Die Stoßdämpfer hinten sind für die ständige Belastung nicht ausgelegt und mussten bereits mehrmals ausgetauscht werden.

Auch der Patientenraum ist alters- und einsatzbedingt erheblich verbraucht; die Innenverkleidung ist teilweise gerissen oder gebrochen; eine ordnungsgemäße Desinfektion gestaltet sich zunehmend schwierig.

Karosserie und Chassis sind durch teils erhebliche Unfälle in Mitleidenschaft gezogen. Bei einem Einsatz des Fahrzeuges über den vorgegebenen Nutzungszeitraum hinaus, käme zudem aus Sicherheitsgründen auf die Stadt eine finanziell aufwändige Grundüberholung der luftgefederten Niveauabsenkung des Patientenraumes zu.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Transporter Kombi Abfallberatung, ME – 6060:                                    I096800124

 

Erstzulassung                                                10/99

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 91.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 19.000

Schadstoffplakette                                        grüne Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Kosten SN2                          Werkstattkosten

2009                                       2.694,41 €                              980,93 €

2010                                       2.449,19 €                              551,40 €

 

 

Bei dem hier zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeug handelt es sich um einen Transporter, der nach Neuorganisation des Trägerdienstes auf den städtischen Friedhöfen im Ringtausch in den Bereich Entsorgung überstellt wurde. Dafür wurde der damalige Abfallberater-Bus, ME - 6014 als Ersatzfahrzeug für den Schreinerei Transporter abgegeben.

Das Fahrzeug ist während seiner gesamten Einsatzzeit bei der Stadt von ständig wechselndem Fahrpersonal bewegt worden.

Der Kombi weist Schäden durch Unfälle und diverse Rempler auf. Karosserie und Chassis sind dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Die Getriebesynchronisation ist schadhaft, ein Getriebetausch ist auf absehbare Zeit notwendig. Der Motor ist aufgrund der undichten Zylinderkopfdichtung ölnaß

Die Inneneinrichtung ist stark verschlissen.

Die Werkstatt registriert einen zunehmenden Ausfall von Verschleißteilen wie Wischermotor, Wasserkühler, Wasserpumpe, Radlager, Antriebswelle oder Spurstangen.

Mechanische Anbauteile wie Schalter, Pedalen, Fensterheber, Türschlösser sind gebrochen o. ausgeschlagen.

Da die Ersatzbeschaffung im folgenden Haushaltsjahr vorgesehen ist, wurden in aktueller Vergangenheit nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei dem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erschienen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass nur die Erteilung einer grünen Feinstaubplakette in Frage kommt.

Eine Nutzung der Einheit außerhalb Hildens, in Innenstädten mit Vorgabe von Feinstaubplaketten entfällt somit.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


selbstfahrender Friedhofsbagger Hansa APZ 531, ME - 6144                                    I106800136

 

Erstzulassung                                                08/02

Gesamt – Betriebsstunden bis 08/11            rd. 5.800

Betr. Std. 2009 – 08/2011                             rd. 1.450

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       12.118,69 €                            10.582,10 €

2010                                         6.438,15 €                              7.849,27 €

 

 

Der Hansa Friedhofsbagger Typ 531 APZ ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Der Bagger wird hauptsächlich zur Grabbereitung eingesetzt und pendelt zwischen den drei Friedhöfen der Stadt. Etwa 80 % der Grabbereitungen werden mit dem Hansa Bagger ausgeführt. Nur dort, wo die Zuwegungen zu den Grablagen zu eng bemessen sind, kommt ein handgeführter ebenfalls im Besitz der Stadt befindlicher Kleinbagger zum Einsatz.

Der Hansa-Bagger ist durch seine Bauart und dem Umstand, dass er täglich erhebliche Strecken zwischen den Friedhöfen zurücklegen muss, extremen mechanischen Kräften ausgesetzt.

Die Lagerung von Kabine und Greifereinheit auf dem Drehkranz, der hohe Schwerpunkt der Arbeitsmaschine, die bei Überführungsfahrten senkrecht stehenden Hydraulikabstützungen und der kurze Radstand sind nicht für permanente Überführungsfahrten ausgelegt Auf lange Sicht sind somit irreparable Schäden vorprogrammiert.

Trotz intensiver Unterhaltungsmaßnahmen bekommen Lager, Bolzen und Buchsen aller bewegten Teile, wie Greifer und Abstützungen zunehmend Spiel sind ausgeschlagen oder verschlissen.

Nach Erfahrung des Herstellers muss

-  das Hydraulikschlauchsystem in absehbarer Zeit wie bei Feuerwehrfahrzeugen grunderneuert werden

-  der Antriebsmotor aufgrund der geleisteten fast 6.000 Betriebsstunden generalüberholt und evtl. im Tausch ersetzt werden

-  alle Lager, Bolzen und Buchsen der bewegten Teile, wie Greifer und Abstützungen erneuert werden.

Der Aufwand für die Grundüberholung liegt bei ca. 33.000 €.

 

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Bagger) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden. Der Hansa Bagger leistet im Jahr durchschnittlich 550 Betriebsstunden. Das Arbeitsgerät ist damit voll ausgelastet.

Bei einem längerfristigen Ausfall der Maschine steht kein Ersatz zur Verfügung. Damit steht die Aufrechterhaltung des Betriebes unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Bestattungszeiten in Frage.

 

Aufgrund des Alters der Arbeitsmaschine und der Höhe der möglichen Reparaturkosten ist eine Ersatzbeschaffung der Einheit wirtschaftlicher im Vergleich zu einer Generalüberholung.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Transporter Spielmobil - Jugendamt, ME – 2307:                                            I680700027

Erstzulassung                                                02/96

Gesamt - km – Leistung bis 08/11    rd. 153.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd.   16.000

Schadstoffplakette                                        keine Plakette

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       1.552,00 €                              1.099,83 €

2010                                       1.136,11 €                                 875,75 €

 

 

Bei dem hier zur Ersatzbeschaffung anstehenden Fahrzeug handelt es sich um einen geschlossenen Kastenwagen den die Stadt 1998 als Gebrauchtfahrzeug erworben hat.

Der Transporter wird seit Inbetriebnahme bei der Stadt von der Abteilung Jugendförderung zum Transport von Spielgeräten für örtliche Freizeitaktionen und –aktivitäten genutzt.

Das Fahrzeug ist während seiner gesamten Einsatzzeit bei der Stadt von ständig wechselndem Fahrpersonal insbesondere einem großen Teil von Zivildienst-leistenden bewegt worden.

Karosserie und Chassis sind durch Unfälle und eine Vielzahl von Schäden wie diverse Rempler erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden.

Die Getriebesynchronisation ist nicht mehr voll funktionsfähig, damit ist ein Getriebewechsel auf absehbare Zeit wahrscheinlich.

Die schlechten Kompressionswerte weisen auf verminderte Motorleistung hin, der Motor verbraucht in erhöhtem Maße Öl.

Die Inneneinrichtung ist stark verschlissen, einige Bedienelemente sind ohne Funktion. Der Laderaum des Fahrzeuges ist regelmäßig unter Ausschöpfung aller Raumkapazitäten bis unters Dach ausgefüllt. Die Werkstatt musste mehrmals die Hecktüren und deren Aufhängung richten.

Die Werkstatt registriert einen zunehmenden Ausfall von Verschleißteilen wie Wischermotor, Wasserkühler, Wasserpumpe, Radlager, Antriebswelle oder Spurstangen.

Mechanische Anbauteile wie Schalter, Pedalen, Fensterheber, Türschlösser sind gebrochen o. ausgeschlagen.

In aktueller Vergangenheit wurden nur die Unterhaltungsmittel aufgewendet, die absolut notwendig waren, um Betrieb und Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten und damit nicht die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren.

Werterhaltende Unterhaltungsmaßnahmen wurden bei diesem Fahrzeug in Abstimmung mit der Werkstatt aufgeschoben, da diese Aufwendungen wirtschaftlich nicht vertretbar erscheinen.

Die durch den Dieselmotor verursachten Feinstaubwerte sind so hoch, dass die Erteilung einer Feinstaubplakette nicht in Frage kommt. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr dem Stand der Technik.


handgeführter Friedhofsbagger Boki 2551 – Friedhofsabteilung                  I680800103

 

Erstzulassung                                                07/99

Gesamt – Betriebsstunden bis 08/11            rd. 2.600

Betr. Std. 2009 – 08/2011                             rd.    800

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       2.102,10 €                              2.734,70 €

2010                                       1.160,91 €                              4.703,08 €

 

 

Der Boki Friedhofsbagger Typ 2551 ist eine handgeführte Arbeitsmaschine. Der Kleinbagger wird hauptsächlich zur Grabbereitung auf dem Hauptfriedhof eingesetzt.

Der Hauptfriedhof wurde vor über 200 Jahren angelegt. Die Zuwegungen zu vielen Grablagen sind entsprechend eng bemessen. Eine maschinelle Grabbereitung ist daher meist nur mit dem vorhandenen Schmalspurbagger möglich.

 

Der zur Ersatzbeschaffung anstehende Friedhofsbagger ist mit hydrostatischem Fahrantrieb ausgestattet und wird für die Grabbereitung über eine Art Deichsel handgeführt am Grab in Position gebracht.

Die Einheit wird außerdem als Notfalleinsatzgerät beim Ausfall des selbstfahrenden Friedhofbaggers herangezogen, auf dem die Hauptlast der Grabbereitung auf den drei städtischen Friedhöfen liegt.

Verschleißerscheinungen sind einsatzbedingt und betreffen meist das Hydraulikschlauchsystem sowie Lager Bolzen und Buchsen der bewegten Teile, wie Greifer und Abstützungen.

 

100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen nach Aussage der Fachwelt 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW unter Volllast.

Als gut ausgelastet gilt eine große Arbeitsmaschine (z.B. Radlader) bei jährlich 500 - 600 Betriebsstunden.

Der Boki Bagger leistet im Jahr durchschnittlich 210 Betriebsstunden. Das Arbeitsgerät ist im Segment unterhalb einer großen Arbeitsmaschine einzustufen.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluss zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2011 um ein Jahr auf 2012.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Iseki Systemgeräteträger – Grünflächenabteilung, ME – 2133:                      I680800111

 

Erstzulassung                                                11/00

Gesamt – Betriebsstunden bis 08/11            rd. 3.737

Betr. Std. 2009 – 08/2011                             rd. 1.700

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       3.980,47 €                              1.099,83 €

2010                                       1.461,57 €                              1.070,36 €

 

 

Ein Systemgeräteträger ist eine Weiterentwicklung des klassischen Traktors. Geräteträger sind universell einsetzbar. Erreicht wird dieses Ziel durch die Möglichkeit, Anbaugeräte im Front-, und im Heckachsbereich anzubauen

und damit den Anbauraum über dem Rahmen flexibler zu nutzen.

 

Systemgeräteträger werden in allen Bereichen des Baubetriebshofes eingesetzt, um Einheiten multifunktional nutzen zu können und besser auszulasten.

 

Der zur Ersatzbeschaffung anstehende ISEKI-Systemgeräteträger mit hydrostatischem Fahrantrieb wird zur Pflege von Extensivgrünflächen genutzt, die den größten Teil der zu mähenden Grünflächen in Hilden ausmachen. Außerdem ist der Systemgeräteträger im Winterdienst als technische Unterstützung der Handstreukolonnen unverzichtbar. Ein Ausfall der Einheit im Winterdienst würde das Fachamt zu einem höheren Personaleinsatz zwingen, da auf ein Ersatzfahrzeug nicht ausgewichen werden kann.

Die Einsatzzeiten nehmen zu, und das Gerät wird stets am Leistungslimit genutzt.

Extrem hohe Beanspruchung von Motor und Hydrostat zeigen immer deutlichere Verschleißerscheinungen. Der Hydrostat, bestehend aus Hydraulikmotoren und -pumpen ist verschlissen und baut aufgrund von Einsatzzeit und Einsatzgeschehen deutliche an Leistung ab.

Das Arbeitsgerät weist außerdem einsatzbedingte erhebliche Materialermüdungen insbesondere am Mähwerk und hier an Lagern, Wellen und Buchsen auf.

Zunehmender Verschleiß durch starke Vibration; Bolzen der Messerbefestigung brechen; Spurstangen und Spurstangenköpfe ausgeschlagen durch Arbeit im Gelände; Hubzylinder Mähwerk verlieren an Leistung; Gelenkwelle verschlissen; Zapfwellenantrieb ausgeschlagen. Der Mäher weist durch motorbedingte Vibrationen Materialbrüche an Gestell und Gehäuse auf; der Motor verbraucht Öl

 

Die geleisteten Betriebsstunden sind nach Aussage fachkundiger Händler durchaus mit Maschinen von Lohnunternehmern vergleichbar.

 

*100 geleistete Betriebsstunden eines Rasenmähers entsprechen 15.000 km Laufleistung eines gängigen PKW Größe VW Golf unter Volllast.

 

Die Mittelanforderung berücksichtigt den Ratsbeschluss zu Antrag Nr. 42 der CDU Fraktion aus 2010 und damit die Verschiebung der Investitionen von 2011 um ein Jahr auf 2012. Eine weitere Verschiebung ist aus fachlicher Sicht nicht zu vertreten.

 


Kunstrasenpflegegerät SportChamp – Grünflächenabteilung                       I680900128

 

Jahr der Anschaffung:                                              05/02

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                            kein Betriebs-Std.-Zähler

km – Leistung 2009 – 08/2011                                  kein Betriebs-Std.-Zähler

Schadstoffklasse                                                      entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

 

aufgrund Zusammenfassung mit anderen Kleingeräten in Infoma ist hierzu eine Aussage ab 2004 nicht mehr möglich

 

 

Kunstrasenpflegegeräte dienen der Reinigung und Pflege verfüllter Kunststoffrasen, Vollkunststoffrasen und synthetischer Sportbeläge.

Der SportChamp ist ein universell einsetzbares Arbeitsgerät. Durch verschiedene Anbaugeräte lassen sich alle Kunststoffbeläge nach Herstellerangabe pflegen und reinigen. Der SportChamp nimmt mit der Rotationsbürste das Einstreumaterial verfüllter Beläge auf und entfernt gleichzeitig Verunreinigungen. Dabei wird auch das Einstreumaterial (auf)gelockert und die verfüllte Belagsfaser wieder aufgerichtet. Die Verunreinigungen werden während der Belagspflege durch ein Absaugsystem in die Filterbox abgesaugt. Die Filtereinheit wird automatisch gesteuert und im Minutentakt gereinigt. Entleert wird sie hydraulisch gesteuert.

 

Die Grünflächenabteilung des Zentralen Bauhofes pflegt im Stadtgebiet aktuell fünf große Kunstrasenplätze mit 2 SportChamps.

 

Die Arbeitsmaschinen sind überaus wartungs- und pflegeintensiv. Der Antriebsmotor verursacht erhebliche Vibrationen, dadurch sind Rahmen, Saugeinheit, Aufhängungen und die gesamte Verschraubung so brüchig geworden, dass regelmäßig notwendige Schweißarbeiten nur provisorischen Wert haben. Das Getriebe der über eine Gummikupplung anflanschbaren Kehreinheit ist instabil und musste schon mehrfach ersetzt werden. Aufgrund der Kompaktheit der Maschine kommt es zunehmend dazu, dass im Einsatz Hydraulikschläuche in Folge von Vibration und Reibung am Rahmen platzen, wodurch latent die Gefahr besteht, dass Betriebsstoffe in den Platzaufbau gelangen.


2 Stück PKW – Amt für Gebäudewirtschaft, ME - neu:                                   I681200183

 

Erstzulassung                                                entfällt

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                entfällt

km – Leistung 2009 – 08/2011                      entfällt

Schadstoffplakette                                        entfällt

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Fahrzeugkosten                   Werkstattkosten

2009                                       entfällt                                    entfällt

2010                                       entfällt                                    entfällt

 

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft hat ein neues Hausmeisterkonzept entwickelt, welches u. a. einen abendlichen von zentrale Stelle aus gesteuerten Schließdienst der städt. Schulen und Sporthallen unter Zusammenfassung der Hausmeisterkräfte in einem „Hausmeister-Pool“ vorsieht.

Für die Durchführung des abendlichen Schließdienstes und das tägliche Anfahren der Objekte werden nach Angabe des Amtes für Gebäudewirtschaft 2 PKW als Dienstfahrzeuge benötigt.

 

Die Mittelanforderung erfolgt vorbehaltlich der Umsetzung des Konzeptes des Amtes für Gebäudewirtschaft.


LKW Kehrmaschine ME - 2269:                                                                I681200184

 

Erstzulassung                                                08/02

Gesamt - km – Leistung bis 08/11                rd. 80.000

km – Leistung 2009 – 08/2011                      rd. 10.800

Betriebsstunden                                             rd.   6.000

Schadstoffplakette                                        keine

 

Die Unterhaltungskosten sehen wie folgt aus:

Jahr                                       Kosten SN2                          Werkstattkosten

2009                                       20.267,19 €                              7.312,35 €

2010                                       20.106,06 €                            10.476,51 €

 

 

Das Fahrzeug wird vom Zentralen Bauhof in der Straßenreinigung nach Satzung eingesetzt.

Mittwoch, den 19.10.2011, ereignete sich im Dienstbetrieb ein Unfall mit der LKW-Kehrmaschine.

Der unverzüglich zur Schadensbewertung beauftrage DEKRA-Gutachter hat den Schaden mit über 60.690,00 € angesetzt, während der Wiederbeschaffungswert der Arbeitsmaschine nach gutachterlicher Bewertung bei 38.556,00 € liegt. An der LKW Kehrmaschine ist somit ein Totalschaden entstanden.

 

Um den Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können, wurde nach Bereitstellung zweckgebundener Mittel durch den Rat die Anmietung einer LKW-Kehrmaschine zum Preis von 1.340 € brutto wöchentlich bis zum Ende der Laubzeit in Auftrag geben.

 

Der gutachterlich ermittelte Wiederbeschaffungswert wurde bereits bis auf die Kasko-SB komplett vereinnahmt.

 

Die für das Planungsjahr 2013 beantragten Mittel sind aufgrund der geänderten Sachlage auf das Jahr 2012 vorzuziehen.

Selbst bei Abschreibung der Kehrmaschine auf 10 Jahre, der Annahme von Unterhaltungskosten einer bereits fast 10 Jahre alten Kehrmaschine und einer Verzinsung von 4 % liegen die wöchentlichen Kosten einer angeschafften LKW-Kehrmaschine unter 1.100 € brutto.

 

Die Verwaltung bemüht sich z. Zt. intensiv, mit den auf dem deutschen Markt tätigen Kehrmaschinenherstellern Vorführtermine zu vereinbaren. Um im Anschluss daran unverzüglich die Wiederbeschaffung in Angriff nehmen zu können, beantragt die Verwaltung im Zusammenhang mit dieser Sitzungsvorlage die vorzeitige Mittelfreigabe.

 

Die Investition wird über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Funkgeräte Betriebsfunk                                                                          I681200186

 

 

2012 – 2015:

 

Die Fahrzeuge und ein Teil der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen des Zentralen Bauhofes sind - wie bei sämtlichen kommunalen Bauhöfen üblich – an ein städtisches Betriebsfunksystem angeschlossen.

 

Der Betriebsfunk ist aus logistischen Gründen unverzichtbar. Der Betriebsfunk dient der Kommunikation mit der Einsatzleitung und untereinander, um Touren im laufenden Betrieb kurzfristig ändern bzw. anpassen, Zusatzaufgaben übernehmen, Hilfestellung untereinander leisten oder Anliegen der Hildener Bevölkerung sofort klären bzw. regeln zu können.

 

Zum Betriebsfunk gibt es keine Alternative, weil Betriebsfunkanlagen im Gegensatz zu Mobiltelefonen während des gesamten Tages im „Stand –By“ – Betrieb genutzt werden.

 

Die Funkgeräte auf den einzelnen Einheiten sind mittlerweile teilweise über 25 Jahre alt.

Das mit Wartungsarbeiten im Bedarfsfall beauftrage Funktechnikunternehmen wies nun darauf hin, dass es bei Ausfällen kein Diagnosegerät mehr gibt, das so langsam arbeitet, dass die älteren Geräte neu programmiert und neu gestartet werden können.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, in den nächsten Jahren die ältesten Funkgeräte auszumustern und durch neue Modelle zu ersetzen. Es ist geplant im Jahr durchschnittlich drei Geräte zu ersetzen.

 

Die Investition wird größtenteils über Gebühreneinnahmen refinanziert.


Budget Kfz.-Werkstatt Wirtschaftsgüter über 410 €                                         I68000046

 

2012 – 2015:

 

Der Ansatz ist für

a)    die EB von vermögenswirksamen Gegenständen wie LKW Drehmomentschlüsseln, Grubenhebern, Schweiß-, Bohrgeräten, pneumatischen oder elektrisch betriebenen Werkstattausrüstungsteilen, Kontroll- und Funktionsprüfungsgeräte sowie

     b)    für die Ergänzung von größeren Einrichtungsgegenständen vorgesehen, die

unerwartet irreparabel zu Bruch gehen oder aufgrund neuer arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben oder umweltgesetzlicher Vorschriften ohne Verzug ergänzt oder ersetzt werden müssen.

 

In der Ansatzbildung nicht berücksichtigt sind die Aufwendungen, die sich in Folge der Organisationsuntersuchung aus der Zusammenlegung der Werkstätten ergeben werden. Welche baulichen Veränderung und technische Zusatzausstattung erforderlich werden wird, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden, wird aber in Zusammenarbeit mit GUV, TÜV o. Dekra ermittelt werden.

 

Die Investition wird teilweise über Gebühreneinnahmen refinanziert.


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete