Antragstext:
Rat der Stadt Hilden möge
beschließen:
1. Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, werden
Sitzungen des Rates und der AusÂschüsse
auf Tonband aufgenommen.
2. Die Aufzeichnung darf grundsätzlich dritten Personen - mit
Ausnahme des Bürgermeisters, der Beigeordneten für Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches
und des Schriftführers bzw. der Schriftführerin - nicht zugänglich gemacht
werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.
3. Wird nach Vorlegen der Niederschrift ein Änderungswunsch
geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur
nächstfolgenden Sitzung der Tonbandmitschnitt - abÂweichend von Ziffer 2 dieses
Beschlussvorschlags - von dem Ratsmitglied, das den ÄndeÂrungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch vom
Bürgermeister gemeinsam abgeÂhört werden, um eine gütliche Einigung über die
Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat
vorzutragen. Die Tonbandaufzeichnungen sind nach BilliÂgung der Niederschrift
unverzüglich zu löschen.
4. Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion können unter Angabe
der Gründe zu ganz konkreten Tagesordnungspunkten die entsprechenden
Tonbandaufzeichnungen im Bürgermeisterbüro angehört werden. Ein solcher Antrag
ist von dem/der Fraktionsvorsitzenden zu stellen, der/die gleichzeitig die
Fraktionsmitglieder benennt, die die Tonbandaufzeichnungen im Ratsbüro anÂhören.
Die anderen Fraktionen werden hiervon unterrichtet.
5. § 24 der Geschäftsordnung ist entsprechend
anzupassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierfür einen Formulierungsvorschlag
zu unterbreiten.
Erläuterungen zum
Antrag:
Im Kreis Mettmann haben die Städte Ratingen, Velbert,
Langenfeld und Monheim eine entsprechende Regelung in ihre Geschäftsordnung für
Rat und Ausschüsse aufgenommen.
Durch die Aufnahme von Sitzungen auf
Tonband könnte der jeweiligen Schriftführung nicht nur bei der Erstellung der
Niederschrift die Arbeit bedeutend erleichtert werden; darüber hinaus wäre es
möglich, bei Einwendungen von Fraktionen oder Ratsmitgliedern gegen die
Richtigkeit einer Niederschrift eine objektive Klärung herbeizuführen
und das Konsensprinzip an die Stelle einer Mehrheitsentscheidung zu setzen. (So
wurde beispielsweise der Einspruch gegen die Richtigkeit der Niederschrift über
die 4. Ratssitzung vom Rat am 27.04.2005 mit 22 Ja-, gegen 22-Nein-Stimmen, bei
einer Enthaltung, zurückgewiesen.)
In dieser Ratsperiode hat es bereits
zahlreiche Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Niederschrift gegeben:
·
durch die FDP gegen die 2., 3. und 5.
Ratssitzung;
·
durch die CDU gegen die 4.
Ratssitzung;
·
durch die FL gegen die 10. Ratssitzung.
In der Wahlperiode 2004 bis 2009, die im
Ratsinformationssystem allerdings noch nicht vollständig erfasst ist, hatte es
mindestens folgende Einwendungen gegen Niederschriften gegeben:
·
von der dUH gegen die 6. Ratssitzung
und gegen die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
·
von der BA gegen die 10. Ratssitzung
und gegen die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Durch
Tonbandaufnahmen könnten auch Erklärungen wie diese, vom 12.05.2010, vermieden
werden:
„Im Hinblick
darauf, dass die in Rede stehenden Sitzungen schon einige Zeit her seien, sahen
sich die Mitglieder des Rates außerstande, heute darüber zu entscheiden, was
tatsächlich gesagt wurde."
Selbst dann, wenn sich im Rat eine Mehrheit dafür gefunden
hat, einer Einwendung gegen die Richtigkeit einer Niederschrift stattzugeben
und die geäußerten Bedenken den jeweiligen Niederschriften beizufügen, wird die
insoweit geänderte Niederschrift nicht an die Rats- bzw. Ausschussmitglieder
verteilt. Diese können bei ihrer politischen Arbeit also nicht auf korrigierte
Niederschriften zurückgreifen.
Die befristete Tonbandaufnahme von Sitzungen böte
darüber hinaus auch die Möglichkeit, über die Berechtigung oder ggfs. auch über
die Rücknahme von Ordnungsmaßnahmen einen Konsens herbeizuführen.
Der hier vorlegte Antrag greift einen Vorschlag der BA aus
dem vergangenen Herbst auf. Er folgt dem Wortlaut der Regelung aus Langenfeld.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung hat die im Antrag genannten Verwaltungen (Langenfeld, Monheim, Ratingen und Velbert) um Stellungnahme zur Nutzung von Tonbandaufnahmen gebeten. Zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen standen die Stellungnahmen noch aus. Sobald diese eingegangen sind, wird die Verwaltung diese Informationen für den Rat aufbereiten und nachreichen.
Unabhängig davon sei darauf hingewiesen, dass mit der Einführung von Tonbandaufzeichnungen nicht unerhebliche Kosten verbunden sein werden. Inwieweit die vorhandene, vor 2 Jahren angeschaffte Mikrofonanlage entsprechend aufgerüstet werden kann, muss noch geprüft werden. Darüber hinaus wäre zu klären, was mit Ausschusssitzungen passiert, die nicht im Sitzungssaal des Bürgerhauses stattfinden.
gez.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja; Kosten zur Zeit
noch nicht bekannt |
Finanzierung: Mittel sind
weder im Haushaltsplanentwurf 2012 noch in der Finanzplanung hierfür
enthalten. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |