Betreff
Tonbandaufnahmen von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse - Antrag der Fraktion BA/CDf
Vorlage
WP 09-14 SV 01/073
Aktenzeichen
II/01-Sch
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

1.     Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, werden Sitzungen des Rates und der Aus­schüsse auf Tonband aufgenommen.

2.     Die Aufzeichnung darf grundsätzlich dritten Personen - mit Ausnahme des Bürgermeisters, der Beigeordneten für Ausschüsse ihres Geschäftsbereiches und des Schriftführers bzw. der Schriftführerin - nicht zugänglich gemacht werden. Ãœber weitere Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.

3.     Wird nach Vorlegen der Niederschrift ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Sitzung der Tonbandmitschnitt - ab­weichend von Ziffer 2 dieses Beschlussvorschlags - von dem Ratsmitglied, das den Ände­rungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch vom Bürgermeister gemeinsam abge­hört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Die Tonbandaufzeichnungen sind nach Billi­gung der Niederschrift unverzüglich zu löschen.

4.     Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion können unter Angabe der Gründe zu ganz konkreten Tagesordnungspunkten die entsprechenden Tonbandaufzeichnungen im Bürgermeisterbüro angehört werden. Ein solcher Antrag ist von dem/der Fraktionsvorsitzenden zu stellen, der/die gleichzeitig die Fraktionsmitglieder benennt, die die Tonbandaufzeichnungen im Ratsbüro an­hören. Die anderen Fraktionen werden hiervon unterrichtet.

5.     § 24 der Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, hierfür einen Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.

 


Erläuterungen zum Antrag:

 

Im Kreis Mettmann haben die Städte Ratingen, Velbert, Langenfeld und Monheim eine entsprechende Regelung in ihre Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse aufgenommen.

Durch die Aufnahme von Sitzungen auf Tonband könnte der jeweiligen Schriftführung nicht nur bei der Erstellung der Niederschrift die Arbeit bedeutend erleichtert werden; darüber hinaus wäre es möglich, bei Einwendungen von Fraktionen oder Ratsmitgliedern gegen die Richtigkeit einer Niederschrift eine objektive Klärung herbeizuführen und das Konsensprinzip an die Stelle einer Mehrheitsentscheidung zu setzen. (So wurde beispielsweise der Einspruch gegen die Richtigkeit der Niederschrift über die 4. Ratssitzung vom Rat am 27.04.2005 mit 22 Ja-, gegen 22-Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung, zurückgewiesen.)

In dieser Ratsperiode hat es bereits zahlreiche Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Niederschrift gegeben:

·         durch die FDP gegen die 2., 3. und 5. Ratssitzung;

·         durch die CDU gegen die 4. Ratssitzung;

·         durch die FL gegen die 10. Ratssitzung.

In der Wahlperiode 2004 bis 2009, die im Ratsinformationssystem allerdings noch nicht vollständig erfasst ist, hatte es mindestens folgende Einwendungen gegen Niederschriften gegeben:

·         von der dUH gegen die 6. Ratssitzung und gegen die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

·         von der BA gegen die 10. Ratssitzung und gegen die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Durch Tonbandaufnahmen könnten auch Erklärungen wie diese, vom 12.05.2010, vermieden werden:

„Im Hinblick darauf, dass die in Rede stehenden Sitzungen schon einige Zeit her seien, sahen sich die Mitglieder des Rates außerstande, heute darüber zu entscheiden, was tatsächlich gesagt wurde."

Selbst dann, wenn sich im Rat eine Mehrheit dafür gefunden hat, einer Einwendung gegen die Richtigkeit einer Niederschrift stattzugeben und die geäußerten Bedenken den jeweiligen Niederschriften beizufügen, wird die insoweit geänderte Niederschrift nicht an die Rats- bzw. Ausschussmitglieder verteilt. Diese können bei ihrer politischen Arbeit also nicht auf korrigierte Niederschriften zurückgreifen.

Die befristete Tonbandaufnahme von Sitzungen böte darüber hinaus auch die Möglichkeit, über die Berechtigung oder ggfs. auch über die Rücknahme von Ordnungsmaßnahmen einen Konsens herbeizuführen.

Der hier vorlegte Antrag greift einen Vorschlag der BA aus dem vergangenen Herbst auf. Er folgt dem Wortlaut der Regelung aus Langenfeld.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die im Antrag genannten Verwaltungen (Langenfeld, Monheim, Ratingen und Velbert) um Stellungnahme zur Nutzung von Tonbandaufnahmen gebeten. Zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen standen die Stellungnahmen noch aus. Sobald diese eingegangen sind, wird die Verwaltung diese Informationen für den Rat aufbereiten und nachreichen.

 

Unabhängig davon sei darauf hingewiesen, dass mit der Einführung von Tonbandaufzeichnungen nicht unerhebliche Kosten verbunden sein werden. Inwieweit die vorhandene, vor 2 Jahren angeschaffte Mikrofonanlage entsprechend aufgerüstet werden kann, muss noch geprüft werden. Darüber hinaus wäre zu klären, was mit Ausschusssitzungen passiert, die nicht im Sitzungssaal des Bürgerhauses stattfinden.

 

gez.

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja; Kosten zur Zeit noch nicht bekannt

Finanzierung:

 

Mittel sind weder im Haushaltsplanentwurf 2012 noch in der Finanzplanung hierfür enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete