Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt zur Klärung der Frage, ob ein Anteilskauf der IGH-Anteil
Grunderwerbsteuer auslöst, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu
beantragen. Die gesamten Aufwendungen von 18.000,- € werden im Produkt 010901 „Haushaltsangelegenheitenâ€
überplanmäßig bereitgestellt.
Deckung:
Mehrerträge Gewerbesteuer, Sachkonto 401300, Produkt 160101)
Â
Erläuterungen und Begründungen:
Bereits mit SV 20/027 wurde im Rat am
15.12.2010 die Frage diskutiert, ob die Möglichkeit besteht, Anteile der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden
mbH zu übernehmen. Hierzu wurde in der SV folgendes ausgeführt:
„Am Stammkapital der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH ist die Stadt Hilden mit 48 %
(12.000,- €) und die WestGkA mit 52 % (13.000,- €) beteiligt. Im Rahmen der
Prüfung von vergaberechtlichen Fragen zu Bauvorhaben der
Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wurde auch diskutiert, ob
nicht die Möglichkeit besteht, die Anteile der WestGkA zu übernehmen. Die Folge
wäre dann, dass die Stadt Hilden alleiniger Eigentümer der Gesellschaft wäre
und die Voraussetzungen für Vergaben als sogenannte „Inhousegeschäfte“
vorliegen würden.
Die Thematik wurde
dann auch mit der WestGkA besprochen, die ihre Bereitschaft dazu signalisiert
hatte.
Zusätzlich wurde darum gebeten zu überprüfen, ob sich hieraus steuerrechtliche Probleme ergeben könnten. Sollte die Stadt die kompletten 52 %-Anteile der WestGkA übernehmen, wäre Grunderwerbsteuer von rd. 586 T€ zu zahlen.
Hinzu käme, dass im Falle eines Gesellschafterwechsel von mehr als 25 % bzw. 50 % in 2010 entstehende Verluste ebenfalls nicht mehr angerechnet werden können. Hierzu wird auf den letzten Absatz der Anlage 1 verwiesen.“
Aus diesem Grunde wurde deshalb entschieden, dass es aus finanziellen Gründen nicht sinnvoll ist, die Anteile zu übernehmen. Auch im Zusammenhang mit anderen „IGH-Themen“ stellte sich dann die Frage, ob das Ziel der Anteilsübernahme nicht auf anderem Wege möglich ist.
Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit Ernst & Young aufgenommen, um prüfen zu lassen, ob nicht weitere Möglichkeiten gesehen werden. Dabei wurde auch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH als Option überlegt. Mit dem von Ernst & Young vorgeschlagenen Weg würde auch das Ziel erreicht, dass dann alle Grundstücksangelegenheiten in einer Hand wären. Dieses Thema wurde allerdings im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH noch nicht thematisiert. Es sollte erst ein Ratsbeschluss eingeholt werden, ob dieser Weg so mitgetragen wird. Selbstverständlich würden die Gremien dann unterrichtet werden.
Das Ergebnis der Überprüfung von Ernst & Young ist der SV als Anlage beigefügt.
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung abschließend nur über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hilden geklärt werden kann.
Wie der Seite 7 der Anlage entnommen werden kann, fallen hierfür Gesamtgebühren von rd. 18.000,- € an.
Damit die Thematik geklärt und dann auch der Gesellschaftsvertrag angepasst werden kann (z. B. Aufsichtsrat statt Infrastrukturentwicklungskommission) wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Horst Thiele
Â
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010901 |
Haushaltsangelegenheiten |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2011 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0109014000 |
Verwaltung Beteiligungen,
Zweckverbände, Stiftungen |
529100 |
Sonstige Auf-wendungen für Dienstleistungen |
18.000 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1601010040 |
Gewerbesteuer |
401300 |
Gewerbesteuer |
18.000 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Mehrerträge bei der Gewerbesteuer |
|||||||
Vermerk Kämmerer |
|||||||