Betreff
Möglicher Erwerb von Anteilen an der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH durch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH
Vorlage
WP 09-14 SV 20/067
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt zur Klärung der Frage, ob ein Anteilskauf der IGH-Anteil Grunderwerbsteuer auslöst, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen. Die gesamten Aufwendungen von 18.000,- € werden im Produkt 010901 „Haushaltsangelegenheiten” überplanmäßig bereitgestellt.

Deckung: Mehrerträge Gewerbesteuer, Sachkonto 401300, Produkt 160101)

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits mit SV 20/027 wurde im Rat am 15.12.2010 die Frage diskutiert, ob die Möglichkeit besteht, Anteile der  Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH zu übernehmen. Hierzu wurde in der SV folgendes ausgeführt:

 

„Am Stammkapital der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH ist die Stadt Hilden mit 48 % (12.000,- €) und die WestGkA mit 52 % (13.000,- €) beteiligt. Im Rahmen der Prüfung von vergaberechtlichen Fragen zu Bauvorhaben der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH wurde auch diskutiert, ob nicht die Möglichkeit besteht, die Anteile der WestGkA zu übernehmen. Die Folge wäre dann, dass die Stadt Hilden alleiniger Eigentümer der Gesellschaft wäre und die Voraussetzungen für Vergaben als sogenannte „Inhousegeschäfte“ vorliegen würden.

 

Die Thematik wurde dann auch mit der WestGkA besprochen, die ihre Bereitschaft dazu signalisiert hatte.

 

Zusätzlich wurde darum gebeten zu überprüfen, ob sich hieraus steuerrechtliche Probleme ergeben könnten. Sollte die Stadt die kompletten 52 %-Anteile der WestGkA übernehmen, wäre Grunderwerbsteuer von rd. 586 T€ zu zahlen.

 

Hinzu käme, dass im Falle eines Gesellschafterwechsel von mehr als 25 % bzw. 50 % in 2010 entstehende Verluste ebenfalls nicht mehr angerechnet werden können. Hierzu wird auf den letzten Absatz der Anlage 1 verwiesen.“

 

Aus diesem Grunde wurde deshalb entschieden, dass es aus finanziellen Gründen nicht sinnvoll ist, die Anteile zu übernehmen. Auch im Zusammenhang mit anderen „IGH-Themen“ stellte sich dann die Frage, ob das Ziel der Anteilsübernahme nicht auf anderem Wege möglich ist.

 

Die Verwaltung hat deshalb Kontakt mit Ernst & Young aufgenommen, um prüfen zu lassen, ob nicht weitere Möglichkeiten gesehen werden. Dabei wurde auch die Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH als Option überlegt. Mit dem von Ernst & Young vorgeschlagenen Weg würde auch das Ziel erreicht, dass dann alle Grundstücksangelegenheiten in einer Hand wären. Dieses Thema wurde allerdings im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Stadtwerke Hilden mbH noch nicht thematisiert. Es sollte erst ein Ratsbeschluss eingeholt werden, ob dieser Weg so mitgetragen wird. Selbstverständlich würden die Gremien dann unterrichtet werden.

 

Das Ergebnis der Überprüfung von Ernst & Young ist der SV als Anlage beigefügt.

 

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung abschließend nur über eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt Hilden geklärt werden kann.

 

Wie der Seite 7 der Anlage entnommen werden kann, fallen hierfür Gesamtgebühren von rd. 18.000,- € an.

 

Damit die Thematik geklärt und dann auch der Gesellschaftsvertrag angepasst werden kann (z. B. Aufsichtsrat statt Infrastrukturentwicklungskommission) wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

 

 

Horst Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

010901

Haushaltsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0109014000

Verwaltung Beteiligungen, Zweckverbände, Stiftungen

529100

Sonstige Auf-wendungen für Dienstleistungen

18.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1601010040

Gewerbesteuer

401300

Gewerbesteuer

18.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Mehrerträge bei der Gewerbesteuer

 

Vermerk Kämmerer