Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2015, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
Sehr schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil der
Einstieg in die Planung für die Jahre 2012 bis 2015 nicht bei 0 Euro anfingen,
sondern gemäß der (alten) Finanzplanung Vorbelastungen von 6,4 Mio. € alleine
für 2012 aufwies. Auch für die Jahre 2013 und 2014 ergaben sich planmäßige
Defizite von 3,5 Mio. €.Â
Außerdem wurden die regionalisierten Daten aus der Steuerschätzung, die
insbesondere für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der
Umsatzsteuer von großer Bedeutung sind, erst am 30. Nov. 2011 veröffentlicht.
Weiterhin sind die Umlagegrundlagen, die die Berechnungsgröße für die
Kreisumlage darstellen, im Kreis Mettmann immer noch sehr hoch, so dass die
Stadt Hilden auch in der Zukunft sehr hohe Umlagen an den Kreis zu zahlen hat
(2000 = rd. 21 Mio. €, 2012 rd. 36,6 Mio. €).Â
Auch wenn die Orientierungsdaten und die steigenden Gewerbesteuererträge
Hoffnung geben, so wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum nicht
ausgeglichen werden können. Die Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu
entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten wird.
Ein neues Produkt wurde
in den Haushaltsplan aufgenommen: Das Produkt 060305 „Beratungsangebote für
Familien und Bildung“ soll die finanziellen Auswirkungen des Büros für Familie
und Bildung („Stellwerk“) abbilden.
Hinsichtlich des
Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung sei ausgeführt, dass nur die Positionen
aufgenommen worden sind, wo die Verwaltung sowieso beabsichtigt hatte, so zu
verfahren. Eine andere Vorgehensweise würde dazu führen, dass die
Haushaltsplanberatungen dann ausgesprochen schwierig wären, weil eine klare
Trennung zwischen Auswirkungen aus dem Gutachten und Auswirkungen zum
Haushalt nicht oder nur mit großem
Auswand dargestellt werden können. So ergibt sich nun die Situation, dass eindeutig
eine finanzielle Aussage getroffen werden kann, welche Auswirkungen es hat,
wenn der Empfehlung „x“ des Gutachters gefolgt würde.
Weiterhin ist
nicht beabsichtigt, das „Budgetierungsverfahren“ zu ändern, so dass in der
Ratssitzung kein entsprechender Beschluss gefasst werden muss. Die bisher
gültigen Regeln befinden sich in der Haushaltssatzung, die im
Haushaltsplanentwurf mit abgedruckt ist.
Abschließend 2
Eckpunkte:
a)
Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
ist im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.
b)
Kreditaufnahmen sind im gesamten
Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.
Horst Thiele
Bürgermeister
Der Haushaltsplanentwurf wird in der Sitzung verteilt.