Betreff
Haushaltsplanentwurf 2012
Vorlage
WP 09-14 SV 20/066
Aktenzeichen
II/20.1 - En
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden verweist den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2015, zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Sehr schwierig waren die verwaltungsinternen Beratungen, weil der Einstieg in die Planung für die Jahre 2012 bis 2015 nicht bei 0 Euro anfingen, sondern gemäß der (alten) Finanzplanung Vorbelastungen von 6,4 Mio. € alleine für 2012 aufwies. Auch für die Jahre 2013 und 2014 ergaben sich planmäßige Defizite von 3,5 Mio. €. 

 

Außerdem wurden die regionalisierten Daten aus der Steuerschätzung, die insbesondere für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer von großer Bedeutung sind, erst am 30. Nov. 2011 veröffentlicht.

 

Weiterhin sind die Umlagegrundlagen, die die Berechnungsgröße für die Kreisumlage darstellen, im Kreis Mettmann immer noch sehr hoch, so dass die Stadt Hilden auch in der Zukunft sehr hohe Umlagen an den Kreis zu zahlen hat (2000 = rd. 21 Mio. €, 2012 rd. 36,6 Mio. €).  Auch wenn die Orientierungsdaten und die steigenden Gewerbesteuererträge Hoffnung geben, so wird der Ergebnishaushalt im Planungszeitraum nicht ausgeglichen werden können. Die Details sind der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten wird.

 

Ein neues Produkt wurde in den Haushaltsplan aufgenommen: Das Produkt 060305 „Beratungsangebote für Familien und Bildung“ soll die finanziellen Auswirkungen des Büros für Familie und Bildung („Stellwerk“) abbilden.

 

Hinsichtlich des Gutachtens zur Haushaltskonsolidierung sei ausgeführt, dass nur die Positionen aufgenommen worden sind, wo die Verwaltung sowieso beabsichtigt hatte, so zu verfahren. Eine andere Vorgehensweise würde dazu führen, dass die Haushaltsplanberatungen dann ausgesprochen schwierig wären, weil eine klare Trennung zwischen Auswirkungen aus dem Gutachten und Auswirkungen zum Haushalt  nicht oder nur mit großem Auswand dargestellt werden können. So ergibt sich nun die Situation, dass eindeutig eine finanzielle Aussage getroffen werden kann, welche Auswirkungen es hat, wenn der Empfehlung „x“ des Gutachters gefolgt würde.

 

Weiterhin ist nicht beabsichtigt, das „Budgetierungsverfahren“ zu ändern, so dass in der Ratssitzung kein entsprechender Beschluss gefasst werden muss. Die bisher gültigen Regeln befinden sich in der Haushaltssatzung, die im Haushaltsplanentwurf mit abgedruckt ist.

 

Abschließend 2 Eckpunkte:

a)    Eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze ist im Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.

b)    Kreditaufnahmen sind im gesamten Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister

 

Der Haushaltsplanentwurf wird in der Sitzung verteilt.