Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Einrichtung von drei
zusätzlichen OGS-Gruppen zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und
Betreuungsangebotes ab 01.08.2012.
Die erforderlichen Haushaltsmittel (s.
Finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellen (s. Personelle
Auswirkungen) sind im Haushalt 2012 enthalten und werden im Vorgriff auf
den Haushalt 2012 überplanmäßig bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgestaltung der OGS
Die offene
Ganztagsgrundschule ist auf der Grundlage des vom Rat der Stadt am 10.12.2003 beschlossenen
Konzeptes zum Schuljahr 2004/2005 erstmalig eingerichtet worden. Von Beginn an
sah das Hildener Konzept zum Auf- und Ausbau der offenen Ganztagsgrundschule
folgende Zielsetzungen vor:
- Â Â Â Â Â Â Â Â Â Vereinbarkeit von
Familie und Beruf
Betreuungsfunktion
- Â Â Â Â Â Â Â Â Â Verbesserung
der schulischen Qualifikationsfunktion und der Chancengleichheit
Bildungsfunktion
- Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sozial-
und spracherzieherische Unterstützung familiärer Erziehungsleistungen
Familien ergänzende Erziehungsfunktion
Dies entsprach
der damaligen und entspricht der heutigen Erlasslage. Danach sorgt die OGS für
ein umfassendes attraktives und qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs-
und Betreuungsangebot, das sich am Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert.
Unter dem Dach der Schule werden Mädchen und Jungen zielgerichtet individuell
in ihrer schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung gefördert. Jede
Schule hat ein eigenes pädagogisches Konzept mit selbst gewählten
Schwerpunkten. In der offenen Ganztagsgrundschule können Kinder unter der Leitung
von Lehrkräften und ausgebildeten Erzieherinnen altersgemäßen Aktivitäten und
Beschäftigungen nachgehen, die ihre Entwicklung fördern. Sie nehmen gemeinsam
ein Mittagessen ein und erhalten Anleitung und Hilfestellung bei der
Hausaufgabenerledigung und bekommen bildende sowie sportliche Angebote für ihre
Freizeit. Mit den anteiligen und zusätzlichen Lehrerstellen von 5,6 Wochenstunden
pro Gruppe gelingen Kleingruppen bezogene und individuelle Fördermaßnahmen für
Kinder mit Lernproblemen, aber auch Projekte zur Förderung besonders begabter
Kinder. Das beschlossene Hildener Rahmenkonzept für die OGS sieht unter
Berücksichtigung der oben geschilderten Ziele folgende Ausstattung vor:
- Keine
Kapitalisierung von Lehrerstellen
Die
Zurverfügungstellung von 5,6 Lehrerwochenstunden pro Gruppe ist ein elementarer
Bestandteil des Bausteines ‚Bildungsförderung‘ der OGS in Hilden. Damit gelingt
es, der „Vormittagsschule“ den „Betreuungsteil“ am Nachmittag nicht nur additiv
anzugliedern, sondern Bildung und Betreuung integrativ miteinander zu verbinden
und die Chance für eine rhythmisierte Ganztagsschule zu eröffnen. Die
zunehmende Anzahl der Ganztagsklassen in der OGS in Hilden zeigt die Richtigkeit
der damaligen Entscheidung auf. Für Ganztagsklassen sind zusätzliche Lehrerstellen
zwingend erforderlich.
- Fachkräfte
Je OGS-Gruppe
werden zwei Teilzeitkräfte eingesetzt, die über die Qualifikation einer
Erzieherin verfügen müssen. Eine Erzieherin wird mit 28,35 Wochenstunden, die
andere mit 19,25 Wochenstunden beschäftigt. Durch den Einsatz qualifizierter
Erzieherinnen und Erzieher in der OGS wird dem Qualitätsanspruch Rechnung
getragen. Auch diese Vorgabe hat sich eindeutig bewährt und wurde
zwischenzeitlich von zahlreichen Kommunen übernommen.
Hinzu kommt eine
Küchenkraft pro Gruppe, die mit 10,13 Wochenstunden beschäftigt wird.
Weiterentwicklung der OGS in Hilden
Seit Beginn des
Schuljahres 2010/2011 haben in Weiterentwicklung des additiven Systems die
städt. Gemeinschaftsgrundschulen Am Elbsee und Wilhelm-Hüls zur Realisierung
der Rhythmisierung sog. Ganztagsklassen im Rahmen der OGS eingerichtet. In
ihren Erfahrungsberichten haben beide Schulleitungen ausgeführt, dass die
strukturelle Umstellung der OGS vom additiven System (Bildungs- und
Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht) hin zur Rhythmisierung (Unterricht
und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des Schultags ab) zu
einer intensiveren Zusammenarbeit der am Schulleben Beteiligten führt und das
die Kinder insbesondere durch noch bessere individuelle Förderungsmöglichkeiten
profitieren.
Die Erfahrungen
der Schulleitungen entsprechen weitestgehend den Ausführungen des aktuellen
Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule von 2011:
„Die Rhythmisierte
Offene Ganztagsgrundschule durch folgende Eckpunkte charakterisiert wird:
- Die offene
Ganztagsschule im Primarbereich soll durch die Zusammenarbeit von Schule,
Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und
Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen
Partnern eine Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in
ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.
- Sie bietet
mehr Zeit für Bildung und Erziehung, eine bessere Rhythmisierung des
Schultages, umfassende Angebote zur individuellen Förderung und zur
kulturellen und sozialen Bildung, eine Stärkung der Erziehungskompetenz
der Familie.
Hinsichtlich des
Raumbedarfs weist der Schulentwicklungsplan daraufhin, dass bei Einrichtung der
Klassenräume als Multifunktionsräume die Bildung von Ganztagsklassen keinen
zusätzlichen Raumbedarf auslöst.Â
Seitens der
Verwaltung wird die Entwicklung vom additiven System hin zur Rhythmisierung und
damit Bildung von Ganztagsklassen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.
Versorgungssituation
Die Stadt Hilden
hat mit dem vorhandenen OGS-Modell ein qualitativ gutes und zukunftsorientiertes,
aber auch von den Eltern bezahlbares Bildungs- und Betreuungsangebot
entwickelt, das bei Eltern und Schulen eine hohe Anerkennung erfährt. Dies
belegt die entsprechende Nachfrage. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Stadt
Hilden 30 OGS-Gruppen vor. Das entspricht einer Versorgungsquote von 42%. Die
Stadt Düsseldorf verfügt zum gleichen Zeitpunkt über eine Versorgungsquote von
62%. Die Städte Erkrath, Haan, Langenfeld und Monheim haben ähnlich hohe
Versorgungsquoten wie die Stadt Hilden oder übertreffen diese. Die Stadt
Ratingen weist aktuell die höchste Versorgung im Kreis Mettmann mit 47% auf.
Die Förderpraxis
des Landes NRW trägt dem Ausbau des OGS-Angebotes Rechnung: bis heute fördert
das Land jede zusätzlich beantragte OGS-Gruppe mit den inzwischen sogar
angehobenen Fördermitteln.
Im Rahmen der
Umsetzung des Familienberichtes hat sich die Stadt Hilden verpflichtet, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf umfassend zu stärken. Dies führt zu der Zielsetzung, die
vorhandene Betreuungsstruktur quantitativ und qualitativ weiter auszubauen.
Immer mehr Eltern sind berufstätig und fordern neben der Betreuung
qualifizierte Bildungsangebote ein. Zu Recht hat erst kürzlich die Industrie-
und Handelskammer zu Düsseldorf gefordert, die Kinderbetreuung zu erweitern, um
Frauen die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass
im Zusammenhang mit der Inklusion die OGS einen neuen Stellenwert erhalten
wird. Für diese Kinder ist neben der Betreuung vor allem ein Bildungs- und
Förderangebot von besonderer Bedeutung.
Die Anforderungen
und Belastungen für die Erzieherinnen und Lehrkräfte werden damit nicht geringer
werden, sondern eher zunehmen. Die Stadt Hilden hat mit dem vorhandenen
OGS-Konzept frühzeitig die richtigen Voraussetzungen festgelegt, um ein
angemessenes quantitativ und qualitativ ausreichendes OGS-Angebot zu schaffen
und auch zu erweitern. Familien in Hilden gehen von einem verlässlichen
Bildungs- und Betreuungsangebot aus und haben ihre familiäre Situation darauf
ausgerichtet. Eine Stagnation der Angebote würde für viele Familien gravierende
Auswirkungen haben.
Die acht Hildener
Grundschulen bieten aktuell 750 Bildungs- und Betreuungsplätze in 30
OGS-Gruppen an. So unterschiedlich die Bedarfe der Kinder und Eltern sind, so
differenziert zeigen sich die Konzepte der Schulen und die daraus
resultierenden Angebote. Öffnungszeiten, Förderprojekte, Einrichtungskonzepte,
Freizeit- und Ferienangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Partnern
u. a. haben sich im Rahmen des städtischen Konzepts in den Schulen individuell
entwickelt.
Ausbau der Betreuungsangebote
Bedarfsanalyse
Auch für das
Schuljahr 2012/13 wurde im Rahmen der Schulanmeldungen eine steigende Nachfrage
nach OGS-Plätzen festgestellt. Zum Schuljahr 2012/2013 liegen den Hildener
Grundschulen ca. 200 Neuanmeldungen für die OGS vor – damit werden erstmals ca.
50 % der Erstklässler die OGS besuchen. Die durch Abgang der Schülerinnen und
Schüler der 4. Klassen freiwerdenden OGS-Plätze reichen nicht aus, um die
Nachfrage zum kommenden Schuljahr 2012/2013 zu decken.
An den nachfolgend
genannten Grundschulen besteht Bedarf auf Einrichtung von jeweils einer
zusätzlichen OGS-Gruppe:
- Städt.
Verbundschule Kalstert – Teilstandort Walder Straße
- Städt.
Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch
- Städt.
Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls.
Es ist
erforderlich, an den o.g. Standorten je eine weitere OGS-Gruppe einzurichten.
Die nachfolgende Tabelle stellt das Angebot der OGS für das lfd. Schuljahr
2011/2012 sowie den Bedarf für das kommende Schuljahr 2012/2013 (Stand Nov.
2011) dar:
Offene Ganztagsgrundschule |
||
Schuljahr
2011/12 |
Schuljahr
2012/13 |
|
Adolf-Reichwein-Schule |
2 |
2 |
Adolf-Kolping-Schule
(KGS) |
3 |
3 |
Astrid-Lindgren-Schule
(KGS) |
3 |
3 |
Schule
am Elbsee |
4 |
4 |
Verbundschule
Kalstert |
4 |
5 |
Verbundschule
Schulstraße |
5 |
5 |
Wilhelm-Busch-Schule |
4 |
5 |
Wilhelm-Hüls-Schule |
5 |
6 |
Summe |
30 |
33 |
Raumsituation
Ein Ausbau der OGS
erfordert grundsätzlich eine strukturelle Anpassung hin zur Rhythmisierung oder
eine Anpassung der Zügigkeit der einzelnen Schulen. Die Schaffung zusätzlicher
Räume durch Erweiterungsbauten wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen
und der Finanzsituation verwaltungsseitig als nicht realisierbar eingestuft.
Die Einrichtung
einer weiteren OGS-Gruppe an der städt. Verbundschule Kalstert, Teilstandort
Walder Straße, ist im bestehenden Gebäude möglich. An der städt. Gemeinschaftsgrundschule
Wilhelm-Hüls wird dem gestiegenen Bedarf durch die Einrichtung einer weiteren
Ganztagsklasse bei gleichzeitiger Beschränkung der Gruppenstärke in den
additiven OGS-Gruppen aufgrund der Raumsituation Rechnung getragen. Da die als
3-zügige Grundschule ausgelegte städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch
zum kommenden Schuljahr lediglich 2-zügig sein wird, ist die Einrichtung einer
weiteren OGS-Gruppe möglich.
Personalbedarf
Das Konzept zur
Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden sieht je OGS-Gruppe
folgende Personalausstattung vor:
1 Erzieher/in                        28,35 Wochenstunden
1 Erzieher/in                        19,25 Wochenstunden
1Küchenkraft                        10,13
Wochenstunden
plus
Budget von z.Zt. jährlich 4.800 Euro je OGS-Gruppe für die Beschäftigung
von „Honorarkräften“.
Durch die
Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs-
und Betreuungsangebotes in der OGS umgesetzt und Betreuungszeiten auch in der
Ganztagsklasse bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet werden.
Um dem gestiegenen
Bildungs- und Betreuungsbedarf an der städt. Gemeinschaftsgrundschulen Kalstert
(Standort Walder Straße), Wilhelm-Busch und Wilhelm-Hüls Rechnung zu tragen,
sind folgende zusätzliche Stellen ab 01.08.2012 einzurichten:
           3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen
mit                     je 28,35
Wochenstunden
           3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen
mit                     je 19,25
Wochenstunden
           3 Teilzeitstellen für Küchenkräfte
mit                                 je 10,13 Wochenstunden
Da der Koordinierungsaufwand mit der Anzahl der OGS-Gruppen steigt wurde in Ergänzung des Konzeptes OGS im Jahre 2010 festgelegt, dass mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ab der 5. OGS-Gruppe zusätzlich 5 Wochenstunden für Koordinierungs-, Verwaltungs- und pädagogische Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Zum kommenden Schuljahr werden an insgesamt 4 Grundschulen 5 oder mehr OGS-Gruppen eingerichtet (s. Tabelle), sodass über die zuvor genannten Stellen für die drei zusätzlichen OGS-Gruppen hinaus noch insgesamt 20 Erzieherstunden ab dem Schuljahr 2012/13 bereitzustellen sind.
Des Weiteren
überschreitet die Kath. Grundschule Astrid-Lindgren die Höchstbelegung der OGS
(30 Schülerinnen und Schüler), sodass gemäß Fortschreibung des OGS-Konzeptes
von 2010 ein zusätzlicher Personalbedarf von 10 Erzieherstunden entsteht.
Finanzierung
OGS
Personal- und
Sachaufwendungen
                                                                                              je
Gruppe p. a.       je Kind p. a.
                                                                                                    Â
Euro                      Euro
1 Erzieher/in              28,37 Wochenstunden                      28.000 Euro
1 Erzieher/in              19,25 Wochenstunden                      19.000 Euro
1 Küchenkraft           10,13 Wochenstunden                        8.300 Euro
Honorare                                                                                4.800 Euro
Personalaufwendungen insgesamt                                     60.100
Euro
Pädagogisches
Material                                                        2.000 Euro
Summe der
Aufwendungen für eine Gruppe                Â
62.100 Euro             2.484 Euro
Bezogen auf die drei
zusätzlichen OGS-Gruppen betragen die Sach- und Personalaufwendungen jährlich
186.300 Euro.
Des Weiteren
kommen Personalkosten für eine zusätzliche Erzieher/innenstelle mit 10 Wochenstunden
hinzu, da die Kath. Grundschule Astrid-Lindgren aufgrund von Ãœberschreitung der
Höchstbelegung (30 Schüler/innen) einen zusätzlichen Bedarf an
Erzieherinnenstunden hat (9.900 Euro) zzgl. zusätzliche 20 Erzieherstunden zur
Abdeckung des Koordinierungs- und Verwaltungsaufwandes an Grundschulen mit
mindestens 5 OGS-Gruppen (19.800 Euro). Hierdurch entstehen weitere
Personalkosten in Höhe von 29.700 Euro jährlich.
Die zusätzlichen
jährlichen Personal- und Sachaufwendungen belaufen sich insgesamt auf 216.000
Euro.
Hinzu kommen in
2012 einmalig Einrichtungskosten von 5.000 Euro je OGS-Gruppe – der Gesamtbetrag
der Einrichtungskosten beläuft sich in 2012 auf 15.000 Euro.
Erträge
- Landesmittel
An den laufenden
Betriebskosten der OGS beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines
Festbetrages je Kind/Jahr und durch die Bereitstellung von zusätzlichen
Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGS-Gruppe). Der Festbetrag je Kind/Jahr beträgt
700 Euro. Bezogen auf die 3 zusätzlichen OGS-Gruppen mit durchschnittlich je 25
Betreuungsplätzen beträgt die Landeszuweisung 52.500 Euro jährlich.
- Elternbeiträge
Die Stadt Hilden
erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGS-Platz ist auf der Grundlage
der bisherigen Erfahrungswerte von einem durchschnittlichen
Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 45,30 Euro monatlich auszugehen. Dies
entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Elternbeitragsaufkommen je Kind
von 544 Euro jährlich – dies entspricht 40.800 Euro für 3 zusätzliche
OGS-Gruppen.
- Gesamterträge
Bezogen auf die
drei zusätzlichen OGS-Gruppen ergibt sich folgende Einnahmesituation:
Landeszuweisung                             52.500 Euro
Elternbeitragsaufkommen                40.800 Euro
Gesamt-Erträge                              93.300
Euro
Finanzierungsanteil Stadt
Die
Gesamtfinanzierung für drei zusätzliche OGS-Gruppen einschl. zusätzlicher
Personalstunden für eine OGS-Gruppe und für Koordinierungs- und
Verwaltungsaufgaben sieht wie folgt aus:
- Aufwendungen
Personalkosten für 3 OGS-Gruppen                                             180.300
EuroÂ
Personalkosten für zusätzliche Erzieherstunden                 29.700 Euro
Sachaufwendungen                                                Â
              6.000 Euro
Gesamtaufwendungen                                                      216.000
Euro
- Erträge
Landeszuweisung                                                                 52.500 Euro
Elternbeitragsaufkommen                                                    40.800 Euro
Gesamt-Erträge                                                     Â
            93.300 Euro
Der jährliche
Finanzierungsanteil der Stadt beträgt somit 122.700 Euro. Da die drei
zusätzlichen OGS-Gruppen und die Personalaufstockung erst zum 01.08.2012
eingerichtet bzw. umgesetzt werden, ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr
2012 ein Finanzierungsanteil der Stadt von 51.125 Euro zzgl. der einmaligen
Einrichtungskosten von 15.000 Euro (5.000 Euro je Gruppe).
V.       Zusammenfassung:
Durch die
Einrichtung von drei zusätzlichen OGS-Gruppen steigt die Gesamtzahl von derzeit
30 auf 33 Gruppen. Durch den weiteren Ausbau der OGS erhöht sich die Versorgungsquote für das Schuljahr
2012/2013 auf 47 % - für 1.769 Grundschülerinnen und Schülern stehen im
kommenden Schuljahr ca. 825 Bildungs- und Betreuungsplätze in der OGS zur
Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Nachfragequote für die OGS
künftig auf ca. 50 % der Primarschülerinnen und Schüler einpendeln wird. Damit
dürfte zum Schuljahr 2013/14 erstmals ein Sättigungsgrad von ca. 50 % erreicht
werden, sodass die durch Abgang der Viertklässler freiwerdenden Betreuungsplätze
in der OGS ausreichend sein dürften, um die Erstklässler zu versorgen. Der Ausbau
der OGS müsste demnach zum Schuljahr 2013/14 abgeschlossen sein.
Bei der
Grundschulleiterbesprechung am Montag, dem 21.11.2011, wiesen die
Schulleitungen übereinstimmend mit Hinweis auf die fast 50%ige Anmeldequote der
künftigen Erstklässler auf die Notwendigkeit der OGS-Erweiterung hin. Damit
verbunden war die eindringliche Bitte, kurzfristig Klarheit hinsichtlich der
zum kommenden Schuljahr zur Verfügung stehenden OGS-Plätze zu schaffen, da
Eltern zeitnah eine Planungssicherheit benötigen, ob die Betreuungssituation
ihres Kindes gewährleistet ist. Auch für die Schulleitungen sei eine
Planungssicherheit als Basis für die Schulaufnahmebestätigungen notwendig. Eine
Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 wurde von allen
Schulleitungen als zu spät bewertet. Diese Einschätzung findet sich in dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben der
Rektorin der Astrid-Lindgren-Schule im Namen der Hildener Grundschulleitungen
wieder, in dem eindringlich eine „zeitnahe verbindliche Entscheidung“ über die
neu einzurichtenden OGS-Gruppen und die zusätzlichen Personalstunden als dringend
erforderlich erachtet wird.
Unter Berücksichtigung
der Argumentation der Hildener Grundschulleitungen ist eine Beratung zum Ausbau
der OGS im Fachausschuss und eine Ratsentscheidung im Vorgriff auf den Haushalt
2012 noch in diesem Jahr erforderlich.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
030101 |
Bezeichnung |
Grundschulen |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
Ja (im Haushaltsplan-entwurf 2012 enthalten) |
|
|
Haushaltsjahr: |
2012 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag €    Bezeichnung |
Schule: HÃœLS WBS Kalstert HÃœLS |
5114105000 5114105000 5114105000 |
0301010040 0301010040 0301010040 |
081201 527900 529100 |
5.000          Ausstattung   850          Päd. Material 2.000          Honorare |
|
|
|
|
|
|
5114109000 5114109000 5114109000 |
0301010040 0301010040 0301010040 |
081201 527900 529100 |
5.000          Ausstattung   850          Päd. Material 2.000          Honorare |
|
|
|
|
|
|
5114108000 5114108000 5114108000 |
0301010040 0301010040 0301010040 |
081201 527900 529100 |
5.000          Ausstattung   850          Päd. Material 2.000          Honorare |
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag €    Bezeichnung |
|
5114105000 |
0301010040 |
414100 |
7.300Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Landeszuweisung |
|
5114105000 |
0301010040 |
433110 |
5.660           Elternbeiträge |
|
5114109000 5114109000 |
0301010040 0301010040 |
414100 433110 |
7.300          Landeszuweisung 5.660          Elternbeiträge |
WBS |
5114108000 5114108000 |
0301010040 0301010040 |
414100 433110 |
7.300          Landeszuweisung 5.660          Elternbeiträge |
Kalstert |
Finanzierung: Die Landeszuschüsse und Elternbeiträge
sind zur Teildeckung der gesamten Betriebskosten vorgesehen (einschl. Personalkosten). Die aufgeführten Kosten und Erträge
beziehen sich auf den Zeitraum August bis Dez. 2012 und ergeben sich aus den
Jahresbeträgen aus den „Erläuterungen und Begründungen zur Sitzungsvorlage“. |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Â