Betreff
Erweiterung der OGS-Gruppen im Schuljahr 2012/2013
Vorlage
WP 09-14 SV 51/162
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Einrichtung von drei zusätzlichen OGS-Gruppen zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes ab 01.08.2012.

Die erforderlichen Haushaltsmittel (s. Finanzielle Auswirkungen) und die notwendigen Stellen (s. Personelle Auswirkungen) sind im Haushalt 2012 enthalten und werden im Vorgriff auf den Haushalt 2012 überplanmäßig bereitgestellt.

 

 

 

 


 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Ausgestaltung der OGS

Die offene Ganztagsgrundschule ist auf der Grundlage des vom Rat der Stadt am 10.12.2003 beschlossenen Konzeptes zum Schuljahr 2004/2005 erstmalig eingerichtet worden. Von Beginn an sah das Hildener Konzept zum Auf- und Ausbau der offenen Ganztagsgrundschule folgende Zielsetzungen vor:

-           Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Betreuungsfunktion

-           Verbesserung der schulischen Qualifikationsfunktion und der Chancengleichheit

Bildungsfunktion

-           Sozial- und spracherzieherische Unterstützung familiärer Erziehungsleistungen

Familien ergänzende Erziehungsfunktion

 

Dies entsprach der damaligen und entspricht der heutigen Erlasslage. Danach sorgt die OGS für ein umfassendes attraktives und qualitativ hochwertiges Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich am Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert. Unter dem Dach der Schule werden Mädchen und Jungen zielgerichtet individuell in ihrer schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung gefördert. Jede Schule hat ein eigenes pädagogisches Konzept mit selbst gewählten Schwerpunkten. In der offenen Ganztagsgrundschule können Kinder unter der Leitung von Lehrkräften und ausgebildeten Erzieherinnen altersgemäßen Aktivitäten und Beschäftigungen nachgehen, die ihre Entwicklung fördern. Sie nehmen gemeinsam ein Mittagessen ein und erhalten Anleitung und Hilfestellung bei der Hausaufgabenerledigung und bekommen bildende sowie sportliche Angebote für ihre Freizeit. Mit den anteiligen und zusätzlichen Lehrerstellen von 5,6 Wochenstunden pro Gruppe gelingen Kleingruppen bezogene und individuelle Fördermaßnahmen für Kinder mit Lernproblemen, aber auch Projekte zur Förderung besonders begabter Kinder. Das beschlossene Hildener Rahmenkonzept für die OGS sieht unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ziele folgende Ausstattung vor:

 

  • Keine Kapitalisierung von Lehrerstellen

Die Zurverfügungstellung von 5,6 Lehrerwochenstunden pro Gruppe ist ein elementarer Bestandteil des Bausteines ‚Bildungsförderung‘ der OGS in Hilden. Damit gelingt es, der „Vormittagsschule“ den „Betreuungsteil“ am Nachmittag nicht nur additiv anzugliedern, sondern Bildung und Betreuung integrativ miteinander zu verbinden und die Chance für eine rhythmisierte Ganztagsschule zu eröffnen. Die zunehmende Anzahl der Ganztagsklassen in der OGS in Hilden zeigt die Richtigkeit der damaligen Entscheidung auf. Für Ganztagsklassen sind zusätzliche Lehrerstellen zwingend erforderlich.

 

  • Fachkräfte

Je OGS-Gruppe werden zwei Teilzeitkräfte eingesetzt, die über die Qualifikation einer Erzieherin verfügen müssen. Eine Erzieherin wird mit 28,35 Wochenstunden, die andere mit 19,25 Wochenstunden beschäftigt. Durch den Einsatz qualifizierter Erzieherinnen und Erzieher in der OGS wird dem Qualitätsanspruch Rechnung getragen. Auch diese Vorgabe hat sich eindeutig bewährt und wurde zwischenzeitlich von zahlreichen Kommunen übernommen.

Hinzu kommt eine Küchenkraft pro Gruppe, die mit 10,13 Wochenstunden beschäftigt wird.

 

 

Weiterentwicklung der OGS in Hilden

Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 haben in Weiterentwicklung des additiven Systems die städt. Gemeinschaftsgrundschulen Am Elbsee und Wilhelm-Hüls zur Realisierung der Rhythmisierung sog. Ganztagsklassen im Rahmen der OGS eingerichtet. In ihren Erfahrungsberichten haben beide Schulleitungen ausgeführt, dass die strukturelle Umstellung der OGS vom additiven System (Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht) hin zur Rhythmisierung (Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des Schultags ab) zu einer intensiveren Zusammenarbeit der am Schulleben Beteiligten führt und das die Kinder insbesondere durch noch bessere individuelle Förderungsmöglichkeiten profitieren.

 

Die Erfahrungen der Schulleitungen entsprechen weitestgehend den Ausführungen des aktuellen Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule von 2011:

„Die Rhythmisierte Offene Ganztagsgrundschule durch folgende Eckpunkte charakterisiert wird:

  • Die offene Ganztagsschule im Primarbereich soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern eine Lernkultur entwickeln, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Begabungen und Fähigkeiten unterstützt, fördert und fordert.
  • Sie bietet mehr Zeit für Bildung und Erziehung, eine bessere Rhythmisierung des Schultages, umfassende Angebote zur individuellen Förderung und zur kulturellen und sozialen Bildung, eine Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie.

 

Hinsichtlich des Raumbedarfs weist der Schulentwicklungsplan daraufhin, dass bei Einrichtung der Klassenräume als Multifunktionsräume die Bildung von Ganztagsklassen keinen zusätzlichen Raumbedarf auslöst. 

Seitens der Verwaltung wird die Entwicklung vom additiven System hin zur Rhythmisierung und damit Bildung von Ganztagsklassen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

 

 

Versorgungssituation

Die Stadt Hilden hat mit dem vorhandenen OGS-Modell ein qualitativ gutes und zukunftsorientiertes, aber auch von den Eltern bezahlbares Bildungs- und Betreuungsangebot entwickelt, das bei Eltern und Schulen eine hohe Anerkennung erfährt. Dies belegt die entsprechende Nachfrage. Zum jetzigen Zeitpunkt hält die Stadt Hilden 30 OGS-Gruppen vor. Das entspricht einer Versorgungsquote von 42%. Die Stadt Düsseldorf verfügt zum gleichen Zeitpunkt über eine Versorgungsquote von 62%. Die Städte Erkrath, Haan, Langenfeld und Monheim haben ähnlich hohe Versorgungsquoten wie die Stadt Hilden oder übertreffen diese. Die Stadt Ratingen weist aktuell die höchste Versorgung im Kreis Mettmann mit 47% auf.

Die Förderpraxis des Landes NRW trägt dem Ausbau des OGS-Angebotes Rechnung: bis heute fördert das Land jede zusätzlich beantragte OGS-Gruppe mit den inzwischen sogar angehobenen Fördermitteln.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Familienberichtes hat sich die Stadt Hilden verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassend zu stärken. Dies führt zu der Zielsetzung, die vorhandene Betreuungsstruktur quantitativ und qualitativ weiter auszubauen. Immer mehr Eltern sind berufstätig und fordern neben der Betreuung qualifizierte Bildungsangebote ein. Zu Recht hat erst kürzlich die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf gefordert, die Kinderbetreuung zu erweitern, um Frauen die Rückkehr in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit der Inklusion die OGS einen neuen Stellenwert erhalten wird. Für diese Kinder ist neben der Betreuung vor allem ein Bildungs- und Förderangebot von besonderer Bedeutung.

 

Die Anforderungen und Belastungen für die Erzieherinnen und Lehrkräfte werden damit nicht geringer werden, sondern eher zunehmen. Die Stadt Hilden hat mit dem vorhandenen OGS-Konzept frühzeitig die richtigen Voraussetzungen festgelegt, um ein angemessenes quantitativ und qualitativ ausreichendes OGS-Angebot zu schaffen und auch zu erweitern. Familien in Hilden gehen von einem verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot aus und haben ihre familiäre Situation darauf ausgerichtet. Eine Stagnation der Angebote würde für viele Familien gravierende Auswirkungen haben.

 

Die acht Hildener Grundschulen bieten aktuell 750 Bildungs- und Betreuungsplätze in 30 OGS-Gruppen an. So unterschiedlich die Bedarfe der Kinder und Eltern sind, so differenziert zeigen sich die Konzepte der Schulen und die daraus resultierenden Angebote. Öffnungszeiten, Förderprojekte, Einrichtungskonzepte, Freizeit- und Ferienangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Partnern u. a. haben sich im Rahmen des städtischen Konzepts in den Schulen individuell entwickelt.

 

 

Ausbau der Betreuungsangebote

 

Bedarfsanalyse

Auch für das Schuljahr 2012/13 wurde im Rahmen der Schulanmeldungen eine steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen festgestellt. Zum Schuljahr 2012/2013 liegen den Hildener Grundschulen ca. 200 Neuanmeldungen für die OGS vor – damit werden erstmals ca. 50 % der Erstklässler die OGS besuchen. Die durch Abgang der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen freiwerdenden OGS-Plätze reichen nicht aus, um die Nachfrage zum kommenden Schuljahr 2012/2013 zu decken.

An den nachfolgend genannten Grundschulen besteht Bedarf auf Einrichtung von jeweils einer zusätzlichen OGS-Gruppe:

 

  • Städt. Verbundschule Kalstert – Teilstandort Walder Straße
  • Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch
  • Städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls.

 

Es ist erforderlich, an den o.g. Standorten je eine weitere OGS-Gruppe einzurichten. Die nachfolgende Tabelle stellt das Angebot der OGS für das lfd. Schuljahr 2011/2012 sowie den Bedarf für das kommende Schuljahr 2012/2013 (Stand Nov. 2011) dar:

 

 

Name der Grundschule

Offene Ganztagsgrundschule

Schuljahr 2011/12

Schuljahr 2012/13

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

Adolf-Kolping-Schule (KGS)

3

3

Astrid-Lindgren-Schule (KGS)

3

3

Schule am Elbsee

4

4

Verbundschule Kalstert

4

5

Verbundschule Schulstraße

5

5

Wilhelm-Busch-Schule

4

5

Wilhelm-Hüls-Schule

5

6

Summe

30

33

 

 

Raumsituation

Ein Ausbau der OGS erfordert grundsätzlich eine strukturelle Anpassung hin zur Rhythmisierung oder eine Anpassung der Zügigkeit der einzelnen Schulen. Die Schaffung zusätzlicher Räume durch Erweiterungsbauten wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen und der Finanzsituation verwaltungsseitig als nicht realisierbar eingestuft.

 

Die Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe an der städt. Verbundschule Kalstert, Teilstandort Walder Straße, ist im bestehenden Gebäude möglich. An der städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Hüls wird dem gestiegenen Bedarf durch die Einrichtung einer weiteren Ganztagsklasse bei gleichzeitiger Beschränkung der Gruppenstärke in den additiven OGS-Gruppen aufgrund der Raumsituation Rechnung getragen. Da die als 3-zügige Grundschule ausgelegte städt. Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch zum kommenden Schuljahr lediglich 2-zügig sein wird, ist die Einrichtung einer weiteren OGS-Gruppe möglich.

 

Personalbedarf

Das Konzept zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Hilden sieht je OGS-Gruppe folgende Personalausstattung vor:

 

1 Erzieher/in                          28,35 Wochenstunden

1 Erzieher/in                          19,25 Wochenstunden

1Küchenkraft                         10,13 Wochenstunden

plus

Budget von z.Zt. jährlich 4.800 Euro je OGS-Gruppe für die Beschäftigung von „Honorarkräften“.

 

Durch die Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGS umgesetzt und Betreuungszeiten auch in der Ganztagsklasse bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet werden.

 

Um dem gestiegenen Bildungs- und Betreuungsbedarf an der städt. Gemeinschaftsgrundschulen Kalstert (Standort Walder Straße), Wilhelm-Busch und Wilhelm-Hüls Rechnung zu tragen, sind folgende zusätzliche Stellen ab 01.08.2012 einzurichten:

 

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                      je 28,35 Wochenstunden

            3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen mit                      je 19,25 Wochenstunden

            3 Teilzeitstellen für Küchenkräfte mit                                   je 10,13 Wochenstunden

 

Da der Koordinierungsaufwand mit der Anzahl der OGS-Gruppen steigt wurde in Ergänzung des Konzeptes OGS im Jahre 2010 festgelegt, dass mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ab der 5. OGS-Gruppe zusätzlich 5 Wochenstunden für Koordinierungs-, Verwaltungs- und pädagogische Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Zum kommenden Schuljahr werden an insgesamt 4 Grundschulen 5 oder mehr OGS-Gruppen eingerichtet (s. Tabelle), sodass über die zuvor genannten Stellen für die drei zusätzlichen OGS-Gruppen hinaus noch insgesamt 20 Erzieherstunden ab dem Schuljahr 2012/13 bereitzustellen sind.

Des Weiteren überschreitet die Kath. Grundschule Astrid-Lindgren die Höchstbelegung der OGS (30 Schülerinnen und Schüler), sodass gemäß Fortschreibung des OGS-Konzeptes von 2010 ein zusätzlicher Personalbedarf von 10 Erzieherstunden entsteht.

 

 

 

Finanzierung OGS

 

Personal- und Sachaufwendungen

                                                                                                je Gruppe p. a.         je Kind p. a.

                                                                                                       Euro                        Euro

 

1 Erzieher/in               28,37 Wochenstunden                       28.000 Euro

1 Erzieher/in               19,25 Wochenstunden                        19.000 Euro

1 Küchenkraft            10,13 Wochenstunden                          8.300 Euro

Honorare                                                                                  4.800 Euro

Personalaufwendungen insgesamt                                      60.100 Euro

 

Pädagogisches Material                                                          2.000 Euro

 

Summe der Aufwendungen für eine Gruppe                  62.100 Euro              2.484 Euro

 

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen betragen die Sach- und Personalaufwendungen jährlich 186.300 Euro.

Des Weiteren kommen Personalkosten für eine zusätzliche Erzieher/innenstelle mit 10 Wochenstunden hinzu, da die Kath. Grundschule Astrid-Lindgren aufgrund von Überschreitung der Höchstbelegung (30 Schüler/innen) einen zusätzlichen Bedarf an Erzieherinnenstunden hat (9.900 Euro) zzgl. zusätzliche 20 Erzieherstunden zur Abdeckung des Koordinierungs- und Verwaltungsaufwandes an Grundschulen mit mindestens 5 OGS-Gruppen (19.800 Euro). Hierdurch entstehen weitere Personalkosten in Höhe von 29.700 Euro jährlich.

Die zusätzlichen jährlichen Personal- und Sachaufwendungen belaufen sich insgesamt auf 216.000 Euro.

 

Hinzu kommen in 2012 einmalig Einrichtungskosten von 5.000 Euro je OGS-Gruppe – der Gesamtbetrag der Einrichtungskosten beläuft sich in 2012 auf 15.000 Euro.

 

 

 

Erträge

 

  • Landesmittel

 

An den laufenden Betriebskosten der OGS beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages je Kind/Jahr und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGS-Gruppe). Der Festbetrag je Kind/Jahr beträgt 700 Euro. Bezogen auf die 3 zusätzlichen OGS-Gruppen mit durchschnittlich je 25 Betreuungsplätzen beträgt die Landeszuweisung 52.500 Euro jährlich.

 

 

  • Elternbeiträge

 

Die Stadt Hilden erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGS-Platz ist auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 45,30 Euro monatlich auszugehen. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Elternbeitragsaufkommen je Kind von 544 Euro jährlich – dies entspricht 40.800 Euro für 3 zusätzliche OGS-Gruppen.

 

 

 

  • Gesamterträge

 

Bezogen auf die drei zusätzlichen OGS-Gruppen ergibt sich folgende Einnahmesituation:

 

Landeszuweisung                              52.500 Euro

Elternbeitragsaufkommen                 40.800 Euro

 

Gesamt-Erträge                               93.300 Euro

 

 

 

Finanzierungsanteil Stadt

 

Die Gesamtfinanzierung für drei zusätzliche OGS-Gruppen einschl. zusätzlicher Personalstunden für eine OGS-Gruppe und für Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben sieht wie folgt aus:

 

  • Aufwendungen

Personalkosten für 3 OGS-Gruppen                                                180.300 Euro 

Personalkosten für zusätzliche Erzieherstunden                    29.700 Euro

Sachaufwendungen                                                                 6.000 Euro

 

Gesamtaufwendungen                                                       216.000 Euro

 

 

  • Erträge

Landeszuweisung                                                                   52.500 Euro

Elternbeitragsaufkommen                                                      40.800 Euro

 

Gesamt-Erträge                                                                    93.300 Euro

 

Der jährliche Finanzierungsanteil der Stadt beträgt somit 122.700 Euro. Da die drei zusätzlichen OGS-Gruppen und die Personalaufstockung erst zum 01.08.2012 eingerichtet bzw. umgesetzt werden, ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 ein Finanzierungsanteil der Stadt von 51.125 Euro zzgl. der einmaligen Einrichtungskosten von 15.000 Euro (5.000 Euro je Gruppe).

 

 

 


V.        Zusammenfassung:

 

Durch die Einrichtung von drei zusätzlichen OGS-Gruppen steigt die Gesamtzahl von derzeit 30 auf 33 Gruppen. Durch den weiteren Ausbau der OGS erhöht sich die Versorgungsquote für das Schuljahr 2012/2013 auf 47 % - für 1.769 Grundschülerinnen und Schülern stehen im kommenden Schuljahr ca. 825 Bildungs- und Betreuungsplätze in der OGS zur Verfügung. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Nachfragequote für die OGS künftig auf ca. 50 % der Primarschülerinnen und Schüler einpendeln wird. Damit dürfte zum Schuljahr 2013/14 erstmals ein Sättigungsgrad von ca. 50 % erreicht werden, sodass die durch Abgang der Viertklässler freiwerdenden Betreuungsplätze in der OGS ausreichend sein dürften, um die Erstklässler zu versorgen. Der Ausbau der OGS müsste demnach zum Schuljahr 2013/14 abgeschlossen sein.

 

Bei der Grundschulleiterbesprechung am Montag, dem 21.11.2011, wiesen die Schulleitungen übereinstimmend mit Hinweis auf die fast 50%ige Anmeldequote der künftigen Erstklässler auf die Notwendigkeit der OGS-Erweiterung hin. Damit verbunden war die eindringliche Bitte, kurzfristig Klarheit hinsichtlich der zum kommenden Schuljahr zur Verfügung stehenden OGS-Plätze zu schaffen, da Eltern zeitnah eine Planungssicherheit benötigen, ob die Betreuungssituation ihres Kindes gewährleistet ist. Auch für die Schulleitungen sei eine Planungssicherheit als Basis für die Schulaufnahmebestätigungen notwendig. Eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 wurde von allen Schulleitungen als zu spät bewertet. Diese Einschätzung findet sich in dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben der Rektorin der Astrid-Lindgren-Schule im Namen der Hildener Grundschulleitungen wieder, in dem eindringlich eine „zeitnahe verbindliche Entscheidung“ über die neu einzurichtenden OGS-Gruppen und die zusätzlichen Personalstunden als dringend erforderlich erachtet wird.

 

Unter Berücksichtigung der Argumentation der Hildener Grundschulleitungen ist eine Beratung zum Ausbau der OGS im Fachausschuss und eine Ratsentscheidung im Vorgriff auf den Haushalt 2012 noch in diesem Jahr erforderlich.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

030101

Bezeichnung

Grundschulen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

(im Haushaltsplan-entwurf 2012 enthalten)

 

 

Haushaltsjahr:

2012

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

Schule:

 

HÃœLS

 

 

 

WBS

 

 

 

Kalstert

 

 

 

 

 

 

HÃœLS

5114105000

5114105000

5114105000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   850           Päd. Material

2.000           Honorare

 

 

 

 

5114109000

5114109000

5114109000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   850           Päd. Material

2.000           Honorare

 

 

 

 

5114108000

5114108000

5114108000

0301010040

0301010040

0301010040

081201

527900

529100

5.000           Ausstattung

   850           Päd. Material

2.000           Honorare

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

5114105000

0301010040

414100

7.300           Landeszuweisung

5114105000

0301010040

433110

5.660           Elternbeiträge

5114109000

5114109000

0301010040

0301010040

414100

433110

7.300           Landeszuweisung

5.660           Elternbeiträge

WBS

5114108000

5114108000

0301010040

0301010040

414100

433110

7.300           Landeszuweisung

5.660           Elternbeiträge

Kalstert

Finanzierung:

Die Landeszuschüsse und Elternbeiträge sind zur Teildeckung der gesamten Betriebskosten vorgesehen (einschl. Personalkosten).

 

Die aufgeführten Kosten und Erträge beziehen sich auf den Zeitraum August bis Dez. 2012 und ergeben sich aus den Jahresbeträgen aus den „Erläuterungen und Begründungen zur Sitzungsvorlage“.

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja/Nein

s. Haushaltsplanentwurf 2012

 

 

 

 

Planstellen ab 01.08.2012:

3 Stellen nach EG S 06 mit        je    19,25 Wochenstunden*

3 Stellen nach EG S 06 mit        je    28,35 Wochenstunden*

1 Stelle nach EG S 06 mit                 20,00 Wochenstunden (4 mal 5 Wochenstunden)*

1 Stelle nach EG S 06 mit                 10,00  Wochenstunden

 

Summe                                            172,80  Wochenstunden

 

 

3 Küchenkräfte          je   10,13 Wochenstunden*

 

Summe                            30,39 Wochenstunden

 

*Für den Stellenplan 2012 wurde Personal für 2 zusätzliche OGS-Gruppen sowie zusätzliche Stunden für Koordinierungsaufgaben bei mindestens 5 OGS-Gruppen / Grundschule beantragt.

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die zusätzlichen Stellen führen zu Mehrkosten für die 3 Gruppen von 71.940,--€/Jahr und die 30 Mehrstunden von 29.060,--€/Jahr, insgesamt also 101.000,--€/Jahr.

gez. Danscheidt

Â