Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden wählt mit Wirkung vom 11.02.2012 für die Dauer von sechs Jahren Herrn Brandoberamtsrat Bernhard Janeck
zum Wehrführer und Herrn Stadtbrandinspektor Birger von Gehlen zum
stellvertretenden Wehrführer.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Nach § 11 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werden die Wehrführung und die Stellvertretung auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen. Der bisherige Wehrführer, Herr Lothar von Gehlen gibt (altersbedingt) seine Funktion zum 10.02.2012 auf.
Die Anhörung wurde von Kreisbrandmeister Martin am 18. September 2011 im Feuerwehrhaus durchgeführt. Gegen die Bestellung des stellv. Wehrführers Herrn Brandoberamtsrat Bernhard Janeck zum Wehrführer und von Herrn Stadtbrandinspektor Birger von Gehlen zum stellvertretenden Wehrführer mit Wirkung vom 11.02.2012 wurden keine Bedenken geäußert. Herr Martin schlägt vor, den Wehrführer und seinen Stellvertreter für sechs Jahre zu bestellen.
Die feierliche Verabschiedung und Einführung erfolgt am 10.02.2012. Eine Einladung hierzu geht noch gesondert zu.
Gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja, Betrag aber
unverändert |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2012 und folgende |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0215010010 |
Brandbekämpfung |
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827,40 |
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0215010020 |
Techn. Hilfeleistung |
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827,40 |
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0215010030 |
Abwehr Großschadensereig. |
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124,50 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Haushaltsplan 2012, wie bisher in
unveränderter Höhe |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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