Betreff
Antrag nach § 24 Gemeindeordnung, hier: "Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler e.V.". Antrag des Herrn Wolfgang L. Bitter
Vorlage
WP 04-09 SV 60/105
Aktenzeichen
IV/60.2-her
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Antrag zur Überprüfung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Hofstraße 6 und zur Kenntnis und beschließt die Untersuchung des Denkmalwertes des Gebäudes Hofstraße 6.

 

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 18. 03. 2009

 

 

 

gez. G. Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 09.02.2009 stellte Herr Willy L.Bitter den Antrag gem. § 24 GO NW auf Unterschutzstellung des Gebäudes Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler (Anlage 1).

 

Das Gebäude Hofstraße 6 war bislang nicht in der Liste der Gebäude enthalten, deren Denkmalwert noch zu untersuchen ist.

 

Jedoch ist das Gebäude in der Untersuchung über schützenswerte historische Bauten und Bereiche Hildens, Band 12, Produktionsstätten, ländliche Gebäude, des Herrn Volker Kunstmann aus dem Jahre 1985 aufgeführt, mit der Empfehlung der Eintragung in die Denkmalliste (Anlage 2).

 

Das Gebäude wird seit 1982 durch den Verein Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler e.V. genutzt, der im Jahre 1979 gegründet wurde.

Im Rahmen des Umbaus (1981-82) zum Haus Hildener Künstler e.V. und der Sanierung wurde der Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege, (ehemals Rheinisches Amt für Denkmalpflege) beteiligt. Seitens des Amtes Rheinische Denkmalpflege (Landeskonservator) wurde das Haus seinerzeit als erhaltenswertes Gebäude bezeichnet.

 

Eine genaue Untersuchung zum Denkmalwert durch das Amt Rheinische Denkmalpflege wurde bislang nicht vorgenommen.

 

Der Verein Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler e.V., wurde als Nutzer und Erbpachtberechtigter mit Schreiben vom 27.02.2009 über den vorliegenden Antrag unterrichtet und um einen Termin zu einer ersten Inaugenscheinnahme durch die Untere Denkmalbehörde gebeten.

Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt noch nicht vor.

 

Erste Recherchen der Unteren Denkmalbehörde zur Geschichte des Hauses ergaben, dass das Gebäude um 1900 als Kutscherhaus erbaut wurde. Im Erdgeschoss befand sich die Remise mit Pferdestall und im Obergeschoss die Dienstwohnung des Kutschers.

Später wurde das Haus als Wohnhaus genutzt.

 

Aus den Hausakten geht hervor, dass im Rahmen der Umnutzung zum Haus Hildener Künstler Umbauten erfolgt sind.

Daher lässt sich ohne eine genauere Untersuchung des Gebäudes nicht beurteilen, ob die Tatbestandvoraussetzungen für die Begründung der Denkmalwürdigkeit gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorliegen. Hierzu wäre eine Innenbegehung mit dem Landschaftsverband -Rheinische Denkmalpflege- erforderlich sowie Recherchen über den ursprünglichen Bauzustand und über eine eventuell vorliegende besondere ortsgeschichtliche Bedeutung.

Das Stadtarchiv wurde bislang noch nicht in die Untersuchung eingebunden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäude Hofstraße 6 zu untersuchen.

Aufgrund der gemäß Schreiben des Herrn Bitter anstehenden Veränderungen im Gebäudeinneren sollte die Untersuchung zeitnah erfolgen.

 

 

 

 

(G. Scheib)