Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Antrag zur Überprüfung der
Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Hofstraße 6 und zur Kenntnis und beschließt die
Untersuchung des Denkmalwertes des Gebäudes Hofstraße 6.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des
Stadtentwicklungsausschusses vom 18. 03. 2009
gez. G. Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom
09.02.2009 stellte Herr Willy L.Bitter den Antrag gem. § 24 GO NW auf Unterschutzstellung
des Gebäudes Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler (Anlage 1).
Das Gebäude
Hofstraße 6 war bislang nicht in der Liste der Gebäude enthalten, deren Denkmalwert
noch zu untersuchen ist.
Jedoch ist das
Gebäude in der Untersuchung über schützenswerte historische Bauten und Bereiche
Hildens, Band 12, Produktionsstätten, ländliche Gebäude, des Herrn Volker
Kunstmann aus dem Jahre 1985 aufgeführt, mit der Empfehlung der Eintragung in
die Denkmalliste (Anlage 2).
Das Gebäude wird
seit 1982 durch den Verein Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler e.V. genutzt,
der im Jahre 1979 gegründet wurde.
Im Rahmen des
Umbaus (1981-82) zum Haus Hildener Künstler e.V. und der Sanierung wurde der
Landschaftsverband Rheinland, Rheinische Denkmalpflege, (ehemals Rheinisches
Amt für Denkmalpflege) beteiligt. Seitens des Amtes Rheinische Denkmalpflege
(Landeskonservator) wurde das Haus seinerzeit als erhaltenswertes Gebäude
bezeichnet.
Eine genaue
Untersuchung zum Denkmalwert durch das Amt Rheinische Denkmalpflege wurde
bislang nicht vorgenommen.
Der Verein
Hofstraße 6, Haus Hildener Künstler e.V., wurde als Nutzer und
Erbpachtberechtigter mit Schreiben vom 27.02.2009 über den vorliegenden Antrag
unterrichtet und um einen Termin zu einer ersten Inaugenscheinnahme durch die
Untere Denkmalbehörde gebeten.
Eine Antwort auf
dieses Schreiben liegt noch nicht vor.
Erste Recherchen
der Unteren Denkmalbehörde zur Geschichte des Hauses ergaben, dass das Gebäude
um 1900 als Kutscherhaus erbaut wurde. Im Erdgeschoss befand sich die Remise
mit Pferdestall und im Obergeschoss die Dienstwohnung des Kutschers.
Später wurde das
Haus als Wohnhaus genutzt.
Aus den Hausakten
geht hervor, dass im Rahmen der Umnutzung zum Haus Hildener Künstler Umbauten
erfolgt sind.
Daher lässt sich
ohne eine genauere Untersuchung des Gebäudes nicht beurteilen, ob die Tatbestandvoraussetzungen
für die Begründung der Denkmalwürdigkeit gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen vorliegen. Hierzu wäre eine Innenbegehung mit dem
Landschaftsverband -Rheinische Denkmalpflege- erforderlich sowie Recherchen
über den ursprünglichen Bauzustand und über eine eventuell vorliegende
besondere ortsgeschichtliche Bedeutung.
Das Stadtarchiv
wurde bislang noch nicht in die Untersuchung eingebunden.
Die Verwaltung
empfiehlt, die Denkmalwürdigkeit des Gebäude Hofstraße 6 zu untersuchen.
Aufgrund der gemäß
Schreiben des Herrn Bitter anstehenden Veränderungen im Gebäudeinneren sollte
die Untersuchung zeitnah erfolgen.
(G. Scheib)