Betreff
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann - Kreiskonzept -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/158
Aktenzeichen
III/51.1 Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das vorliegende Kreiskonzept „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich auch Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und ab sofort schrittweise umzusetzen. Artikel 24 dieser Konvention weist ausdrücklich darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.

Der Kreis Mettmann hat sich schon frühzeitig mit der Umsetzung der UN-Konvention befasst. Die flächendeckende Einrichtung von sechs Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung als  Steuerungselement für die Implementierung des schulischen Inklusionsprozesses – hier zunächst beginnend im Primarbereich – ist ein erster wesentlicher und bedeutsamer Schritt zu einer „Schule für alle“, zu einer „Schule der Vielfalt“.

Mit der flächendeckenden Einrichtung von sechs Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung will der Kreis Mettmann möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Chance zum Besuch allgemein bildender Schulen eröffnen. Mit diesem Ansatz soll der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Wunsch vieler Erziehungsberechtigter nach einer inklusiven Beschulung ihrer Kinder Rechnung getragen werden. Ferner wird das Ziel verfolgt, Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit einer wohnortnahen Beschulung zu geben und ihnen damit einen Verbleib in ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass ein funktionierendes Netzwerk zwischen den allgemeinen Schulen, den Förderschulen und außerschulischen Kooperationspartnern entsteht. So können Unterstützungs- und Beratungsangebote effektiv gebündelt und dort zur Verfügung gestellt werden, wo sie tatsächlich benötigt werden. Ein Grundgedanke der Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ist es, der Verfestigung von Lernproblemen, emotional-sozialen Entwicklungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf entgegenzuwirken.

Das vorliegende Konzept zur flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann fasst die bislang erzielten Arbeitsergebnisse zusammen. Es vermittelt die bedeutenden Auswirkungen auf die sonderpädagogische Förderung der Kinder im Kreis und den Paradigmenwechsel hin zur Förderung in der allgemeinen Schule. Dadurch werden sich auch die allgemeinen Schulen verändern müssen. Dieser Entwicklungsprozess braucht neben der Bereitschaft zur Veränderung Zeit. Zehn Jahre scheinen dafür nicht unangemessen zu sein. Das erste Kreiskonzept wurde in Übereinstimmung mit den kreisangehörigen Städten und den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung erarbeitet und im April 2010 veröffentlicht.

Die vorliegende aktualisierte Fassung der Kreiskonzeption „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann“ wurde in enger Kooperation zwischen dem Kreis Mettmann, den zehn kreisangehörigen Städten und der Schulaufsicht erstellt. Diese Konzeption beschreibt den „Mettmanner Weg zur schulischen Inklusion“ als einen Prozess, der durch eine hohe Transparenz gekennzeichnet ist, Ziele eindeutig formuliert, einem verlässlichen und realistischen Zeitplan folgt und alle Beteiligten in die Überlegungen und Ausführungen einbezieht.

Die aktualisierte Fassung der Kreiskonzeption „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann“ ist als Anlage beigefügt.