Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt das vorliegende Kreiskonzept „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis Mettmann“ zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Kompetenzzentren
für sonderpädagogische Förderung
Mit der Ratifizierung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen hat sich auch Deutschland verpflichtet, ein inklusives
Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten und ab sofort schrittweise
umzusetzen. Artikel 24 dieser Konvention weist ausdrücklich darauf hin, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in
der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen
Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.
Der Kreis Mettmann hat sich schon
frühzeitig mit der Umsetzung der UN-Konvention befasst. Die flächendeckende
Einrichtung von sechs Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
als Steuerungselement für die
Implementierung des schulischen Inklusionsprozesses – hier zunächst beginnend
im Primarbereich – ist ein erster wesentlicher und bedeutsamer Schritt zu einer
„Schule für alle“, zu einer „Schule der Vielfalt“.
Mit der flächendeckenden
Einrichtung von sechs Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung will der
Kreis Mettmann möglichst viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf die Chance zum Besuch allgemein bildender Schulen eröffnen. Mit diesem
Ansatz soll der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
und dem Wunsch vieler Erziehungsberechtigter nach einer inklusiven Beschulung
ihrer Kinder Rechnung getragen werden. Ferner wird das Ziel verfolgt, Kindern
mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit einer wohnortnahen
Beschulung zu geben und ihnen damit einen Verbleib in ihrem sozialen Umfeld zu
ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass ein funktionierendes Netzwerk
zwischen den allgemeinen Schulen, den Förderschulen und außerschulischen
Kooperationspartnern entsteht. So können Unterstützungs- und Beratungsangebote
effektiv gebündelt und dort zur Verfügung gestellt werden, wo sie tatsächlich
benötigt werden. Ein Grundgedanke der Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung ist es, der Verfestigung von Lernproblemen, emotional-sozialen
Entwicklungsstörungen und sprachlichen Beeinträchtigungen zu einem
sonderpädagogischen Förderbedarf entgegenzuwirken.
Das vorliegende Konzept zur
flächendeckenden Errichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
im Kreis Mettmann fasst die bislang erzielten Arbeitsergebnisse zusammen. Es
vermittelt die bedeutenden Auswirkungen auf die sonderpädagogische Förderung
der Kinder im Kreis und den Paradigmenwechsel hin zur Förderung in der
allgemeinen Schule. Dadurch werden sich auch die allgemeinen Schulen verändern
müssen. Dieser Entwicklungsprozess braucht neben der Bereitschaft zur
Veränderung Zeit. Zehn Jahre scheinen dafür nicht unangemessen zu sein. Das
erste Kreiskonzept wurde in Übereinstimmung mit den kreisangehörigen Städten
und den Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung erarbeitet und im
April 2010 veröffentlicht.
Die vorliegende aktualisierte
Fassung der Kreiskonzeption „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
im Kreis Mettmann“ wurde in enger Kooperation zwischen dem Kreis Mettmann, den
zehn kreisangehörigen Städten und der Schulaufsicht erstellt. Diese Konzeption
beschreibt den „Mettmanner Weg zur schulischen Inklusion“ als einen Prozess,
der durch eine hohe Transparenz gekennzeichnet ist, Ziele eindeutig formuliert,
einem verlässlichen und realistischen Zeitplan folgt und alle Beteiligten in
die Überlegungen und Ausführungen einbezieht.
Die aktualisierte Fassung der
Kreiskonzeption „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung im Kreis
Mettmann“ ist als Anlage beigefügt.